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Konfitüren und weitere Produkte
Spätestens am legt die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union einen Bericht vor, in dem sie die Durchführbarkeit der verschiedenen Möglichkeiten zur Kennzeichnung des Ursprungslandes bzw. der Ursprungsländer, in dem bzw. denen die zur Herstellung von Konfitüren, Gelees, Zitrusmarmeladen und Maronenkrem verwendeten Früchte geerntet wurden, bewertet. Diesem Bericht wird gegebenenfalls ein Gesetzgebungsvorschlag beigefügt.
Weiterführende Informationen:
Richtlinie 2001/113/EG des Rates vom über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem für die menschliche Ernährung (ABl. L 10 vom , S. 67-72).
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2001/113/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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