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Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel
Die Europäische Kommission nahm die Durchführungsverordnung (EU) 2018/775 an, die auf Artikel 26 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 aufbaut, indem sie ausführliche Regeln für die Angabe des Ursprungslands oder des Herkunftsorts der primären Zutat eines Lebensmittels festlegt. Diese Verordnung, die seit dem in Kraft ist, schreibt vor, dass das Ursprungsland oder der Herkunftsort der primären Zutat auf dem Etikett anzugeben ist, wenn es bzw. er nicht mit dem angegebenen Ursprungsland oder Herkunftsort des Lebensmittels übereinstimmt. Sie legt auch Vorschriften für die Mindestschriftgröße und die Positionierung dieses Etiketts fest.
Im Jahr 2018 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung mit Fragen und Antworten zur Verwendung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, um Lebensmittelunternehmern und nationalen Behörden bei der Anwendung der Verordnung zu helfen.
Im Jahr 2020 veröffentlichte die Kommission eine Bekanntmachung mit Anleitung für Lebensmittelunternehmer und nationale Behörden zur Anwendung der Vorschriften für die Kennzeichnung, wenn das Ursprungsland oder der Herkunftsort eines Lebensmittels angegeben wird und nicht mit dem Ursprungsland oder Herkunftsort seiner primären Zutat identisch ist.
Sie gilt seit dem , mit Ausnahme der Einführung einer Nährwertdeklaration (seit dem ) und der spezifischen Anforderungen an die Bezeichnung „Hackfleisch/Faschiertes“ () sowie der Angabe der primären Zutat ().
Der freie Verkehr mit sicheren und gesunden Lebensmitteln in der EU trägt wesentlich zum Schutz der Gesundheit und des Wohlergehens der Öffentlichkeit bei und ist ein wichtiger Aspekt des Binnenmarkts. Neben der Gewährleistung eines hohen Niveaus an Gesundheitsschutz stellen die EU-Rechtsvorschriften sicher, dass Verbraucher in geeigneter Weise informiert werden, um in Bezug auf die Lebensmittel, die sie kaufen und verzehren, eine fundierte Wahl zu treffen.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission (ABl. L 304 vom , S. 18-63).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1169/2011 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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