Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten

Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

In der Richtlinie 2011/85/EU sind detaillierte Vorschriften für die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) festgelegt. Diese Vorschriften sind notwendig, um zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten den vertraglichen Verpflichtungen der Wirtschafts- und Währungsunion entsprechen und eine gute Politikgestaltung fördern.

Durch die Richtlinie (EU) 2024/1265 zur Änderung wird die Rolle der unabhängigen finanzpolitischen Institutionen1 in den haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten gestärkt. Zudem werden neue Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen integriert, um den Auswirkungen des Klimawandels Rechnung zu tragen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Richtlinie verpflichtet die Regierungen der Mitgliedstaaten zu folgenden Maßnahmen.

  • Systeme des öffentlichen Rechnungswesens zu betreiben, die sämtliche Teilsektoren des Staates umfassend und kohärent abdecken und die Informationen liefern, die zur Erhebung von periodengerechten Daten im Hinblick auf die Vorbereitung von Daten auf der Grundlage des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene erforderlich sind. Diese Systeme unterliegen einer internen Kontrolle und unabhängigen Rechnungsprüfung.
  • Steuerdaten öffentlich zur Verfügung zu stellen und sie vor Ende des folgenden Vierteljahrs oder nach Veröffentlichung der entsprechenden Daten durch Eurostat – das statistische Amt der EU veröffentlichen.
  • Sie sollen sicherstellen, dass die jährliche und mehrjährige Finanzplanung auf realistischen makroökonomischen Prognosen und Haushaltsprognosen beruht, die sich auf aktuellste Informationen stützen. Die Haushaltsplanung muss auf dem wahrscheinlichsten makro-finanzpolitischen Szenario oder auf einem vorsichtigeren Szenario basieren. Die makroökonomischen Prognosen und Haushaltsprognosen sind mit den aktuellsten Prognosen der Europäischen Kommission und gegebenenfalls mit den Prognosen anderer unabhängiger Einrichtungen zu vergleichen. Weichen die Prognosen eines Mitgliedstaates erheblich von denen der Kommission ab, so sind diese zu erläutern.
  • Sie stellen sicher, dass die makroökonomischen Prognosen und Haushaltsprognosen für die jährliche und mehrjährige Finanzplanung regelmäßigen, objektiven und umfassenden Ex-post-Bewertungen unterzogen werden, die von einer unabhängigen Einrichtung oder von anderen Einrichtungen, deren funktionelle Eigenständigkeit gegenüber den Finanzbehörden der Mitgliedstaaten gegeben ist und die sich von der Einrichtung, die die Prognose erstellt, unterscheiden, vorgenommen werden. Das Ergebnis dieser Bewertung wird veröffentlicht und bei zukünftigen makroökonomischen Prognosen und Haushaltsprognosen entsprechend berücksichtigt.
  • Die Mitgliedstaaten können mehr als eine unabhängige finanzpolitische Institution schaffen – öffentliche Einrichtungen, deren Ziel es ist, nachhaltige öffentliche Finanzen zu fördern, indem sie unabhängig die Einhaltung der Haushaltsregeln durch die Regierungen überwachen und sich aus Mitgliedern zusammensetzen, die in transparenten Verfahren aufgrund ihrer Erfahrung und Sachkenntnis in den Bereichen öffentliche Finanzen, Makroökonomie oder Haushaltsführung ausgewählt und ernannt werden. Unabhängige finanzpolitische Institutionen sind befähigt, öffentlich zu kommunizieren; verfügen über angemessene und stabile Ressourcen; haben zeitnah angemessenen Zugang zu Informationen. Ihre Aufgaben umfassen:
    • Erstellung, Bewertung oder Billigung jährlicher und mehrjähriger makroökonomischer Prognosen;
    • Überwachung der Einhaltung der länderspezifischen numerischen Haushaltsregeln;
    • Bewertung der Einheitlichkeit, Kohärenz und Wirksamkeit des nationalen Haushaltsrahmens;
    • Teilnahme – auf Einladung – an regelmäßigen Anhörungen und Erörterungen im nationalen Parlament;
    • Zunächst auf Einladung und später, ab , verpflichtend Stellungnahmen zu makroökonomischen Prognosen und Annahmen gemäß der Verordnung (EU) 2024/1263 – siehe Zusammenfassung abzugeben; und
    • Auf Einladung im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit die Erstellung von Berichten über die Angemessenheit der getroffenen und geplanten Maßnahmen im Hinblick auf die staatlichen Ausgabenziele.
  • Sie legen einen glaubwürdigen, effektiven nationalen mittelfristigen Haushaltsrahmen2 fest, der einen Finanzplanungshorizont von mindestens drei Jahren vorsieht. Diese Rahmen sollten umfassende mehrjährige Haushaltsziele, Projektionen der wichtigsten Ausgaben- und Einnahmenposten, eine Beschreibung der mittelfristigen Politik, einschließlich Reformen und Investitionen, und eine Bewertung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen enthalten.
  • Im Jahreshaushalt und in den mittelfristigen Planungsunterlagen werden nach Möglichkeit Informationen über Eventualverbindlichkeiten und Steuerkosten infolge von Naturkatastrophen und klimabezogene Schocks veröffentlicht. Darüber hinaus sollten bei der Bewertung der Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen so weit wie möglich auch die makrofiskalischen Risiken des Klimawandels berücksichtigt werden. Makrofiskalische Risiken beziehen sich auf die Quellen möglicher großer Abweichungen von makroökonomischen Prognosen, Haushaltsprognosen oder Haushalten. Katastrophen- und klimabedingte Haushaltsrisiken sind Abweichungen, die durch Katastrophen und klimabezogene Schocks verursacht werden.
  • Sie gewährleisten die Kohärenz und Koordinierung aller Rechnungslegungsvorschriften und -verfahren in allen Tätigkeitsbereichen des Staates sowie die die Integrität der zugrunde liegenden Datenerhebungs- und -verarbeitungssysteme.

WANN TRETEN DIE VORSCHRIFTEN IN KRAFT?

Richtlinie 2011/85/EU war bis zum in nationales Recht umzusetzen.

Die Richtlinie (EU) 2024/1265 zur Änderung ist bis zum in nationales Recht umzusetzen.

HINTERGRUND

Die Richtlinie 2011/85/EU ist eine von sechs Legislativmaßnahmen (die als das „Sechserpaket“ bekannt sind), die am in Kraft getreten sind und die finanz- und wirtschaftspolitische Steuerung der EU stärken.

Darauf folgte das „Zweierpaket“ (Verordnung (EU) Nr. 473/2013 und 472/2013), das die haushaltspolitische Überwachung im Euro-Währungsgebiet weiter verbessert. Im Rahmen des Verfahrens des Europäischen Semesters muss jedes Land, das den Euro als Währung eingeführt hat, seinen Haushaltsentwurf bis Mitte Oktober an die Kommission übermitteln. Wenn die Kommission erachtet, dieser könnte die Regeln der einheitlichen Währung nicht erfüllen, kann sie verlangen, dass dieser überarbeitet wird.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Unabhängige finanzpolitische Institutionen. Strukturell unabhängige Einrichtungen oder Einrichtungen, deren funktionelle Eigenständigkeit gegenüber den Haushaltsbehörden des Mitgliedstaats gegeben ist.
  2. Mittelfristige Haushaltsrahmen. Institutionelle politische Instrumente, die den Zeithorizont der Haushaltspolitik über die jährliche Haushaltsplanung hinaus erweitern.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2011/85/EU des Rates vom über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 306 vom , S. 41-47).

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2011/85/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung:

nach oben