This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten
Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten
In der Richtlinie 2011/85/EU sind detaillierte Vorschriften für die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) festgelegt. Diese Vorschriften sind notwendig, um zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten den vertraglichen Verpflichtungen der Wirtschafts- und Währungsunion entsprechen und eine gute Politikgestaltung fördern.
Durch die Richtlinie (EU) 2024/1265 zur Änderung wird die Rolle der unabhängigen finanzpolitischen Institutionen1 in den haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten gestärkt. Zudem werden neue Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen integriert, um den Auswirkungen des Klimawandels Rechnung zu tragen.
Die Richtlinie verpflichtet die Regierungen der Mitgliedstaaten zu folgenden Maßnahmen.
Richtlinie 2011/85/EU war bis zum in nationales Recht umzusetzen.
Die Richtlinie (EU) 2024/1265 zur Änderung ist bis zum in nationales Recht umzusetzen.
Die Richtlinie 2011/85/EU ist eine von sechs Legislativmaßnahmen (die als das „Sechserpaket“ bekannt sind), die am in Kraft getreten sind und die finanz- und wirtschaftspolitische Steuerung der EU stärken.
Darauf folgte das „Zweierpaket“ (Verordnung (EU) Nr. 473/2013 und 472/2013), das die haushaltspolitische Überwachung im Euro-Währungsgebiet weiter verbessert. Im Rahmen des Verfahrens des Europäischen Semesters muss jedes Land, das den Euro als Währung eingeführt hat, seinen Haushaltsentwurf bis Mitte Oktober an die Kommission übermitteln. Wenn die Kommission erachtet, dieser könnte die Regeln der einheitlichen Währung nicht erfüllen, kann sie verlangen, dass dieser überarbeitet wird.
Weiterführende Informationen:
Richtlinie 2011/85/EU des Rates vom über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 306 vom , S. 41-47).
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2011/85/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung: