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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
Mit ihr werden Mindestvorschriften für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz festgelegt, darunter
Sie legt zudem Mindestanforderungen für Leucht- und Schallzeichen, Handzeichen und für die verbale Kommunikation fest.
Mit der Verordnung (EU) 2019/1243 wird die Richtlinie 92/58/EWG geändert und der Europäischen Kommission die Befugnis übertragen, ab dem delegierte Rechtsakte zur Vornahme rein technischer Änderungen der Anhänge zu erlassen, um die technische Harmonisierung und Normung der Gestaltung und der Herstellung von Mitteln oder Vorrichtungen zur Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, den technischen Fortschritt sowie die Entwicklung der internationalen Regelungen oder Spezifikationen und der Kenntnisse auf dem Gebiet der Arbeitsstätten zu berücksichtigen.
Mit der Richtlinie 92/58/EWG wird die Richtlinie 77/576/EWG über die Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz aufgehoben.
Sie ist am in Kraft getreten und musste bis spätestens von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Weiterführende Informationen:
Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 245 vom , S. 23-42).
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 92/58/EWG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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