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Tierschutz – Schutz von Masthühnern

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2007/43/EG – Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

  • Sie soll Vorschriften zur Verbesserung des Tierschutzes in Masthuhnbetrieben der Europäischen Union (EU) einführen.
  • Diese Vorschriften sollen Wettbewerbsverzerrungen in diesem Sektor verhindern.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Anwendungsbereich

  • Die Richtlinie gilt für Masthühner (Masthähnchen) sowie für Mastbestände in Betrieben, die sowohl Zuchtbestände als auch Mastbestände haben.
  • Sie gilt nicht für
    • Betriebe mit weniger als 500 Hühnern;
    • Betriebe, die ausschließlich Zuchthühnerbestände halten;
    • Brütereien*;
    • Hühner in extensiver Bodenhaltung oder in Auslaufhaltung und
    • Hühner aus ökologischer Haltung.

Für alle Betriebe geltende Vorschriften

  • Die Hühnerställe, in denen die Hühner gehalten werden, müssen allen Hühner einen angemessenen Zugang zu Folgendem gewähren:
    • Trinkwasser;
    • Futter und
    • trockener, lockerer Einstreu.
  • Die Stallungen müssen angemessenes Licht während der Lichtstunden und eine ausreichende Lüftung bieten.
  • Alle Hühner im Betrieb sind mindestens zweimal täglich zu inspizieren.
  • Hühner mit gravierenden Verletzungen oder mit Gesundheitsstörungen sind zu behandeln oder unverzüglich zu töten.
  • Chirurgische Eingriffe, die nicht aus medizinischen Gründen durchgeführt werden, sind grundsätzlich verboten. Das Stutzen des Schnabels und die Kastration sind nur in bestimmten Fällen zulässig.
  • Eigentümer oder Halter müssen über jeden Hühnerstall in ihrem Betrieb Buch führen:
    • die Zahl der eingestallten Hühner und der verbleibenden Hühner, nachdem Hühner zum Zwecke des Verkaufs oder der Schlachtung entfernt wurden;
    • die Nutzfläche;
    • die Rasse oder den Typ des Hybrids der Hühner; und
    • die Mortalitätsrate.

Besatzdichte*

  • Die EU-Mitgliedstaaten müssen gewährleisten, dass die maximale Besatzdichte in einem Betrieb oder einem Hühnerstall in einem Betrieb zu keiner Zeit 33 kg/m2 überschreitet.
  • Eine höhere Besatzdichte von höchstens 39 kg/m2 ist zulässig, wenn der Eigentümer oder Halter die Anforderungen gemäß Anhang II (Umweltparameter) der Richtlinie erfüllt. Die Eigentümer oder Halter müssen den zuständigen Behörden genaue Bestandsbücher vorlegen, die Angaben zu den technischen Daten über den Betrieb und seine Ausstattung enthalten.
  • Solche Betriebe mit erhöhter Besatzdichte müssen mit einer Lüftungs-, Heiz- und Kühlanlage für die Aufrechterhaltung einer angemessenen Temperatur, Luftfeuchtigkeit und CO2- sowie NH3-Konzentration ausgestattet sein.
  • In Ausnahmefällen, die in Anhang V definiert sind, darf die Besatzdichte auf höchstens 42 kg/m2 steigen.

Ausbildung

  • Hühnerhalter müssen eine Bescheinigung vorweisen, aus der hervorgeht, dass sie einen anerkannten Lehrgang absolviert haben, oder eine gleichwertige Berufserfahrung besitzen. Die Lehrgänge müssen die folgenden Tierschutzfragen behandeln:
    • Auflagen bezüglich der Besatzdichte für Betriebe;
    • physiologische Eigenschaften der Tiere;
    • Umgang mit Hühnern sowie die Notbehandlung von Hühnern; und
    • präventive Biosicherheit.
  • Die Mitgliedstaaten müssen die Erarbeitung und Verteilung von Leitlinien für gute betriebliche Praxis fördern.

Inspektionen

Die nationalen Behörden führen regelmäßige Kontrollen der Betriebe durch, um die Einhaltung dieser Richtlinie sicherzustellen. Jedes Jahr müssen sie der Europäischen Kommission einen Bericht über die durchgeführten Kontrollen sowie eine Liste der Maßnahmen vorlegen, die zur Behebung der festgestellten Tierschutzprobleme ergriffen worden sind.

Überwachung und Folgemaßnahmen im Schlachthof

Im Rahmen der Überwachung im Schlachthof wird sichergestellt, dass die Zahl der bei der Ankunft verendet vorgefundenen Masthühner aufgezeichnet wird. Bei Fleischuntersuchungen nach dem Tod können Anzeichen für unzulängliche Haltungsbedingungen ermittelt werden. Findet man derartige Anzeichen, müssen der Betrieb und die zuständigen Behörden geeignete Maßnahmen ergreifen.

Berichte

  • In den vergangenen Jahren wurde eine große Bandbreite von Stoffwechsel- und Verhaltensmerkmalen von Masthähnchen durch genetische Selektion modifiziert, was zu verschiedenen Tierschutzproblemen geführt hat. Dazu gehören Beinprobleme, die die Bewegung beeinträchtigen, das plötzliche Todessyndrom und Hauterkrankungen wie Kontaktdermatitis. Im Jahr 2016 veröffentlichte die Kommission einen Bericht, der sich mit dem Einfluss genetischer Parameter auf festgestellte Mangelzustände befasste, die das Wohlbefinden von Masthühnern beeinträchtigen. Der Bericht kam zu folgenden Schlussfolgerungen:
    • bei den Selektionsprogrammen von Zuchtbetrieben rücken Merkmale mit Bezug zur Gesundheit und zum Wohlbefinden der Hühner allmählich stärker in den Vordergrund und
    • die derzeitige Gesetzgebung sieht ein Überwachungssystem für Indikatoren der Gesundheit von Masttieren vor, die bei der genetischen Selektion stärker zum Tragen kommen könnten.
  • Im Jahr 2018 veröffentlichte die Kommission einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie 2007/43/EG und ihren Einfluss auf das Wohlergehen von Masthühnern sowie über die Entwicklung der Tierschutzindikatoren.

Ständiger Ausschuss

Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel unterstützt die Europäische Kommission bei der Durchführung dieser Richtlinie.

Änderung

Mit der Verordnung (EU) 2017/625 zur Durchsetzung der EU-Vorschriften für die Lebensmittelkette (siehe Zusammenfassung) wurden einige geringfügige Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 eingeführt. Die Änderungsverordnung fasst amtliche Kontrollen in allen verschiedenen Segmenten der Lieferkette (einschließlich Tierschutz) unter einem rechtlichen Dach zusammen. Sie sieht außerdem die Einrichtung neuer EU-Referenzzentren für den Tierschutz vor. Diese Zentren führen wissenschaftliche und technische Studien durch, führen Schulungen durch, stellen Forschungsergebnisse zur Verfügung und bieten den Mitgliedstaaten wissenschaftliche und technische Beratung. Ein Durchführungsrechtsakt, die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1685 der Kommission, benannte ein EU-Referenzzentrum Geflügel und andere kleine Nutztiere.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie ist am 1. August 2007 in Kraft getreten und musste bis spätestens 30. Juni 2010 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Brüterei. Ein Gebäude, in dem Geflügeleier ausgebrütet werden, häufig unter künstlichen Bedingungen mittels Brutapparaten.
Besatzdichte. Das Gesamtlebendgewicht der sich in einem Stall gleichzeitig befindenden Hühner je Quadratmeter Nutzfläche.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2007/43/EG des Rates vom 28. Juni 2007 mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern (ABl. L 182 vom 12.7.2007, S. 19–28).

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2007/43/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Durchführungsverordnung (EU) 2019/1685 der Kommission vom 4. Oktober 2019 zur Benennung eines Referenzzentrums der Europäischen Union für den Tierschutz bei Geflügel und anderen kleinen Nutztieren (ABl. L 258 vom 9.10.2019, S. 11–12).

Bericht der Kommission an das Europäisches Parlament und den Rat über die Anwendung der Richtlinie 2007/43/EG und ihren Einfluss auf das Wohlergehen von Masthühnern sowie über die Entwicklung der Tierschutzindikatoren (COM(2018) 181 final vom 13.4.2018).

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Auswirkungen genetischer Selektion auf das Wohlbefinden von Masthähnchen (COM(2016) 182 final vom 7.4.2016).

Letzte Aktualisierung: 09.11.2021

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