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Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?
Der Beschluss unterstützt gemäß der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen aus dem Jahr 2003 die Umsetzung der Resolution 1540 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Er folgt auf ähnliche Beschlüsse, die in den Jahren 2006, 2008 und 2013 angenommen wurden.
Das Ziel der Strategie ist es, Massenvernichtungswaffenprogramme, die weltweit Besorgnis erregen, zu verhindern beziehungsweise zu stoppen und, wenn möglich, definitiv zu beenden. Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2003 umfassten die Grundprinzipien der Strategie folgende Themen:
WICHTIGE ECKPUNKTE
Der Rat überwacht die Strategie kontinuierlich und erhält alle sechs Monate Fortschrittsberichte.
Die Strategie wird u. a. durch folgende Projekte und Aktivitäten umgesetzt:
Im Jahr 2008 verabschiedete die EU neue Handlungslinien im Bereich der Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. Sie zielen darauf ab, die Strategie von 2003 wirksamer zu gestalten, indem etwa die Sensibilisierung in wissenschaftlichen und akademischen Kreisen und Finanzinstituten erhöht wird und Maßnahmen entwickelt werden, um den Wissenstransfer über Massenvernichtungswaffen an die falschen Parteien zu verhindern. Sie bekräftigen die Bedeutung der Strategie von 2003 und der Grundsätze, die das Handeln der EU bestimmen (wirksamer Multilateralismus, Prävention und internationale Zusammenarbeit) sowie ihre Rolle in der Umsetzung der Resolution 1540 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.
Die Resolution 1540 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen verpflichtet alle Unterzeichnerstaaten, jegliche Unterstützung nichtstaatlicher Akteure* in folgenden Bereichen zu unterlassen:
nuklearer, chemischer oder biologischer Waffen und ihrer Trägersysteme.
Der Sicherheitsrat nahm im Jahr 2011 VN-Resolution 1977 an und bekräftigt damit erneut, dass die Verbreitung nuklearer, chemischer und biologischer Waffen und ihrer Trägersysteme eine Bedrohung für den internationalen Frieden und die Sicherheit darstellt. Sie verlängert das Mandat des 1540-Ausschusses bis 2021. Dieser Ausschuss hat die Aufgabe, sich aktiv mit Staaten und einschlägigen internationalen, regionalen und subregionalen Organisationen zu befassen, um den Austausch von Wissen, Erfahrungen und wirksamen Maßnahmen in den Bereichen zu fördern, die durch UNSCR 1540 abgedeckt werden.
Im Beschluss wird die Unterstützung der Massenvernichtungswaffen-Strategie der EU, in der das Ziel der Stärkung der Rolle des VN-Sicherheitsrats und der Erweiterung seiner Expertise zur Bewältigung der Herausforderungen durch die Verbreitung verankert ist, hervorgehoben. Die Unterstützung besteht in der Praxis in subregionalen Workshops, Länderbesuchen, Tagungen, Veranstaltungen, Schulungsmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit. Das Büro der VN für Abrüstungsfragen ist gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, der Afrikanischen Union, der Organisation amerikanischer Staaten und der Liga der Arabischen Staaten mit der technischen Durchführung der Projekte betraut.
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen:
SCHLÜSSELBEGRIFFE
HAUPTDOKUMENT
Beschluss (GASP) 2017/809 des Rates vom 11. Mai 2017 zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen (ABl. L 121 vom 12.5.2017, S. 39-44)
VERBUNDENE DOKUMENTE
Beschluss (GASP) 2015/259 des Rates vom 17. Februar 2015 zur Unterstützung von Maßnahmen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 43 vom 18.2.2015, S. 14-28)
Beschluss 2014/913/GASP des Rates vom 15. Dezember 2014 zur Unterstützung des Haager Verhaltenskodex und der Nichtverbreitung ballistischer Flugkörper im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 360 vom 17.12.2014, S. 44-52)
Beschluss 2013/668/GASP des Rates vom 18. November 2013 zur Unterstützung der Maßnahmen der Weltgesundheitsorganisation auf dem Gebiet der biologischen Sicherheit im Rahmen der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 310 vom 20.11.2013, S. 13-19)
Beschluss 2013/391/GASP des Rates vom 22. Juli 2013 zur Unterstützung der konkreten Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen (ABl. L 198 vom 23.7.2013, S. 40-44)
Nachfolgende Änderungen des Beschlusses 2013/391/GASP wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Beschluss 2010/430/GASP des Rates vom 26. Juli 2010 zur Schaffung eines Europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen zur Unterstützung der Umsetzung der Durchführung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 202 vom 4.8.2010, S. 5-9)
Gemeinsame Aktion 2008/368/GASP des Rates vom 14. Mai 2008 zur Unterstützung der Durchführung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 127 vom 15.5.2008, S. 78-83)
Gemeinsame Aktion 2006/419/GASP des Rates vom 12. Juni 2006 zur Unterstützung der Durchführung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 165 vom 17.6.2006, S. 30-34)
Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen vom 10. Dezember 2003 (Dok.-Nr. 15708/03 – nicht im Amtsblatt veröffentlicht)
Letzte Aktualisierung: 02.03.2018