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Document 32010D0430

2010/430/GASP: Beschluss 2010/430/GASP des Rates vom 26. Juli 2010 zur Schaffung eines Europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen zur Unterstützung der Umsetzung der Durchführung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

OJ L 202, 4.8.2010, p. 5–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/430/oj

4.8.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 202/5


BESCHLUSS 2010/430/GASP DES RATES

vom 26. Juli 2010

zur Schaffung eines Europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen zur Unterstützung der Umsetzung der Durchführung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 26 Absatz 2 und Artikel 31 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (nachfolgend „EU-MVW-Strategie“ genannt) angenommen, die in Kapitel III eine Liste von Maßnahmen enthält, mit denen die Verbreitung solcher Waffen bekämpft werden soll und die sowohl innerhalb der Union als auch in Drittstaaten getroffen werden müssen.

(2)

Die Union setzt die EU-MVW-Strategie aktiv um und führt die die in Kapitel III aufgeführten Maßnahmen wie beispielsweise den Aufbau der erforderlichen Strukturen in der Union durch.

(3)

Am 8. Dezember 2008 hat der Rat seine Schlussfolgerungen und ein Dokument mit dem Titel „Neue Handlungslinien der Europäischen Union im Bereich der Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme“ (nachfolgend „Neue Handlungslinien“ genannt) angenommen, dem zufolge die Verbreitung von MVW nach wie vor eine der größten Bedrohungen für die Sicherheit darstellt und die Nichtverbreitungspolitik einen wesentlichen Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik bildet.

(4)

In den Neuen Handlungslinien ersucht der Rat die zuständigen Ratsformationen und -gremien, die Kommission, die anderen Organe und die Mitgliedstaaten, konkrete Folgemaßnahmen zu jenem Dokument einzuleiten, damit die darin festgelegten Ziele bis Ende 2010 erreicht werden können.

(5)

In den Neuen Handlungslinien weist der Rat darauf hin, dass es für die Maßnahmen der Union zur Bekämpfung der Verbreitung von Nutzen wäre, durch ein nichtstaatliches Netz für Nichtverbreitungsfragen unterstützt zu werden, das mit außenpolitischen Fragen befasste Einrichtungen und Forschungszentren, die sich auf die strategischen Bereiche der Union spezialisiert haben, zusammenführt und dabei auf bereits bestehenden geeigneten Netzen aufbaut. Ein solches Netz könnte auch auf Einrichtungen in den Drittstaaten ausgeweitet werden, mit denen die Union einen besonderen Dialog im Zusammenhang mit Nichtverbreitungsfragen führt.

(6)

Am 15./16. Dezember 2005 hat der Europäische Rat die Strategie der EU zur Bekämpfung der unerlaubten Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (nachstehend „Strategie der EU betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen“ genannt) angenommen, in der die Leitlinien für das Vorgehen der Union im Bereich der Kleinwaffen und der leichten Waffen vorgegeben werden. Die Strategie der EU betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen geht davon aus, dass der unerlaubte Handel und die übermäßige Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition eine ernste Bedrohung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit darstellen.

(7)

Zu den Zielen der Strategie der EU betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen gehört die Förderung eines wirksamen Multilateralismus, damit auf internationaler oderregionaler Ebene oder innerhalb der Union und ihrer Mitgliedstaaten Mechanismen geschaffen werden können, die dem Angebot und der destabilisierenden Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition entgegenwirken —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Als Beitrag zur besseren Umsetzung der EU-MVW-Strategie, die auf den Grundsätzen eines wirksamen Multilateralismus, der Prävention und der Zusammenarbeit mit Drittländern basiert, wird hiermit ein europäisches Netz unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen eingerichtet, um auf folgende Ziele hinzuarbeiten:

a)

Stimulierung des politischen und sicherheitspolitischen Dialogs und der langfristigen Debatte über Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von MVW und ihrer Trägersysteme in der Zivilgesellschaft und insbesondere unter Experten, Forschern und Wissenschaftlern;

b)

Schaffung der Gelegenheit für die Personen, die in den einschlägigen Vorbereitungsgremien des Rates teilnehmen, das Netz zu Nichtverbreitungsfragen zu konsultieren, und für die Vertreter der Mitgliedstaaten, an den Sitzungen des Netzes, in denen der Vertreter des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (Hoher Vertreter) den Vorsitz führt, teilzunehmen;

c)

Bereitstellung eines zweckdienlichen Hilfsmittels in Bezug auf Maßnahmen der Union und der internationalen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Nichtverbreitung, insbesondere, indem dem Vertreter des Hohen Vertreter ein Bericht und/oder Empfehlungen vorlegt werden;

d)

einen Beitrag dazu zu leisten, Drittländer stärker für die von einer Verbreitung ausgehende Bedrohung und für die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit mit der Union und in multilateralen Foren, insbesondere den Vereinten Nationen, zu sensibilisieren, um Waffenverbreitungsprogramme, die weltweit Besorgnis erregen, zu verhindern, zu stoppen und wenn möglich definitiv zu beenden.

(2)   In Anbetracht der Strategie der EU betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen wird sich der Tätigkeitsbereich des vorgeschlagenen Netzes unabhängiger europäischer Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen nicht auf Fragen im Zusammenhang mit der Bedrohung durch die Verbreitung von MVW beschränken, sondern auch Fragen in Bezug auf konventionelle Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen, umfassen. Die Einbeziehung von Fragen in Bezug auf konventionelle Waffen in den Tätigkeitsbereich des Netzes wird ein ausgezeichnetes Instrument für den Dialog und Empfehlungen einschlägiger Maßnahmen der Union in diesem Bereich im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen und der Politik der Union in Bezug auf konventionelle Waffen sein.

(3)   In diesem Zusammenhang unterstützt die Union Projekte, die folgende spezifische Aktivitäten umfassen:

a)

Bereitstellung der Mittel für die Abhaltung einer Auftaktveranstaltung und einer jährlichen Konferenz im Hinblick auf die Vorlage eines Berichts und/oder von Empfehlungen an den Vertreter des Hohen Vertreters;

b)

Bereitstellung finanzieller und technischer Mittel für die Schaffung einer Internet-Plattform zur Erleichterung der Kontakte und zur Förderung des Forschungsdialogs im Netz der Reflexionsgruppen, die Fragen zu MVW und konventionellen Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen, analysieren.

Eine ausführliche Beschreibung der Projekte ist im Anhang enthalten.

Artikel 2

(1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter zuständig.

(2)   Die technische Durchführung der in Artikel 1 Absatz 3 genannten Projekte obliegt dem EU-Konsortium für die Nichtverbreitung, dem die Fondation pour la Recherche Stratégique (FRS), das Institut für Friedensforschung in Frankfurt (HSFK/PRIF), das International Institute for Strategic Studies (IISS) und das Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) angehören. Das EU-Konsortium für die Nichtverbreitung nimmt diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierzu trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem Konsortium.

Artikel 3

(1)   Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung der in Artikel 1 Absatz 3 genannten Projekte beträgt 2 182 000 EUR.

(2)   Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.

(3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Zu diesem Zweck schließt sie eine Finanzierungsvereinbarung mit dem EU-Konsortium für die Nichtverbreitung. In dieser Vereinbarung wird festgehalten, dass das Konsortium zu gewährleisten hat, dass dem EU-Beitrag die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird.

(4)   Die Kommission ist bestrebt, die in Absatz 3 genannte Finanzierungsvereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige Schwierigkeiten dabei und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Vereinbarung geschlossen wird.

Artikel 4

(1)   Auf der Grundlage regelmäßiger Berichte des EU-Konsortiums für die Nichtverbreitung erstattet der Hohe Vertreter dem Rat über die Durchführung dieses Beschlusses Bericht. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat.

(2)   Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte der in Artikel 1 Absatz 3 genannten Projekte.

Artikel 5

(1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

(2)   Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsvereinbarung.

Sie endet jedoch sechs Monate nach dem Inkrafttreten des Beschlusses, falls die Finanzierungsvereinbarung nicht bis zu diesem Zeitpunkt geschlossen worden ist.

Brüssel, den 26. Juli 2010

Im Namen des Rates

Der Präsident

S. VANACKERE


ANHANG

DAS EUROPÄISCHE NETZ UNABHÄNGIGER REFLEXIONSGRUPPEN ÜBER NICHTVERBREITUNGSFRAGEN ZUR UNTERSTÜTZUNG DER UMSETZUNG DER STRATEGIE DER EU GEGEN DIE VERBREITUNG VON MASSENVERNICHTUNGSWAFFEN (EU-MVW-STRATEGIE)

1.   Ziele

Ziel dieses Beschlusses ist die Umsetzung der politischen Empfehlung, die der Rat auf seiner Tagung vom 8. Dezember 2008 in dem Dokument: „Neue Handlungslinien der Europäischen Union im Bereich der Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme“ abgegeben hat. Diesem Dokument zufolge könnte es für die Maßnahmen der Union zur Bekämpfung der Verbreitung von Nutzen sein, durch ein nichtstaatliches Netz für Nichtverbreitungsfragen unterstützt zu werden, das mit außenpolitischen Fragen befasste Einrichtungen und Forschungszentren, die sich auf die strategischen Bereiche der Union spezialisiert haben, zusammenführt und dabei auf bereits bestehenden geeigneten Netzen aufbaut. Ein solches Netz könnte auch auf Einrichtungen in den Drittstaaten ausgeweitet werden, mit denen die EU einen besonderen Dialog im Zusammenhang mit Nichtverbreitungsfragen führt.

Ziel dieses Netzes aus unabhängigen Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen wäre es, den politischen und sicherheitspolitischen Dialog zu fördern und die langfristige Debatte über Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (MVW) und ihrer Trägersysteme in der Zivilgesellschaft und insbesondere unter Experten, Forschern und Wissenschaftlern zu stimulieren. Das Netz wird ein zweckdienliches Hilfsmittel in Bezug auf Maßnahmen der Union und der internationalen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Nichtverbreitung darstellen.

Die Tätigkeit des Netzes muss sich auch auf Fragen mit Bezug auf konventionelle Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen erstrecken, u. a. auf Maßnahmen zur Sicherstellung der kontinuierlichen Umsetzung der Strategie der EU zur Bekämpfung der unerlaubten Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (nachstehend „Strategie der EU betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen“ genannt). Das Netz wird dazu beitragen, neue Facetten der Tätigkeit der Union in den Bereichen zu erschließen, die die präventive wie die reaktive Dimension der Sicherheitsfragen in Bezug auf konventionelle Waffen, einschließlich des unerlaubten Handels und der übermäßigen Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition umfassen, wie in der Strategie der EU betreffend Kleinwaffen und leichten Waffen vorgesehen. Die Unterbindung des unerlaubten und unregulierten Handels mit konventionellen Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen, wurde auch bei der Aushandlung des Vertrags über den Waffenhandel als Priorität der Union anerkannt.

Das Netz könnte dazu beitragen, Drittländer stärker für Bedrohungen im Zusammenhang mit der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und konventionellen Waffen, einschließlich des unerlaubten Handels mit und der übermäßigen Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition, und für die Notwendigkeit zu sensibilisieren, mit der Union und im Rahmen multilateraler Foren, insbesondere den Vereinten Nationen, zusammenzuarbeiten, um Waffenverbreitungsprogramme, die weltweit Besorgnis erregen, und den unerlaubten Handel mit und die übermäßige Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition zu verhindern, zu stoppen und wenn möglich definitiv zu beenden.

Die Union will dieses Netz folgendermaßen unterstützen:

durch die Abhaltung einer Auftaktveranstaltung und einer jährlichen Konferenz im Hinblick auf die Vorlage eines Berichts und/oder von Empfehlungen an den Vertreter des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (Hoher Vertreter);

durch die Schaffung einer Internet-Plattform, die Kontakte erleichtern und den Forschungsdialog innerhalb des Netzes von Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen fördern soll.

2.   Organisation des Netzes

Das Netz steht allen einschlägigen Forschungsinstituten und Reflexionsgruppen der Union offen und wird die Vielfalt der Meinungen innerhalb der Union in vollem Umfang respektieren.

Das Netz erleichtert Kontakte zwischen nichtstaatlichen Experten, den Vertretern der Mitgliedstaaten und den Organen der Union. Das Netz steht dafür bereit, im Einklang mit der EU-MVW-Strategie und der Strategie der EU betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen, die sich auf die Konzepte des Multilateralismus und der internationalen Zusammenarbeit stützen, Verbindungen zu nichtstaatlichen Akteuren aus Drittländern herzustellen. Das Mandat des Netzes umfasst die Nichtverbreitung von MVW und ihrer Trägersysteme sowie Fragen in Bezug auf konventionelle Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen.

Den Vorsitz des Netzes führt der Vertreter des Hohen Vertreters im Einklang mit den Leitlinien, die im Rahmen der MVW-Beobachtungsstelle im Hinblick auf Nichtverbreitungsmaßnahmen festgelegt wurden. Die Teilnehmer der einschlägigen Vorbereitungsgremien des Rates („Globale Abrüstung und Rüstungskontrolle“, „Nichtverbreitung“, „Ausfuhr konventioneller Waffen“ usw.) können das Netz zu Fragen im Zusammenhang mit der Nichtverbreitung und mit konventionellen Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen, konsultieren, und Vertreter der Arbeitsgruppen können an den Sitzungen des Netzes teilnehmen. Die Sitzungen des Netzes können, wenn möglich, parallel zu den Sitzungen der Arbeitsgruppen stattfinden.

Das EU-Konsortium für die Nichtverbreitung, dem die FRS, das HSFK/PRIF, das IISS und das SIPRI angehören, wird in enger Zusammenarbeit mit dem Vertreter des Hohen Vertreters mit der Projektverwaltung betraut.

Das EU-Konsortium für die Nichtverbreitung wird in Absprache mit dem Vertreter des Hohen Vertreters und den Mitgliedstaaten auf Fragen der Nichtverbreitung und der konventionellen Waffen spezialisierte Teilnehmer zu einer Auftaktveranstaltung und zu einer jährlichen Konferenz einladen. Die Teilnehmer haben ihr Fachwissen durch eine Reihe von Veröffentlichungen oder andere Forschungstätigkeiten im Bereich der Nichtverbreitung von MVW und der konventionellen Waffen nachzuweisen.

3.   Projektbeschreibung

3.1   Projekt 1: Abhaltung einer Auftaktveranstaltung und einer jährlichen Konferenz mit einem Bericht und Empfehlungen

3.1.1   Projektziel

Ziel der Auftaktveranstaltung ist die Schaffung eines europäischen Netzes unabhängiger europäischer Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen, die in der Union ansässig sind. Die Auftaktveranstaltung, die vom Vertreter des Hohen Vertreters geleitet wird, organisiert die Tätigkeit des Netzes und bereitet eine jährliche Konferenz vor, auf der dem Vertreter des Hohen Vertreters ein Bericht und/oder Empfehlungen vorgelegt werden.

Gegenstand der jährlichen, der Carnegie-Nichtverbreitungskonferenz ähnlichen Konferenz, an der Regierungsexperten und unabhängige Reflexionsgruppen aus der Union und Drittländern teilnehmen, wäre es, weitere Maßnahmen gegen die Verbreitung von MVW und ihrer Trägersysteme zu erörtern und festzulegen und die Bedrohungen durch konventionelle Waffen, einschließlich der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit und der übermäßigen Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition, zu thematisieren. Die jährliche Konferenz könnte in Themenblöcke und eine abschließende Plenartagung aufgeteilt werden, in dem der Vertreter des Hohen Vertreters den Vorsitz führt.

Ausgehend von der jährlichen Konferenz wird ein politikorientierter Bericht zusammen mit einem Bündel von maßnahmenorientierten Empfehlungen für den Vertreter des Hohen Vertreters erstellt. Der Bericht würde an die einschlägigen Organe der Union und die Mitgliedstaaten verteilt und online zugänglich gemacht.

3.1.2   Projektergebnisse

Festlegung der Arbeitsweise des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen;

regelmäßige Veranstaltung einer großen europäischen Konferenz über Nichtverbreitung, die die wichtigste Veranstaltung zur Förderung der strategischen Diskussion über Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme und zur Thematisierung der Bedrohungen durch konventionelle Waffen, einschließlich der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit und der übermäßigen Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition würde;

Vorlage eines politikorientierten Berichts und/oder von maßnahmenorientierten Empfehlungen, die die Umsetzung der EU-MVW-Strategie und der Strategie der EU betreffen Kleinwaffen und leichte Waffen fördern und ein zweckdienliches Hilfsmittel in Bezug auf Maßnahmen der Union und der internationalen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Nichtverbreitung und der konventionellen Waffen darstellen würden;

Steigerung der Sensibilisierung und der Fachkenntnisse i der Organe der Union, der Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft und von Drittländern in Bezug auf die Bedrohungen im Zusammenhang mit MVW und ihren Trägersystemen, so dass ihnen besser zuvorgekommen werden kann;

3.1.3   Projektbeschreibung

Im Projekt sind zwei Auftaktveranstaltungen, zwei jährliche Treffen und die Ausarbeitung von zwei Berichten und/oder Empfehlungen vorgesehen:

eine Auftaktveranstaltung mit einer Teilnahme von bis zu 50 unabhängigen Reflexionsgruppen aus der Union, die auf die Themen Nichtverbreitung und konventionelle Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichte Waffen, spezialisiert sind;

eine jährliche Konferenz, an der Regierungsexperten und bis zu 200 unabhängige Reflexionsgruppen aus der Union und Drittländern teilnehmen, die auf die Themen Nichtverbreitung und konventionelle Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichte Waffen, spezialisiert sind;

ein politikorientierter Bericht und/oder maßnahmenorientierte Empfehlungen, die zu einer verstärkten Umsetzung der EU-MVW-Strategie und der Strategie der EU betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen beitragen würden.

3.2   Projekt 2: Schaffung einer Internet-Plattform

3.2.1   Projektziel

Die Schaffung einer Internet-Website wird die Kontakte in der Zeit zwischen den Treffen des Netzes erleichtern und den Forschungsdialog zwischen den Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen fördern. Die Organe der Union und die Mitgliedstaaten könnten von einer speziellen Website ebenfalls profitieren, auf der die Teilnehmer des Netzes Informationen und Gedanken austauschen und ihre Untersuchungen über die Nichtverbreitung von MVW und ihrer Trägersysteme und über Fragen im Zusammenhang mit konventionellen Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen, veröffentlichen können. Die Website könnte von einem elektronischen Newsletter begleitet werden.

Das Projekt enthält eine Online-Berichterstattung über die Veranstaltungen und ein Fenster für europäische Forschung enthalten. Es trägt zu einer effizienten Verbreitung von Forschungsergebnissen in den Reflexionsgruppen und in Regierungskreisen beitragen. Dies führt zu einer besseren Antizipation und einem größeren Wissen in Bezug auf die Bedrohungen im Zusammenhang mit der Verbreitung von MVW und ihrer Trägersysteme sowie mit konventionellen Waffen, einschließlich des unerlaubte Handels mit und der übermäßigen Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition.

3.2.2   Projektergebnisse

Schaffung einer Plattform, auf der Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen ihre unabhängigen Meinungen und Analysen über die Verbreitung von MVW und über Fragen betreffend konventionelle Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen, austauschen können;

Förderung eines besseren Verständnisses der EU-MVW-Strategie und der Strategie der EU betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen in der Zivilgesellschaft und Fungieren als Schnittstelle zwischen der Union und dem Netz der Reflexionsgruppen;

Ermöglichung eines kostenlosen Herunterladens von Dokumenten, die auf den Treffen des Netzes vorgelegt werden oder von unabhängigen Reflexionsgruppen stammen, die ihre Forschungsergebnisse ohne finanziellen Ausgleich zur Verfügung stellen wollen;

Steigerung der Sensibilisierung und des Fachwissens der Organen der Union, der Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft und von Drittländern in Bezug auf die Bedrohungen im Zusammenhang mit konventionellen Waffen, MVW und ihren Trägersystemen, so dass ihnen besser zuvorgekommen werden kann;

3.2.3   Projektbeschreibung

Die Benutzung einer sozialen Netzwerkdiensten ähnlichen Technologie, wenn dies möglich und angebracht ist, könnte geprüft werden, um Kosten zu sparen und die aktive Online-Kommunikation und den Informationsaustausch zwischen den Teilnehmern des Netzes in einer vertrauten Umgebung zu ermöglichen. Das mit dem Projekt betraute EU-Konsortium für die Nichtverbreitung wäre für Webhosting, Webdesign und die technische Pflege der Website verantwortlich. Das Konsortium könnte für den Vertreter des Hohen Vertreters und die einschlägigen Arbeitsgruppen des Rates eine grundlegende Schulung über die Website abhalten.

4.   Dauer

Die Dauer der Umsetzung der Projekte wird auf insgesamt 36 Monate geschätzt.

5.   Nutzer

5.1   Direkte Begünstigte

Die Verbreitung von MVW durch Staaten und Terroristen wurde in der Europäischen Sicherheitsstrategie und in der EU-MVW-Strategie als die potenziell größte Bedrohung der Sicherheit der Union bezeichnet. In ähnlicher Weise wird in der Strategie der EU betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen anerkannt, dass der unerlaubte Handel und die übermäßige Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition eine ernste Bedrohung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit darstellen. Die vorgeschlagenen Projekte dienen den Zwecken der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und tragen dazu bei, die in der Europäischen Sicherheitsstrategie genannten strategischen Ziele zu verwirklichen.

5.2   Indirekte Begünstigte

Die indirekten Begünstigten der Projekte sind:

a)

unabhängige Reflexionsgruppen aus der Union und Drittländern, die auf die Themen Nichtverbreitung und konventionelle Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen, spezialisiert sind;

b)

Organe der Union;

c)

Mitgliedstaaten;

d)

Drittländer.

6.   Teilnehmende dritte Parteien

Die Projekte werden ausschließlich aus diesem Beschluss finanziert. Experten des Netzes können als teilnehmende dritte Parteien gelten. Sie arbeiten nach ihren Standardvorschriften.

7.   Verfahrenstechnische Aspekte, Koordinierung und Lenkungsausschuss

Der Lenkungsausschuss setzt sich aus einem Vertreter des Hohen Vertreters und des in Absatz 8 genannten Durchführungsgremiums zusammen. Der Lenkungsausschuss überprüft die Durchführung des Ratsbeschlusses in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal pro Halbjahr, wobei er auch elektronische Kommunikationsmittel einsetzt.

8.   Durchführungsgremium

Die technische Durchführung dieses Ratsbeschlusses wird dem EU-Konsortium für die Nichtverbreitung übertragen, das seine Aufgabe unter der Aufsicht des Hohen Vertreters wahrnimmt. Das Konsortium wird bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben gegebenenfalls mit dem Hohen Vertreter, den Mitgliedstaaten und anderen Vertragsstaaten sowie internationalen Organisationen zusammenarbeiten.


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