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Document 32015D0259

Beschluss (GASP) 2015/259 des Rates vom 17. Februar 2015 zur Unterstützung von Maßnahmen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

OJ L 43, 18.2.2015, p. 14–28 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force: This act has been changed. Current consolidated version: 26/02/2018

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2015/259/oj

18.2.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 43/14


BESCHLUSS (GASP) 2015/259 DES RATES

vom 17. Februar 2015

zur Unterstützung von Maßnahmen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 12. Dezember 2003 hat der Europäische Rat die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (im Folgenden „EU-Strategie“) angenommen, in deren Kapitel III eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung solcher Waffen aufgeführt ist.

(2)

In der EU-Strategie wird die maßgebliche Rolle hervorgehoben, die dem Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (im Folgenden „CWÜ“) und der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (im Folgenden „OVCW“) bei der Schaffung einer Welt ohne Chemiewaffen zukommt. Im Rahmen der EU-Strategie hat sich die Union verpflichtet, für eine weltweite Anwendung der wichtigsten Verträge und Übereinkommen im Bereich der Abrüstung und der Nichtverbreitung, einschließlich des CWÜ, einzutreten. Die Ziele der EU-Strategie ergänzen die Ziele, die von der OVCW im Rahmen der Zuständigkeit Letzterer für die Durchführung des CWÜ verfolgt werden.

(3)

Am 22. November 2004 hat der Rat die Gemeinsame Aktion 2004/797/GASP (1) zur Unterstützung der Maßnahmen der OVCW angenommen, auf die nach Ablauf der Geltungsdauer die Gemeinsame Aktion 2005/913/GASP (2) folgte, auf die wiederum die Gemeinsame Aktion 2007/185/GASP (3) folgte. Der Gemeinsamen Aktion 2007/185/GASP folgten der Beschluss 2009/569/GASP (4) und der Beschluss 2012/166/GASP (5), der bis zum 31. Januar 2015 gilt.

(4)

Im Rahmen der aktiven Umsetzung des Kapitels III der EU-Strategie ist eine Fortführung dieser intensiven und gezielten Unterstützung der Union für die OVCW erforderlich. Weitere Maßnahmen zur Förderung der vollständigen Durchführung des CWÜ sind nötig, ebenso wie Maßnahmen, durch die die Vorsorgemaßnahmen der Vertragsstaaten des CWÜ (im Folgenden „Vertragsstaaten“) zur Verhütung von Anschlägen mit toxischen Chemikalien und zur Reaktion auf solche Anschläge, die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Tätigkeiten auf chemischem Gebiet sowie die Fähigkeit der OVCW zur Anpassung an wissenschaftliche und technische Entwicklungen verbessert werden. Die Maßnahmen mit Blick auf die Universalisierung des CWÜ sollten fortgesetzt und an die sinkende Zahl der Staaten, die nicht Vertragspartei des CWÜ sind, angepasst und auf sie zugeschnitten werden.

(5)

Vom 8. bis 19. April 2013 hat in Den Haag, Niederlande, die dritte Sondertagung der Konferenz der Vertragsstaaten zur Überprüfung der Wirkungsweise des CWÜ stattgefunden. Die Union hat sich dem Schlussbericht der Konferenz angeschlossen, in dem sämtliche Aspekte des CWÜ angesprochen wurden, und hat wichtige Empfehlungen für seine Durchführung abgegeben. Diese Empfehlungen beinhalten auch vorrangige Ziele für die Union, wie sie in Erwägungsgrund 4 und in der EU-Strategie dargelegt sind. Die Unterstützung der Umsetzung dieser Empfehlungen ist von ausschlaggebender Bedeutung, um die Relevanz des CWÜ auf Dauer sicherzustellen und ein erneutes Auftreten chemischer Waffen zu verhindern.

(6)

Die Union hat das gemeinsame Vorgehen der VN und der OVCW in Syrien zur vollständigen Vernichtung der syrischen Chemiewaffen und Chemikalien politisch, finanziell und materiell unterstützt. Die Union ist entschlossen, auf den in Syrien gewonnenen Erkenntnissen aufzubauen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Im Hinblick auf die sofortige praktische Anwendung einiger Bestandteile der EU-Strategie unterstützt die Union die Maßnahmen der OVCW und verfolgt dabei folgende Ziele:

Verbesserung der Fähigkeiten der Vertragsstaaten, ihre Verpflichtungen aus dem CWÜ zu erfüllen;

Verbesserung der Vorsorgemaßnahmen der Vertragsstaaten zur Prävention von Anschlägen mit Chemikalien und zur Reaktion auf solche Anschläge;

Ausbau der internationalen Zusammenarbeit in Bezug auf Tätigkeiten auf chemischem Gebiet;

Unterstützung der Fähigkeit der OVCW zur Anpassung an wissenschaftliche und technische Entwicklungen;

Förderung der Universalität, indem Nichtvertragsstaaten dazu ermutigt werden, dem CWÜ beizutreten.

(2)   Bei den von der Union unterstützten Projekten der OVCW, die im Einklang mit den Maßnahmen der EU-Strategie stehen, handelt es sich in diesem Kontext um die nachstehend aufgeführten:

Projekt I: Innerstaatliche Durchführung, Verifikation und Universalität

Maßnahmen:

Schulungen auf regionaler Ebene für Zollbehörden der Vertragsstaaten im Hinblick auf die technischen Aspekte der Weitergabebestimmungen des CWÜ,

Aktualisierung der E-Learning-Instrumente für nationale Behörden/einbezogene betroffene Parteien,

Hilfestellung bei der Ausarbeitung von Plänen zur Sensibilisierung für die innerstaatliche Durchführung des CWÜ,

Bewertung der Fähigkeit zur innerstaatlichen Durchführung der nationalen Behörden,

Mentoring-Programm,

Workshop zu rechtlichen Fragen für die karibischen und zentralamerikanischen Vertragsstaaten,

Erweiterung der Kapazitäten zur Schulung von Inspektoren und Experten des Technischen Sekretariats der OVCW,

Modernisierung der Informationsmanagementsysteme für die Abteilung für Verifikation der OVCW,

Besuche von Vertretern des Exekutivrats und Beobachtern aus Vertragsstaaten mit dem Status von Entwicklungsländern in Chemiewaffen-Vernichtungsanlagen,

Umsetzung der bei der Syrien-Mission gewonnenen Erkenntnisse.

Projekt II: Internationale Zusammenarbeit

Maßnahmen:

Lehrgang zur Verbesserung der Analysefähigkeiten,

Kontaktaufnahme mit der Industrie,

Workshops zum Thema Sicherheits- und Gefahrenabwehrmanagement in der Chemie.

Projekt III: Wissenschaft und Technik

Maßnahmen:

Chemieinformatik zur Erleichterung der internationalen Zusammenarbeit,

Bewertung der Entwicklungen in Wissenschaft und Technik,

mehrfache Verwendungszwecke in der Chemie: Verständnis der Sicherheitsaspekte technischer Entwicklungen,

Unterstützung der vorübergehend eingesetzten Arbeitsgruppen des Wissenschaftlichen Beirats der OVCW (im Folgenden „SAB“),

Entwicklung standardisierter Methoden zur Analyse biologischer Toxine.

Projekt IV: Vorsorgemaßnahmen der Vertragsstaaten zur Prävention von Anschlägen mit Chemikalien und zur Reaktion auf solche Anschläge

Maßnahmen:

Lehrgang auf regionaler Ebene zu Hilfeleistung und Schutz — Zentralasien,

regionale Koordinierungsübung für Hilfeleistung,

Workshops auf regionaler Ebene zu Hilfeleistung und Schutz,

Planübungen.

Projekt V: Universalität und Öffentlichkeitsarbeit

Übersetzung und Verbreitung von Informations- und Sensibilisierungsunterlagen und -materialien,

Organisation einer OVCW-Ausstellung,

Kontaktaufnahme mit Jugendlichen,

Unterstützung des Beitritts von Nichtvertragsstaaten zum CWÜ zur Förderung der Universalität,

Unterstützung der Teilnahme von NRO an Maßnahmen der OVCW,

Unterstützung der Weiterentwicklung und Verbreitung der Video-Dokumentarreihe „Fires“.

Projekt VI: Afrika-Programm

Regionales Stakeholder-Forum der nationalen Behörden,

Schulungen auf regionaler Ebene für Zollbehörden der Vertragsstaaten im Hinblick auf die technischen Aspekte der Weitergabebestimmungen des CWÜ,

Bereitstellung von wissenschaftlichem Material und Informationsmaterial zum CWÜ,

Synergien und Partnerschaft für eine wirksame Durchführung,

Lehrgänge zur Verbesserung der Analysefähigkeiten,

Kontaktaufnahme mit der Industrie,

Sicherheits- und Gefahrenabwehrmanagement in der Chemie.

Eine ausführliche Beschreibung der obengenannten, von der Union unterstützten Maßnahmen der OVCW ist im Anhang enthalten.

Artikel 2

(1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.

(2)   Die technische Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte obliegt dem Technischen Sekretariat der OVCW (im Folgenden „Technisches Sekretariat“). Es nimmt diese Aufgabe unter der Verantwortung und Aufsicht des Hohen Vertreters wahr. Dazu trifft der Hohe Vertreter die erforderlichen Vereinbarungen mit dem Technischen Sekretariat.

Artikel 3

(1)   Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte beträgt 2 528 069 EUR.

(2)   Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.

(3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Hierfür schließt sie ein Finanzierungsabkommen mit dem Technischen Sekretariat. In diesem Abkommen wird festgehalten, dass das Technische Sekretariat zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird; ferner wird darin angegeben, mit welchen Maßnahmen Synergien erleichtert werden können und Doppelarbeit vermieden werden kann.

(4)   Die Kommission ist bestrebt, das in Absatz 3 genannte Finanzierungsabkommen so bald wie möglich nach dem 17. Februar 2015 zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige Schwierigkeiten dabei und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem das Abkommen geschlossen wird.

Artikel 4

Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger, vom Technischen Sekretariat erstellter Berichte über die Durchführung dieses Beschlusses. Die Berichte des Hohen Vertreters bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat. Die Kommission liefert Informationen über die finanziellen Aspekte der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte.

Artikel 5

(1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

(2)   Die Geltungsdauer des Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsabkommens. Sie endet jedoch sechs Monate nach dem Inkrafttreten des Beschlusses, falls das Finanzierungsabkommen nicht bis zu diesem Zeitpunkt geschlossen worden ist.

Geschehen zu Brüssel am 17. Februar 2015.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. REIRS


(1)  Gemeinsame Aktion 2004/797/GASP des Rates vom 22. November 2004 zur Unterstützung der Maßnahmen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen im Rahmen der Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 349 vom 25.11.2004, S. 63).

(2)  Gemeinsame Aktion 2005/913/GASP des Rates vom 12. Dezember 2005 zur Unterstützung der Maßnahmen der OVCW im Rahmen der Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 331 vom 17.12.2005, S. 34).

(3)  Gemeinsame Aktion 2007/185/GASP des Rates vom 19. März 2007 zur Unterstützung der Maßnahmen der OVCW im Rahmen der Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 85 vom 27.3.2007, S. 10).

(4)  Beschluss 2009/569/GASP des Rates vom 27. Juli 2009 zur Unterstützung der Maßnahmen der OVCW im Rahmen der Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 197 vom 29.7.2009, S. 96).

(5)  Beschluss 2012/166/GASP des Rates vom 23. März 2012 zur Unterstützung von Maßnahmen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) im Rahmen der Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 87 vom 24.3.2012, S. 49).


ANHANG

Unterstützung der Union für Maßnahmen der OVCW im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

Projekt I: Innerstaatliche Durchführung und Verifikation

Projektziele:

Verbesserung der Fähigkeiten der Vertragsstaaten, ihre Verpflichtungen aus dem CWÜ zu erfüllen;

Unterstützung der Nichtverbreitung chemischer Waffen durch Anwendung der im CWÜ festgelegten Verifikations- und Durchführungsmaßnahmen;

Förderung und Gewährleistung der Beseitigung von Beständen an chemischen Waffen und von Einrichtungen zur Herstellung von chemischen Waffen entsprechend den im CWÜ festgelegten Verifikationsmaßnahmen.

Projektzwecke:

Projektzweck 1 (innerstaatliche Durchführung)

Verbesserte Fähigkeit der Vertragsstaaten zur wirksamen innerstaatlichen Durchführung;

Erhöhung der Zahl der Vertragsstaaten, die zu einer wirksamen innerstaatlichen Durchführung auf quantitativer und qualitativer Ebene in der Lage sind;

verbessertes Verständnis und verstärkte Sensibilisierung der nationalen Behörden für Fragen im Zusammenhang mit dem CWÜ im Hinblick auf gute Zusammenarbeit und Unterstützung;

Erhöhung der Zahl der Vertragsstaaten, die in der Lage sind, gesetzliche Bestimmungen mit Blick auf deren anschließende Annahme zu konzipieren und auszuarbeiten;

wirksame Arbeitsweise der Zollbehörden bei der Kontrolle und Überwachung des Chemiehandels.

Projektzweck 2 (Verifikation)

Verbesserte Effizienz und umfassender Nutzwert der Schulungen für Inspektoren und Experten der OVCW;

Verbesserung der Abläufe und der Informationsqualität des Informationsmanagementsystems Abteilung für Verifikation der OVCW und Erwerb der Fähigkeit zur Nutzung zeitgemäßer Techniken zur Informationsauswertung;

Fähigkeit der Vertragsstaaten, die Fortschritte im Hinblick auf eine vollständige Vernichtung der Bestände von chemischen Waffen zu überwachen und bereits zu einem frühen Zeitpunkt die bei der Vernichtung anfallenden Probleme festzustellen und zu bewältigen; sie sollen verstärkt davon überzeugt werden, dass die Eigner greifbare und konkrete Maßnahmen zur vollständigen Vernichtung der Bestände von chemischen Waffen ergreifen;

Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der OVCW in Situationen wie der Syrien-Mission; Verbesserung der Verifikationsregelung und -tätigkeiten; verbesserte Beziehungen zu internationalen Partnerorganisationen.

Projektergebnisse:

Projektergebnisse 1 (innerstaatliche Durchführung)

Zollbeamte haben ihr Verständnis und ihre Fähigkeit für eine wirksame Erfüllung ihrer Aufgaben bei der Ein- und Ausfuhr gelisteter Chemikalien und die Abstimmung mit den nationalen Behörden verbessert.

Das Personal der nationalen Behörden und die einbezogenen betroffenen Parteien haben Zugriff auf korrekte und aktuelle Informationen in elektronischer Form für effizientes Lernen.

Die nationalen Behörden verfügen über Instrumente der systematischen Planung für eine wirksame Durchführung der einzelstaatlichen Maßnahmen.

Die nationalen Behörden verfügen über umfassende Informationen über die aktuelle Lage und die konkreten Erfordernisse; sie machen Fortschritte beim Aufbau von Kapazitäten für die Planung einer wirksamen innerstaatlichen Durchführung.

Von Mentoren betreute Vertragsstaaten verfügen über verbesserte Kapazitäten für die innerstaatliche Durchführung und arbeiten in Abstimmung mit dem Mentorstaat.

Die Vertragsstaaten verfügen über ein besseres Verständnis und bessere Kenntnis der zweckdienlichen Prozesse der nationalen Gesetzgebung bei der Erfüllung der einzelstaatlichen Verpflichtungen im Rahmen des CWÜ.

Projektergebnisse 2 (Verifikation)

Fachkenntnisse und Know-how der OVCW-Inspektoren und -Experten hinsichtlich des Umgangs mit Chemikalien der Liste 1 entsprechen weiterhin angemessenen Standards.

Das Informationsmanagementsystem der Abteilung für Verifikation der OVCW wird auf den neuesten Stand gebracht; Altsysteme werden außer Dienst gestellt.

Die Vertragsstaaten verfügen über ein besseres Verständnis der im Zusammenhang mit der Vernichtung von chemischen Waffen auftretenden Probleme und technischen Schwierigkeiten, und sie vertrauen stärker darauf, dass greifbare und konkrete Maßnahmen zur vollständigen Vernichtung der Bestände von chemischen Waffen ergriffen werden.

Die OVCW hat breitere Erkenntnisse aus der Syrien-Mission gewonnen; sie hat deren Auswirkungen auf die CWÜ-Regelung analysiert und die Erfahrungen in den internen operativen Verfahren und Abläufen berücksichtigt.

Maßnahmen:

(1)   Schulung auf regionaler Ebene für Zollbehörden der Vertragsstaaten im Hinblick auf die technischen Aspekte der Weitergabebestimmungen des CWÜ

Im Rahmen der Gemeinsamen Aktion 2005/913/GASP, der Gemeinsamen Aktion 2007/185/GASP, des Beschlusses 2009/569/GASP und des Beschlusses 2012/166/GASP wurden Unterstützungsmaßnahmen für Zollbeamte durchgeführt. Gestützt auf die dabei gesammelten Erfahrungen werden den Zollbeamten Schulungen angeboten, deren Ziel es ist, die Erfassung der Daten zur Ein- und Ausfuhr von gelisteten Chemikalien und die Weiterleitung dieser Daten an die nationalen Behörden zu verbessern. Die Lehrgänge beinhalten praktische Vorführungen und Übungen und werden künftig ein Modul zur Ausbildung der Ausbilder beinhalten. Die Lehrgänge in der Region Lateinamerika/Karibik werden von der Unterabteilung des Technischen Sekretariats für die Unterstützung der Durchführung durchgeführt, die von der Unterabteilung für Meldungen technisch beraten wird.

(2)   Aktualisierung des E-Learning-Instruments für nationale Behörden/einbezogene betroffene Parteien

Im Rahmen des Beschlusses 2012/166/GASP wurde die Entwicklung eines E-Learning-Instruments für nationale Behörden/einbezogene betroffene Parteien unterstützt. Die Vertragsstaaten haben seit 2013 Zugang zu und die Möglichkeit zur Nutzung von E-Learning-Modulen. Um sicherzustellen, dass die Informationen und Materialien weiterhin relevant und nützlich bleiben, werden das Feedback und die Empfehlungen der Nutzer ausgewertet; das Instrument wird dann anhand dieser Erkenntnisse aktualisiert und verbessert werden. Es wird erwartet, dass die Vertragsstaaten E-Learning künftig verstärkt nutzen werden. Das Technische Sekretariat erwägt, E-Learning in Zukunft für einige OVCW-Schulungen verbindlich vorzuschreiben.

(3)   Hilfestellung bei der Ausarbeitung von Plänen zur Sensibilisierung

Einige nationale Behörden haben angegeben, dass es für sie schwierig ist, im erforderlichen Umfang mit einzelnen betroffenen Institutionen zusammenzuarbeiten und deren Unterstützung zu erhalten. Grund hierfür ist vor allem mangelndes Verständnis und mangelnde Wahrnehmung des CWÜ und der für die Vertragsstaaten damit verbundenen Verpflichtungen und Zusagen. Dieser Mangel an Kompetenz, Know-how und Erfahrung im Hinblick auf die Sensibilisierung führt dazu, dass entsprechende Maßnahmen häufig nicht zum Ziel führen. Die bestehenden Pläne zur Sensibilisierung müssen daher weiterentwickelt/verbessert werden, um sie praktikabler und zielführender zu machen. Sie werden Folgendes umfassen: Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit, die Erstellung von Kommunikationsmaterial, Informationspakete sowie die Entwürfe von Aktionsplänen. Es werden Leitlinien und Strategien für wirksame Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit auf nationaler und regionaler Ebene ausgearbeitet werden, die den Pilotländern als Referenz bei der Erstellung ihrer jeweiligen einzelstaatlichen Pläne dienen werden. Pilotprojekte werden in allen Regionen durchgeführt werden: Asien, Lateinamerika und Karibik, Afrika und Osteuropa.

(4)   Fähigkeitsbewertung der innerstaatlichen Durchführung

Die nationalen Behörden sollten in der Lage sein, das CWÜ wirksam durchzuführen. Einige nationale Behörden benötigen dabei Unterstützung, um zu gewährleisten, dass sie ihre Rolle wirksam wahrnehmen können. Verschiedene Faktoren können sich auf ihre Leistungsfähigkeit auswirken. Damit das Technische Sekretariat zeitgerechte und wirksame Unterstützung leisten kann, ist es von wesentlicher Bedeutung, die Durchführungsfähigkeit der einzelnen Staaten zu bewerten, um ihre Bedürfnisse besser zu erfassen. In allen Regionen werden Bewertungsprogramme zum Einsatz kommen. Konkret wird die Fähigkeitsbewertung vom Technischen Sekretariat und von der jeweiligen nationalen Behörde gemeinsam durchgeführt werden. Die einschlägigen Abteilungen des Technischen Sekretariats werden die Durchführung des CWÜ durch den jeweiligen Staat zunächst auf dem Papier prüfen, bevor ein Besuch vor Ort zur eigentlichen Bewertung stattfindet. Während des Besuchs wird das Team Treffen und Konsultationen mit den einschlägigen Agenturen abhalten. Im Anschluss an jeden Besuch wird ein Bericht erstellt werden, in dem die entscheidenden Entwicklungen und ein Aktionsplan für das weitere Vorgehen zum Aufbau der entsprechenden Fähigkeiten dargelegt werden.

(5)   Mentoring-Programm

Mit dem Mentoring-Programm der nationalen Behörden soll eine Partnerschaft zwischen einer nationalen Behörde, die ihre Verpflichtungen im Rahmen des CWÜ erfolgreicher und effizienter durchgeführt hat, mit einer nationalen Behörde, die hier noch nicht so weit fortgeschritten ist, geschaffen werden. Die Funktionsweise letzterer nationaler Behörde soll dadurch verbessert werden. Das Programm wird von der OVCW bereits seit einer Reihe von Jahren angewandt und hat sich als sehr hilfreich erwiesen. Mentoring-Programme werden in Afrika, Asien, der Karibik und Lateinamerika eingesetzt.

(6)   Workshop zu rechtlichen Fragen für die karibischen und zentralamerikanischen Vertragsstaaten

Diese Workshops sind Teil der Bemühungen des Technischen Sekretariats, auf eine raschere Annahme innerstaatlicher Durchführungsvorschriften durch die karibischen und zentralamerikanischen Vertragsstaaten hinzuwirken. Hauptziel ist es, den teilnehmenden Vertragsstaaten praktische Hilfestellung bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der innerstaatlichen Durchführung des CWÜ zu leisten. Die Vertragsstaaten sollen dabei ferner bei der Fertigstellung ihrer jeweiligen Entwürfe unterstützt werden und die Möglichkeit erhalten, sich im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der innerstaatlichen Durchführungsbestimmungen direkt mit Vertretern der OVCW-Unterabteilung für die Unterstützung der Durchführung zu beraten; auch zu anderen Fragen wie etwa der Ausarbeitung ergänzender Regelungen und Vorschriften soll rechtliche Hilfestellung geleistet werden.

(7)   Erweiterung der Kapazitäten zur Schulung von Inspektoren und Experten des Technischen Sekretariats

Schulungen zum Umgang mit Chemikalien der Liste 1 bilden eines der zentralen Elemente, wenn es darum geht, dauerhaft ein hohes Maß an Fachkompetenz und Know-how der OVCW zu gewährleisten. Die Einhaltung strenger technischer Standards ist für die Effizienz und den vollen Nutzwert der Schulungen für die Inspektoren und Experten des Technischen Sekretariats von entscheidender Bedeutung. Gleichzeitig trägt dies zur Verbesserung der chemischen und biologischen Sicherheit sowie zur Verbesserung der Vorsorgemaßnahmen der Vertragsstaaten zur Prävention von Anschlägen mit toxischen Chemikalien und zur Reaktion auf solche Anschläge bei. Die Maßnahme umfasst die Bereitstellung der erforderlichen Ausrüstungsgegenstände, Geräte und Materialien zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der beteiligten Laboratorien.

(8)   Modernisierung der Informationsmanagementsysteme für die Abteilung für Verifikation der OVCW

Die Abteilung für Verifikation der OVCW nutzt im Bereich der Informationstechnik derzeit verschiedene Altsysteme, von denen einige stark individualisiert sind. Dies behindert eine effiziente und wirksame Verarbeitung der Information.

Problempunkte sind:

isolierte Systeme,

Altsysteme ohne zeitgemäße Funktionen,

starke Individualisierung der Systeme und mangelnde Fähigkeit, Verbesserungen zeitnah und ressourceneffizient vorzunehmen,

fehlende zeitgemäße Funktionen wie Volltextsuche und digitale Datenverarbeitung,

keine Möglichkeiten eines nutzergesteuerten Prozessmanagements.

Ziel ist die Modernisierung der Informationsmanagementsysteme der Abteilung für Verifikation der OVCW, indem diese Systeme durch eine professionelle Dokumentenverwaltung mit zeitgemäßen Funktionen ersetzt werden. Der erwartete Nutzen besteht in einer höheren Effizienz der Informationsverarbeitung, einem geringeren manuellen Arbeitsaufwand, Verbesserungen bei der Qualität der Daten und breiteren Analysefähigkeiten.

(9)   Besuche von Vertretern des Exekutivrats und Beobachtern aus Vertragsstaaten mit dem Status von Entwicklungsländern in Chemiewaffen-Vernichtungsanlagen

Bislang haben acht Besuche stattgefunden — vier in den Vereinigten Staaten von Amerika, drei in der Russischen Föderation und einer in China (stillgelegte Chemiewaffen-Vernichtungsanlagen); finanziert wurden sie im Rahmen der Gemeinsamen Aktion 2007/185/GASP, des Beschlusses 2009/569/GASP und des Beschlusses 2012/166/GASP. Diese bisher durchgeführten Besuche haben sich als hilfreich dabei erwiesen, bestehende Fragen oder Bedenken hinsichtlich des Programms auszuräumen, das der jeweilige Eigner-Vertragsstaat für sich aufgestellt hat, um seinen Verpflichtungen zur Vernichtung seiner chemischen Waffen nachzukommen. Alle Vertragsstaaten werden von diesen Besuchen profitieren, die dazu beitragen werden, die Transparenz zu verbessern und Vertrauen darin zu schaffen, dass Fortschritte bei der vollständigen Vernichtung der verbleibenden Chemiewaffen gemäß den Bestimmungen des CWÜ — und verifiziert durch das Technische Sekretariat — erzielt werden. Das Projekt soll — unter Berücksichtigung geeigneter finanzieller Kriterien und unter Gewährleistung der zweckdienlichen Rotation der Teilnehmer — eine breitere Beteiligung der Vertragsstaaten an solchen Besuchen fördern.

(10)   Umsetzung der bei der Syrien-Mission gewonnenen Erkenntnisse

Mit der antizipierten Beendigung des Programms zur Vernichtung der syrischen Chemiewaffen wird die OVCW eine Bilanz ihrer Beteiligung an dieser beispiellosen Maßnahme ziehen. Auch nimmt sie bereits an einer vom Büro der Vereinten Nationen (VN) für Abrüstungsfragen (im Folgenden „UNODA“) durchgeführten Auswertung der Erfahrungen im Rahmen der Untersuchung des Chemiewaffeneinsatzes in Syrien im Jahr 2013 teil. Daher dürfte im Laufe des Jahres 2014 klar werden, welche Lehren aus der VN-Untersuchung und der Mission zur Vernichtung der syrischen Chemiewaffen im Wesentlichen gezogen werden können.

Diese Lehren müssen dann in den Verfahren und Maßnahmen der OVCW berücksichtigt und entsprechend eingearbeitet werden. Mit Blick auf größtmögliche Effizienz wird vorgeschlagen, die aus dem jeweiligen Vorgehen in Syrien in den Jahren 2013 und 2014 gewonnenen Erkenntnisse und die entsprechenden Folgen für die OVCW im Rahmen von Workshops zu analysieren. Die Ergebnisse dieser Workshops werden dann in überarbeitete OVCW-Verfahren und in künftige Schulungsprogramme einfließen.

Projekt II: Internationale Zusammenarbeit

Projektziele:

Durch das Projekt soll die wirtschaftliche und technische Entwicklung durch internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Chemie für Tätigkeiten zu Zwecken, die nach dem CWÜ nicht verboten sind, verbessert werden.

Außerdem sollen die Arbeit der OVCW und die Ziele des CWÜ durch eine stärkere Beteiligung der Vertragsstaaten an Initiativen zur internationalen Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Chemie gefördert werden.

Projektzwecke:

In den Vertragsstaaten mit dem Status von Entwicklungs- oder Übergangsländern soll die Kapazität der mit öffentlichen Mitteln finanzierten Laboratorien verbessert werden, damit das CWÜ im Bereich der friedlichen Nutzung der Chemie durchgeführt werden kann.

Vertragsstaaten mit dem Status von Entwicklungs- oder Übergangsländern sollen dabei unterstützt werden, Managementkonzepte hinsichtlich der Sicherheit und der Gefahrenabwehr in der Chemie in kleineren und mittleren Chemieunternehmen zu verbessern.

Projektergebnisse:

In Vertragsstaaten mit dem Status von Entwicklungs- oder Übergangsländern verfügen die mit öffentlichen Mitteln finanzierten Laboratorien über bessere Fachkompetenz zur Analyse von Chemikalien im Zusammenhang mit der innerstaatlichen Durchführung des CWÜ und im Rahmen der friedlichen Nutzung der Chemie, da sie moderne Analyseverfahren anwenden, insbesondere die Gaschromatografie (im Folgenden „GC“) und die Gaschromatografie mit Massenspektrometrie-Kopplung (im Folgenden „GC-MS“).

In Vertragsstaaten mit dem Status von Entwicklungs- oder Übergangsländern entwickeln die Mitarbeiter von kleinen und mittleren Unternehmen, die Vertreter von Industrieverbänden und die nationalen Behörden oder Regierungseinrichtungen bessere Kompetenzen und ein besseres Verständnis im Hinblick auf die Managementpraxis zur Verfahrenssicherheit und Gefahrenabwehr.

Maßnahmen:

(1)   Lehrgänge zur Verbesserung der Analysefähigkeiten

Während der zweiwöchigen Lehrgänge erhalten die Teilnehmer eine theoretische Ausbildung in GC und in GC-MS und führen praktische Übungen durch. Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem Hardware, Systemvalidierung und -optimierung, Störungsbehebung, Präparation von Umweltproben und Analyse dieser Proben durch GC bzw. GC-MS in Bezug auf unter das CWÜ fallende Chemikalien. Die Teilnehmer erhalten auch eine intensive praktische Schulung in der Vorbereitung verschiedener Probematrizen, die durch GC mit elementselektiven Detektoren und durch GS-MC mit Elektronenstoßionisation und mit chemischer Ionisation analysiert werden sollen. Ferner werden die Teilnehmer mit einer Reihe von Extraktions-, Clean-up- und Derivatisierungsverfahren vertraut gemacht. Die Lehrgänge werden mit Unterstützung des VERIFIN durchgeführt, eines renommierten Instituts, das in einem transparenten Bieterverfahren ausgewählt wurde und mit dem die OVCW eine Vereinbarung mit fünfjähriger Laufzeit geschlossen hat.

(2)   Kontaktaufnahme mit der Industrie — Workshops zum Thema Sicherheits- und Gefahrenabwehrmanagement im Bereich Chemie

Diese Workshops sind für zweieinhalb Tage ausgelegt. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Belange der Sicherheit und Gefahrenabwehr in der chemischen Industrie, Strategien für das Chemikalienmanagement, Managementkonzepte hinsichtlich der Verfahrenssicherheit in der Chemie, bewährte Industrieverfahren sowie eine Einführung in das Programm „Responsible Care®“.

Im Eröffnungsteil wird auch ein Überblick über das CWÜ und die Programme zur internationalen Zusammenarbeit gegeben. Gegebenenfalls werden die Zusammenarbeit und die Koordinierung mit anderen Akteuren, die über Erfahrungen auf diesem Gebiet verfügen, sichergestellt.

Ein Workshop richtet sich an die Subregionen Nordafrika, Naher und Mittlerer Osten und die Golfstaaten; er findet in arabischer Sprache statt.

Projekt III: Wissenschaft und Technik

Projektziele:

Der Generaldirektor der OVCW (im Folgenden „Generaldirektor“) soll in die Lage versetzt werden, die Konferenz der Vertragsstaaten, den Exekutivrat der OVCW oder die Vertragsstaaten auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik, die für das CWÜ relevant sind, zu beraten und Empfehlungen abzugeben.

Projektzwecke:

Es soll die Ausrichtung für die wissenschafts- und technikbezogenen Maßnahmen der OVCW im Zeitraum zwischen der vierten und der fünften Überprüfungskonferenz vorgegeben werden.

Der Generaldirektor soll in die Lage versetzt werden, die Beschlussfassungsgremien der OVCW und die Vertragsstaaten auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik, die für das CWÜ relevant sind, fachlich zu beraten.

Die OVCW soll auf einen größeren Pool wissenschaftlicher Experten und auf verbesserte Mechanismen zur Verfolgung der Entwicklungen bei der Technik zur chemischen Überwachung sowie bei den IT-Instrumenten zur Analyse komplexer, chemische Informationen enthaltender Datensätze zurückgreifen können.

Mit Blick auf eine umfassendere Beratung im Bereich Wissenschaft und Technik und ihrer Auswirkungen soll — ergänzend zu den wissenschaftlichen Experten, auf die die OVCW Zugriff hat — ein Netz nicht aus dem technischen Bereich stammender betroffener Parteien zur Bewertung aller Aspekte wissenschaftlicher und technischer Neuheiten aufgebaut und gepflegt werden.

Zur Unterstützung des CWÜ soll eine Reihe von Laboratorien außerhalb des Betriebsgeländes in die Lage versetzt werden, Toxine zu analysieren.

Projektergebnisse:

Das Netz wissenschaftlicher Expertise, auf das die OVCW Zugriff hat, und das der Verbesserung der laufenden Maßnahmen der wissenschaftlichen und technischen Überwachung und der Erhöhung der Präsenz und des Bekanntheitsgrads des CWÜ in der wissenschaftlichen Gemeinschaft dient, wird erweitert.

Die Beziehungen zu wissenschaftlichen Experten, die an wissenschaftlichen und technischen Neuentwicklungen, welche für das CWÜ relevant sind, beteiligt sind, werden aufgebaut und gepflegt.

Es werden Gelegenheiten geschaffen, um nicht aus dem technischen Bereich stammende betroffene Parteien in produktive Diskussionen über wissenschaftliche und technische Entwicklungen mit Technikfachleuten für die Bewertung von Sicherheitsauswirkungen und -risiken miteinzubeziehen.

Die Vertragsstaaten erhalten auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik, die für das CWÜ relevant sind, Beratung und Empfehlungen seitens des Wissenschaftlichen Beirats der OVCW (im Folgenden „SAB“).

Ein höherer Grad an Sensibilisierung für die Notwendigkeit der Analyse von Toxinen, die für das CWÜ relevant sind, wird erreicht.

Maßnahmen:

(1)   Chemieinformatik zur Erleichterung der internationalen Zusammenarbeit

Ziel ist die Einsetzung einer Arbeitsgruppe von Wissenschaftlern, die gemeinschaftlich Daten mit einzigartigen chemischen Signaturen erheben, zusammenstellen und analysieren. Es sollen Daten mit chemischen Signaturen zusammengestellt werden, die bei breitgefächerten Routinemaßnahmen zur chemischen Überwachung erhoben werden (z. B. Daten aus der Atmosphärenüberwachung, Umweltprobennahme, Wasseruntersuchungen u. a.). Ziel ist es, Wissenschaftler aus den Bereichen Chemie und Informatik aus verschiedenen Regionen der Welt miteinander zu vernetzen und eine Zentralstelle zu schaffen, an der die Informationen für eine Visualisierung und informative Analyse der globalen und regionalen Chemie an die Beteiligten weitergegeben werden können. Durch diese Arbeit soll der Dialog zwischen dem Technischen Sekretariat und der wissenschaftlichen Gemeinschaft erleichtert werden. Geschaffen werden soll vor allem eine zentrale Datenerfassungsstelle für die Zusammenstellung und die Komprimierung von Daten in Formate, die mit den von den beteiligten Forschern genutzten Analyseinstrumenten kompatibel sind. Dieses bei einer der beteiligten Hochschulen angesiedelte Zentrum wird das Netz der teilnehmenden Wissenschaftler unterstützen und seine Expansionsfähigkeit über den Einführungszeitraum hinaus ausbauen.

(2)   Bewertung der Entwicklungen in Wissenschaft und Technik

Für Experten (darunter Mitglieder des SAB, Experten der Internationalen Union für reine und angewandte Chemie sowie weitere Experten) werden Workshops veranstaltet, um die Auswirkungen gegenwärtiger und künftiger Entwicklungen im Bereich Wissenschaft und Technik auf die Durchführung des CWÜ zu bewerten.

Hierdurch wird der SAB bei der Ausarbeitung seines Berichts über Entwicklungen im Bereich Wissenschaft und Technik für die vierte Überprüfungskonferenz des CWÜ unterstützt.

Zur Durchführung dieser Maßnahme werden mögliche Partnerschaften mit anderen internationalen Organisationen untersucht.

(3)   Mehrfache Verwendungszwecke in der Chemie: Verständnis der Sicherheitsaspekte technischer Entwicklungen

Für regionale Exzellenzzentren und Hochschulfakultäten, die sich mit Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit MVW beschäftigen, werden Workshops veranstaltet. Damit soll jenen, die Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen technischer Entwicklungen hegen, dabei geholfen werden, zu verstehen, wie diese Technik konzipiert, entwickelt, angepasst und in die Praxis umgesetzt werden.

Die Teilnehmer der Workshops erwerben Kenntnisse und Einsichten

über konvergierende wissenschaftliche Disziplinen (insbesondere — jedoch nicht ausschließlich — die Annäherung zwischen Chemie und Biologie), die große Möglichkeiten für neue Technik bergen und bei der allgemeinen Technikentwicklung zu Anwendungen und Vorgehensweisen führen können,

über bewährte Verfahren für die Überwachung von Technik,

darüber, wie die Risiken neuer und sich ändernder Technik besser bewertet werden und

wie erkannt wird, ob die Anpassung neuer Technik für das wirksame Gefahrenabwehrmanagement wichtig ist.

Hierdurch wird am Beispiel des CWÜ besser nachvollziehbar gemacht, wie Wissenschaft und Technik die wirksame Durchführung multilateraler Verträge über Sicherheit und MVW unterstützen.

(4)   Vorübergehend eingesetzte Arbeitsgruppen des SAB

Die Sitzungen der vorübergehend eingesetzten Arbeitsgruppen werden unterstützt, wodurch der SAB in die Lage versetzt wird, den Generaldirektor hinsichtlich der Durchführung des CWÜ fachlich zu beraten. Somit kann der Generaldirektor — auf solide wissenschaftliche Erkenntnisse gestützt — die Beschlussfassungsgremien und die Vertragsstaaten in politischen Fragen beraten.

(5)   Schritte zur Entwicklung standardisierter Methoden zur Analyse biologischer Toxine

Biologische Toxine sind durch das Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen (im Folgenden „BWÜ“) geregelt. Zwei biologische Toxine (Ricin und Saxitoxin) sind außerdem im CWÜ als chemische Waffen aufgeführt und streng reguliert. Weitere biologische Toxine können ebenfalls unter die Kriterien des allgemeinen Zwecks des CWÜ, toxische Stoffe nicht als Mittel der Kriegführung zu verwenden, fallen.

Das strenge Verifikationssystem des CWÜ fehlt allerdings im BWÜ. Gemäß CWÜ sind Inspektoren befugt, Proben zu nehmen und vor Ort zu analysieren (falls dies möglich ist — bei biologischen Toxinen ist dies oft nicht möglich) oder diese an Laboratorien außerhalb des Betriebsgeländes zu schicken. Für Analysen in Laboratorien außerhalb des Betriebsgeländes werden hochentwickelte Analysegeräte und -methoden sowie Referenzmaterialien oder -daten benötigt.

Die Laboratorien der OVCW und Partnerlaboratorien werden für dieses Projekt

Referenzmaterial vorbereiten/zusammentragen,

Ringversuche durchführen,

empfohlene Arbeitsverfahren für die Analyse biologischer Toxine verfassen und validieren,

Referenzdaten von Partnerlaboratorien zusammentragen,

empfohlene Arbeitsverfahren und Referenzdaten mit Partnerlaboratorien und der wissenschaftlichen Gemeinschaft austauschen,

Analyseverfahren/Nachweis-Kits, die vor Ort als Entscheidungshilfe über außerhalb des Betriebsgeländes durchzuführende Analysen und als Schutzkomponente für Inspektoren vor Ort verwendet werden können, bewerten.

Projekt IV: Vorsorgemaßnahmen der Vertragsstaaten zur Prävention von Anschlägen mit Chemikalien und zur Reaktion auf solche Anschläge

Projektziele:

Es soll ein Beitrag zur Entwicklung der Fähigkeit der Vertragsstaaten zur Prävention, Abwehrbereitschaft und Reaktionsfähigkeit in Bezug auf Terroranschläge, bei denen Chemiewaffen eingesetzt werden, und zur Verbesserung ihrer Antwort auf Ersuchen um Hilfeleistung im Falle eines Einsatzes oder angedrohten Einsatzes von Chemiewaffen geleistet werden.

Projektzwecke:

Bei den Vertragsstaaten ist das Bewusstsein dafür zu schärfen, wie wichtig es ist, rechtzeitig und vollständig Meldung über nationale Programme zu Schutzzwecken zu machen.

Die Vertragsstaaten sollen stärker dazu beitragen, dass die OVCW darauf vorbereitet ist, auf Ersuchen um Hilfeleistung zu reagieren.

Die Vertragsstaaten sollen dazu ermutigt werden, die Errichtung regionaler Netze in ihren Regionen oder Subregionen zu fördern, um auf einen Chemiewaffenangriff besser koordiniert reagieren zu können.

Die Vertragsstaaten sollen ermutigt werden, die Koordinierung und die Zusammenarbeit der Subregionen für die Reaktion auf Chemienotfälle zu entwickeln.

Die Fähigkeiten der Vertragsstaaten, die während der Schulungen erlangten Kenntnisse und Fertigkeiten weiterzugeben, sollen aufgebaut werden.

Die einzelstaatliche Prävention, die Abwehrbereitschaft und die Reaktionsfähigkeit in Bezug auf einen Chemiezwischenfall sollen beübt und beurteilt und das Bewusstsein für das Ergreifen weiterer Schritte zur Erhöhung des Bereitschaftsniveaus soll geschärft werden.

Die Koordinierung der Prävention und der Reaktion in Bezug auf einen Chemiezwischenfall durch die internationale Gemeinschaft soll beübt und beurteilt werden.

Projektergebnisse:

Die Voraussetzungen für die Bildung eines regionalen Netzes von Mitarbeitern für die Reaktion auf Notfälle sind geschaffen.

Die Vertragsstaaten sind dafür sensibilisiert, wie wichtig es ist, rechtzeitig und vollständig Meldung über nationale Programme zu Schutzzwecken zu machen.

Die Vertragsstaaten sind besser in der Lage, mit Hilfsangeboten an die OVCW auf ein Ersuchen um Hilfeleistung zu reagieren.

Die Vertragsstaaten sind stärker dafür sensibilisiert, dass die Zusammenarbeit in Bezug auf Chemiewaffennotfälle nach Anschlägen gefördert werden muss.

Es besteht ein Team von Ausbildern aus zentralasiatischen Vertragsstaaten, das durch die Schulung von Ersthelfern den Reaktionsplan für Chemienotfälle unterstützen kann.

Die Reaktionspläne der betroffenen Vertragsstaaten für die Handhabung von Zwischenfällen mit toxischen Chemikalien werden durch die Übermittlung von Kenntnissen und Verfahren verbessert.

Maßnahmen:

(1)   Lehrgang auf regionaler Ebene zu Hilfeleistung und Schutz

Für die zentralasiatischen Vertragsstaaten wird ein den gesamten Zyklus abdeckendes Schulungspaket geschaffen, das Grund- und Weiterbildungskurse zu den Themen Hilfeleistung und Schutz enthalten soll. Den Kursen schließt sich eine vertiefende Übung an, bei der die Teilnehmer die erworbenen Kenntnisse in einer praktischen Einsatzübung anwenden. Dieser Lehrgangszyklus bewirkt eine erhöhte Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Missbrauch von toxischen Chemikalien und eine verbesserte nationale und regionale Kompetenz zur Reaktion darauf. Aus den Ersthelfern aus der Region, die diesen Lehrgang durchlaufen haben, werden anschließend diejenigen ausgewählt, die an den von der OVCW finanzierten Kursen für Ausbilder teilnehmen, um ihnen bei der Weiterverbreitung ihrer erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu helfen.

(2)   Regionale Koordinierungsübung für Hilfeleistung

In Einklang mit Artikel X Absatz 7 des CWÜ stellt die vorgeschlagene Übung eine Folgemaßnahme zu dem im Oktober 2013 in Argentinien abgehaltenen Workshop zur Koordinierung der Hilfeleistung dar und wird auf das Überprüfen der Hilfeleistungsmechanismen zwischen zwei oder drei aneinander grenzenden Vertragsstaaten aus der Region Lateinamerika abzielen und die Teilnahme der restlichen Vertragsstaaten dieser Region an verschiedenen Aufgaben umfassen.

(3)   Workshops auf regionaler Ebene zu Hilfeleistung und Schutz

Unterstützung für diese Maßnahme ist durch den Beschluss 2009/569/GASP und den Beschluss 2012/166/GASP bereitgestellt worden. Die Maßnahme ist als ein Forum für Führungskräfte und Planer konzipiert, die am Schutz ihrer Zivilbevölkerung vor chemischen Waffen beteiligt sind oder gemäß Artikel X des CWÜ für Soforthilfemaßnahmen verantwortlich wären. In den Workshops werden Informationen zur Durchführung von Artikel X, zu nationalen und internationalen von der OVCW durchgeführten Projekten, zu regionalen Hilfeleistungs- und Schutzkonzepten sowie zu Herausforderungen und neuen Möglichkeiten im Bereich Hilfeleistung und Schutz gegen chemische Waffen und andere toxische Chemikalien gegeben. Darüber hinaus sollen sie die Erörterung und Analyse verschiedener Fragen im Zusammenhang mit Hilfeleistung und Schutz fördern, wobei die Bereiche Rechte und Pflichten der Vertragsstaaten nach Artikel X des CWÜ, die Meldung von Schutzprogrammen sowie die Analyse von Schwachstellen und Problembereichen im Mittelpunkt stehen. Zudem bieten sie einen Überblick über die Hilfeleistungs- und Schutzmaßnahmen in der betreffenden Region. Die Teilnehmer halten Vorträge, um Erfahrungen, gewonnene Erkenntnisse und Ideen in den Bereichen Hilfeleistung, Schutz und Notfallmaßnahmen bei Bedrohungen durch den Missbrauch toxischer Chemikalien weiterzugeben. Zielregionen werden Lateinamerika und Asien sein.

(4)   Planübungen

Unterstützung für diese Maßnahme ist gemäß dem Beschluss 2009/569/GASP und dem Beschluss 2012/166/GASP bereitgestellt worden. Das Projekt Planübungen ist eine Folgemaßnahme zu der im August 2013 in Indonesien veranstalteten Planübung (gemäß Beschluss 2012/166/GASP finanziert) und baut auf den dabei gewonnenen Erfahrungen auf. In dieser Übung wurde unter anderem ein Planübungsmodul entwickelt, das für Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau in anderen Regionen verwendet werden kann. Durch die Übung werden regierungsübergreifende Entscheidungsprozesse überprüft und der Informationsaustausch und die Hilfeleistung zwischen den einschlägigen nationalen und internationalen Organisationen gefördert, um die Risiken und die Auswirkungen eines Anschlags mit toxischen Chemikalien zu mindern. Das Projekt ergänzt andere Programme der OVCW, insbesondere diejenigen, die auf Hilfeleistung und Schutz gemäß Artikel X des CWÜ ausgerichtet sind, sowie die Bemühungen der OVCW, Vertragsstaaten bei der Annahme innerstaatlicher Durchführungsmaßnahmen zu unterstützen, und das Projekt „OVCW als Plattform für die Verbesserung der Sicherheit von chemischen Anlagen“ (finanziert gemäß Beschluss 2012/166/GASP). Nach den Bestimmungen des Artikels X können Vertragsstaaten Sachverständigengutachten und Hilfe von der OVCW für die Entwicklung und Verbesserung ihrer Fähigkeit zum Schutz gegen chemische Waffen erhalten.

Projekt V — Universalität und Öffentlichkeitsarbeit

Projektziele:

Nichtvertragsstaaten des CWÜ sollen besser darüber informiert werden, welche Vorteile sie davon haben, wenn sie dem CWÜ beitreten und sich verstärkt an den Maßnahmen der OVCW beteiligen.

Die Sensibilisierung für die OVCW und das CWÜ soll insbesondere in der breiten Öffentlichkeit und bei bestimmten Zielgruppen im Bildungswesen wie Studenten und Lehrkräften in den Bereichen Chemie und Chemietechnik im Sekundar- und Tertiärbereich verbessert werden.

Projektzwecke:

Studenten und Lehrkräfte sowie gegebenenfalls weitere Gruppen sollen für die OVCW und das CWÜ stärker sensibilisiert und hierüber besser informiert werden.

Der Bekanntheitsgrad der OVCW soll verbessert und ihre Maßnahmen sollen einer breiten Öffentlichkeit nahe gebracht werden.

Die Mittel, um eine möglichst breite Öffentlichkeit zu erreichen, insbesondere Laien und diejenigen, die sich nicht für Technik interessieren, sollen verbessert werden.

In ausgewählten Staaten oder Regionen sollen junge Menschen für die OVCW und das CWÜ sensibilisiert werden.

Nichtvertragsstaaten des CWÜ sollen verstärkt in die Maßnahmen der OVCW einbezogen werden und besser über das CWÜ und die damit verbundenen Vorteile informiert werden.

Die betroffenen Parteien sollen zu grundlegenden Fragen, mit denen die OCVW in einer Zeit des institutionellen Übergangs konfrontiert ist, stärker eingebunden werden.

Projektergebnisse:

Das von nationalen, regionalen und internationalen Vereinigungen erstellte Informationsmaterial wird verbreitet und in Schulen und Hochschulen verwendet.

Die OVCW und das CWÜ werden durch die weltweite Präsentation der Ausstellung bei verschiedenen Veranstaltungen stärker ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt.

Die OVCW konzentriert sich in ausgewählten Staaten oder Regionen stärker auf junge Menschen und entwickelt die durch soziale Medien gegebenen Möglichkeiten und sorgt für deren Verwendung durch die Partner der OVCW.

Die Anzahl neuer Vertragsstaaten des CWÜ ist deutlich gestiegen.

Die Zivilgesellschaft leistet einen größeren Beitrag zu den Entscheidungsprozessen der OVCW: sie hat die Möglichkeit, ihre Ansichten zu wesentlichen Fragen den Delegierten im Rahmen der außerordentlichen Plenartagungen der Konferenz der Vertragsstaaten direkt vorzutragen.

Dokumentationsmaterial, einschließlich des vom OVCW für alle Bereiche erstellten Videomaterials, steht zur Verteilung und Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung.

Maßnahmen:

(1)   Übersetzung und Verbreitung von Informations- und Sensibilisierungsunterlagen und -materialien

2013 und 2014 hat das Technische Sekretariat (teilweise mit Unterstützung durch den Beschluss 2012/166/GASP) mehrere Informations- und Sensibilisierungsunterlagen in englischer Sprache erstellt. Damit diese Unterlagen von einer Vielzahl verschiedener betroffener Parteien in möglichst vielen Vertragsstaaten verwendet werden, müssen die Unterlagen in die anderen fünf Amtssprachen der OVCW sowie andere, weit verbreitete Sprachen übersetzt werden. Die übersetzten Unterlagen müssen ebenfalls weit verbreitet werden.

(2)   Organisation einer OVCW-Ausstellung

In Zusammenarbeit mit Wissenschafts- und Friedensmuseen soll für wichtige Tagungen, Konferenzen usw. eine professionelle Ausstellung über die OVCW und das CWÜ konzipiert werden. Einige Arbeiten wurden von der OVCW gemeinsam mit dem Nobel-Friedenszentrum, MUSEON in Den Haag und anderen bereits durchgeführt, doch im Rahmen dieses Projekts wird eine professionell gestaltete Ausstellung geschaffen, die die OVCW nach Belieben verwenden kann.

(3)   Kontaktaufnahme mit Jugendlichen

Workshops für junge Menschen (15-25 Jahre) sollen diese über die OVCW und das CWÜ informieren und sie darüber aufklären, welche Karrierechancen ihnen in diesen Bereichen auf internationaler Ebene geboten werden. Es werden Präsenz-Workshops veranstaltet, aber auch Instrumente für die sozialen Medien entwickelt, die von regionalen Partnern und Hochschulen genutzt werden können.

(4)   Unterstützung des Beitritts von Nichtvertragsstaaten zum CWÜ zur Förderung der Universalität

Der Arbeitsplan für die Universalität umfasst ein maßgeschneidertes staatenspezifisches Konzept im flexiblen Format (offizielle und informelle Ebene (Track 1.5) und informelle Ebene (Track 2.0)), das für alle zugänglich ist und alle Seiten einbezieht und multilaterale Partnerschaften bietet. Darüber hinaus können Sponsoren Maßnahmen der OVCW an deren Sitz oder anderswo unterstützen. Es werden staatenspezifische Seminare veranstaltet, ein regionales Konzept ausgearbeitet, informelle Veranstaltungen (Track 2.0) organisiert und eine Datenbank für Staatskontakte und zur Entwicklung der Koordinierung eingerichtet.

(5)   Unterstützung der Teilnahme von NRO an Tätigkeiten der OVCW

Die Anzahl der NRO, die sich für OVCW-Konferenzen angemeldet und an diesen teilgenommen hat, ist seit 2008 stetig und beträchtlich angestiegen und erreichte ihren Höchstwert auf der dritten Überprüfungskonferenz im April 2013, als 70 NRO aus allen Regionen die Teilnahme genehmigt wurde. Darüber hinaus haben NRO zum ersten Mal aktiv an der OVCW-Konferenz teilgenommen, indem sie den Delegierten auf den außerordentlichen Plenartagungen der dritten Überprüfungskonferenz und der 18. Konferenz der Vertragsstaaten ihre Anliegen vortrugen. Mit diesem Vorschlag werden Vertretern von NRO aus Entwicklungs- oder Übergangsländern grundlegende Mittel für Reise- und Unterbringungskosten gewährt, damit sie 2015 und 2016 jeweils an der Konferenz der Vertragsstaaten teilnehmen können.

(6)   Unterstützung der Weiterentwicklung und Verbreitung der Video-Dokumentarreihe „Fires“

Das Projekt „Fires“ ist von der Abteilung Medien und Öffentlichkeitsarbeit der OVCW entwickelt worden. Es wurden vier Episoden mit einer Länge von jeweils fünf bis 20 Minuten produziert, darunter die erste Folge „A Teacher's Mission“, die bei der vom SAB vorübergehend eingesetzten Arbeitsgruppe für Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit für die OVCW als ein wirksames pädagogisches Instrument auf große Zustimmung traf. Die jüngste Folge „Ich Liebe Dich“ hat unter den betroffenen Parteien noch mehr Begeisterung für das Projekt ausgelöst, was sich bei mehreren Vertragsstaaten in Form von Zusagen für die materielle Unterstützung und die Zusammenarbeit bei künftigen Folgen äußerte. Die Bereitstellung von Unionsmitteln wird die Produktion von mindestens drei weiteren Folgen sicherstellen.

Projekt VI: Afrika-Programm

Projektziel:

Die Fähigkeit der afrikanischen Vertragsstaaten, ihre Verpflichtungen aus dem CWÜ zu erfüllen, soll verbessert werden.

Projektzwecke:

Projektzweck 1 (innerstaatliche Durchführung):

Die Fähigkeit der afrikanischen Vertragsstaaten zur wirksamen innerstaatlichen Durchführung soll verbessert werden.

Die Anzahl der afrikanischen Vertragsstaaten, die zu einer wirksamen innerstaatlichen Durchführung auf quantitativer und qualitativer Ebene in der Lage sind, soll erhöht werden.

Die nationalen Behörden der afrikanischen Vertragsstaaten sollen für Fragen im Zusammenhang mit dem CWÜ im Hinblick auf gute Zusammenarbeit und Unterstützung stärker sensibilisiert und aufgeklärt werden.

Zollbehörden sollen den Handel mit Chemikalien wirksam kontrollieren und überwachen.

Unter der Leitung der nationalen Behörde soll die behördenübergreifende Zusammenarbeit zur Unterstützung einer wirksamen innerstaatlichen Durchführung des CWÜ vertieft werden.

Projektzweck 2 (friedliche Nutzung der Chemie):

Die Kapazität der mit öffentlichen Mitteln finanzierten Laboratorien der afrikanischen Vertragsstaaten mit dem Status von Entwicklungs- oder Übergangsländern soll verbessert werden, damit das CWÜ im Bereich der friedlichen Nutzung der Chemie durchgeführt werden kann.

Die Managementkonzepte hinsichtlich der chemischen Sicherheit in kleinen und mittleren Chemieunternehmen in afrikanischen Vertragsstaaten mit dem Status von Entwicklungs- oder Übergangsländern sollen verbessert werden.

Projektergebnisse:

Projektergebnisse 1 (innerstaatliche Durchführung)

Wichtige betroffene Parteien haben ein besseres Verständnis des CWÜ erlangt und sind verstärkt dafür sensibilisiert, ferner haben sie eine größere Rolle bei den innerstaatlichen Durchführungsmaßnahmen gespielt und verstärkt dabei mitgewirkt.

Zollbeamte der afrikanischen Vertragsstaaten haben ihr Verständnis und ihre Fähigkeit für eine wirksame Erfüllung ihrer Aufgaben bei der Ein- und Ausfuhr gelisteter Chemikalien und die Abstimmung mit den nationalen Behörden verbessert.

Wichtigen betroffenen Parteien stehen korrekte und aktuelle Informationen zum wirksamen Lernen zur Verfügung.

Betroffene Einrichtungen/Stellen, die die Durchführung des CWÜ möglicherweise maßgeblich unterstützen, haben sich kurzfristig darauf geeinigt, untereinander Synergien zu schaffen.

Projektergebnisse 2 (friedliche Nutzung der Chemie)

In den afrikanischen Vertragsstaaten verfügen mit öffentlichen Mitteln finanzierte Laboratorien über mehr Fachkompetenz für die Analyse von Chemikalien im Zusammenhang mit der innerstaatlichen Durchführung des CWÜ und im Rahmen der friedlichen Nutzung der Chemie, da sie moderne Analyseverfahren anwenden, insbesondere die GC und die GC-MS.

In den afrikanischen Vertragsstaaten haben die Mitarbeiter von kleinen und mittleren Unternehmen, die Vertreter von Industrieverbänden und die nationalen Behörden/Regierungseinrichtungen ihre Kompetenz und ihr Verständnis im Hinblick auf Managementpraktiken zur Verfahrenssicherheit erhöht.

Maßnahmen:

(1)   Regionales Stakeholder-Forum der nationalen Behörde

Die nationalen Behörden spielen bei der wirksamen Durchführung eine besondere Rolle und tragen eine wichtige Verantwortung. Sie müssen auf Staatsebene gute Kontakte zu anderen betroffenen Parteien aufbauen und eng mit ihnen zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit ist nicht immer wirkungsvoll, da es noch immer an Kenntnissen und gegenseitigem Verständnis mangelt. Das vorgeschlagene regionale Stakeholder-Forum soll die wichtigsten betroffenen Parteien mit den Vertretern der nationalen Behörden zusammenbringen, damit sie sich besser kennen und verstehen lernen. Dies bietet auch eine gute Gelegenheit, um im Hinblick auf eine wirksame Zusammenarbeit Erfahrungen, Meinungen und Bedenken auszutauschen. Diese Maßnahme wird als ein Pilotprojekt für die afrikanische Region vorgeschlagen.

(2)   Schulung auf regionaler Ebene für Zollbehörden der Vertragsparteien im Hinblick auf die technischen Aspekte der Weitergabebestimmungen des CWÜ

Im Rahmen der Gemeinsamen Aktion 2005/913/GASP, der Gemeinsamen Aktion 2007/185/GASP, des Beschlusses 2009/569/GASP und des Beschlusses 2012/166/GASP wurden Unterstützungsmaßnahmen für Zollbeamte durchgeführt. Gestützt auf die dabei gesammelten Erfahrungen werden den Zollbeamten Schulungen angeboten, deren Ziel es ist, die Erfassung der Daten zur Ein- und Ausfuhr von gelisteten Chemikalien und die Weiterleitung dieser Daten an die nationalen Behörden zu verbessern. Die Lehrgänge umfassen praktische Vorführungen und Übungen und werden künftig ein Modul zur Ausbildung der Ausbilder beinhalten. Die Lehrgänge in der Region Afrika werden von der Unterabteilung des Technischen Sekretariats für die Unterstützung der Durchführung durchgeführt, die von der Unterabteilung für Meldungen technisch beraten wird.

(3)   Bereitstellung von wissenschaftlichem Material und Informationsmaterial zum CWÜ

Um bei den afrikanischen Vertragsstaaten ein besseres Verständnis und eine größere Sensibilisierung für das CWÜ zu erreichen, soll von den entsprechenden nationalen Behörden Informationsmaterial vorbereitet und an die Bibliotheken der chemischen Hochschulfakultäten verteilt werden. Die Maßnahme wird in der ersten Phase auf die Bereitstellung von Informationen ausgerichtet sein, in der zweiten Phase wird sie darauf abstellen, dass das CWÜ in die Ausbildungs- und Lehrpläne der Hochschulen eingeführt wird. Die Maßnahme wird als ein Pilotprojekt für die afrikanische Region vorgeschlagen.

(4)   Synergien und Partnerschaft für eine wirksame Durchführung

Die Maßnahme soll die Einbindung möglicherweise betroffener Einrichtungen/Stellen in die Unterstützung der Durchführung des CWÜ fördern. Hierbei handelt es sich um regionale/subregionale Ausbildungseinrichtungen für die Streitkräfte, Zollausbildungseinrichtungen, einschlägige Laboratorien, akademische Einrichtungen, NRO und in der lokalen Bevölkerung verankerte Organisationen. Nach Festlegung des für das Projekt federführenden Vertragsstaats werden Maßnahmen für die Zusammenarbeit entwickelt und durchgeführt. Als ein Pilotprojekt für die afrikanische Region wird eine landesweite, mehrere Sektoren betreffende Veranstaltung vorgeschlagen, die von der leitenden nationalen Behörde für die wichtigsten betroffenen Agenturen/Stellen/Einrichtungen organisiert wird, denen aufgrund ihrer Aufgaben auf Länderebene bei der innerstaatlichen Durchführung des CWÜ eine wichtige Rolle zufällt.

(5)   Lehrgänge zur Verbesserung der Analysefähigkeiten

Während der zweiwöchigen Lehrgänge erhalten die Teilnehmer eine theoretische Ausbildung in GC und in GC-MS und führen praktische Übungen durch. Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem Hardware, Systemvalidierung und -optimierung, Störungsbehebung, Präparation von Umweltproben und Analyse dieser Proben durch GC bzw. GC-MS in Bezug auf unter das CWÜ fallende Chemikalien. Die Teilnehmer erhalten darüber hinaus eine intensive praktische Schulung in der Vorbereitung verschiedener Probematrizen, die durch GC mit elementselektiven Detektoren und durch GC-MS mit Elektronenstoßionisation und mit chemischer Ionisation analysiert werden sollen. Ferner werden die Teilnehmer mit einer Reihe von Extraktions-, Clean-up- und Derivatisierungsverfahren vertraut gemacht. Die Lehrgänge werden mit Unterstützung des VERIFIN durchgeführt, eines renommierten Instituts, das in einem transparenten Bieterverfahren ausgewählt wurde und mit dem die OVCW eine Vereinbarung mit fünfjähriger Laufzeit geschlossen hat.

(6)   Kontaktaufnahme mit der Industrie — Workshops zum Thema CWÜ und Verfahrenssicherheit in der Chemie

Diese Workshops sind für zweieinhalb Tage ausgelegt. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Belange der Sicherheit und Gefahrenabwehr in der chemischen Industrie, Strategien für das Chemikalienmanagement, Managementkonzepte hinsichtlich der Verfahrenssicherheit in der Chemie, bewährte Industrieverfahren sowie eine Einführung in das Programm „Responsible Care®“.

Im Eröffnungsteil wird auch ein Überblick über das CWÜ und die Programme zur internationalen Zusammenarbeit gegeben.


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