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Europäische Union

Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl wurde 1952 gegründet. Zusammen mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) aus dem Jahr 1958 wurde sie nach einer langen Geschichte sukzessiver Vertragsreformen 1992 zur Europäischen Union (EU).

Die EU ist sowohl ein politisches Projekt als auch eine rechtliche überstaatliche Organisation.

Das politische Projekt spiegelt die Bereitschaft der EU-Mitgliedstaaten wider, eine immer engere Union der Völker Europas zu schaffen, in der die Entscheidungen möglichst offen und bürgernah getroffen werden (Art. 1 des Vertrags über die Europäische Union).

Die EU verfolgt dabei folgende Ziele:

  • sie fördert den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker;
  • sie bietet den Menschen, die in der EU leben, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen;
  • sie errichtet einen Binnenmarkt, der aufgrund eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und Preisstabilität eine nachhaltige Entwicklung und eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie Umweltschutz und die Förderung wissenschaftlichen Fortschritts sicherstellt;
  • sie bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und stärkt die Geschlechtergleichheit, die Solidarität zwischen den Generationen sowie die Rechte von Kindern;
  • sie fördert den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten;
  • sie fördert den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt und sorgt für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas;
  • sie führt die Wirtschafts- und Währungsunion mit dem Euro als Währung ein;
  • in ihren Beziehungen zur übrigen Welt und gemäß internationalem Recht schützt und fördert die EU ihre Werte und Interessen. Sie leistet einen Beitrag zu Frieden, Sicherheit, nachhaltiger Entwicklung, zur Entwicklung der Völker und zum Schutz der Menschenrechte.

Die gemeinsamen Werte der Mitgliedstaaten, auf die sich die EU gründet, beinhalten die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören.
In der Erklärung der Mitgliedstaaten zu den EU-Symbolen werden die Symbole definiert, die das Gefühl der Gemeinschaft der Menschen in der EU und ihre Treue ihr gegenüber zum Ausdruck bringen:

  • die Flagge (zwölf Sterne auf blauem Hintergrund)
  • die Hymne („Ode an die Freude“ von Ludwig van Beethoven)
  • das Motto („In Vielfalt geeint“)
  • die Währung (der Euro) und
  • der Europatag (9. Mai).

Die EU ist auch eine rechtliche Organisation, die hauptsächlich auf dem Vertag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union gründet. Die Mitgliedstaaten übertragen der EU Befugnisse zur Erreichung der gemeinsamen Ziele. Die „EU-Methode“ (auch bekannt als „Gemeinschaftsmethode“) gilt für die meisten Politikbereiche, die in die Zuständigkeit der EU fallen. Ausnahmen sind:

  • die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, bei der die Mitgliedstaaten über ein Initiativrecht in der Rechtsetzung verfügen und den Europäischen Rat mit der betreffenden Frage befassen können;
  • die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, in der die zwischenstaatliche Zusammenarbeit Vorrang hat.

Sie besitzt einen einheitlichen institutionellen Rahmen (bestehend aus dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Rat, dem Rat der Europäischen Union, der Europäischen Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank und dem Rechnungshof). Außerdem erhält die EU mit dem Vertrag von Lissabon eine eigene Rechtspersönlichkeit.

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