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Ökodesign-Anforderungen – Energieverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2023/826 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Energieverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Ziel der Verordnung ist es, die Umweltauswirkungen elektrischer und elektronischer Geräte, die in der Europäischen Union (EU) in Verkehr gebracht werden, durch eine Reihe von Vorschriften zur Energieeffizienz zu begrenzen.

Mit ihr werden die Verordnungen (EG) Nr. 1275/2008 und Nr. 107/2009 aufgehoben.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Die Verordnung enthält Anforderungen an das Ökodesign* Hinsichtlich des Energieverbrauchs elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb. Konkret gilt sie für alle in Anhang II aufgeführten Produkte, die folgende Bedingungen erfüllen:
    • sie sind auf die Zufuhr von Energie aus dem Versorgungsnetz angewiesen, um bestimmungsgemäß zu funktionieren;
    • sie sind für den Betrieb mit einer Nennspannung von 250 V oder weniger ausgelegt.
  • Die Verordnung ist eine Durchführungsmaßnahme der Richtlinie 2009/125/EG (siehe Zusammenfassung).
  • Diese Verordnung gilt nicht für:
  • Die Ökodesign-Anforderungen sind in Anhang III festgelegt.
  • In der Verordnung sind die anzuwendenden Konformitätsbewertungsverfahren festgelegt.
  • Die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten haben die in Anhang IV festgelegten Nachprüfungsverfahren bei der Durchführung von Marktaufsichtsprüfungen anzuwenden.
  • Mit der Verordnung werden Geräte, die ihre Leistung unter Prüfbedingungen automatisch verändern, verboten.
  • In Anhang VI sind unverbindliche Referenzwerte für die leistungsfähigsten Geräte und Technologien auf dem Markt festgelegt.
  • Die Europäische Kommission muss diese Verordnung, einschließlich der spezifischen Bewertung bestimmter Anforderungen, unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts überprüfen und ihre Ergebnisse dem Konsultationsforum spätestens am 9. Mai 2027 vorlegen.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie tritt am 9. Mai 2025 in Kraft. Artikel 6 Absatz 1 ist allerdings bereits am 8. Mai 2023 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Mit der Richtlinie 2009/125/EG wurde ein Rahmen zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für energieverbrauchsrelevante Produkte eingeführt. Die Kommission muss diese Anforderungen für Produkte festlegen, die in der gesamten EU verkauft und gehandelt werden und erhebliche Umweltauswirkungen haben.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Ökodesign. Politik zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit der Produkte hinsichtlich ihres gesamten Lebenszyklus, insbesondere ihrer Energieeffizienz, durch besseres Design.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2023/826 der Kommission vom 17. April 2023 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Energieverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1275/2008 und (EG) Nr. 107/2009 der Kommission (ABl. L 103 vom 18.4.2023, S. 29-47).

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2023/1670 der Kommission vom 16. Juni 2023 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Smartphones, Mobiltelefone, die keine Smartphones sind, schnurlose Telefone und Slate-Tablets gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/826 der Kommission (ABl. L 214 vom 31.8.2023, S. 47-93).

Verordnung (EU) 2019/424 der Kommission vom 15. März 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Server und Datenspeicherprodukte gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 617/2013 der Kommission (ABl. L 74 vom 18.3.2019, S. 46-66).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2019/424 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Verordnung (EU) 2019/2021 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an elektronische Displays gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 642/2009 der Kommission (ABl. L 315 vom 5.12.2019, S. 241-266).

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EU) 2019/2022 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Haushaltsgeschirrspüler gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1016/2010 der Kommission (ABl. L 315 vom 5.12.2019, S. 267-284).

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EU) 2019/2023 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1015/2010 der Kommission (ABl. L 315 vom 5.12.2019, S. 285-312).

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EU) Nr. 617/2013 vom 26. Juni 2013 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Computern und Computerservern (ABl. L 175 vom 27.6.2013, S. 13-33).

Siehe konsolidierte Fassung.

Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (ABl. L 285 vom 31.10.2009, S. 10-35).

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 08.02.2024

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