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Document 52012DC0317
Recommendation for a COUNCIL RECOMMENDATION on Hungary’s 2012 national reform programme and delivering a Council opinion on Hungary’s convergence programme for 2012-2015
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Ungarns 2012 und Stellungnahme zum Konvergenzprogramm Ungarns für die Jahre 2012-2015
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Ungarns 2012 und Stellungnahme zum Konvergenzprogramm Ungarns für die Jahre 2012-2015
/* COM/2012/0317 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Ungarns 2012 und Stellungnahme zum Konvergenzprogramm Ungarns für die Jahre 2012-2015 /* COM/2012/0317 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Ungarns 2012
und Stellungnahme zum Konvergenzprogramm Ungarns für die Jahre 2012-2015 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und
Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der
haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken[1],
insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, gestützt auf die Verordnung (EU)
Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer
Ungleichgewichte[2],
insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1, auf Empfehlung der Europäischen Kommission,[3] unter Berücksichtigung der Entschließungen des
Europäischen Parlaments,[4] unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des
Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und
Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 26. März 2010 nahm
der Europäische Rat den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue
Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) an, deren Kernpunkt
eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen
Handlungsbedarf besteht, wenn Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und
Wettbewerbsfähigkeit erhöht werden soll. (2) Am 13. Juli 2010 nahm
der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der
Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010
einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der
Mitgliedstaaten[5]
an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten
wurden aufgefordert, ihre nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken
in Anlehnung an die integrierten Leitlinien auszugestalten. (3) Am 12. Juli 2011 nahm
der Rat eine Empfehlung zum Nationalen Reformprogramm Ungarns für 2011 an und
nahm Stellung zum aktualisierten Konvergenzprogramm Ungarns für 2011-2014. (4) Am 23. November 2011
nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite
Europäische Semester, d. h. die in der Strategie Europa 2020
verankerte integrierte Ex-ante-Politikkoordinierung, eingeleitet wurde. Am
14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU)
Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht[6]
an, in dem Ungarn als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende
Prüfung angestellt werden sollte. (5) Am 2. März 2012 erklärte
der Europäische Rat die Stabilität des Finanzsystems, die
Haushaltskonsolidierung und Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung zu Prioritäten.
Er betonte, dass es notwendig sei, weiterhin eine differenzierte,
wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale
Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und
Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die
sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu
modernisieren. (6) Am 29. Februar 2012 fand ein
Meinungsaustausch nach Artikel 2a der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des
Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen
Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken
zwischen dem Europäischen Parlament und Ungarn statt. (7) Am 2. März 2012 ersuchte der
Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem,
die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen so zeitig mitzuteilen, dass sie in
ihren Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogrammen und Nationalen
Reformprogrammen Berücksichtigung finden können. (8) Am 23. April 2012
übermittelte Ungarn sein Konvergenzprogramm für den Zeitraum 2012-2015 und sein
Nationales Reformprogramm 2012. Um Überschneidungen Rechnung zu tragen,
wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. Die Kommission ging außerdem in
einer eingehenden Prüfung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU)
Nr. 1176/2011 der Frage nach, ob in Ungarn makroökonomische
Ungleichgewichte bestehen. Dabei kam sie zu dem Ergebnis,[7] dass in Ungarn ein – wenn auch
nicht übermäßiges - externes und internes Ungleichgewicht besteht. (9) Aufgrund der Bewertung im
Rahmen des Konvergenzprogramms 2012 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des
Rates ist der Rat der Auffassung, dass den Haushaltsprojektionen ein
optimistisches makroökonomisches Szenario zugrunde liegt. Die
Wachstumsprognosen der ungarischen Behörden für 2012 und 2013 liegen
insbesondere wegen ihrer optimistischeren Annahmen zur Binnennachfrage,
namentlich im Jahr 2013, um etwa einen halben Prozentpunkt über den Prognosen
der Kommission vom Frühjahr 2012. Ziel der im Programm umrissenen
Haushaltsstrategie ist es, innerhalb der vom Rat gesetzten Frist für 2012 eine
nachhaltige Korrektur des übermäßigen Defizits zu erreichen. Die offiziellen
Defizitziele und die geplanten finanzpolitischen Anstrengungen entsprechen den
im März 2012 ausgesprochenen Empfehlungen des Rates gemäß Artikel 126 Absatz 7.
In dem Programm wird das vorherige mittelfristige Haushaltsziel von 1,5 % des
BIP, das 2013 erreicht werden soll, bekräftigt. Das mittelfristige
Haushaltsziel spiegelt in angemessener Weise die Anforderungen des Stabilitäts-
und Wachstumspakts wider. In Anbetracht des (neu berechneten) strukturellen
Haushaltssaldos[8]
erscheinen die Fortschritte auf dem Weg zum mittelfristigen Haushaltsziel im
Jahr 2013 gegenüber der Prognose der Kommission im Rahmen der Bewertung vom
Frühjahr 2012, die die Risiken bei der Umsetzung bestimmter Sparmaßnahmen und
ein weniger optimistisches makroökonomisches Szenario zugrunde legt, nicht
angemessen. Das Wachstum der Staatsausgaben unter Berücksichtigung der
diskretionären Maßnahmen auf der Einnahmenseite entspricht zwar im Jahr 2013
dem Richtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts für die Ausgaben, nicht
jedoch in den Jahren 2014 und 2015. Nach den Plänen der Regierung wird die
Staatsverschuldung über den gesamten Programmzeitraum bis auf 73 % des BIP im
Jahr 2015 abgebaut, bleibt aber über dem Referenzwert von 60 %. Was den
Richtwert für die Schuldenverringerung anbelangt, so wird sich Ungarn 2013-2014
in einem Übergangszeitraum befinden, wobei das Programm für ausreichende
Fortschritte in Bezug auf die Einhaltung des Richtwerts sorgen dürfte. Laut dem
Programm dürfte der Richtwert für die Schuldenverringerung 2015, am Ende des
Übergangszeitraums, erreicht werden, was dazu beitragen dürfte, die
aufgelaufene Auslands- und Inlandsverschuldung abzubauen. (10) Zur Umsetzung des
verfassungsmäßigen finanzpolitischen Kontrollrahmens wurden neue Regelungen
erlassen, die aber in einigen Punkten weiterhin nur wenig wirksam sind. Die
mittelfristige Haushaltsplanung ist nur vorläufig, die Mittelausstattung des
Finanzrats steht in keinem Verhältnis zum neu erteilten starken Vetorecht, und
die Verfügbarkeit von Informationen über den Haushalt ist weiterhin
unzureichend. Eine Stärkung des Aspekts mittelfristige Finanzplanung und eine Ausweitung
des analytischen Aufgabenbereichs des Finanzrats würden dazu beitragen, dass
der neue verfassungsmäßige finanzpolitische Kontrollrahmen seiner Rolle gerecht
werden kann. (11) Die politischen Maßnahmen im
Zusammenhang mit den Auswirkungen der Steuerreform auf Geringverdiener
(Anhebung des Mindestlohns, Lohnzuschussprogramm) haben nicht zur
Beschäftigungsförderung beigetragen, wogegen die Maßnahmen zur Förderung der
Erwerbsbeteiligung von Frauen ein kleiner Schritt in die richtige Richtung
sind. Eine beschäftigungsfreundlichere Gestaltung der Besteuerung von Arbeit
und eine weitere Stärkung der Maßnahmen zur Förderung der Erwerbsbeteiligung
von Frauen, insbesondere durch Ausbau der Kinderbeutreuungs- und
Vorschuleinrichtungen, würden dazu beitragen, die Beschäftigungsquote zu
verbessern. (12) Die öffentliche
Arbeitsverwaltung wurde neu organisiert, was zu einer allgemeinen
Rationalisierung geführt hat; dies steht im Gegensatz zu den Empfehlungen von
2011. Im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik erscheinen einige Maßnahmen,
mit denen etwa im Rahmen von ESF-Programmen auf benachteiligte Gruppen
zugeschnittene Dienste bereitgestellt werden sollen, glaubwürdig und
sachgerecht. Andere auf diese Gruppen ausgerichtete Maßnahmen (wie z.B.
öffentliche Arbeiten) dürften jedoch kaum dazu beitragen, die Teilnehmer in den
offenen Arbeitsmarkt einzugliedern. Es sollten unverzüglich entschiedene
Schritte zur Stärkung der Kapazitäten der öffentlichen Arbeitsverwaltung
unternommen werden, wobei auf das richtige finanzielle Gleichgewichts zwischen
öffentlichen Arbeiten und anderen aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu
achten ist, damit der Arbeitsmarkt besser funktioniert und die Teilhabe daran
erhöht wird. Eine Erhöhung des Wachstumspotenzials durch eine Strukturreform
des Arbeitsmarkts wäre auch wichtig, um die Schwächen aufgrund der hohen
Auslands- und Inlandsverschuldung nachhaltig abzubauen. Außerdem wurde die
nationale Strategie zur Integration der Roma nicht in andere Politikbereiche
einbezogen. (13) Die Maßnahmen zur
Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gehen im Wesentlichen in
die richtige Richtung, aber es besteht noch erheblicher Handlungsbedarf. Auch
die Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzierung außerhalb des Bankensektors
sind auf dem richtigen Weg, wobei jedoch eine umfassende Bewertung der
Maßnahmen für KMU noch aussteht. Ungarn schneidet bei vielen Indikatoren für
Transparenz und Qualität der öffentlichen Verwaltung, wo Fortschritte auch zu
mehr Stabilität des institutionellen und politischen Umfelds beitragen würden,
sehr schlecht ab. Letztere wiederum könnten die Bedingungen für ausländische
Direktinvestitionen verbessern und zum Abbau des erheblichen Ungleichgewichts
beim Nettoauslandsvermögensstatus beitragen: So erklärt sich der dramatische
Rückgang des Anteils der reinvestierten Gewinne in den Jahren 2009 und 2010
zwar teilweise durch die Krise, ist aber auch das Ergebnis umstrittener und
unvorhersehbarer Veränderungen im politischen und steuerlichen Umfeld und im
rechtlichen und institutionellen System. Die jüngste Entwicklung bei der
öffentlichen Finanzierung von Forschung und Innovation (seit Mitte 2010) steht
nicht im Einklang mit dem im Jahreswachstumsbericht 2012 formulierten Schwerpunktbereich
einer differenzierten, wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung. (14) Die ungarische Regierung hat den
Hochschulbereich durch Änderungen in der Struktur und der Finanzierung
reformiert. Außerdem könnten einige Bestimmungen des neuen Schulrechts dazu
führen, dass die Zahl der Schullabbrecher steigt und die Ausgrenzung im
ungarischen Schulsystem verschärft wird. Auf das ebenso wichtige Thema
lebenslanges Lernen wird dagegen nicht ausreichend eingegangen. Damit die
Wettbewerbsfähigkeit der ungarischen Arbeitskräfte gestärkt wird, müssen
Bildung und Ausbildung in allen Bereichen verbessert werden. (15) Die ausbleibenden Fortschritte
bei der Umstrukturierung des öffentlichen Verkehrssystems waren eine
wesentliche Ursache für die budgetären Fehlentwicklungen der letzten Jahre. Der
überwiegende Teil des rollenden Materials der öffentlichen
Verkehrsgesellschaften hat das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht. Durch den
Ausbau der grenzübergreifenden Kapazität des Stromnetzes ließen sich die
Voraussetzungen für eine Steigerung des Handels mit den Nachbarländern
verbessern. Die nationale Energieregulierungsbehörde ist weder befugt, ihre
Strukturen autonom zu organisieren, noch verfügt sie über die ausschließliche
Zuständigkeit zur Festsetzung der Netzentgelte einschließlich der Rendite, die
die Netzbetreiber erwirtschaften dürfen. Regulierte Preise dürften nur für schutzbedürftige
Kundenkreise gelten. (16) Im Rahmen des Europäischen
Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Ungarns eingehend
analysiert. Sie hat das Konvergenzprogramm und das Nationale Reformprogramm
bewertet und eine eingehende Prüfung vorgelegt. Dabei hat sie nicht nur deren Zweckdienlichkeit
für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in
Ungarn, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und
Richtungsvorgaben berücksichtigt, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben
für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der
Europäischen Union insgesamt zu stärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des
Europäischen Semesters sind in die nachstehenden Empfehlungen 1 bis 7
eingeflossen. (17) Hiervon ausgehend hat der Rat
das Konvergenzprogramm Ungarns geprüft; die nachstehende Empfehlung 1
spiegelt seine Stellungnahme[9]
hierzu wider. (18) Anhand der Ergebnisse der
eingehenden Prüfung durch die Kommission und vorstehender Bewertung hat der Rat
das Nationale Reformprogramm 2012 und das Konvergenzprogramm Ungarns geprüft.
Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011
spiegeln sich insbesondere in den nachstehenden Empfehlungen 1, 3, 4 und 5 wider
– EMPFIEHLT, dass Ungarn im Zeitraum
2012-2013 folgende Maßnahmen ergreift. Ungarn sollte 1. das übermäßige Defizit bis
2012 dauerhaft korrigieren, indem der Haushaltplan 2012 ausgeführt wird und
einmalige Maßnahmen seltener zum Einsatz kommen; anschließend alle
Strukturmaßnahmen präzisieren, die erforderlich sind, um eine dauerhafte
Korrektur des übermäßigen Defizits und ausreichende Fortschritte auf dem Weg
zum mittelfristigen Haushaltsziel, auch in Bezug auf den Richtwert für die
Ausgaben, zu erreichen, und dafür sorgen, dass ausreichende Fortschritte im
Hinblick auf die Einhaltung des Richtwerts für die Schuldenverringerung erzielt
werden; die aufgelaufenen makroökonomischen Ungleichgewichte verringern und die
öffentliche Schuldenquote auf einen soliden Abwärtskurs bringen; 2. das „Kardinalgesetz“ zur
wirtschaftlichen Stabilität überarbeiten, indem die neuen numerischen Regeln in
einen verbindlichen mittelfristigen Haushaltsrahmen eingefügt werden; im
Interesse von mehr Transparenz der öffentlichen Finanzen den analytischen
Aufgabenbereich des Finanzrats weiter ausdehnen; 3. die Besteuerung der Arbeit
beschäftigungsfreundlicher gestalten, indem die Auswirkungen der Änderungen der
Steuervorschriften von 2011 und 2012 auf Geringverdiener in tragfähiger,
haushaltsneutraler Weise, etwa durch Umschichtung der Steuerlast auf
Energiesteuern oder auf periodische Immobiliensteuern, abgemildert werden; die
Maßnahmen zur Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen insbesondere durch
den Ausbau von Kinderbetreuungs- und Vorschuleinrichtungen verstärken; 4. die Kapazitäten der
öffentlichen Arbeitsverwaltung stärken, um Qualität und Effizienz der
Ausbildung, der Hilfe bei der Suche nach einem Arbeitsplatz und individueller
Dienstleistungen unter besonderer Berücksichtigung benachteiligter Gruppen zu erhöhen;
das aktivierende Element bei der Regelung für öffentliche Arbeiten durch
wirksame Ausbildungsmaßnahmen und Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche stärken; die
Nationale Strategie zur Integration der Roma umsetzen und in andere
Politikbereiche einbeziehen; 5. die geplanten Maßnahmen zum
Abbau des Verwaltungsaufwands umsetzen; dafür sorgen, dass das öffentliche
Beschaffungswesen und das Rechtsetzungsverfahren den Marktwettbewerb
unterstützen und ein stabiles ordnungspolitisches und unternehmensfreundliches
Umfeld für Finanzinstitute und andere Unternehmen, einschließlich ausländischer
Direktinvestoren, geschaffen wird; die Kosten für die Einhaltung von
Steuervorschriften senken und einen stabilen, rechtmäßigen und nicht
wettbewerbsverzerrenden Regelungsrahmen für die Unternehmensbesteuerung
festlegen; ungerechtfertigte Beschränkungen für die Errichtung großflächiger
Einzelhandelsgeschäfte beseitigen; im Rahmen der neuen Innovationsstrategie
spezielle, gezielte Anreize zur Förderung innovativer KMU schaffen; 6. eine nationale Strategie für
Schulabbrecher durch Bereitstellung einer angemessenen Finanzierung erarbeiten
und umsetzen; sicherstellen, dass durch die Umsetzung der Hochschulreform der
Zugang benachteiligter Gruppen zur Bildung verbessert wird; 7. das öffentliche
Verkehrssystem reformieren und kosteneffizienter machen; die
grenzübergreifenden Kapazitäten des Stromnetzes erhöhen; die Unabhängigkeit der
Energieregulierungsbehörde sicherstellen und die regulierten Energiepreise
allmählich abschaffen. Geschehen zu Brüssel am Im Namen des Rates Der
Präsident/Die Präsidentin [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. [2] ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25. [3] COM(2012) 317 final. [4] P7_ TA(2012)0048 und P7_ TA(2012)0047. [5] Beschluss 2012/308/EU des Rates vom 26. April 2012. [6] COM(2012) 68 final. [7] SWD(2012)157 final. [8] Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und sonstige
befristete Maßnahmen nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand
der Programmdaten unter Anwendung der gemeinsamen Methodik. [9] Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates.