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Document C2015/415/08

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/34/2015 im Rahmen des Programms Erasmus+ — Leitaktion 3: Unterstützung politischer Reformen — Initiativen für innovative politische Maßnahmen — Europäische experimentelle Maßnahmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend unter der Federführung hochrangiger Behörden

ABl. C 415 vom 15.12.2015, p. 20–23 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.12.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 415/20


AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — EACEA/34/2015

im Rahmen des Programms Erasmus+

Leitaktion 3: Unterstützung politischer Reformen — Initiativen für innovative politische Maßnahmen

Europäische experimentelle Maßnahmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend unter der Federführung hochrangiger Behörden

(2015/C 415/08)

1.   Beschreibung, Ziele und vorrangige Themen

Europäische experimentelle Maßnahmen im Rahmen der Leitaktion 3 des Programms Erasmus+ (Unterstützung politischer Reformen) — Initiativen für innovative politische Maßnahmen  (1) sind länderübergreifende Kooperationsprojekte zur Förderung der Umsetzung politischer Agenden der Europäischen Union in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, einschließlich sektorbezogener Agenden wie z. B. der Bologna- oder der Kopenhagen-Prozess.

Das allgemeine Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen besteht darin, die Verbesserung der Wirksamkeit und Effizienz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Jugendpolitik über die Erhebung und Bewertung entsprechender Daten über die systemrelevante Wirkung innovativer politischer Maßnahmen zu fördern. Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen setzt die Einbindung hochrangiger Behörden der förderfähigen Länder sowie die Anwendung fundierter und allgemein anerkannter Bewertungsmethoden auf der Grundlage von Feldversuchen (experimentellen Maßnahmen) voraus.

Diese Aufforderung zielt im Einzelnen darauf ab,

die länderübergreifende Zusammenarbeit und das gegenseitige Lernen zwischen den Behörden auf höchster institutioneller Ebene in den förderfähigen Ländern zu fördern mit dem Ziel, die Verbesserung der Systeme und die Innovation in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend zu fördern,

die Erhebung und Analyse wesentlicher Daten zu verbessern, damit innovative Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden können,

die Übertragbarkeit und Skalierbarkeit innovativer Maßnahmen zu erleichtern.

Für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wurden folgende vorrangige Themen festgelegt:

Allgemeine und berufliche Bildung

1.

Förderung von Grundwerten durch Bildung und Ausbildung, die die Vielfalt des Lernumfelds berücksichtigen

2.

Beschäftigung und Kompetenzen: Die Validierung des nicht formalen und informellen Lernens in der allgemeinen und beruflichen Bildung.

3.

Verbesserung der Lehrer Aus- und Weiterbildung unter Nutzung der Möglichkeiten der neuen Technologien (Schulbildung)

4.

Hochschuleinrichtungen, die dank des institutionellen Wandels in stärkerem Maße innovativ und unternehmerisch ausgerichtet sind (Hochschulbildung)

5.

Lehrkräfte und Ausbilder in der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Rahmen der Ausbildung am Arbeitsplatz und der Lehrlingsausbildung

6.

Umsetzung eines Rahmenwerks zur Bewertung der Wirksamkeit der Erwachsenenbildungspolitiken

Jugend

7.

Öffentlichkeitsarbeit: Aufbau von Kapazitäten zur Bekämpfung und Verhinderung von Ausgrenzung, Radikalisierung und Gewaltbereitschaft junger Menschen

2.   Förderfähige Antragsteller

Folgende Antragsteller gelten im Sinne dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen als förderfähig:

a)

Behörden (Ministerien oder vergleichbare Einrichtungen), die auf höchster Ebene für allgemeine und berufliche Bildung oder Jugend im entsprechenden nationalen oder regionalen Kontext zuständig sind (bezieht sich auf die NUTS-Codes 1 oder 2; bei Ländern, in denen die NUTS-Codes 1 oder 2 nicht zur Verfügung stehen, ist der höchste vorhandene NUTS-Code zu verwenden (2)). Behörden, die für andere Bereiche als allgemeine und berufliche Bildung und Jugend zuständig sind (wie beispielsweise Beschäftigung, Finanzen, soziale Angelegenheiten, Inneres, Justiz, Gesundheit usw.), gelten als förderfähig, wenn sie nachweisen können, dass sie in dem Bereich mit besonderen Kompetenzen ausgestattet sind, in dem die experimentellen Maßnahmen durchzuführen sind. Behörden können sich durch andere öffentliche oder private Organisationen sowie rechtmäßig niedergelassene Netzwerke oder Verbände von Behörden vertreten lassen, sofern diese Übertragung schriftlich erfolgt und ausdrücklich auf den eingereichten Vorschlag verwiesen wird;

b)

öffentliche oder private Organisationen oder Einrichtungen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder Jugend tätig sind;

c)

öffentliche oder private Organisationen oder Einrichtungen, die Aktivitäten in Verbindung mit allgemeiner und beruflicher Bildung und/oder Jugend in anderen sozioökonomischen Bereichen ausführen (etwa Behörden, Agenturen oder Stellen, die für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Inneres, Justiz, Qualitätssicherung, Anerkennung und/oder Validierung zuständig sind; Berufsberatung, Handelskammern, Wirtschafts- und Sozialpartner, zivilgesellschaftliche kulturelle oder Sport Organisationen, Evaluierungs- oder Forschungseinrichtungen, Medien usw.).

Förderfähig sind ausschließlich Anträge juristischer Personen, die in einem der folgenden förderfähigen Länder niedergelassen sind:

die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union

die EFTA/EWR-Länder Island, Liechtenstein, Norwegen

EU-Kandidatenländer: Türkei, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

Mindestanforderungen an die Zusammensetzung der Partnerschaft

Bei dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen muss sich die Partnerschaft mindestens aus vier Einrichtungen zusammensetzen, die drei förderfähige Länder vertreten, insbesondere:

mindestens jeweils eine Behörde (Ministerium oder vergleichbare Einrichtung) bzw. beauftragte Stelle — wie unter Punkt 2 Buchstabe a beschrieben — aus drei unterschiedlichen förderfähigen Ländern oder ein rechtmäßig niedergelassenes Netzwerk oder niedergelassener Verband von Behörden, das bzw. der mindestens drei unterschiedliche förderfähige Länder vertritt. Das Netzwerk bzw. der Verband muss mindestens von drei zuständigen Behörden nach Punkt 2 Buchstabe a beauftragt worden sein, um in Zusammenhang mit dem speziellen Projektvorschlag in deren Namen tätig zu werden.

Wie unter Punkt 2 Buchstabe a erläutert, muss in die Partnerschaften mindestens eine zuständige Behörde eines EU-Mitgliedstaats einbezogen sein.

mindestens eine öffentliche oder private Organisation mit Erfahrung im Bereich von Simulationsstudien und der Evaluierung der Auswirkungen politischer Maßnahmen („Forschungseinrichtung“). Diese Einrichtung ist für die methodischen Aspekte und die Feldversuchsprotokolle verantwortlich. An der Partnerschaft kann mehr als eine solche Einrichtung beteiligt sein, sofern die Arbeiten koordiniert und abgestimmt werden.

Ein Projektvorschlag kann nur von einer der folgenden Einrichtungen — im Namen aller Antragsteller — koordiniert und eingereicht werden:

einer Behörde, wie unter Punkt 2 Buchstabe a beschrieben;

ein nach Punkt 2 Buchstabe a rechtmäßig niedergelassenes Netzwerk oder niedergelassener Verband von Behörden;

eine von einer Behörde mit der Einreichung von Vorschlägen auf diese Aufforderung beauftragte öffentliche oder private Einrichtung, wie unter Punkt 2 Buchstabe a erläutert. Eine beauftragte Einrichtung muss über eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung einer unter Punkt 2 Buchstabe a beschriebenen Behörde verfügen, um den Projektvorschlag in ihrem Namen einzureichen und zu koordinieren.

Die Vorschläge sind vom gesetzlichen Vertreter des Koordinators im Namen aller Antragsteller einzureichen. Natürliche Personen können keinen Antrag auf Finanzhilfe stellen. Nur Organisationen, die nachweisen können, dass sie seit mindestens drei Jahren (3) zum Zeitpunkt der Schlussfrist für die Einreichung von Erstvorschlägen den Status einer juristischen Person besitzen, gelten zum Zweck dieser Aufforderung als „Koordinator“ und damit als förderfähig.

3.   Förderzeitraum und förderfähige Aktivitäten

Das Projekt muss in der Periode vom 1. Januar bis zum 28. Februar 2017 beginnen.

Die Projektdauer muss zwischen 24 und 36 Monaten betragen. Sollte der Begünstigte jedoch nach Unterzeichnung der Vereinbarung und Beginn des Projekts feststellen, dass es — aus hinreichend nachgewiesenen und nicht von ihm zu verantwortenden Gründen — unmöglich geworden ist, das Projekt in der vorgesehenen Laufzeit abzuschließen, kann eine Verlängerung des Förderzeitraums gewährt werden. Eine solche Verlängerung um höchstens sechs Monate kann gewährt werden, wenn dies vor Ablauf der in der Vereinbarung genannten Frist beantragt wird. Die maximale Laufzeit beträgt in diesem Fall 42 Monate.

Förderfähige Aktivitäten sollten mit Anhang 1 der Leitlinien für Antragsteller in Einklang stehen. Die Feldversuche müssen mindestens in drei Ländern stattfinden, deren Ministerien (bzw. beauftragte Einrichtungen) an dem Projekt beteiligt sind.

4.   Vergabekriterien

Vorschläge sind in zwei Phasen einzureichen und zu bewerten, und zwar ein Erstvorschlag (Phase I) und ein Vollantrag (Phase II).

Erstvorschläge werden anhand des Vergabekriteriums der „Relevanz des Projekts“ (maximal 20 Punkte) bewertet. Förderfähige Antragsteller, die den Mindestwert von 12 Punkten der Gesamtpunktzahl für das Vergabekriterium der Relevanz erreichen, werden eingeladen, einen Vollantrag einzureichen, in dem der im Erstvorschlag vorgelegte Überblick detailliert und umfassend ausgearbeitet wird.

Allen Antragstellern, die Erstvorschläge eingereicht haben, werden die Ergebnisse der Vorauswahl mitgeteilt und sie erhalten eine zusammenfassende Bewertung ihres Erstvorschlags.

Vollanträge werden anhand der Förderfähigkeits-, Ausschluss-, Auswahl- und der drei verbleibenden Vergabekriterien bewertet: „Qualität der Projektkonzeption und -umsetzung“, „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ sowie „Auswirkung, Verbreitung und Nachhaltigkeit“.

Es gelten folgende Vergabekriterien (siehe Abschnitt 14 der Leitlinien für Antragsteller) für die Finanzierung eines Vorschlags:

1.

Relevanz (maximal 20 Punkte);

2.

Qualität der Projektkonzeption und -umsetzung (maximal 30 Punkte);

3.

Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen (maximal 20 Punkte);

4.

Wirkung, Verbreitung und Nachhaltigkeit (maximal 30 Punkte).

Bei der Berechnung der Gesamtpunktzahl für den Vollantrag wird die für das Kriterium der Relevanz des Projekts erzielte Punktzahl in der Phase des Erstvorschlags berücksichtigt. Für eine Finanzierung aus EU-Mitteln kommen nur Vollanträge in Betracht, die mindestens 60 Punkte der Gesamtpunktzahl (d. h. die Punktzahl für das Vergabekriterium der Relevanz des Projekts, die in der ersten Phase bewertet wird, sowie die Punktzahlen für die übrigen drei in der zweiten Phase bewerteten Vergabekriterien) erreicht haben.

5.   Mittelausstattung

Insgesamt stehen für die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 14 000 000 EUR zur Verfügung. Diese sind folgendermaßen auf die beiden Bereichen aufgeteilt:

—   Allgemeine und berufliche Bildung: 12 000 000 EUR

—   Jugend: 2 000 000 EUR

Der finanzielle Beitrag der EU ist auf höchstens 75 % der förderfähigen Gesamtkosten beschränkt.

Die Finanzhilfe für ein Projekt beläuft sich auf höchstens 2 000 000 EUR.

Die Agentur behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.

6.   Einreichungsverfahren und Fristen

Vor Einreichung des elektronischen Antrags müssen die Antragsteller ihre Organisation zunächst im Teilnehmerportal Bildung, Audiovisuelles, Kultur, Bürgerschaft und Freiwilligenarbeit registrieren und erhalten einen Teilnehmercode (PIC). Der PIC ist im Antragsformular anzugeben.

Das Teilnehmerportal ist das Instrument, mit dem alle rechtlichen und finanziellen Angaben der Organisationen verwaltet werden. Informationen zur Registrierung sind auf dem Portal unter folgender Adresse zu finden: http://ec.europa.eu/education/participants/portal

Die Einreichung und Auswahl von Vorschlägen erfolgt in zwei Phasen: Phase des Erstvorschlags und Phase des Vollantrags.

Antragsteller werden aufgefordert, sämtliche Informationen über die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und über das Einreichungsverfahren sorgfältig zu lesen und die Unterlagen zu verwenden, die Teil des Antrags (Antragspaket) sind und abgerufen werden können unter: https://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/funding/key-action-3-initiatives-for-policy-innovation-european-policy-experimentation-eacea-342015_en.

Das Antragspaket ist online anhand des richtigen, ordnungsgemäß ausgefüllten elektronischen Formulars einzureichen, das alle relevanten Anhänge und Belegunterlagen enthält. Die Antragsformulare können unter folgender Internet-Adresse heruntergeladen werden: https://eacea.ec.europa.eu/PPMT/

Antragsformulare, die nicht sämtliche erforderlichen Informationen enthalten oder nicht fristgerecht online eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.

Anträge auf Finanzhilfen sind in einer der EU-Amtssprachen einzureichen.

Einreichungsfristen:

—   Erstvorschläge: 14. April 2016-12.00 Uhr (mittags, MEZ)

—   Vollanträge: 13. Oktober 2016-12.00 Uhr (mittags, MEZ)

7.   Weitere Informationen

Weitere Informationen enthalten die Leitlinien für Antragsteller.

Die Leitlinien für Antragsteller und die vollständigen Antragsunterlagen stehen auf folgender Website zur Verfügung:

https://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/funding/key-action-3-initiatives-for-policy-innovation-european-policy-experimentation-eacea-342015_en

E-Mail-Kontakte: EACEA-Policy-Support@ec.europa.eu.


(1)  Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, insbesondere Artikel 9 und 15 — Unterstützung politischer Reformen —, ist die Rechtsgrundlage für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen.

(2)  http://ec.europa.eu/eurostat/web/nuts/overview

(3)  „Datum der Eintragung der Hauptnummer“ im Formular „Rechtsträger“: http://ec.europa.eu/budget/contracts_grants/info_contracts/legal_entities/legal_entities_de.cfm#en


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