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Document 52014SC0022
COMMISSION STAFF WORKING DOCUMENT EXECUTIVE SUMMARY OF THE IMPACT ASSESSMENT
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG
/* SWD/2014/022 final */
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG /* SWD/2014/022 final */
Inhaltsverzeichnis I............ Kontext. 2 II........... Handlungsbedarf 2 1........... Um welche Problematik geht es?. 2 2........... Was soll mit dieser Initiative erreicht
werden?. 3 3........... Was ist der Mehrwert des Tätigwerdens auf
EU-Ebene?. 3 III......... Lösungen.. 4 1............ Welche
gesetzgeberischen und sonstigen Politikoptionen wurden erwogen? Wird einer dieser Optionen der Vorzug
eingeräumt? Warum?. 4 2........... Wer unterstützt welche Option?. 4 IV.......... Auswirkungen
der Optionen.. 5 1........... Was sind die Vorteile der wichtigsten
Optionen?. 5 2........... Was sind die Kosten der wichtigsten
Optionen?. 5 3........... Was sind die Auswirkungen für
Unternehmen, KMU und Mikrounternehmen? 5 4........... Wird es spürbare Auswirkungen auf
nationale Haushalte und Behörden geben? 6 5........... Wird es andere relevante Auswirkungen
geben?. 6 V........... Vergleich der Optionen.. 7 VI.......... Folgemaßnahmen.. 8 I.
Kontext In den
Vereinigten Staaten hat die Erschließung nicht konventioneller Gas- und
Ölquellen in den vergangenen zehn Jahren sehr rasch zugenommen. Der Begriff
„nicht konventionell“ bezieht sich in erster Linie auf die Merkmale der die
Kohlenwasserstoffe enthaltenden geologischen Speicherstätten oder
Gesteinsformationen, die sich von konventionellen Speicherstätten
unterscheiden. Diese nicht konventionellen Formationen erstrecken sich häufig
über sehr große Gebiete und weisen einen niedrigen Energiegehalt je
Gesteinsvolumen sowie eine geringe bis sehr geringe Durchlässigkeit auf. Die
wichtigsten Arten nicht konventioneller fossiler Brennstoffe sind Tight Gas,
Schiefergas, Flözgas, Methanhydrate, Tight Oil, Schieferöl, Ölschiefer
und Ölsande. Schiefergas ist offensichtlich der nicht konventionelle
Kohlenwasserstoff mit dem größten Erschließungspotenzial in Europa, und in
einigen Mitgliedstaaten werden bereits Explorationstätigkeiten durchgeführt. Die Zunahme der
Schiefergasförderung in den USA hat zu einem entsprechenden Rückgang der Preise
für heimisches Gas in den USA geführt und sich positiv auf die amerikanische
Wirtschaft ausgewirkt. Diese Veränderungen in der amerikanischen Wirtschaft
haben sich auch auf den internationalen Energiemärkten bemerkbar gemacht. So
haben sich weltweit die verfügbaren Mengen Flüssigerdgas (LNG) erhöht, was
indirekt die Gaspreise in der EU beeinflusst hat[1], und die
Exporte von Steinkohle in die EU haben zugenommen. In der EU sind
einige Mitgliedstaaten (Dänemark, Deutschland, Ungarn, die Niederlande, Polen,
Portugal, Rumänien, Spanien, Schweden und das Vereinigte Königreich[2]) dabei,
Konzessionen zu vergeben und/oder Lizenzen für die Aufsuchung/Exploration zu
erteilen oder haben dies in den vergangenen drei Jahren bereits getan. Nicht
alle Lizenzinhaber haben jedoch bereits konkret mit der Aufsuchung oder
Exploration begonnen. Bislang wurden oder werden solche Tätigkeiten (Aufsuchung
oder Exploration) in Dänemark, Deutschland, Polen, Rumänien, Schweden und im
Vereinigten Königreich durchgeführt. Schiefergas wird in Europa bislang noch
nicht kommerziell gefördert, wenngleich bereits einige Pilotfördertests
(z. B. in Polen) durchgeführt wurden. In einigen Mitgliedstaaten
(z. B. Polen, Vereinigtes Königreich) könnte die kommerzielle Förderung
2015 bis 2017 anlaufen. II.
Handlungsbedarf
1.
Um welche Problematik geht es?
Einige der
Umweltauswirkungen und –risiken bei der Schiefergaserschließung gehen auf die eingesetzten
Techniken des Hochvolumen-Hydrofracking in Kombination mit Richtbohrungen durch
Gesteinsformationen zurück. Bislang liegen in der EU nur sehr begrenzte
Erfahrungen mit diesen Techniken vor. Mit den bestehenden Rechtsvorschriften in
Europa kann auf die resultierenden Umweltauswirkungen und ‑risiken
(z. B. Verunreinigung von Oberflächengewässern und Grundwasser, Emissionen
in die Luft einschließlich Treibhausgasemissionen) nur in begrenztem Umfang
eingegangen werden. Rechtsklarheit und Voraussagbarkeit des Regulierungsrahmens
sind unerlässliche Voraussetzungen, um Investitionen in diesem Bereich zu
ermöglichen und der Öffentlichkeit zu versichern, dass die Auswirkungen und
Risiken solcher Tätigkeiten vermieden bzw. ‑ sollte dies nicht
praktikabel sein – zumindest verringert werden und auf angemessene Weise mit
ihnen umgegangen wird. Ohne Maßnahmen für den Umgang mit diesen Problemen werden
diese voraussichtlich fortbestehen. Die am stärksten betroffenen
Interessenträger sind Unternehmen, die in die Schiefergasexploration und
–förderung investieren wollen, wasserabhängige Branchen, die sicherstellen
wollen, dass die Wasserqualität erhalten bleibt, die zuständigen Behörden in
den Mitgliedstaaten sowie die europäischen Bürgerinnen und Bürger. Nach Auffassung der meisten
Sachverständigen betreffen die wichtigsten von Schiefergasprojekten ausgehenden
Umweltauswirkungen und –risiken vor allem den Verbrauch und die Verunreinigung
von Wasser, Emissionen in die Luft (einschließlich flüchtiger organischer
Verbindungen und des sehr wirksamen Treibhausgases Methan) und die Auswirkungen
für die Gemeinschaft (z. B. Landnutzung, Biodiversität, Lärm, Verkehr). Als Hauptursachen für diese Auswirkungen
und Risiken wurden ermittelt: - sich über sehr
große Gebiete erstreckende Tätigkeiten - geologische
Bedingungen (z. B. tiefliegende Grundwasserschichten, stillgelegte
Bohrlöcher, etwaige Verwerfungen, die Verunreinigungspfade sein können oder
induzierte Seismizität verursachen) - kumulative Auswirkungen
mehrerer Bohrlöcher - Einsatz von
typischerweise gefährlichen Chemikalien - Verwendung
großer Wassermengen, die teilweise nicht zurückgewonnen werden - Abfallmengen und
Merkmale dieser Abfälle - Ablassen und
Abfackeln während der Fertigstellung des Bohrlochs
2.
Was soll mit dieser Initiative erreicht werden?
Als allgemeines
Ziel soll sichergestellt werden, dass Projekte zur Erschließung von nicht
konventionellen fossilen Brennstoffen, insbesondere von Schiefergas, unter
angemessenen Klima- und Umweltschutzvorkehrungen und mit größtmöglicher
Rechtsklarheit und Voraussagbarkeit für zuständige Behörden, Bürger und
Betreiber durchgeführt werden, so dass sich der Sektor entwickeln kann. Das
erste Einzelziel besteht darin, sicherzustellen, dass die Umweltauswirkungen
und –risiken, die von den bei Explorations- und Fördertätigkeiten eingesetzten
Techniken ausgehen (sowohl in Bezug auf die einzelnen Projekte als auch
kumulativ betrachtet), angemessen identifiziert und bewältigt werden. Als
zweites Einzelziel soll der EU-Rechtsrahmen geklärt werden, damit Investitionen
in Schiefergasprojekte EU-weit unter voraussagbaren Bedingungen getätigt werden
können.
3.
Was ist der Mehrwert des Tätigwerdens auf EU-Ebene?
Geologischen
Schätzungen zufolge erstrecken sich verschiedene Schiefergasvorkommen über die
Grenzen von Mitgliedstaaten hinaus. Zudem machen Umweltauswirkungen und
–risiken nicht vor nationalen Grenzen Halt. Vielmehr können die Auswirkungen in
einem Land Verschmutzungsprobleme in anderen Ländern verursachen oder
verschärfen. Dies gilt besonders für Oberflächengewässer und Grundwasser,
Luftverschmutzung und Treibhausgasemissionen. Ein Tätigwerden auf EU-Ebene ist
daher gerechtfertigt. Zudem haben das Europäische Parlament, der Ausschuss der
Regionen, die Mehrzahl der Teilnehmer der öffentlichen Konsultation und
verschiedene Mitgliedstaaten ein Handeln auf EU-Ebene gefordert. III.
Lösungen
1.
Welche gesetzgeberischen und sonstigen Politikoptionen
wurden erwogen? Wird
einer dieser Optionen der Vorzug eingeräumt? Warum?
Neben dem
Basisszenario wurden vier Optionen eingehend geprüft. Option A ist eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten über Möglichkeiten, mit den
Umweltauswirkungen der Schiefergasexploration und –förderung umzugehen. Auch
werden Orientierungshilfen für die Auslegung des Umweltrechts (z. B. in
den Bereichen Wasser und Abfälle) gegeben. Darüber hinaus werden
Selbstverpflichtungen der Betreiber aus dem Sektor angeregt. Als Option B
werden Änderungen einiger bestehender Umweltrechtsakte der EU vorgeschlagen, um
die anwendbaren Vorschriften für den Sektor zu präzisieren (kombiniert mit
Elementen von Option A). Option C ist eine Rahmenrichtlinie, mit der eine Reihe übergreifender Ziele
(u. a. Offenlegung von Informationen über die eingesetzten Chemikalien und
Umgang mit kumulativen Auswirkungen) festgelegt und zugleich Änderungen des
geltenden Umweltrechts (wie bei Option B) vorgenommen werden. Option D ist eine Richtlinie mit spezifischen Vorschriften, die alle relevanten
Aspekte abdecken. Es wird keiner
einzelnen Option der Vorzug gegeben, da zwischen den unterschiedlichen
Auswirkungen abgewogen werden muss. Mit der Folgenabschätzung soll die
Grundlage für einen politischen Beschluss geschaffen werden.
2.
Wer unterstützt welche Option?
Eurobarometer-Umfragen
zufolge befürwortet die Mehrheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger
harmonisierte und kohärente Vorgehensweisen auf EU-Ebene. Die Ansichten der
einzelnen Teilnehmer der öffentlichen Konsultation gehen auseinander, wenn die
Antworten nicht gewichtet werden. Erfolgt aber eine Gewichtung zur
Berücksichtigung der Bevölkerung eines Landes (auf fünf Länder entfielen über 90 %
der Antworten), so ist eine starke Mehrheit für einen umfassenden Rahmen auf
EU-Ebene. Umwelt-NRO befürworten einen regulatorischen Ansatz, um die
Vorkehrungen für den Schutz der Umwelt zu stärken. Die Öl- und Gasindustrie
zieht tendenziell nicht zwingende Maßnahmen vor, könnte sich aber auch
Änderungen des bestehenden EU-Rechts vorstellen. Bestimmte nicht dem Öl- und
Gassektor angehörende Betreiber und Dienstleistungsunternehmen haben Interesse
an umfassenden und spezifischen EU-Rechtsvorschriften bekundet. Informellen
Äußerungen zufolge würde ein Mitgliedstaat es vorziehen, ausschließlich
nationale Vorschriften zugrunde zu legen, während eine Reihe anderer
Mitgliedstaaten ein Tätigwerden der EU für erforderlich halten, von Leitlinien und
Änderungen bestehender EU-Rechtsvorschriften bis hin zu einem eigenständigen
regulatorischen Ansatz. Das Europäische Parlament forderte „einheitliche
Vorschriften für den Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt“ und hob den
Bedarf an „höchsten Sicherheits- und Umweltstandards“ hervor. Der
Ausschuss der Regionen sprach sich für ein „klares rechtsverbindliches
EU-Regelwerk, vorzugsweise eine Richtlinie,“ aus. IV.
Auswirkungen der Optionen 1.
Was sind die Vorteile der wichtigsten Optionen? Die Optionen A
bis D zielen alle darauf ab, den Umweltrisiken und –auswirkungen von
Schiefergasprojekten zu begegnen (wenngleich in unterschiedlichem Ausmaß),
größere Rechtssicherheit und –klarheit zu schaffen und auf die Bedenken in der
Öffentlichkeit einzugehen; dies ist der Hauptnutzen der vorliegenden Initiative.
Die Auswirkungen auf die Gesundheit, auf die mit dieser Initiative eingegangen
wird, sind direkte (Emissionen in die Luft) und indirekte Auswirkungen
(potenzielle Wasserverunreinigung durch Chemikalien, von denen einige als
Karzinogene anerkannt sind). Das Basisszenario ist nicht geeignet, den
Umweltrisiken und –auswirkungen zu begegnen, Rechtssicherheit und –klarheit zu
schaffen und auf die Bedenken in der Öffentlichkeit zu zerstreuen. Die
Wirksamkeit in Bezug auf den Umgang mit den ermittelten Auswirkungen und
Risiken, die Schaffung eines klareren und besser voraussagbaren Rechtsrahmens
für Investoren sowie die Zerstreuung der Bedenken in der Öffentlichkeit nimmt
in der Reihenfolge der Optionen B, C und D zu. Option A ist mit ihrem
nicht bindenden Charakter die am wenigsten wirksame der geprüften
Politikoptionen. Die Präzisierung der rechtlichen Anforderungen an
Schiefergastätigkeiten würde sicherere Rahmenbedingungen für Investitionen
schaffen und somit die Durchführung von Schiefergasprojekten ermöglichen. Die
regulatorischen Optionen (B, C und D) könnten, indem sie die
Schiefergasförderung in der EU ermöglichen, zu einem begrenzten Rückgang der
Gaspreise führen (oder einen Anstieg verhindern) und der Wirtschaft in der EU
damit kurz- bis mittelfristig Vorteile verschaffen. Angesichts der Unsicherheit
über den geschätzten Umfang der Schiefergasressourcen in Europa und der vielen
Variablen, die bei der Festsetzung der Gaspreise mit hineinspielen, sind die
Auswirkungen ungewiss. Außerdem würde der Wettbewerbsvorteil der Vereinigten
Staaten in Form niedrigerer Gaspreise bestehen bleiben. Die Erschließung von
Schiefergas in Europa würde bestenfalls den Rückgang konventioneller Gasvorräte
ausgleichen. Sie würde an der derzeitigen Abhängigkeit der EU von Gasimporten
nichts ändern, könnte aber unter Umständen die Verhandlungsposition der EU gegenüber
Energielieferanten aus Drittländern verbessern. 2.
Was sind die Kosten der wichtigsten Optionen? Bei den Optionen
B, C und D belaufen sich die auf Jahresbasis umgerechneten Befolgungskosten für
die Betreiber von Schiefergasprojekten auf 1,4-1,6 % der erwarteten
jährlichen Einnahmen, wobei bei Option D (der Option mit den höchsten
Kosten) die absoluten Betriebskosten noch um etwa 8 % zunehmen. Bei
Option A hängen die Kosten für die Betreiber davon ab, ob sie freiwillige
Maßnahmen durchführen oder nicht. 3.
Was sind die Auswirkungen für Unternehmen, KMU
und Mikrounternehmen? Aufgrund des
Umfangs der Investitionen, die für die Exploration und Förderung von
Schiefergas benötigt werden, handelt es sich bei den Betreibern in der Regel um
Großunternehmen. KMU und Mikrounternehmen werden voraussichtlich nur indirekt
betroffen sein – durch Zunahme verbundener Tätigkeiten (z. B. Ausrüstung, Dienstleistungen,
Beförderung) und wenn sich die Schiefergasprojekte in der EU auf die
Energiepreise auswirken. Angesichts der Unsicherheit über den geschätzten
Umfang der Schiefergasressourcen in Europa und der vielen Variablen, die bei
der Festsetzung der Gaspreise mit hineinspielen, sind die Auswirkungen jedoch
ungewiss.
4.
Wird es spürbare Auswirkungen auf nationale Haushalte und
Behörden geben?
Bei den Optionen
B, C und D muss das bestehende Umweltrecht in unterschiedlichem Maße geändert
werden, während Option A keine Änderungen mit sich bringt. Die nationalen
Behörden müssten dem Rechnung tragen. Einige Elemente der Änderungen
(z. B. die Schaffung eines integrierten Rahmens oder die im Rahmen der
Optionen C und D vorgeschlagenen Vorschriften) könnten dazu führen, dass sich
der Verwaltungsaufwand gegenüber heute verringert. Ansonsten werden von der
Initiative keine spürbaren Auswirkungen für die öffentlichen Behörden erwartet.
5.
Wird es andere relevante Auswirkungen geben?
Sollte die
gewählte Option eine signifikante Schiefergasförderung in der EU zur Folge
haben, wären Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit möglich, insbesondere
für energieintensive Industriezweige, in denen Gas oder etwaige Nebenprodukte
als Ausgangsstoffe verwendet werden. In diesem Fall könnten die Gaspreise in
der EU beeinflusst werden und sich das Preisgefälle gegenüber den USA unter
Umständen teilweise verringern. Dies ist jedoch ungewiss, da die Gaspreise von
einer breiten Palette von Variablen abhängen. Selbst im besten Fall wird der
Gaspreis in der EU im Jahr 2035 voraussichtlich das Doppelte des Preises in den
USA betragen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen für die
Mitgliedstaaten und die Regionen werden von verschiedenen Faktoren abhängen,
u. a. von der Perspektive für die Schiefergasförderung, von ihrem
derzeitigen Energiemix und ihrer Importabhängigkeit, vom Entwicklungsstand
ihrer Erdgasinfrastruktur, von der Energieeffizient ihrer Wirtschaft und von den
verwaltungstechnischen Gegebenheiten. V.
Vergleich der Optionen Optionen || Wirksamkeit in Bezug auf || Wirtschaftliche Kosten in Euro (grobe Schätzungen) || Wirtschaftliche Vorteile || Effizienz (Wirksamkeit / Kosten) || Soziale Auswirkungen || Zügigkeit der Umsetzung || Durchsetzbarkeit || Übereinstimmung mit relevanten EU-Zielen || Gesamtbewertung Verringerung der Umweltauswirkungen und -risiken || Schaffung von Rechtsklarheit/ ‑sicherheit || Eingehen auf Bedenken in der Öffentlichkeit Basisszenario || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 A || + || + || + || 0 bis 595 000 || + || + || 0 || ++++ || entfällt || + || + B || +++ || ++/+++ || +++ || 595 000 || ++ || ++ || + || +/++ || ++ || ++ || ++ C || ++++ || ++++ || ++++ || 595 000 bis 643 000 || ++ || +++ || + || ++ || +++ || +++ || +++ DD D || +++++ || +++++ || +++++ || 643 000 || ++ || ++++ || + || +++ || ++++ || ++++ || +++/++++ VI.
Folgemaßnahmen Innerhalb eines
angemessenen Zeitraums nach Umsetzung der bevorzugten Option würde die
Kommission über die Durchführung der Initiative und ihre Wirksamkeit Bericht
erstatten. Wie lang der Zeitraum bis zur Berichterstattung sein sollte, hängt
von der bevorzugten Option ab; im Falle legislativer Optionen wäre er länger (damit
genügend Zeit für Umsetzung bleibt) und bei nichtlegislativen Optionen kürzer.
Es wird vorgeschlagen, für eine Reihe von Indikatoren Daten zu erheben, damit
die Durchführung der Initiative überwacht werden kann. [1] JRC/IET-Bericht „Unconventional Gas: Potential Energy
Market Impacts in the EU“, September 2012. [2] Die
von Bulgarien und Frankreich erteilten Lizenzen wurden aufgrund des Verbots von
hydraulischem Fracking widerrufen.