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Document 52011XG0902(01)

Eu-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 — Schlussfolgerungen des Rates

ABl. C 258 vom 2.9.2011, p. 6–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

2.9.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 258/6


Eu-Rahmen für nationale Strategien zur Integration (1) der Roma (2) bis 2020

Schlussfolgerungen des Rates

2011/C 258/04

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

UNTER HINWEIS

1.

darauf, dass sich die Europäische Union auf die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union und insbesondere in Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Werte gründet, d. h. auf die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören;

2.

darauf, dass sich die Europäische Union ausdrücklich verpflichtet hat, soziale Ausgrenzung, Diskriminierung und Ungleichheit zu bekämpfen, wie unter anderem in Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union sowie in den Artikeln 9 und 10 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgeführt wird;

3.

darauf, dass der Rat in Artikel 19 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausdrücklich ermächtigt wird, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen; in Wahrnehmung dieser Befugnisse hat er die Richtlinie 2000/43/EG zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft erlassen;

4.

auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes zu den Tagungen des Europäischen Rates (Dezember 2007 (3) und Juni 2008 (4)), die Schlussfolgerungen des Rates über die Eingliederung der Roma (Dezember 2008 (5)), die Schlussfolgerungen des Rates zur Einbeziehung der Roma und die gemeinsamen Grundprinzipien für die Einbeziehung der Roma im Anhang dieser Schlussfolgerungen (Juni 2009 (6)), die Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung der Integration der Roma (Juni 2010 (7)), die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Annahme der Strategie „Europa 2020“ (Juni 2010) (8) und die Schlussfolgerungen des Rates zum Fünften Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt (Februar 2011) (9);

5.

auf die Entschließungen des Europäischen Parlaments zur Situation der Roma-Frauen in der Europäischen Union (Juni 2006), zur sozialen Lage der Roma und der Verbesserung ihres Zugangs zum EU-Arbeitsmarkt (März 2009), zur Lage der Roma in Europa (September 2010) und zur Strategie der EU zur Integration der Roma (März 2011);

6.

auf die Mitteilung der Kommission „Soziale und wirtschaftliche Integration der Roma in Europa“ (10) und das dazugehörige Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen „Roma in Europe: The Implementation of European Union Instruments and Policies for Roma Inclusion — Progress Report 2008-2010“ („Roma in Europa: Umsetzung der Instrumente und politischen Strategien der Europäischen Union zur Einbeziehung der Roma — Fortschrittsbericht 2008-2010“) (11);

7.

auf die europäischen Gipfeltreffen zur Lage der Roma, die am 16. September 2008 in Brüssel und am 8. April 2010 in Córdoba stattgefunden haben;

8.

auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zur sozialen und wirtschaftlichen Integration der Roma in Europa (Dezember 2010);

9.

auf die Verordnung (EU) Nr. 437/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Bezug auf Wohnungsbauvorhaben für marginalisierte Bevölkerungsgruppen (12)

BETONT, DASS

10.

ungeachtet der Anstrengungen, die auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene unternommen worden sind, um die Einbeziehung der Roma voranzubringen, viele Roma nach wie vor in großer Armut leben, sozial weitgehend ausgegrenzt sind, bei der Wahrnehmung ihrer Grundrechte auf Hindernisse stoßen und diskriminiert werden, was häufig einen begrenzten Zugang zu guten Bildungsangeboten, Arbeitsplätzen und Dienstleistungen, geringe Einkommen, schlechte Wohnverhältnisse, eine schlechte Gesundheit und eine niedrigere Lebenserwartung zur Folge hat. Dies betrifft nicht allein die Roma, sondern verursacht auch für die Gesellschaft insgesamt volkswirtschaftliche Kosten, beispielsweise durch Vergeudung von Humankapital und Produktivitätsverluste;

11.

die Zahl der Roma und ihre soziale und wirtschaftliche Lage von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich sind; daher sollten nationale Konzepte für die Einbeziehung der Roma auf die jeweiligen Umstände und Erfordernisse vor Ort zugeschnitten sein, wobei auch politische Maßnahmen ergriffen bzw. fortgeführt werden sollten, die sich an Randgruppen und benachteiligte Gruppen — wie etwa die Roma — im weiteren Sinne wenden;

12.

die Roma sich aktiv einbringen und beteiligen müssen, da es nur so gelingen wird, ihre Lebensbedingungen zu verbessern und sie stärker einzubeziehen;

13.

der Schutz der Grundrechte — insbesondere durch Bekämpfung von Diskriminierung und Ausgrenzung gemäß den geltenden Rechtsvorschriften der EU und den internationalen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten — von wesentlicher Bedeutung für die Verbesserung der Lage marginalisierter Bevölkerungsgruppen wie der Roma ist;

14.

die Verbesserung der Lage der Roma nicht nur eine vordringliche soziale Priorität ist, sondern auch das Wirtschaftswachstum langfristig steigern kann. Erfolgreiche Einbeziehungsstrategien sind ein Beitrag zu den Anstrengungen, die die Mitgliedstaaten unternehmen, um die Ziele der Strategie „Europa 2020“, insbesondere die Kernziele in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und soziale Integration zu erreichen;

15.

es in erster Linie Sache der Mitgliedstaaten ist, Strategien zur Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Einbeziehung der Roma zu konzipieren und umzusetzen, und dass bei Maßnahmen, die auf EU-Ebene ergriffen werden, die unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind und der Grundsatz der Subsidiarität zu beachten ist. Die stärkere Einbeziehung der Roma ist auch ein gemeinsames Anliegen und Interesse der Mitgliedstaaten und der EU, und die Zusammenarbeit auf EU-Ebene bringt einen erheblichen zusätzlichen Nutzen mit sich, weil sie die Wettbewerbsfähigkeit, die Produktivität und das Wirtschaftswachstum sowie den sozialen Zusammenhalt fördert;

16.

entsprechend dem Gemeinsamen Grundprinzip, wonach die Strategien gezielt sein, aber keinen ausschließenden Charakter haben sollen, und unter dem Gesichtspunkt der Menschenrechte bei der Konzeption von Strategien zur Einbeziehung der Roma in Schlüsselbereichen wie Bildung, Beschäftigung, Wohnraum und Gesundheitsfürsorge hauptsächlich sozioökonomische und gegebenenfalls auch territoriale Aspekte zugrundegelegt werden sollten (13). Darüber hinaus können spezifische Maßnahmen ergriffen werden, um Benachteiligungen aufgrund der ethnischen Herkunft zu verhindern oder auszugleichen;

17.

den Interessen und Problemen der Roma-Frauen und -Mädchen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte, da diese von Mehrfachdiskriminierung bedroht sind. Deshalb sollte in allen Strategien und Maßnahmen zur Förderung der Einbeziehung der Roma eine Gleichstellungsperspektive zum Tragen kommen;

18.

es dringend erforderlich ist, der Vererbung von Armut und sozialer Ausgrenzung Einhalt zu gebieten. Daher muss die Lage der Roma-Kinder vom frühestmöglichen Alter an verbessert werden, damit diese ihr Potenzial in vollem Umfang entwickeln können. Dabei sind die allgemeine und berufliche Bildung unter besonderer Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts sowie die enge Zusammenarbeit mit den Familien von entscheidender Bedeutung;

BEGRÜSST

19.

die Mitteilung der Kommission „EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020“ (14), in der die Mitgliedstaaten ersucht werden, einen umfassenden Ansatz zur Einbeziehung der Roma anzunehmen oder weiterzuentwickeln, und dazu angehalten werden, sich erreichbare Ziele in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge und Wohnraum zu setzen sowie einen Monitoringmechanismus einzurichten und dafür zu sorgen, dass die bestehenden EU-Fonds leichter für Projekte zur Einbeziehung der Roma genutzt werden können, wobei diese Projekte der Zahl sowie der sozialen und wirtschaftlichen Lage der in ihrem Gebiet lebenden Roma entsprechen und den unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten Rechnung tragen sollten;

FORDERT DIE MITGLIEDSTAATEN AUF,

20.

die soziale und wirtschaftliche Lage der Roma zu verbessern, indem sie in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Wohnraum und Gesundheitsfürsorge ein Mainstreaming-Konzept anwenden, wobei gegebenenfalls die Gemeinsamen Grundprinzipien für die Einbeziehung der Roma zu berücksichtigen sind, und indem sie für einen gleichberechtigten Zugang zu guten Dienstleistungen sorgen, und dabei einen integrierten Ansatz zu verfolgen und die verfügbaren Mittel und Ressourcen optimal einzusetzen;

21.

im Einklang mit den Strategien der Mitgliedstaaten Ziele für die Bereiche Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge und Wohnraum festzulegen oder weiterhin auf diese Ziele hinzuarbeiten, um die Kluft zwischen den marginalisierten Roma-Gemeinschaften und der Gesamtbevölkerung zu schließen. Dabei ist besonders zu beachten, dass der gleichberechtigte Zugang auch in der Praxis gewährleistet sein muss. Die Ziele könnten vor allem die folgenden vorrangigen Bereiche betreffen, wobei der Gleichstellungsaspekt besonders zu beachten wäre:

a)

Zugang zu guter Bildung einschließlich frühkindlicher Bildung und Betreuung sowie Primar-, Sekundar- und Hochschulbildung, und zwar insbesondere Beseitigung etwaiger schulischer Segregation, Bekämpfung des Schulabbruchs und Gewährleistung eines erfolgreichen Übergangs von der Schule ins Erwerbsleben;

b)

Zugang zur Beschäftigung, und zwar insbesondere diskriminierungsfreier Zugang zum Arbeitsmarkt sowie aktive Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarktprogramme, Erwachsenen- und Berufsbildung und Unterstützung von Selbständigkeit;

c)

Zugang zur Gesundheitsfürsorge, und zwar insbesondere eine gute Gesundheitsfürsorge, die auch Gesundheitsprävention und Gesundheitserziehung umfasst, und

d)

Zugang zu Wohnraum, und zwar insbesondere Zugang zu Sozialwohnungen und notwendige Förderung des Abbaus der Segregation auf dem Wohnungsmarkt sowie umfassende Nutzung der Finanzmittel, die seit kurzem im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Verfügung stehen (15);

22.

unter Berücksichtigung ihrer besonderen Gegebenheiten bis Ende 2011 nationale Strategien zur Einbeziehung der Roma oder integrierte Pakete mit politischen Maßnahmen im Rahmen ihrer breiter angelegten Politik der sozialen Einbeziehung auszuarbeiten bzw. ihre vorhandenen Strategien und Maßnahmenpakete zu aktualisieren und bei der Konzeption, Durchführung und Überwachung ihrer nationalen Reformprogramme im Rahmen der Strategie „Europa 2020“ zu bedenken, dass die soziale und wirtschaftliche Einbeziehung der Roma gefördert werden muss;

23.

die Auswirkungen der Strategien für die Einbeziehung der Roma bzw. der in Nummer 22 genannten integrierten Maßnahmenpakete angemessen zu beobachten und zu bewerten;

24.

gegebenenfalls sicherzustellen, dass die verfügbaren EU-Mittel im Einklang mit den nationalen, regionalen und lokalen Strategien für die Einbeziehung der Roma verwendet werden;

25.

festzustellen, welche Maßnahmen dafür erforderlich sind, dass die EU-Fonds leichter für die soziale und wirtschaftliche Einbeziehung der Roma herangezogen werden können und dass sie wirksamer eingesetzt werden, und diese Maßnahmen umzusetzen, wobei beispielsweise denkbar wäre, dass sie ihre operativen Programme ändern, mehr technische Hilfe in Anspruch nehmen und die Vorhersehbarkeit der Mittelzuweisungen verbessern, indem sie die Laufzeit der Projekte verlängern und die Mittel optimal ausschöpfen;

26.

bei allen politischen Maßnahmen auf den Abbau der Segregation hinzuwirken und zu vermeiden, dass neue Segregation entsteht, damit dieses Problem auf Dauer überwunden wird;

27.

eine nationale Kontaktstelle zu benennen oder auf eine bereits bestehende Einrichtung zurückzugreifen, die bei der Überwachung der nationalen Konzepte für die Einbeziehung der Roma bzw. der in Nummer 22 genannten integrierten Maßnahmenpakete für eine effektive Überwachung sorgen soll, sowie den Austausch bewährter Verfahren und die Erörterung evidenzbasierter Ansätze bei den Strategien für die Einbeziehung der Roma zu fördern;

28.

die aktive Einbindung der gesamten Roma-Zivilgesellschaft und aller anderen Interessenträger — auch auf regionaler und lokaler Ebene — in die Strategien zur Förderung der Einbeziehung der Roma zu fördern;

FORDERT DIE KOMMISSION AUF,

29.

die Arbeit der Roma-Taskforce fortzusetzen, um die Einbeziehung der Roma im Rahmen der EU-Politik durchgängig zu berücksichtigen und zu bewerten, welche Rolle die EU-Fonds bei den Bemühungen um die Förderung der Einbeziehung der Roma in der EU und bei der Erweiterungspolitik spielen, und damit auch den Austausch bewährter Verfahren zu fördern und zu den Diskussionen über die Zukunft der EU-Finanzinstrumente und ihre wirksamere Nutzung beizutragen;

30.

die Umsetzung der Richtlinie 2000/43/EG des Rates, die ein schlagkräftiges Instrument zur Bekämpfung von Diskriminierungen aus Gründen der ethnischen Herkunft ist, weiterhin streng zu überwachen;

31.

den Erfolg der Strategien der Mitgliedstaaten zur Einbeziehung der Roma im Einklang mit ihren jeweiligen Konzepten angemessen zu bewerten und dies im Rahmen der bestehenden Koordinierungsmechanismen, etwa der offenen Koordinierungsmethode, vorzunehmen;

FORDERT DIE KOMMISSION UND DIE MITGLIEDSTAATEN AUF, in enger Zusammenarbeit und im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten

32.

zu prüfen, wie die Bekämpfung von Ausgrenzung und extremer Armut und die Förderung der Chancengleichheit für marginalisierte Bevölkerungsgruppen, einschließlich der Roma, in allen relevanten Politikbereichen — auch im Rahmen der EU-Fonds — auf der Grundlage klarer und nachprüfbarer Kriterien durchgängig berücksichtigt werden können;

33.

sicherzustellen, dass die verschiedenen EU-Fonds künftig integrierter und flexibler zusammenarbeiten und so einen geeigneten Rahmen für integrierte, langfristige Maßnahmen zur Förderung der Einbeziehung der Roma bilden;

34.

insbesondere durch eine Bewertung der Ergebnisse dafür zu sorgen, dass die EU-Mittel für marginalisierte und benachteiligte Bevölkerungsgruppen besser ausgeschöpft und wirksamer eingesetzt werden;

35.

gegebenenfalls die wichtigsten sozioökonomischen Faktoren zu ermitteln, die für die Gebietskonzentration marginalisierter und benachteiligter Gruppen — einschließlich der Roma — kennzeichnend sind, um die betreffenden Gebiete zu kartieren, und auf einschlägige Strategien zurückzugreifen, um die Lage zu verbessern;

36.

die Zusammenarbeit zwischen den einschlägigen Interessenvertretern zu verstärken, um den Austausch bewährter Verfahren und das Voneinander-Lernen in Bezug auf faktengestützte Strategien und erfolgreiche Methoden zu fördern, etwa durch Ausbau und Verbesserung der bestehenden Netze und Initiativen wie des EU-Roma-Netzes und den hochrangigen Veranstaltungen der Kommission;

37.

die Rolle der Europäischen Plattform für die Einbeziehung der Roma zu stärken und dadurch den Austausch bewährter Verfahren und den Meinungsaustausch der Mitgliedstaaten über nationale Strategien sowie die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft zu intensivieren und überdies der Kommission eine wichtigere Rolle zuzuweisen, was die Vorbereitung und die Funktionsweise der Plattform sowie die Gewährleistung ihrer Kontinuität betrifft, und dafür zu sorgen, dass die im Rahmen der Plattform erzielten Ergebnisse in die Politikgestaltung auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten einfließen;

38.

auf den Erfahrungen internationaler Organisationen, beispielsweise des Europarates (16) und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, sowie auf internationalen Initiativen wie dem „Jahrzehnt der Integration der Roma“ (2005-2015) aufzubauen;

39.

die soziale und wirtschaftliche Einbeziehung der Roma durch Gewährleistung der ihnen zustehenden Rechte — dies gilt insbesondere für die Roma, die Opfer des Menschenhandels geworden sind — und durch eine intensivere Bekämpfung des Menschenhandels mithilfe einer umfassenden Nutzung der auf der Ebene der EU verfügbaren Instrumente (einschließlich der jüngst erlassenen Richtlinie 2011/36/EU (17)) voranzubringen;

40.

positive Veränderungen in der Einstellung gegenüber Roma zu fördern, indem sie gegenüber der Öffentlichkeit die Kultur und Identität der Roma besser zur Geltung bringen und Klischeevorstellungen, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus bekämpfen;

41.

die Mitgestaltung, die aktive Beteiligung und die notwendige Beteiligung der Roma selbst auf allen Ebenen der Politikgestaltung, der Beschlussfassung und der Durchführung von Maßnahmen — auch durch die Sensibilisierung für ihre Rechte und Pflichten — zu fördern sowie die Kapazität von Nichtregierungsorganisationen der Roma zu konsolidieren und auf eine bessere Einbindung der Zivilgesellschaft und aller anderen Beteiligten hinzuwirken.


(1)  Für die Zwecke dieser Schlussfolgerungen des Rates beziehen sich die beiden Begriffe „Integration“ und „Einbeziehung“ auf Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der Roma, die im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten leben.

(2)  Der Begriff „Roma“ wird hier so verwendet, wie er in der Kommissionsmitteilung (Dok. 8727/11, Fußnote 1) definiert ist.

(3)  Dok. 16616/1/07 REV 1.

(4)  Dok. 11018/1/08 REV 1.

(5)  Dok. 15976/1/08 REV 1.

(6)  Dok. 10394/09 + COR 1.

(7)  Dok. 10058/10 + COR 1.

(8)  Dok. EUCO 13/1/10 REV 1.

(9)  Dok. 6738/11.

(10)  Dok. 8439/10.

(11)  Dok. 8439/10 ADD 1.

(12)  ABl. L 132 vom 29.5.2010, S. 1.

(13)  Prinzip Nr. 2 der Gemeinsamen Grundprinzipien.

(14)  Dok. 8727/11.

(15)  Vgl. Fußnote 12.

(16)  Siehe insbesondere die „Straßburger Erklärung zu den Roma“ unter https://wcd.coe.int/wcd/ViewDoc.jsp?id=1691607&Site=CM

(17)  ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1.


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