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Document 32011D0903(01)

Beschluss des Rates zur Festlegung des Standpunktes des Rates zum Entwurf des Haushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012

ABl. C 261 vom 3.9.2011, p. 3–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

3.9.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 261/3


BESCHLUSS DES RATES

zur Festlegung des Standpunktes des Rates zum Entwurf des Haushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012

2011/C 261/03

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314 Absatz 3, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemein-schaft, insbesondere mit Artikel 106a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Kommission hat am 26. Mai 2011 einen Vorschlag mit dem Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 (1) vorgelegt.

(2)

Der Rat hat den Vorschlag der Kommission mit dem Ziel geprüft, einen Standpunkt festzulegen, der auf der Einnahmenseite mit dem Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (2) und auf der Ausgabenseite mit Teil I der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (3), die in Ermangelung eines nach Artikel 312 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufgestellten mehrjährigen Finanzrahmens das derzeit anzuwendende Instrument in Bezug auf die Haushaltsdisziplin darstellt, im Einklang steht —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Einziger Artikel

Der Rat hat den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 am 25. Juli 2011 festgelegt.

Der vollständige Text kann über die Website des Rates eingesehen oder heruntergeladen werden: http://www.consilium.europa.eu/

Geschehen zu Brüssel am 25. Juli 2011.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. DOWGIELEWICZ


(1)  Dok. KOM(2011) 300.

(2)  ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17.

(3)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.


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