EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52016IP0083

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2016 zur Meinungsfreiheit in Kasachstan (2016/2607(RSP))

ABl. C 50 vom 9.2.2018, p. 38–41 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.2.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 50/38


P8_TA(2016)0083

Freiheit der Meinungsäußerung in Kasachstan

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2016 zur Meinungsfreiheit in Kasachstan (2016/2607(RSP))

(2018/C 050/05)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Kasachstan, darunter jene vom 18. April 2013 (1), vom 15. März 2012 (2), vom 22. November 2012 mit den Empfehlungen des Europäischen Parlaments an den Rat, die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst zu den Verhandlungen über das vertiefte Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Kasachstan (3), vom 15. Dezember 2011 zu dem Stand der Umsetzung der EU-Strategie für Zentralasien (4) und vom 17. September 2009 zu dem Fall Jevgenij Zhovtis in Kasachstan (5),

unter Hinweis auf die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, vom 21. Dezember 2015 im Anschluss an die Unterzeichnung des vertieften Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und Kasachstan,

unter Hinweis auf die siebte Runde des jährlichen Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Kasachstan am 26. November 2015 in Astana;

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Juni 2015 zur Strategie der EU für Zentralasien,

unter Hinweis auf den vierten Fortschrittsbericht über die Umsetzung der im Jahr 2007 angenommenen EU-Strategie für Zentralasien vom 13. Januar 2015,

unter Hinweis auf den Bericht des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen zu Versammlungs- und Organisationsfreiheit, Maina Kiai, den er im Anschluss an seinen Besuch in Kasachstan am 16. Juni 2015 vorgestellt hat,

unter Hinweis auf das vertiefte Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Kasachstan, das am 21. Dezember 2015 unterzeichnet wurde,

unter Hinweis auf Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte,

unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948,

unter Hinweis auf Artikel 20 der Verfassung von Kasachstan,

gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass die Europäische Union und Kasachstan am 21. Dezember 2015 ein vertieftes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen unterzeichnet haben, das als breiter Rahmen für einen verstärkten politischen Dialog und die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Innenpolitik und vielen anderen Bereichen dienen soll; in der Erwägung, dass in dem Abkommen sehr viel Wert auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie nachhaltige Entwicklung und zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit gelegt wird;

B.

in der Erwägung, dass Kasachstan ein wichtiger internationaler Akteur und von überragender Bedeutung für die politische und sozioökonomische Entwicklung sowie für die Sicherheitslage des gesamten Raumes ist; in der Erwägung, dass Kasachstan in Zentralasien eine positive Rolle spielt, indem es sich bemüht, gutnachbarliche Beziehungen zu den angrenzenden Ländern aufzubauen, die regionale Zusammenarbeit wiederaufzunehmen und alle bilateralen Fragen friedlich zu lösen; in der Erwägung, dass die EU ein großes Interesse an der Intensivierung der politischen, wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Zusammenarbeit mit Zentralasien durch starke, offene und strategische Beziehungen zwischen der EU und Kasachstan hat;

C.

in der Erwägung, dass das vertiefte Partnerschafts- und Kooperationsabkommen noch von den Parlamenten aller 28 Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament ratifiziert werden muss; in der Erwägung, dass durch dieses Abkommen nicht nur der politische Dialog zwischen der EU und Kasachstan gestärkt wird und der beiderseitige Handel und Investitionen gefördert werden, sondern dass darin auch internationale Verpflichtungen besonders hervorgehoben werden; in der Erwägung, dass zugegebenermaßen im Verlauf der Verhandlungen über das vertiefte Partnerschafts- und Kooperationsabkommen Fortschritte im Hinblick auf zivilgesellschaftliches Engagement durch Maßnahmen zur Einbindung der Zivilgesellschaft in politische Entscheidungsprozesse des Staates erzielt wurden;

D.

in der Erwägung, dass sich die Lage in Bezug auf die Meinungsfreiheit in den vergangenen Jahren generell verschlechtert hat; in der Erwägung, dass die kasachischen Staatsorgane im Dezember 2015 die Journalistin und Eigentümerin des Nachrichtenportals Nakanune.kz, Güsel Bajdalinowa, im Zusammenhang mit einem Strafverfahren wegen „vorsätzlicher Veröffentlichung falscher Informationen“ in Haft genommen haben; in der Erwägung, dass nach der Verhaftung von Güsel Bajdalinowa von mehreren Seiten die Besorgnis über die Drangsalierung unabhängiger Medien in Kasachstan zum Ausdruck gebracht wurde; in der Erwägung, dass ein Gericht am 29. Februar 2016 die Journalistin Julija Koslowa, die für Nakanune.kz schreibt, freigesprochen hat;

E.

in der Erwägung, dass Sejtkasy Matajew, dem Leiter des Nationalen Presseclubs und des Journalistenverbands, in einem anhängigen Strafverfahren zur Last gelegt wird, öffentliche Mittel in Höhe von mehreren Millionen kasachischer Tenge (KZT) veruntreut zu haben; in der Erwägung, dass Sejtkasy Matajew, der diese Anschuldigungen bestreitet, und sein Sohn Asset Matajew, der Direktor der unabhängigen Nachrichtenagentur KazTag, am 22. Februar 2016 festgenommen wurden; in der Erwägung, dass Asset Matajew nach dem Verhör wieder auf freien Fuß gesetzt worden ist;

F.

in der Erwägung, dass ein Gericht am 22. Januar 2016 die beiden Blogger Ermek Narymbajew und Serikschan Mämbetalin, die im Oktober 2015 wegen „Schürens von Zwistigkeiten zwischen ethnischen Volksgruppen“ verhaftet worden waren, schuldig gesprochen und zu drei bzw. zwei Jahren Gefängnis verurteilt hat; in der Erwägung, dass der Blogger Bolatbek Bljalow unter eingeschränkten Hausarrest gestellt wurde;

G.

in der Erwägung, dass die Staatsorgane Kasachstans mehrere unabhängige und oppositionelle Medien, darunter die Zeitungen bzw. Zeitschriften „Assandi Times“, „Prawdiwaja“, „ADAM bol“ und „ADAM“, verboten haben; in der Erwägung, dass die Staatsorgane Kasachstans Ende 2012 mehrere unabhängige und oppositionelle Medien, darunter die Tageszeitungen „Golos Respubliki“ und „Wsgljad“ und die zu ihnen gehörenden Zeitungen und Websites sowie die Internetfernsehportale „K+“ und „Stan.TV“ verklagt haben;

H.

in der Erwägung, dass ein Gericht in Almaty im Oktober 2014 eine Geldbuße in Höhe von 34 Mio. KZT (umgerechnet etwa 89 000 EUR) gegen die Werbeagentur „Havas Worldwide Kazakhstan“ verhängt hat;

I.

in der Erwägung, dass das Europäische Instrument für weltweite Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) ein wichtiges Instrument ist, mit dem zivilgesellschaftliche Organisationen und die Demokratisierung des Landes und des gesamten Raumes finanziell unterstützt werden sollen;

J.

in der Erwägung, dass nach Angaben des Internationalen Lesben- und Schwulenverbands (ILGA) LGBTI-Personen in Kasachstan — anders als Einwohner, die keine LGBTI-Personen sind — mit juristischen Problemen konfrontiert sind und diskriminiert werden; in der Erwägung, dass in Kasachstan zwar sowohl zwischen Männern als auch zwischen Frauen gleichgeschlechtlicher Sex legal ist, aber gleichgeschlechtliche Paare und Haushalte mit gleichgeschlechtlichen Paaren als Haushaltsvorstand nicht denselben Rechtsschutz genießen wie verheiratete heterosexuelle Paare;

K.

in der Erwägung, dass am 20. März 2016 in Kasachstan eine vorgezogene Parlamentswahl stattfindet, die nur dann als frei und fair gelten kann, wenn zuvor die Meinungsfreiheit in der Gesellschaft garantiert wird und Parteien sich leicht und transparent registrieren lassen können; in der Erwägung, dass laut dem Abschlussbericht der Wahlbeobachtungsmission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) vom 3. April 2012 die Wahl 2012 von erheblichen Unregelmäßigkeiten (6) gekennzeichnet war;

L.

in der Erwägung, dass am 1. Januar 2015 ein neues Strafgesetzbuch, ein neues Gesetzbuch über verwaltungsrechtliche Delikte und eine neue Strafprozessordnung in Kraft getreten sind;

M.

in der Erwägung, dass Kasachstan in der Rangliste der Pressefreiheit 2015 von „Reporter ohne Grenzen“ auf Platz 160 von 180 Staaten liegt;

N.

in der Erwägung, dass die EU mit Kasachstan beständig auf dessen Beitritt zur WTO hingearbeitet hat und die diesbezüglichen Verhandlungen nunmehr abgeschlossen sind; in der Erwägung, dass Kasachstan die Rechtsstaatlichkeit einhalten und seinen internationalen Verpflichtungen nachkommen sowie den im Lande tätigen internationalen Unternehmen Rechtssicherheit garantieren und ihnen Investitionsschutz gewähren muss;

O.

in der Erwägung, dass die Entwicklungszusammenarbeit mit Kasachstan hauptsächlich darauf ausgerichtet ist, die Kapazitäten in den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zu stärken, die Justizreform voranzubringen und die öffentliche Verwaltung besser in die Lage zu versetzen, Reformen in Gesellschaft und Wirtschaft einzuleiten;

1.

betont, dass die Beziehungen zwischen der EU und Kasachstan wichtig sind und die wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit in allen Bereichen ausgebaut werden muss; betont das große Interesse der EU, im Hinblick auf die politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit dauerhafte Beziehungen zu Kasachstan zu unterhalten;

2.

ist besorgt über die Lage der Medien und der Meinungsfreiheit in Kasachstan; äußert seine große Besorgnis darüber, dass Druck auf unabhängige Medienunternehmen ausgeübt wird und der neue Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung zivilgesellschaftlicher Organisationen möglicherweise negative Folgen zeitigt; weist darauf hin, dass die Meinungsfreiheit für unabhängige Medien, Blogger und jeden einzelnen Bürger ein universeller und nicht verhandelbarer Wert ist;

3.

bedauert, dass der Zugriff auf Nachrichten, soziale Medien und andere Websites wegen der Veröffentlichung mutmaßlich unrechtmäßiger Inhalte willkürlich gesperrt wird, und fordert die Staatsorgane Kasachstans auf, dafür Sorge zu tragen, dass Maßnahmen zur Einschränkung des Zugriffs auf Internetressourcen rechtmäßig sind; ist besorgt über die im Jahr 2014 angenommenen Änderungen des Gesetzes über Kommunikation;

4.

ist zutiefst besorgt darüber, dass im Strafvollzugssystem Kasachstans die Rechte der Gefangenen missachtet werden und gegen ihre Rechte verstoßen wird; erklärt sich beunruhigt über das körperliche und geistige Wohlergehen der Häftlinge Wladimir Koslow, Wadim Kuramschin (dem 2013 der internationale Ludovic-Trarieux-Menschenrechtspreis verliehen wurde) und Aron Atabek, die aus politischen Gründen verurteilt wurden, und fordert, dass sie sofortigen Zugang zu der von ihnen benötigten ärztlichen Behandlung erhalten und regelmäßig besucht werden dürfen, auch von Familienangehörigen, Anwälten und Vertretern von Organisationen, die sich für die Menschenrechte und die Rechte von Gefangenen einsetzen;

5.

stellt fest, dass das „Programm der 100 Schritte“ ein Versuch ist, dringende Reformen in Kasachstan in Angriff zu nehmen; fordert Kasachstan auf, den staatlichen Mechanismus zur Verhütung der Folter umzusetzen und eine Debatte über das neue Strafgesetzbuch und die neue Strafprozessordnung zu eröffnen;

6.

betont, dass die in dem vor kurzem unterzeichneten vertieften Partnerschafts- und Kooperationsabkommen angestrebten engeren politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zur EU auf gemeinsamen Werten beruhen und damit einhergehen müssen, dass sich Kasachstan rege und konkret dafür einsetzt, die politischen und demokratischen Reformen durchzuführen, die sich aus seinen internationalen Verpflichtungen und Zusagen ergeben;

7.

begrüßt, dass seit dem letzten Menschenrechtsdialog mehrere inhaftierte Verfechter der Menschenrechte und der Arbeitnehmerrechte freigelassen wurden;

8.

betont nachdrücklich, dass der legitime Kampf gegen Terrorismus und Extremismus nicht als Vorwand herangezogen werden sollte, um die Tätigkeit der Opposition zu unterbinden, die Meinungsfreiheit zu beeinträchtigen und die Unabhängigkeit der Justiz zu behindern;

9.

fordert eine Überarbeitung der Artikel des Strafgesetzbuchs, die dazu missbraucht werden können, rechtmäßige und durch Menschenrechtsnormen geschützte Handlungen zu kriminalisieren, insbesondere die Überarbeitung des Artikels 174 über das Schüren von Zwistigkeiten zwischen gesellschaftlichen und ethnischen Gruppen sowie zwischen Clans, Rassen, Klassen und Glaubensgemeinschaften;

10.

fordert die Staatsorgane Kasachstans auf, die Urteile gegen Blogger aufzuheben, darunter jene gegen Ermek Narymbajew, Serikschan Mämbetalin und Bolatbek Bljalow; fordert die Freilassung von Güsel Bajdalinowa; fordert, der Schikanierung von Sejtkasy und Asset Matajew ein Ende zu setzen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Fälle von Journalisten in öffentlicher Sitzung verhandelt werden sollten und Journalisten während des Verfahrens nicht schikaniert werden dürfen;

11.

fordert die Freilassung des Oppositionsführers Wladimir Koslow, der derzeit unter strengen Haftbedingungen gefangen gehalten wird und in dessen Fall eine unabhängige und unparteiische Überprüfung noch aussteht;

12.

äußert seine tiefe Besorgnis über das Gesetz über nichtstaatliche Organisationen, mit dem der Fortbestand und die Unabhängigkeit nichtstaatlicher Organisationen gefährdet werden; fordert die Staatsorgane Kasachstans nachdrücklich auf, unter allen Umständen zu garantieren, dass alle Menschenrechtsverfechter und alle nichtstaatlichen Organisationen in Kasachstan frei und ungehindert ihrer legitimen Tätigkeit im Bereich Menschenrechte nachgehen können, ohne Repressalien fürchten zu müssen;

13.

begrüßt das Bestreben Kasachstans, sich rege als Mittler bzw. Förderer in internationalen Sicherheitsfragen des gesamten geografischen Raumes zu betätigen; fordert die kasachische Regierung nachdrücklich auf, ihre internationalen Zusagen einzuhalten, einschließlich derjenigen, die die Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz betreffen;

14.

begrüßt die regelmäßigen Menschenrechtsdialoge zwischen der EU und Kasachstan; erachtet die Menschenrechtsdialoge zwischen der EU und der Regierung Kasachstans als sehr wichtig; fordert eine Intensivierung der Dialoge, damit sie zur Einrichtung eines Forums führen, in dem Themen offen behandelt werden können; betont, dass diese Dialoge wirkungsvoll und ergebnisorientiert geführt werden sollten;

15.

fordert die EU und insbesondere den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, die Entwicklungen in Kasachstan genau zu beobachten, erforderlichenfalls bedenkliche Angelegenheiten gegenüber den Staatsorganen Kasachstans zur Sprache zu bringen, Hilfe anzubieten und dem Parlament regelmäßig Bericht zu erstatten; fordert die EU-Delegation in Astana auf, auch künftig tatkräftig zur Beobachtung der Lage beizutragen und das Thema Meinungsfreiheit bei allen einschlägigen bilateralen Treffen mit Kasachstan zu erörtern;

16.

fordert die Staatsorgane Kasachstans auf, die Empfehlungen des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE vor der nächsten Parlamentswahl vollständig umzusetzen und konkrete Maßnahmen zu treffen, um die Empfehlungen des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen zu Versammlungs- und Organisationsfreiheit umzusetzen; gemahnt Kasachstan daran, dass es anstrebt, 2017–18 einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einzunehmen;

17.

fordert die Staatsorgane Kasachstans auf, sich für die Verwirklichung der unlängst auf internationaler Ebene angenommenen Ziele für nachhaltige Entwicklung zu engagieren;

18.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und der Regierung und dem Parlament Kasachstans zu übermitteln.


(1)  ABl. C 45 vom 5.2.2016, S. 85.

(2)  ABl. C 251 E vom 31.8.2013, S. 93.

(3)  ABl. C 419 vom 16.12.2015, S. 159.

(4)  ABl. C 168 E vom 14.6.2013, S. 91.

(5)  ABl. C 224 E vom 19.8.2010, S. 30.

(6)  http://www.osce.org/odihr/elections/89401?download=true


Top