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Document 52012SC0221
COMMISSION STAFF WORKING DOCUMENT EXECUTIVE SUMMARY OF IMPACT ASSESSMENT accompanying the document RECOMMENDATION ON ACCESS TO AND PRESERVATION OF SCIENTIFIC INFORMATION
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG zur EMPFEHLUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE BEWAHRUNG WISSENSCHAFTLICHER INFORMATIONEN
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG zur EMPFEHLUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE BEWAHRUNG WISSENSCHAFTLICHER INFORMATIONEN
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG zur EMPFEHLUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE BEWAHRUNG WISSENSCHAFTLICHER INFORMATIONEN
INHALTSVERZEICHNIS ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG
DER FOLGENABSCHÄTZUNG zur EMPFEHLUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE BEWAHRUNG
WISSENSCHAFTLICHER INFORMATIONEN....................................................................... 2 1........... Anwendungsbereich und Kontext.................................................................................... 2 1.1........ Anwendungsbereich........................................................................................................ 2 1.2........ Kontext.......................................................................................................................... 2 2........... Problemstellung.............................................................................................................. 3 3........... Gründe für EU-Massnahmen, Mehrwert
auf EU-Ebene und Subsidiarität......................... 4 4........... Politische Ziele................................................................................................................ 5 5........... Politikoptionen................................................................................................................ 6 6........... Vergleich der Politikoptionen und
ihrer Auswirkungen...................................................... 6 7........... Monitoring und Evaluierung............................................................................................. 8 ARBEITSUNTERLAGE DER
KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER
FOLGENABSCHÄTZUNG zur EMPFEHLUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE BEWAHRUNG
WISSENSCHAFTLICHER INFORMATIONEN 1. Anwendungsbereich und
Kontext 1.1. Anwendungsbereich In dieser
Folgenabschätzung (FA) wird unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen auf
dem Gebiet der akademischen Publikation der Frage nachgegangen, ob auf EU-Ebene
mehr getan werden muss, um die Forschungseffizienz zu verbessern und eine
innovative Union zu fördern, die in der Welt der Wissenschaft eine
Führungsrolle spielen kann. Dabei werden die Politikoptionen zur Förderung von
EU-Maßnahmen geprüft, die darauf ausgerichtet sind, den Zugang zu
wissenschaftlichen Informationen und deren Bewahrung im digitalen Zeitalter zu
verbessern, und insbesondere untersucht, welche Wirkung eine einschlägige
Empfehlung der Kommission an die Mitgliedstaaten entfalten könnte. 1.2. Kontext Wissen
und Innovation schaffen Wettbewerbsvorteile; darauf wurde bereits in der
Mitteilung „Europa 2020“[1] hingewiesen. Strukturell schwaches Wachstum
kann in Europa durch Schaffung optimaler Innovationsvoraussetzungen überwunden
werden. Auf dem Weg zu einer zunehmend wettbewerbsfähigen wissensbasierten
Wirtschaft muss Europa nicht nur die Generierung von Wissen verbessern, sondern
auch die Verbreitung und den Austausch der Ergebnisse öffentlich finanzierter
Forschung. Das
digitale Zeitalter bietet der wissenschaftlichen Gemeinschaft mehr
Möglichkeiten für die Verbreitung von Forschungsergebnissen auf elektronischem
Wege. Eine der möglichen Lösungen ist in diesem Zusammenhang der freie Zugang
(„open access“). Dieser ermöglicht einen kostenlosen Online-Zugang zu Wissen
und dessen Weiterverwendung in Form wissenschaftlicher Veröffentlichungen,
Daten, Monographien und dazu gehöriger Materialien. Die
Politik der Kommission für den Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und
deren Bewahrung im digitalen Zeitalter baut auf der im Februar 2007
veröffentlichten Mitteilung der Kommission[2]
über wissenschaftliche Informationen im Digitalzeitalter auf. Dieser folgten im
Jahr 2007 Schlussfolgerungen des Rates[3], in denen ein Paket von Maßnahmen
beschrieben wurde, das von den Mitgliedstaaten durchgeführt werden sollte. Die
Kommission wurde darin aufgefordert, mit dem freien Zugang zu
wissenschaftlichen Veröffentlichungen aus Projekten, die durch Mittel der EU-Forschungsrahmenprogramme
gefördert wurden, zu experimentieren, was im August 2008 zum Start von „Open
Access Pilot“, einem Pilotprojekt für den freien Zugang im Rahmen des siebten
Rahmenprogramms, führte. Im
März 2009 wurde eine Mitteilung über IKT-Infrastrukturen für die e-Wissenschaft[4]
angenommen. Im Dezember 2009 folgten Schlussfolgerungen des Rates[5],
der die Mitgliedstaaten und die Kommission aufforderte, den Zugang weiter
auszuweiten und ein kohärentes Konzept für Datenzugang und -bewahrung zu
entwickeln. Im
Jahr 2010 nahm die Kommission die „Leitinitiative der Strategie Europa 2020
Innovationsunion“[6] und „Eine Digitale Agenda für Europa“[7]
an. Beide Mitteilungen nennen den freien Zugang als Mittel zur Erreichung der
Ziele von Europa 2020 und kündigen an, dass der freie Zugang auf die Ergebnisse
öffentlich finanzierter Forschungstätigkeiten ausgeweitet wird; insbesondere
für Vorhaben, die durch die EU-Forschungsrahmenprogramme gefördert werden, soll
dies zum allgemeinen Grundsatz erhoben werden. Am 30. November 2011 nahm
die Kommission einen Vorschlag für das Programm „Horizont 2020“[8]
an. Dieses wird ab 2014 einen einzigen Rahmen für die Finanzierung der
europäischen Forschung und Innovation bieten. Der freie Zugang soll zum
Grundprinzip für die Verbreitung von Forschungsergebnissen gemacht werden. Eine
weitere strategische Frage ist die Entwicklung und Umsetzung des europäischen
Forschungsraums (EFR). Der EFR bietet in Europa einen Rahmen für alle
FuE-Tätigkeiten, ‑Programme und ‑Strategien mit grenzüberschreitender
Perspektive. Ziel ist die Ermöglichung des Zugangs zu einem europaweiten
offenen Raum für Wissen und Technik, in dem die Möglichkeiten für
grenzüberschreitende Synergien und Komplementaritäten voll genutzt werden.
Fragen des Zugangs zu wissenschaftlichen Informationen und deren Bewahrung sind
in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung. Vor
diesem Hintergrund wird die Kommission eine neue Mitteilung mit dem Titel
„Verbesserung des Zugangs zu wissenschaftlichen Informationen — Steigerung des Nutzens öffentlicher Investitionen in die
Forschung“ annehmen. Darin werden die Entwicklungen seit 2007 Revue passieren
lassen und Bereiche genannt, auf denen die Mitgliedstaaten und die Kommission
weitere Maßnahmen ergreifen sollten. Begleitet wird die Mitteilung von
einer Empfehlung an die Mitgliedstaaten, die sich mit spezifischen Maßnahmen
zur Verbesserung des Zugangs zu wissenschaftlichen Informationen und deren
Bewahrung befasst. 2. Problemstellung Das System zur Verbreitung akademischer
Publikationen muss verschiedene Probleme überwinden, die der Erreichung des
gewünschten Ergebnisses, d. h. Forschern im EFR ein integriertes System
von Praktiken und Infrastrukturen anzubieten, das einen einfachen, freien
Zugang zu Forschungsergebnissen und deren Verwendung und Weiterverwendung
ermöglicht, im Wege stehen. Die Probleme im Einzelnen: (a)
Suboptimaler Zugang zu wissenschaftlichen
Publikationen Die Subskriptionspreise
für wissenschaftliche Zeitschriften sind über Inflationsniveau gestiegen und
steigen weiter an, wodurch Bibliotheken unter Druck geraten und der Zugang zu
den Ergebnissen öffentlich finanzierter Forschung erschwert wird. Der Zugang zum Inhalt wissenschaftlicher
Zeitschriften und die Möglichkeiten zur Verwendung und Weiterverwendung
wissenschaftlicher Informationen durch Forscher, Industrie (insbesondere kleine
und mittlere Unternehmen) sowie die breite Öffentlichkeit unterliegen weiterhin
Beschränkungen. Die wissenschaftliche Gemeinschaft fordert
schon seit Jahren einen freien Zugang zu den Ergebnissen öffentlich
finanzierter Forschung, insbesondere zu begutachteten Veröffentlichungen. Für
den Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen gibt es zwei Möglichkeiten: ·
Die Kosten für die Veröffentlichung eines Artikels
werden nicht durch Abonnements, sondern im Vorfeld durch die Autoren (in der
Praxis durch ihre Fördereinrichtung oder Universität) gedeckt, so dass der
Artikel unmittelbar und für jeden frei zugänglich ist („goldener“ freier
Zugang). ·
Der Text der begutachteten Veröffentlichung wird in
einem Speicher archiviert und kann von dort aus jedem kostenlos zur Verfügung
gestellt werden, wobei in der Regel eine bestimmte Sperrfrist gilt, damit die
wissenschaftlichen Veröffentlicher ihre Kosten amortisieren und ihre
Investition rentabel machen können („grüner” freier Zugang). (b)
Suboptimaler Zugang zu Forschungsdaten Derzeit werden
Forschungsdaten aus öffentlich geförderter Forschung Dritten nicht systematisch
als Grundlage für weitere Arbeiten zur Verfügung gestellt. Ein Teil des Problems
besteht darin, dass in den unterschiedlichen Phasen des Forschungsprozesses
viele verschiedene Arten und Kategorien von Daten erzeugt werden. Zudem wird
der Austausch von Daten im Hinblick auf Karriere und/oder Anerkennung nicht in
ausreichendem Maße gewürdigt. Schließlich mangelt es derzeit noch an der
nötigen Infrastruktur, damit Forscher auf vertrauenswürdige Art Daten finden,
abrufen, verwenden und weiterverwenden können. (c)
Die wachsende Flut wissenschaftlicher Daten und
damit die Notwendigkeit der langfristigen Bewahrung wissenschaftlicher
Informationen Digital erzeugte Materialien und die
Generierung enormer Datenmengen schaffen neue Schwierigkeiten für die
langfristige Bewahrung wissenschaftlicher Informationen. Nur sehr wenige
Forschungsfördereinrichtungen und akademische Einrichtungen kümmern sich um die
Bewahrung von Daten. Auch fehlen geeignete Finanzierungs- und
Organisationsmodelle. Die Veröffentlicher haben sich in der Vergangenheit um
die Digitalisierung bemüht, die langfristige Bewahrung wissenschaftlicher Daten
sollte eine öffentliche Aufgabe sein. Die Bewahrung darf nicht von der
Lebensdauer eines gewerblichen Unternehmens abhängen[9].
Beteiligte sind Forscher, Unternehmen (einschließlich KMU),
Wissenschaftsverlage (mit und ohne Erwerbszweck), Regierungen (national/regional),
akademische Einrichtungen (und ihre Bibliotheken) und Bürger. 3. Gründe für
EU-Massnahmen, Mehrwert auf EU-Ebene und Subsidiarität Maßnahmen
im Bereich der wissenschaftlichen Informationen haben zwangsläufig einen
grenzübergreifenden und internationalen Charakter, da Wissenschaft ein globales
Unterfangen ist. Initiativen zur Vereinfachung und Erweiterung des Zugangs zu
wissenschaftlichen Informationen und für deren Bewahrung laufen in allen
Mitgliedstaaten, unterscheiden sich aber in ihrer Intensität und in den
Schwerpunkten; mitunter ist sogar innerhalb des gleichen Landes eine gewisse
Fragmentierung feststellbar[10]. Zahlreiche Initiativen haben zu
Überschneidungen bei den Maßnahmen für europäische Forscher, Investoren und
Bürger geführt. Die Kommission ermutigt die Mitgliedstaaten seit 2007 zu
kontinuierlichem Informationsaustausch und zur Zusammenarbeit. Die Entwicklung der elektronischen
Infrastruktur erfolgte nicht in gleichmäßigem Tempo. Maßnahmen
zum Thema Forschungsergebnisse müssen mit Maßnahmen in anderen Bereichen mit
Bezug auf den EFR und die großen wirtschaftspolitischen Ziele der EU abgestimmt
werden. Eine solche Koordinierung kann nur auf EU-Ebene wirksam geleistet
werden. Der
öffentliche Sektor spielt aufgrund des hohen Anteils der öffentlichen
FuE-Förderung (35 % der Investitionen) eine wichtige Rolle im Hinblick auf
die Art und Weise, wie Ergebnisse verbreitet werden sollten, um
Wirtschaftswachstum zu stimulieren und dem Interesse der gesamten Gesellschaft
zu dienen. 4. Politische Ziele Die Politikoption, auf die die Wahl fällt,
sollte folgende allgemeinen Ziele, Einzelziele und operativen Ziele verfolgen. Allgemeines Ziel: ·
bessere Innovationsförderung und Leistung eines
Beitrags zum Wirtschaftswachstum durch einerseits die Verbesserung der
Bedingungen für den Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und für deren
Verwendung und Weiterverwendung sowie andererseits durch Leistung eines
Beitrags zur Schaffung des EFR. Einzelziele: ·
kostenloser, freier Online-Zugang zu wissenschaftlichen
Veröffentlichungen, soweit und so bald wie möglich; ·
kostenloser, freier Online-Zugang zu
Forschungsdaten; ·
Bewahrung wissenschaftlicher Informationen für
künftige Generationen; ·
Zugang zu wissenschaftlichen Informationen über
Mitgliedstaaten hinweg. Operative Ziele: ·
Förderung von Lösungen der Mitgliedstaaten für den
freien Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen mit Erhöhung der Anzahl der
frei zugänglichen Veröffentlichungen aus öffentlich geförderter Forschung sowie
der Anzahl der Aufträge für freien Zugang und Verbesserung der
Förderungsbedingungen für den „goldenen“ freien Zugang; ·
Förderung von Lösungen der Mitgliedstaaten für den
freien Zugang zu Daten unter der Anforderung, dass Forschungsdaten aus
öffentlich finanzierter Forschung in einer e-Infrastruktur hinterlegt werden,
und mit Unterstützung der Einrichtung und Wartung digitaler e-Infrastrukturen; ·
Förderung der Einrichtung und Wartung digitaler
e-Infrastrukturen für die Bewahrung wissenschaftlicher Informationen und
Förderung wirksamer Systeme für die Hinterlegung digital erzeugter
wissenschaftlicher Informationen; ·
Gewährleistung voller Interoperabilität von
e-Infrastrukturen EU-weit und über die EU hinaus, Förderung eines föderierten
Zugangs zu wissenschaftlichen Inhalten und der Koordinierung einschlägiger
Maßnahmen, Austausch der besten Praktiken und Dialog der Beteiligten auf
europäischer Ebene. 5. Politikoptionen Im Bericht werden folgende Politikoptionen
entwickelt und detailliert bewertet: (1)
Einstellung bestehender EU-Maßnahmen Bei dieser Option würden sämtliche
„Softmaßnahmen“, einschließlich jeglicher Umsetzungsmaßnahmen aus den
Schlussfolgerungen des Rates über wissenschaftliche Informationen im
Digitalzeitalter, gestrichen. Die EU würde sich nicht mehr um Probleme kümmern
und Arbeiten für einen breiter angelegten Zugang zu wissenschaftlichen
Informationen nicht mehr durch Finanzierung oder Kofinanzierung von
Infrastrukturen, Projekten und politischen Entscheidungen unterstützen. (2)
Keine Änderung (Basisszenario) Bei dieser Option würde das aktuelle Konzept nicht
verändert. Der Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und deren Bewahrung
würde weiterhin auf bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen aufbauen, sofern
solche vorhanden sind; Fortschritte würden auch in Zukunft von nationalen
Initiativen abhängen, die nicht unbedingt auf eine Gesamtpolitik abgestimmt
sind. (3)
Schaffung eines politischen Rahmens durch nicht
bindende Rechtsakte (soft law) Bei dieser Option würde ein politischer Rahmen
definiert, dessen Umsetzung durch eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten,
begleitet durch eine Mitteilung der Kommission, gesteuert würde. Dieser
politische Rahmen würde den Mitgliedstaaten helfen, Maßnahmen zur Verbesserung
des Zugangs zu wissenschaftlichen Informationen und deren Bewahrung (wissenschaftliche
Artikel und Forschungsdaten) zu entwickeln und durchzuführen. In diesem Rahmen
würden die Einzelziele formuliert, wobei es den einschlägigen Akteuren in den
Mitgliedstaaten überlassen bliebe, zu entscheiden, welche Politik sich für den
betreffenden Mitgliedstaat und die einzelnen akademischen Disziplinen jeweils
am besten eignet. Fällt die Entscheidung zugunsten der Selbstarchivierung
(„grüner“ freier Zugang), sollte für die Sozial- und Humanwissenschaften eine
höchstens zwölfmonatige Sperrfrist und für alle anderen Gebiete eine höchstens
sechsmonatige Sperrfrist gelten. Die längere Sperrfrist für die Sozial- und
Humanwissenschaften erklärt sich aus der im Vergleich zu den Bereichen
Wissenschaft, Technik und Medizin längeren Halbwertzeit der Veröffentlichungen
in diesen Disziplinen. Verlangt würden ein freier Zugang sowohl zu
Veröffentlichungen als auch Forschungsdaten und die Schaffung digitaler
e-Infrastrukturen (Archive), sofern diese nicht bereits existieren; die
e-Infrastrukturen würden auch zu Bewahrungszwecken dienen. Grundlage wären
aktuelle Beispiele für beste Praktiken. (4)
Schaffung eines politischen Rahmens durch
Rechtsangleichung Artikel 182 Absatz 5 AEUV bietet
eine Rechtsgrundlage für Maßnahmen, die für die Verwirklichung des EFR notwendig
sind, einschließlich der Rechtsangleichung über eine Richtlinie. Bei dieser
Option würden die Ziele des politischen Rahmens über eine Richtlinie umgesetzt. 6. Vergleich der
Politikoptionen und ihrer Auswirkungen Option 1: Die Einstellung bestehender EU-Maßnahmen würde
zu noch stärkeren Abweichungen zwischen Mitgliedstaaten führen. Einige würden
Fortschritte in Richtung eines freien Zugangs erzielen und kämen in den Genuss
der Vorteile eines offeneren Umfelds für Forschungsarbeiten. Andere wären
weniger gut geleitet und würden nicht von den Möglichkeiten einer
Infrastrukturfinanzierung durch die EU profitieren. Unter dieser divergierenden
Entwicklung hätten Forscher und öffentliche Haushalte zu leiden, insbesondere
die Bibliotheken von Hochschulen, die für den Erwerb von Forschungsergebnissen
höhere Preise zu zahlen hätten. Im Hinblick auf die langfristige Bewahrung
wissenschaftlicher Informationen würden keine Fortschritte erzielt. Option 2: Ohne
Veränderungen bleibt die aktuelle Divergenz zwischen den Mitgliedstaaten
fortbestehen. Eine gewisse Konvergenz könnte man sich von den
Schlussfolgerungen des Rates des Jahres 2007 erwarten, allerdings in
niedrigerem Tempo und ohne Berücksichtigung der zwischenzeitlich eingetretenen
Entwicklungen bei wissenschaftlichen Informationen. Finanzierungen von
Infrastrukturen und Projekten wären verfügbar, allerdings beschränkt auf
experimentelle Projekte. Die aktuelle Situation würde nicht verbessert. Die
Auswirkungen auf die Beteiligten wären ähnlich wie bei der Einstellung von
EU-Maßnahmen. Option 3: Die Schaffung eines politischen Rahmens durch
nicht bindende Rechtsakte (soft law) dürfte den Zugang zu wissenschaftlichen
Informationen unabhängig von der Art der Umsetzung durch die Mitgliedstaaten
verbessern. Ein freier Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen hat das
Potenzial, FuE-Investitionen insgesamt rentabel zu machen, und kann Regierungen
und Einrichtungen der Forschungsfinanzierung Geld sparen helfen; gleichzeitig
wäre mittel- und langfristig ein nachhaltiges System für die Verbreitung
wissenschaftlicher Veröffentlichungen gegeben. Die Einsparungen hängen von der
Art und Weise ab, wie der freie Zugang geboten wird. Auch im Hinblick auf die
Auswirkungen und Risiken einer Öffnung des Zugangs zu Veröffentlichungen spielt
die Art und Weise, wie dies bewerkstelligt wird, die entscheidende Rolle. Ein breiter angelegter Zugang zu
Forschungsdaten und die Bewahrung von sowohl Veröffentlichungen als auch Daten
würden sich hauptsächlich bei Regierungen und Einrichtungen der
Forschungsfinanzierung bemerkbar machen, da diese zusätzliche Anstrengungen
finanzieren müssten. Skaleneffekte sind wahrscheinlich, da die für den „grünen“
freien Zugang erforderliche e-Infrastruktur auch zur Verbesserung des
Datenzugangs und für Bewahrungszwecke genutzt werden kann. Da
eine Empfehlung nicht bindend ist, muss davon ausgegangen werden, dass einige
Ziele nur zum Teil erreicht werden. Option 4: Die Maßnahmen der „Soft Law-Option“ wären
die gleichen wie bei der Option der Rechtsangleichung, so dass auch die
Auswirkungen weitgehend die gleichen sein dürften. Allerdings würde es bei
dieser Option erheblich länger dauern, die Strategie in die Praxis umzusetzen,
da Rechtsvorschriften verabschiedet werden müssen und eine Umsetzungsphase in
den Mitgliedstaaten einzuplanen ist. Dadurch könnte sich die Wirkung dieser
Option verzögern. Ein Vergleich der verschiedenen
Politikoptionen zeigt, dass Option 3 den besten Kompromiss bietet, um
einerseits einen breiter angelegten und schnelleren Zugang zu wissenschaftlichen
Informationen zu bieten und andererseits den Entwicklungen im Bereich der
wissenschaftlichen und akademischen Publikationen Rechnung zu tragen.
Gleichzeitig würde genügend Flexibilität geboten, damit die Mitgliedstaaten
innerhalb eines europäischen Rahmens nationale Gegebenheiten berücksichtigen
können und die Beteiligten Verbesserungen mittragen. Um die Wirkung einer
generell nicht bindenden Empfehlung an die Mitgliedstaaten zu verstärken,
sollte eine sorgfältige Überwachung durch die Kommission vorgesehen werden. 7. Monitoring und
Evaluierung Die
Kernindikatoren für die Messung der Fortschritte in Richtung der gesetzten
Ziele werden innerhalb des EFR-Rahmens – mit regelmäßigen Berichten der
Mitgliedstaaten über die in Reaktion auf die Empfehlung ergriffenen Maßnahmen –
bewertet. [1] http://europa.eu/press_room/pdf/complet_en_barroso___007_-_europe_2020_-_en_version.pdf. [2] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2007:0056:FIN:DE:PDF [3] http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/en/intm/97236.pdf. [4] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2009:0108:FIN:DE:PDF [5] http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/intm/111732.pdf. [6] http://ec.europa.eu/research/innovation-union/pdf/innovation-union-communication_de.pdf. [7] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:0245:FIN:DE:PDF. [8] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2011:0808:FIN:de:PDF. [9] Siehe
Ergebnisse des Projekts „PARSE.Insight“. [10] Siehe
Bericht „National Open Access and Preservation policies in Europe. Analysis of
a questionnaire to the European Research Area Committee“, Europäische
Kommission, 2011,
http://ec.europa.eu/research/science-society/document_library/pdf_06/open-access-report-2011_en.pdf.