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Document 52004DC0447

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Mobile Breitbanddienste

/* KOM/2004/0447 endg. */

52004DC0447

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Mobile Breitbanddienste /* KOM/2004/0447 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN - Mobile Breitbanddienste

1. EINLEITUNG

Das Wachstum der Mobilkommunikation hat in Europa und darüber hinaus tief greifende wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen bewirkt. Das Mobiltelefon ist heute omnipräsent und wird praktisch in allen Bereichen menschlicher Tätigkeiten eingesetzt, seien sie privater, geschäftlicher oder behördlicher Art. Die Verbreitung dürfte weiter zunehmen; die bedeutendste künftige Entwicklung aber wird das Wachstum mobiler Breitbanddienste sein, wobei das Potenzial des Mobilfunks der dritten Generation (3G) und dessen Verbesserungen sowie das anderer Drahtlostechnologien, einschließlich R-LAN, Satellit und anderer, genutzt wird. Die Verbreitung dieser Technologien stellt einen beispielhaften Vorstoß dar. Sie wird die Entwicklung neuer Datendienste gestatten, die die Vorteile der Breitbandkommunikation mit denen der Mobilität verbinden. Diese Dienste könnten sich auch in gesellschaftlicher Hinsicht maßgebend auswirken und verändern auch die Art der Bereitstellung öffentlicher Dienste. Auch werden sie bedeutende wirtschaftliche Folgen haben, da sie die Art und Weise, in der Geschäfte abgewickelt werden, verändern können.

Elektronische Kommunikationsdienste haben in den vergangenen Jahren den größten Beitrag zur Arbeitsproduktivität in der EU geleistet [1]. In diesem Bereich gibt es zwei wesentliche Tendenzen: Zunächst könnte Europa mit einem Breitbandwachstum von über 80 % im letzten Jahr seine Produktivität durchaus noch steigern [2]. Ferner steigen Einnahmen aus Mobilfunkdiensten nach relativem Gewicht und überschreiten bereits diejenigen aus Festtelefondiensten. Mit nutzerorientierten Breitbanddiensten können daher erhebliche gesellschaftliche Vorteile und Produktivitätsgewinne für die gesamte Wirtschaft erzielt werden. Die Verfügbarkeit, überall und jederzeit, wird eine wesentliche Voraussetzung in einem Umfeld sein, das von zunehmender Mobilität der Menschen, Güter und Dienste geprägt ist. Die Möglichkeit, Kundendaten zu aktualisieren, sobald ein Verkauf oder Service stattfindet, die mobilen Arbeitskräfte mit dem Unternehmen und seinen Datenbeständen zu verbinden und große Datenmengen auszutauschen, wird die Arbeitsabläufe und organisatorischen Umstellungen beeinflussen und damit die Effizienz der Unternehmen steigern. Unternehmen werden in sich wandelnde Geschäfts- und Arbeitspraktiken investieren, solange sich die Leitung gezwungen sieht, angesichts eines scharfen Wettbewerbs innovativ tätig zu werden.

[1] KOM(2004) 61 endgültig.

[2] KOM(2004) 369 endgültig.

Europas Erfolg bei der Mobilkommunikation war einer soliden rechtlichen und politischen Grundlage zu verdanken. Entscheidende Faktoren waren eine einzige offene, digitale Norm für die Mobilkommunikation der zweiten Generation (2G), vorwettbewerbliche FuE, ein wettbewerbsorientierter Markt sowie ein strategisches Konzept der Frequenzverwaltung und der Zertifizierung von Geräten, um die Technologie abzusichern.

Auf dem Europäischen Sommergipfel in Lissabon im Jahr 2000 wurde hervorgehoben, dass Europa seine Führungsposition bei Schlüsseltechnologien wie der Mobilkommunikation beibehalten muss. Auf anschließenden europäischen Ratstagungen, insbesondere der vom Juni 2002, wurde an die Mitgliedstaaten appelliert, die Hindernisse für die Entwicklung von Mobilfunkdiensten abzubauen. In den Schlussfolgerungen der Präsidentschaft des Europäischen Frühjahrsgipfels 2004 wurde darauf hingewiesen, dass ,die Union ... auf neue Herausforderungen rechtzeitig reagieren (muss): So müssen im entscheidenden Bereich der elektronischen Kommunikation neue EU-Strategien für Mobil- und Breitbandkommunikation dafür sorgen, dass die Union auf Spitzenniveau bleibt." Auf einige der angesprochenen Fragen wurde bereits eingegangen, andere sind noch zu lösen, nicht nur von den Marktteilnehmern, sondern auch von den Behörden der Mitgliedstaaten und den Europäischen Organen.

In dieser Mitteilung wird das breitere politische und rechtliche Umfeld mobiler Breitbanddienste geprüft. In erster Linie soll aufgezeigt werden, wie sich die verbleibenden Aufgaben lösen lassen und so ein Beitrag zu langfristigem Erfolg geleistet werden kann. Bei der Erstellung dieser Mitteilung hat sich die Kommission über die Mobilfunk- und Technologieplattform und auf einem Workshop über die Mobilfunkbranche im Juni 2004 weitgehend mit Vertretern der Industrie abgestimmt.

Diese Mitteilung ergeht unbeschadet der bevorstehenden Beschlüsse über die nächste finanzielle Vorausschau (2007-2013) und über das 7. FuE-Rahmenprogramm.

2. ENTWICKLUNGEN IM MOBILFUNKSEKTOR

Nach einigen Jahren langsameren Wachstums gibt es im Mobilfunksektor nun Anzeichen für eine Erholung. Im vergangenen Jahr haben die europäischen 3G-Mobilfunkbetreiber in zehn Mitgliedstaaten kommerzielle Dienste in Betrieb genommen; in den kommenden sechs Monaten ist mit weiteren Netzen zu rechnen. Auf die Dauer wird die Konvergenz von Telekommunikation, Rundfunk und Internet zur Ausbreitung schneller Multimediadiensten führen, die über Mobilfunknetze erbracht werden. 2,5G/3G and R-LAN werden koexistieren und komplementäre Dienste anbieten.

Die Nutzer können sich den drahtlosen Hochgeschwindigkeitszugang in der Nähe eines ,Hot Spot" sichern und über ein größeres Gebiet mit 3G-Diensten versorgt werden. Mobile ,Unternehmenslösungen" werden die Einführung von 3G-Datendiensten vorantreiben. Anhaltende technologische Innovation wird sich auch auf andere Plattformen auswirken (z.B. Rundfunk und Drahtloszugang), die ihrerseits die Entwicklung der dritten Generation beeinflussen wird, indem sie eine breitere technologische Grundlage liefert, auf der sich innovative Dienste zum Vorteil aller entwickeln können. Auch die Konvergenz fester und mobiler Dienste, z.B. durch einheitliche kombinierte Angebote, wird weitere Innovations möglichkeiten schaffen.

3. ZUKUNFTSORIENTIERTE POLITISCHE ASPEKTE

Die weltweite Bühne der Mobil- und Drahtloskommunikation verändert sich. Mehrere Entwicklungsländer nehmen hohe Investitionen in FuE vor, um ihre industriellen Kapazitäten äußerst kostengünstig zu verbessern. Um jedoch den Erfolg der dritten Generation zu gewährleisten und darüber hinaus die Zukunft vorzubereiten, bedarf es entschlossener, konzertierter Maßnahmen auf EU-Ebene in allen Bereichen, von der FuE bis hin zu Politik, Regulierung und Frequenzverwaltung. In diesem Abschnitt wird das breitere politische und rechtliche Umfeld mobiler Breitbanddienste geprüft.

3.1. Forschung und Entwicklung

Das Forschungsumfeld hat sich seit 1998, als die UMTS-Norm für 3G vom ETSI verabschiedet wurde, drastisch verändert. Weltweite Wettbewerbsfähigkeit setzt Innovationsfähigkeit und Kosteneffizienz voraus. Um die Wettbewerbsfähigkeit aufrecht zu erhalten und zu verbessern, muss sich Europa auf Innovation als Hauptauslöser von Wettbewerbsvorteilen konzentrieren. Dies ist nur möglich, wenn in unmittelbarer Zukunft ein umfassendes Programm integrierter Tätigkeiten auf der Grundlage des bislang erfolgreichen Konzepts eingeleitet wird. Angesichts der Komplexität künftiger Systeme und der angestrebten weltweiten Normen ist eine rechtzeitige Zusammenarbeit der führenden Akteure in der vorwettbewerblichen Forschungsphase maßgebend.

Die Komplexität und Größenordnung der technologischen Herausforderungen, die vor uns liegen, erfordern intensive FuE-Maßnahmen, die in Zusammenarbeit und unter Einbeziehung einer kritischen Menge von Ressourcen durchzuführen sind. So lässt sich das Spitzenniveau ausbauen, ein Katalysatoreffekt auf nationale Initiativen ausüben und die Koordinierung zwischen den entsprechenden Tätigkeiten der Mitgliedstaaten verbessern. Dies kann nur auf europäischer Ebene geschehen. Verstärkte Bemühungen auf EU-Ebene würden vor allem eine starke, spezifische Hebelwirkung auf Privatinvestitionen in die Forschung erzielen und den Herausforderungen des Wettbewerbs begegnen, die sich mit ähnlichen groß angelegten FuE-Initiativen in anderen Regionen der Welt stellen.

Die Forschung im Bereich der Mobil- und Drahtloskommunikation muss sich zwangsläufig mit der gesamten Wertschöpfungskette auseinandersetzen, von der technologischen Entwicklung (Funkanschluss, Vernetzung, Dienstplattform, Systemarchitektur, durchgehende Rekonfigurierbarkeit u.a.) bis zur Entwicklung von Diensten, Anwendungen und Inhalten, wobei zu berücksichtigen ist, dass die zugehörigen Innovationszyklen (Funk, Netze und Dienste) zwar miteinander verknüpft und gegenseitig abhängig sind, jedoch unterschiedlichen Zeitzwängen unterliegen. Weltweite Normen und Plattformen für die Entwicklung innovativer, schneller, mobiler Breitbanddienste sind Voraussetzung für einen ,De-facto"-Weltmarkt und die Steigerung des Wettbewerbs. Diese Normen und Plattformen sind auf breiter Basis einzuführen - zunächst auf europäischer und anschließend auf weltweiter Ebene -, um eine Aufsplitterung des Marktes zu vermeiden.

Im Zusammenhang mit der Vorbereitung des 7. Rahmenprogramms dürfte sich die derzeitige, von der Kommission eingeleitete Mobilfunk- und Technologieplattform-Initiative [3] zu einer offiziellen Technologieplattform entwickeln, wie in den Mitteilungen ,Eine europäische Wachstumsinitiative" [4] und ,Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen" [5] erläutert.

[3] KOM(2004) 61 endgültig.

[4] Mitteilung der Kommission - Europäische Wachstumsinitiative: Investitionen in Netze und Wissen für Wachstum und Beschäftigung - KOM(2003) 690 endgültig.

[5] Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament ,Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen - Politische Herausforderungen und Haushaltsmittel der erweiterten Union - 2007-2013", KOM(2004) 101 endgültig.

Hauptziele dieser Technologieplattform wären:

* Erstellung einer strategischen Forschungsagenda

* Erreichung der notwendigen kritischen Menge für Forschung und Innovation

* Mobilisierung erheblicher öffentlicher und privater Finanzmittel

Schlussfolgerung

Die Vorbereitung des Siebten Rahmenprogramms bietet die Möglichkeit, eine Technologieplattform im Bereich der Mobil- und Drahtloskommunikation aufzubauen.

3.2. Interoperabilität

Interoperabilität ist eine entscheidende Voraussetzung für die Nutzung mobiler Breitbanddienste. Sie weist zahlreiche Facetten auf und ist auf verschiedenen Ebenen erforderlich: zwischen Gerät und Netz (Funkanschluss und Kernnetz), von Gerät zu Gerät, von Netz zu Netz und zwischen Inhalten und Anwendungen.

Ohne hinreichende Interoperabilität zwischen verschiedenen Infrastruktur- und Endgerätelösungen könnte der 3G-Markt aufgesplittert bleiben. Für unterschiedliche Nutzertypen sollten verschiedene Dienste und Geräte verfügbar sein. Die Bedeutung der Interoperabilität zeigt sich an der Fähigkeit eines Netzes oder Gerätes, die erforderlichen Funktionen für einen bestimmten Dienst bzw. Inhalt zuverlässig zu unterstützen. Interoperabilität von Diensten, Inhalten und Geräten ist daher eine wesentliche Voraussetzung für die Verwirklichung des Ziels der Einführung auf dem Massenmarkt.

In einem konvergierenden Umfeld stellen sich neue Aufgaben, wenn Interoperabilität erreicht werden soll. Unter technologischer Konvergenz versteht man die Entwicklung neuer Systeme und Dienste, in denen Vorleistungen mehrerer Branchen, u.a. der Telekommunikation, des Rundfunks, der Internetdienste, der Computer- und Softwarebranche sowie der Medien und des Verlagswesens, zusammenfließen und bei denen Normung und Interoperabilität einen recht unterschiedlichen Stellenwert haben.

Mehrere Foren sind an der Spezifizierung und Normung von Diensten beteiligt, um deren Interoperabilität zu gewährleisten. Es herrscht jedoch weitgehend Einigkeit darin, dass hier noch viel Arbeit zu leisten ist, dass die durch eine konvergierende Umgebung bedingte zunehmende Komplexität aber auch neue Aufgaben mit sich bringt, die es zu lösen gilt. Der Dialog zwischen allen Beteiligten muss beschleunigt und die Koordinierung zwischen ihnen verbessert werden.

Die Zusammenarbeit zwischen dem 3GPP [6] und dem GCF [7] bildet eine gute Ausgangsbasis. Das GCF arbeitet ferner im Rahmen der übergeordneten OMA [8]-Agenda am MMS (Multimedia Messaging Service); die Ausdehnung dieser Agenda auf andere OMA-Normen ist im Gespräch.

[6] 3rd Generation Partnership Project.

[7] Global Certification Forum.

[8] Open Mobile Alliance.

Ohne Interoperabilität, für die die Industrie zuständig ist, kann es zu einem Marktversagen kommen. Dies kann ein Hindernis für die Erreichung der politischen Ziele sein, Innovation, Wettbewerb und vielfältige Dienste zu fördern. In diesem Fall können sich Regulierungsmaßnahmen als notwendig erweisen [9].

[9] Richtlinie 91/250/EWG beinhaltet besondere Vorschriften, die in bestimmten Zusammenhängen Interoperabilität berücksichtigen. Außerdem gilt die Richtlinie vorbehaltlich der Anwendung der Wettbewerbsregeln, wenn ein beherrschender Lieferant es ablehnt, Informationen zur Verfügung zu stellen, welche für Interoperabilität, wie sie von der Richtlinie verlangt wird, erforderlich ist.

Schlussfolgerung

Die Kommission empfiehlt der Industrie, Schritte zu unternehmen, um die Interoperabilität mobiler Breitbanddienste zu gewährleisten.

3.3. Inhalte: Technische Herausforderungen

Inhaltliche Anwendungen über Mobilfunk werden sowohl aufgrund ihrer Beschaffenheit als auch ihrer Qualität zunehmend für die Förderung der Nachfrage nach Mobilkommunikation und der Entwicklung neuer Dienste entscheidend sein. Mögliche Hürden auf dem Weg zu hoch entwickelten Mobilfunkdiensten, die die rasche Einführung behindern können, sind daher zu ermitteln und gegebenenfalls zu beseitigen. In diesem Zusammenhang veranlasste die Kommission kürzlich eine branchenspezifische Umfrage über den Verkauf von Sportübertragungsrechten zur Ausstrahlung über 3G-Netze, um sicherzustellen, dass die Entwicklung dieser entscheidenden Dienste nicht unter dem Druck der ausgereifteren Medienmärkte aufgehalten wird. Die Kommission gedenkt auch, eine Studie über technische und andere potenzielle Hindernisse, die der raschen Einführung von Mobilfunkdiensten in Europa entgegenstehen können, und über Verbraucheraspekte zu veranlassen.

Die Schaffung einer sicheren Umgebung für Inhalte ist wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung angereicherter Dienste. Technologien zur Verwaltung digitaler Rechte (Digital Rights Management - DRM), die der unberechtigten Nutzung geschützter Inhalte vorbeugen und die Durchsetzung der entsprechenden Rechte gewährleisten, sowie eine angemessene Entschädigung der Inhaber von Rechten für geschützte digitale Inhalte könnten weitreichende Möglichkeiten auf dem neuen Markt für digitale Inhalte bieten. So ließen sich die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und die Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum unterstützen. Gleichzeitig sind die Verbraucherrechte zu beachten, insbesondere in Bezug auf Datenschutz und Sicherheit.

Die von der Kommission einberufene Hochrangige Gruppe für die Verwaltung digitaler Rechte soll sich mit Fragen der Interoperabilität von DRM-Systemen sowie mit anderen Nutzer- und Verbraucheranforderungen befassen.

Auf nationaler Ebene kommt zwar die Erhebung von Gebühren für die Reproduktion geschützter Inhalte für private Zwecke nach wie vor in Betracht, doch sind auch die nachteiligen Auswirkungen zu berücksichtigen, die derartige Gebühren auf die Entwicklung von Inhalten für Mobilfunkdienste haben können, wenn sie auf tragbare Geräte und Handgeräte ausgedehnt werden. Die Verfügbarkeit von DRM-Systemen und -diensten zur Verbreitung von Inhalten über Mobilkommu nikations netze ist zu berücksichtigen, um die Höhe einer angemessenen Entschädigung zu bestimmen, die aufgrund der Richtlinie zum Urheberrechtsschutz [10] bei privater Nutzung erhoben werden kann. Anhand des zu gegebener Zeit zu veröffentlichenden Berichts über die Durchführung der Richtlinie kann die Kommission die Lage in den einzelnen Mitgliedstaaten beurteilen.

[10] Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, ABl. L 167 vom 22.6.2001, S. 10.

Die Mobilfunkindustrie hält das herkömmliche System territorial begrenzter Lizenzen, die von inländischen Inhabern von Rechten erteilt werden, nicht für angemessen, um dem Bedarf der Informationsgesellschaft in einer erweiterten EU gerecht zu werden. Maßnahmen zur Förderung der gemeinschaftsweiten Lizenz vergabe für mobile Inhalte, u.a. über eine einzige Anlaufstelle (one-stop-shop), sollten bei der derzeitigen Konsultation zur Verwaltung von Urheberrechten und verwandten Rechten auf dem Binnenmarkt eingehender erwogen werden [11].

[11] Mitteilung der Kommission über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten auf dem Binnenmarkt, KOM(2004) 261 endgültig.

Mobile Rundfunkdienste sind je nach ihren Merkmalen entweder als Dienste der Informationsgesellschaft [12] oder als Rundfunkdienste [13] zu betrachten. In einem Umfeld mit vielfachen Plattformen werden viele Diensteanbieter zur Verbreitung ihrer Dienste an Abonnenten und Kunden zunehmend auch auf Rundfunktechniken zurückgreifen. Dadurch werden ihre Dienste jedoch noch nicht zu Fernsehübertragungen im Sinne der Fernsehen-ohne-Grenzen-Richtlinie [14].

[12] Wenn sie der Definition der Richtlinie 2000/31 über den elektronischen Geschäftsverkehr (Artikel 2) entsprechen.

[13] Wenn sie der Definition der Richtlinie 97/36 (Fernsehen ohne Grenzen) (Artikel 1) entsprechen.

[14] KOM(2003) 410: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über Hemmnisse für den breiten Zugang zu neuen Diensten und Anwendungen der Informationsgesellschaft durch offene Plattformen beim digitalen Fernsehen und beim Mobilfunk der dritten Generation.

Schlussfolgerung

Um möglichen Hindernissen für hoch entwickelte Mobilfunkdienste zu begegnen, gedenkt die Kommission, neben der derzeitigen bereichsspezifischen Umfrage eine Studie über technische und andere potenzielle Hindernisse, die der raschen Einführung von Mobilfunkdiensten in Europa entgegenstehen können, und über Verbraucheraspekte zu veranlassen.

Die Kommission wird die Umsetzung der Richtlinie 2001/29 weiter beobachten und zu gegebener Zeit über ihre Durchführung berichten. Im Anschluss an die Mitteilung zur Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten auf dem Binnenmarkt vom 16. April 2004 [15] wird die Kommission ferner prüfen, wie sich eine gemeinschaftsweite Lizenzvergabe am besten fördern lässt, z.B. über eine einzige Anlaufstelle.

[15] KOM(2004) 261 endgültig.

3.4. Frequenzen

Mit der Einführung des neuen Rechtsrahmens hat sich die Frequenzpolitik verlagert: Aufgrund eines abgestimmten, koordinierten EU-Konzepts soll mehr Flexibilität bei der Frequenznutzung auf EU-Ebene gewährleistet werden. Künftig werden verschiedene frequenzpolitische Fragen behandelt. Die Gruppe für Frequenzpolitik (RSPG) prüft derzeit verschiedene Konzepte des Frequenzmanagements, insbesondere folgende Aspekte mobiler Breitbanddienste:

* Aufgrund einer Stellungnahme der RSPG [16] und einer im Auftrag der Kommission durchgeführten unabhängigen Studie [17] wird der Bedarf an einer Gemeinschaftsnahme zum Handel mit Frequenzen geprüft, wobei dem Ziel Rechnung zu tragen ist, die koordinierte Einführung innovativer Werkzeuge zur grenzüberschreitenden Frequenzverwaltung zu fördern.

[16] Dokument RSPG03-13, s. http://rspg.groups.eu.int/documents/meeting_documents/index_en.htm.

[17] Analysys, http://www.analysys.com/default_acl.asp?mode=article&iLeftArticle=1361.

* Die RSPG wird politische Prioritäten für die Vorbereitung der Weltfunkkonferenz 2007 (WRC-07) setzen. Eine dieser Prioritäten dürfte Systeme ab der dritten Generation betreffen.

* Die Kommission wird die RSPG um eine weitere Stellungnahme zu einem koordinierten Konzept für Frequenzen für drahtlose Plattformen ersuchen, um eine vorausschauende strategische Sicht des Frequenzspektrums zu fördern. Die Tragfähigkeit dieses strategischen Konzepts ist an derzeitigen Zugangsplattformen wie GSM, 3G, R-LAN, Satellitenkommunikation u.a. zu erproben.

* Neben spezifischen Fragen wird die RSPG auch die möglichen Vor- und Nachteile verschiedener Frequenzverwaltungsmodelle prüfen, d.h. herkömmliche zentralisierte administrative Entscheidungen, marktorientierte Lösungen, lizenzfreie Frequenznutzung und Einschränkung der Frequenzen mit ausschließlichen Nutzungsrechten. Die Gemeinschaft muss dafür sorgen, dass die Einführung neuer Frequenzverwaltungsstrategien der Schaffung eines Binnenmarktes für Waren und Dienstleistungen Rechnung trägt.

Schlussfolgerung

Fragen der Frequenzpolitik sind weiter zu behandeln, um ein koordiniertes europäisches Konzept der Bereitstellung hinreichender Frequenzen zu gewährleisten, das eine flexible Nutzung gestattet, und den Binnenmarkt für Produkte und Dienste abzusichern.

3.5. Zuverlässige, sichere Umgebung

Die Entwicklung mobiler Breitbanddienste umfasst Firmen- und Verbraucher anwendungen mit persönlichen und sensiblen Daten. Diese Transaktionen erfordern ein zuverlässiges, sicheres Identifizierungs- und Authentifizierungsverfahren. Wir brauchen gemeinsame Rahmenbedingungen für eine allgemein gültige Authentifizierung in Europa. Die Authentifizierung über Mobilkommunikation kann hierbei als Grundlage dienen, da bereits europaweit Mobilfunknetze und -geräte zur Verfügung stehen.

Geeignete Maßnahmen hinsichtlich eines unrechtmäßigen und schädlichen Inhalts und des Schutzes Minderjähriger müssen ebenfalls vorgesehen werden.

Schlussfolgerung

Die Industrie sollte sich in den entsprechenden Foren auf gemeinsame, interoperable Mechanismen einigen, die europaweit eine allgemein gültige Authentifizierung gewährleisten.

3.6. Mobiler Zahlungsverkehr

Verhältnismäßige, klare rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Zahlungsverkehr sind wesentliche Voraussetzung für das Wachstum mobiler Breitbanddienste. Wenn vorausbezahlte Karten für Mobiltelefone als Zahlungsmittel für Produkte und Dienste (außer Kommunikationsdiensten) verwendet werden, kann damit elektronisches Geld emittiert werden, und die Mobilfunkbetreiber können zu e-Geld-Instituten im Sinne der e-Geld-Richtlinie [18] werden. Damit stellt sich die Frage, wie die für e-Geld-Institute geltenden Regelungen auf Mobilfunkbetreiber anzuwenden sind.

[18] Richtlinie 2000/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von e-Geld-Instituten.

Zur Zeit besteht eine erhebliche Unsicherheit, was die Anwendung der EG-Vorschriften über elektronisches Geld und Geldwäsche auf mobile Zahlungsdienste betrifft. Die Dienststellen der Kommission haben eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um die Anwendung der Richtlinie auf Mobilfunkbetreiber zu klären. Bei mobilen Zahlungsdiensten, die in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, wird die Konsultation klären, wie die Richtlinie verhältnismäßig anzuwenden ist. Bei der Anwendung von Rücktauschbarkeitsbestimmungen ist den immanenten Risiken für die Verbraucher Rechnung zu tragen. Ferner ist die Regulierung dieser Dienste verhältnismäßig anzuwenden, um langfristig die Tragfähigkeit mobiler Dienste und die Erhaltung der Motivation zur Entwicklung neuer inhaltsgestützter Dienste zu gewährleisten. Einige Mobilfunkbetreiber berichten, dass sie die Bereitstellung von Diensten bereits aus Gründen der Rechtsunsicherheit zurückgestellt haben.

Ein bevorstehender Vorschlag für einen neuen Rechtsrahmen für Zahlungen in der EU sieht einen unionsweiten Zahlungsraum vor. Dieses Instrument lässt sich auf nachträglich bezahlte Dienste Dritter ausdehnen, die einem Teilnehmerkonto belastet werden. Auch diese Dienste sind verhältnismäßig zu regulieren. Der bevorstehende Vorschlag für eine dritte Richtlinie über Geldwäsche wird wie die beiden bisherigen auch für Mobilfunkbetreiber gelten. Den Mitgliedstaaten wird jedoch nach einem verhältnismäßigen, risikogerechten Konzept die Möglichkeit geboten, Produkte und Transaktionen, die ein geringes Risiko der Geldwäsche bieten, von der Richtlinie auszunehmen. Es soll ihnen gestattet sein, bei elektronischem Geld [19], das in kleinen oder geringen Beträgen emittiert wird, Ausnahmen von der Richtlinie zu machen.

[19] gemäß Definition der Richtlinie 2000/45/EG.

Kurzfristig benötigt die Mobilfunkindustrie eine Übergangslösung im Sinne der e-Geld-Richtlinie, die Rechtssicherheit vermittelt. Die Kommission wird Leitlinien für die nationalen Regulierungsbehörden in Erwägung ziehen, möglicherweise mit einer Reihe von Kriterien, die auf die Richtlinie anzuwenden sind und sich aus der laufenden Konsultation ergeben können. Diese Kriterien sollten der finanziellen Stabilität, Geldwäsche- und Verbraucherschutzrisiken Rechnung tragen, die sich aus den Tätigkeiten von Mobilfunkbetreibern im Bereich der Finanzdienst leistungen ergeben. Längerfristig muss die e-Geld-Richtlinie gegebenenfalls geändert oder aufgehoben werden, um den unterschiedlichen Arbeitsweisen mobiler Zahlungsdienste Rechnung zu tragen. Dies kann unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Konsultation technologieneutral geschehen.

Schlussfolgerungen

Ein verhältnismäßiges, technologieneutrales rechtliches Umfeld sollte folgende Aspekte umfassen:

* Direktzahlungen an Mobilfunkbetreiber für Dienste, die dieser erbracht hat, fallen nicht in die Kategorie der Bereitstellung von Zahlungsdiensten.

* Nur der auf e-Geld entfallende Anteil der Vorauszahlungen für Mobilfunkdienste sollte durch die e-Geld-Richtlinie reguliert werden.

* Die Regulierungsbehörden sollten sich auf das Mindestmaß an Regulierung beschränken, das zur Sicherstellung von finanzieller Stabilität, Risiko- und Verbraucherschutz erforderlich ist

* Rücktauschbarkeitsregelungen sind unter Berücksichtigung der immanenten Risiken für die Verbraucher anzuwenden.

* Die Geldwäschebestimmungen werden angepasst, um Produkten und Transaktionen, einschließlich elektronischen Geldes [20], das in kleinen oder geringen Beträgen emittiert oder verwendet wird, Rechnung zu tragen.

[20] gemäß Definition der Richtlinie 2000/46/EG.

3.7. Hindernisse für den Aufbau von Netzen

In ihrer Mitteilung ,Hochgeschwindigkeitsverbindungen für Europa" [21] weist die Kommission darauf hin, dass eine der politischen Aufgaben für die Bereitstellung von 3G-Netzen und -diensten in der Überwindung der rechtlichen Hindernissen für die Einrichtung neuer Basisstationen und Masten in einigen Mitgliedstaaten besteht. Die Mobilkommunikation der dritten Generation wird aufgrund der höheren Frequenzbereiche vor allem mehr Basisstationen erfordern als bisherige Mobilfunknetze.

[21] KOM(2004) 61 endgültig.

Der Europäische Rat von Sevilla vom 21. und 22. Juni 2002 appellierte an alle zuständigen Verwaltungen, Maßnahmen zu ergreifen, um die beim physischen Aufbau von Netzen auftretenden Schwierigkeiten zu überwinden. In einigen Teilen der Gemeinschaft ist die Frist für die Erteilung lokaler Genehmigungen zur Installation von Basisstationen wegen verfahrenstechnischer Verzögerungen, strenger Planungsanforderungen und Streit über vermeintliche gesundheitliche Auswirkungen nicht absehbar. Was letzteres Argument betrifft, vertritt die Kommission die Auffassung, dass Gesundheit und Sicherheit der Bürger gewahrt bleiben, sofern ein Ausgesetztsein der Öffentlichkeit unter den EU-Grenzwerten bleibt [22].

[22] Empfehlung 1999/519/EG des Rates.

Schlussfolgerung

Die Mitgliedstaaten müssen sich mit den durch fragmentierte Lokalpolitik bedingten Problemen hinsichtlich der Standorte von Basisstationen befassen und dafür sorgen, dass die allgemein anerkannte Abschätzung der Gesundheitsrisiken berücksichtigt wird. Schwierigkeiten bei der physischen Bereitstellung von Netzen sind durch Vereinheitlichung der Bedingungen und Beschleunigung der Verfahren für den Erwerb und die Einrichtung von Standorten für Basisstationen zu überwinden. Ferner ist die Öffentlichkeit verstärkt über die mit Mobilfunktechnologien einhergehenden Risiken und das geltende Recht aufzuklären, um die Öffentlichkeit gegen diese Risiken zu schützen.

3.8. Internationale Zusammenarbeit

Da die Mobilkommunikation sowohl hinsichtlich der Dienste als auch der Geräte eine weltweite Dimension aufweist, sind eine internationale Zusammenarbeit und ein Dialog unter Einbeziehung der Mobilfunkbranche unerlässlich. Ein wichtiger Faktor ist dabei die Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung. Angesichts der voraussichtlichen künftigen Bedeutung mobiler Breitbanddienste sind vor allem die Vorteile offener, globaler Normen weiterhin auf internationaler Ebene herauszustellen, um weltweit Interoperabilität und Roaming sowie größere Skaleneffekte zu gewährleisten. Ferner ist die Bedeutung klarer, vorhersehbarer rechtlicher Rahmenbedingungen für hoch entwickelte Mobilfunkdienste auf internationaler Ebene hervorzuheben.

4. FAZIT

Die Entwicklung zu mobilen Breitbanddiensten kann genutzt werden, um beachtliche Produktivität, Effizienz und gesellschaftlichen Gewinn zu erzielen. Mit dem Vordringen anderer Weltregionen stellen sich jedoch neue Herausforderungen. In dieser Mitteilung wurde aufgezeigt, wie diese Aufgaben von den Beteiligten bewältigt werden können.

Die Kommission wird weiterhin mit allen Beteiligten, darunter den Mitgliedstaaten, in entsprechenden Foren zusammenarbeiten, um in den hier aufgezeigten politischen Hauptfragen voranzukommen.

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