EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52004DC0022

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Bericht über die Umsetzung der Binnenmarktstrategie (2003-2006)

/* KOM/2004/0022 endg. */

52004DC0022

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Bericht über die Umsetzung der Binnenmarktstrategie (2003-2006) /* KOM/2004/0022 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN - Bericht über die Umsetzung der Binnenmarktstrategie (2003-2006)

INHALT

TEIL A: EINLEITUNG

TEIL B: DER STAND DES BINNENMARKTES - WARNLICHTER BLINKEN AUF

TEIL C: WENN MAN ES RICHTIG ANSTELLT, ERHÄLT DIE INTEGRATION DURCH DIE ERWEITERUNG NEUEN AUFTRIEB

TEIL D: DIE BINNENMARKTSTRATEGIE - WAS BISHER ERREICHT WURDE

ANHANG 1: UMSETZUNGSBILANZ

ANHANG 2: BIS ENDE 2003 ABZUSCHLIESSENDE MAßNAHMEN

TEIL A:

EINLEITUNG

In der Binnenmarktstrategie (2003-2006) [1] wird dargelegt, was getan werden muss, um den Beitrag des erweiterten Binnenmarkts zu mehr Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Wohlstand in der EU zu optimieren [2]. Auf seiner Frühjahrstagung im März 2003 hat der Europäische Rat die Bedeutung der Strategie als einem der Instrumente der Union zur wirtschaftspolitischen Koordinierung gewürdigt. Auf seiner Tagung im Oktober dieses Jahres drängte der Europäische Rat auf Fortschritte bei Dienstleistungen und Finanzdiensten sowie bei der Umsetzung und Durchsetzung von EU-Vorschriften - ausnahmslos Kernbereiche der Strategie. Der Rat ,Wettbewerbsfähigkeit" hatte im September Unterstützung für die Strategie signalisiert und zugesagt, die erforderlichen Maßnahmen unverzüglich auf den Weg zu bringen. Er betonte die Bedeutung der Strategie als Teil des Gesamtkonzepts zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.

[1] KOM(2003) 238 endg. vom 7.5.2003.

[2] Die Kommission unterstrich die Wichtigkeit der Strategie für die Wettbewerbsfähigkeit der EU dadurch, dass sie in ihrer Mitteilung ,Einige Kernpunkte der europäischen Wettbewerbsfähigkeit - Hin zu einem integrierten Konzept", KOM(2003) 704 endg. vom 21.11.2003, dazu aufrief, den in der Strategie ausgearbeiteten Arbeitsplan mit Nachdruck umzusetzen.

Die Strategie gehört mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik und den beschäftigungspolitischen Leitlinien [3] zum so genannten ,Leitlinienpaket". Sie ist wie die beiden anderen Instrumente auf drei Jahre ausgelegt; damit soll ein umfassenderes, wirksameres und kohärenteres Konzept für die Wirtschaftsreform in der EU zur Verfügung gestellt werden.

[3] Siehe Mitteilung der Kommission zur Straffung der alljährlichen wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Koordinierung, KOM(2002) 487 endg. vom 3.9.2002.

Dies ist der erste Bericht über die Umsetzung der Strategie. Ähnliche Umsetzungsberichte sind für die Grundzüge der Wirtschaftspolitik und die beschäftigungspolitischen Leitlinien vorgelegt worden. Alle drei Berichte sind Bestandteil des Kommissionsberichtes für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2004.

Erst acht Monate sind seit der Verabschiedung der Strategie verstrichen. Die bisherigen Ergebnisse sind durchwachsen. Über die Hälfte der bis Ende 2003 durchzuführenden Maßnahmen ist rechtzeitig abgeschlossen worden. Bei vielen der Vorhaben, die sich verzögert haben, handelt es sich jedoch um wichtige Gesetzgebungsdossiers, die für die künftige Wettbewerbsfähigkeit Europas von grundlegender Bedeutung sind.

Dringender Handlungsbedarf besteht in den nächsten 12 Monaten an zwei Fronten:

* Zum einen brauchen die wichtigsten Gesetzgebungsmaßnahmen, die in Verzug geraten sind, neue Impulse, beispielsweise das Gemeinschaftspatent, die Richtlinie über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum und die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie neuere Vorschläge wie die Wertpapierdienstleistungsrichtlinie und die Transparenzrichtlinie im Rahmen des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen. Bei Rechtsvorschriften, die bis zur letzten Plenarsitzung der laufenden Legislaturperiode des Europäischen Parlaments (im April 2004) nicht verabschiedet sind, besteht die Gefahr einer weiteren Verzögerung. Daraus ergäbe sich ein Dominoeffekt für alle Anschlussmaßnahmen, die das Funktionieren des Binnenmarkts verbessern sollen.

* Zum anderen muss das in der Strategie vorgestellte Konzept für bessere Regierungsführung (,better governance") fortentwickelt und umgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten als ,Miteigentümer" des Binnenmarktes partnerschaftlich zusammenarbeiten und die ihnen zufallenden Aufgaben erfuellen müssen. Sie haben einen guten Anfang gemacht mit der gegenseitigen Unterstützung bei der Lösung grenzüberschreitender Probleme [4]. Diese Bereitschaft muss nunmehr auf andere Aufgaben ausgedehnt werden: schnellere und bessere Umsetzung von Rechtsvorschriften, Vermeidung von Problemen durch eine engere Zusammenarbeit zwischen den nationalen Verwaltungen im Alltagsgeschäft, die Bereitstellung umfassenderer und besserer Informationen für Bürger und Unternehmen usw.

[4] Durch das SOLVIT-Netz (http://europa.eu.int/ solvit).

Wenn das gelingt, geschieht Folgendes:

* Die Lissabonner Strategie wird mit neuem Leben erfuellt, weil dann der Beweis erbracht ist, dass politischen Absichtserklärungen über die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit auch Taten in Form von Entscheidungen über Wirtschaftsreformmaßnahmen folgen.

* Die Grundlage für einen erweiterten Binnenmarkt wird gefestigt, der innergemeinschaftliche Handel ausgeweitet und mehr Wettbewerb in den Mitgliedstaaten ermöglicht. Dies wird die Unternehmen zu mehr Effizienz und Produktivität zwingen. Das ist wichtig, weil in Volkswirtschaften wie der EU mit relativ hohem Lohnniveau Produktivitätssteigerungen der Schlüssel zu mehr Wettbewerbsfähigkeit und zur langfristigen Sicherung des Wohlstandes sind.

* Es wird mehr Investitionskapital bereitgestellt, außerdem werden Schranken beseitigt. Beides fördert die Investitionsbereitschaft des Privatsektors, u. a. in F&E und in transeuropäische Netze, wie sie in der Wachstumsinitiative [5] und im Aktionsplan für Forschungsinvestitionen [6] angeregt werden.

[5] Eine europäische Wachstumsinitiative - Zwischenbericht für den Europäischen Rat, KOM(2003) 579 vom 1.10.2003.

[6] ,In die Forschung investieren: Aktionsplan für Europa", KOM(2003) 226 endg.

* Die Union gelangt in eine bessere Ausgangsposition, wenn es gilt, dem zusätzlichen Wettbewerbsdruck standzuhalten, der sich aus dem Verlauf des Wechselkurses zwischen dem Euro und anderen großen Währungen ergibt.

TEIL B:

DER STAND DES BINNENMARKTES - WARNLICHTER BLINKEN AUF

Seit der Abschaffung der EU-Binnengrenzen vor zehn Jahren hat der Binnenmarkt Jahr für Jahr für ein zusätzliches Wirtschaftswachstum von mindestens 1,8% gesorgt. Er hat damit fast 900 Mrd. EUR zum allgemeinen Wohlstand beigetragen und geholfen, 2,5 Millionen neue Arbeitsplätze zu schaffen [7].

[7] ,Der Binnenmarkt - Zehn Jahre ohne Grenzen", SEK(2002) 1417 vom 7.1.2003.

Aber trotz aller Erfolge funktioniert der Binnenmarkt immer noch nicht optimal. Es existieren noch zu viele Schranken, die seine Entwicklung weiterhin bremsen. Außerdem gibt es große Bereiche, beispielsweise die Dienstleistungen, die bisher von der Binnenmarktpolitik kaum berührt worden sind.

Gegenwärtig besteht besonderer Anlass zur Sorge: Nach beständigen Fortschritten während der gesamten 90er Jahre beginnen einige der wichtigsten Binnenmarktindikatoren, die Aufschluss über den Stand der Marktintegration geben, in die falsche Richtung zu zeigen.

Erstens ist eine rückläufige Entwicklung beim Wert des innergemeinschaftlichen Handels mit Industrieerzeugnissen festzustellen (Abb. 1). Im Jahr 2001 verzeichnete er kaum Zuwächse, 2002 war er sogar rückläufig.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Zweitens ist die Preiskonvergenz in der EU ins Stocken geraten (Abb. 2). Nicht alle Güter sind problemlos über Grenzen hinweg handelbar; bei einem großen Prozentsatz ist dies aber durchaus der Fall. Würde der Handel zwischen den Mitgliedstaaten zunehmen, müssten sich die Preise der betreffenden Produkte aufeinander zubewegen, da sich Preisunterschiede bei verstärktem Handel schwerer behaupten können. Deshalb gibt es Anlass zur Sorge, dass der Preiskonvergenzprozess in der EU ins Stocken geraten ist.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Besonders besorgniserregend ist das Bild, wenn man Vergleiche zu dem anderen großen Binnenmarkt der Welt zieht - den Vereinigten Staaten. Die Preisstreuung war 1998 in den USA deutlich geringer als in der EU (Abb. 3). Da die Preiskonvergenz in der EU vor 1998 ins Stocken geraten ist, kann sich die Kluft nicht verringert haben.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Drittens investiert die EU in der übrigen Welt stärker als diese bei uns (Abb. 4). Die Differenz hat sich in den beiden letzten Jahren zwar verringert, aber nicht etwa weil das Interesse ausländischer Investoren an der EU-Wirtschaft zugenommen hätte. Der Grund ist eher darin zu suchen, dass die Investitionen der EU in der übrigen Welt abrupt zurückgegangen sind. Die Gründe für die verschlechterte Investitionslage in der EU sind zwar komplex, die Enttäuschung über das allgemeine ordnungspolitische Umfeld und den geringen Integrationsgrad des Binnenmarktes dürfte aber einer der Faktoren sein, der die Entscheidungen potenzieller Investoren beeinflusst.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Die rückläufige Entwicklung dieser Indikatoren dürfte zum Teil konjunkturell bedingt sein. Deshalb ist es für Schlussfolgerungen zu früh. Es wäre aber auch unklug, diese Warnzeichen einfach zu ignorieren. Der sicherste Weg, um eine weitere Verschlechterung zu verhindern, besteht darin, die Schranken zu beseitigen, die bislang noch verhindern, dass die Güter- und Kapitalmärkte in der EU optimal funktionieren, ferner darin die Kosten des grenzüberschreitenden Handels zu senken und wieder Bewegung in den Integrationsprozess zu bringen.

Unter Umständen ist dafür gar kein allzu großer Aufwand erforderlich. Die Kosten des Intra-EU-Handels müssen nicht unbedingt stark gesenkt werden, damit der innergemeinschaftliche Handel deutlich zunimmt. Das ausgeprägte Wachstum des innergemeinschaftlichen Handels in den letzten zwanzig Jahren wurde von einem Rückgang der Handelskosten befördert, der lediglich auf 2% bis 5% [8] veranschlagt wurde. Alle Gemeinschaftsinstitutionen und die Mitgliedstaaten müssen sich nun gemeinsam darum bemühen, wieder ähnliche Ergebnisse zu erzielen.

[8] Cavelaars, P. (2001), International trade costs, home bias and Europe's single markets, Netherlands Central Bank, MEB Series 2001-8.

Zum einen muss die grenzüberschreitende Bereitstellung von Waren und Dienstlei-stungen erleichtert werden, zum anderen muss die Nachfrageseite (d. h. die Verbraucherdimension) im Auge behalten werden. Wenn der Verbraucher Zweifel hinsichtlich der Sicherheit oder der Qualität importierter Waren hat oder nicht genau weiß, welche Rechtsbehelfe ihm zur Verfügung stehen, wird er sich beim Einkauf in anderen Mitgliedstaaten eher zurückhalten. Das beste Mittel zur Lösung dieses Problems ist ein starker Wettbewerb auf dem Markt kombiniert mit EU-weiten Maßnahmen zur Stärkung des Verbrauchervertrauens und zur effektiven Durchsetzung der Vorschriften.

TEIL C:

WENN MAN ES RICHTIG ANSTELLT, ERHÄLT DIE INTEGRATION DURCH DIE ERWEITERUNG NEUEN AUFTRIEB

Zwar bringt auch die Beseitigung der bestehenden Hindernisse gewisse Vorteile; die Erweiterung kann dem Binnenmarkt aber viele neue Impulse geben. Voraussetzung dafür ist indessen, dass die (gegenwärtigen und künftigen) Mitgliedstaaten eng zusammenarbeiten und alles vermeiden, was zu einer Fragmentierung des Binnenmarktes führen könnte. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Beitrittsländer die Schlussfolgerungen der Berichte der Kommission über den Stand ihrer Beitrittsvorbereitungen [9] beherzigen und die noch vorhandenen Schwachstellen unverzüglich und entschlossen beseitigen.

[9] KOM(2003) 675 endg. vom 5.11.2003.

Der Handel zwischen EU-15 und den Beitrittsländern hat sich zwischen 1995 und 2000 bereits mehr als verachtfacht - nicht zuletzt dank der Europa-Abkommen. Trotz dieses Anstiegs könnten sich die Ausfuhren der Beitrittsländer in die EU-15 auch beim heutigen Entwicklungsstand noch nahezu verdoppeln, da der Beitritt eine weitere Verminderung der Handelsbarrieren mit sich führen wird.

Wären die gegenwärtigen Beitrittsländer bereits Mitgliedstaaten, entsprächen - einem zukunftsweisenden Wirtschaftsmodell [10] aus den frühen 90er Jahren zufolge - ihre Ausfuhren in die EU-15 im Jahr 2000 etwa 63% des Sollwertes. Bei einigen Beitrittsländern, namentlich Zypern und Slowenien, ist das latente Exportpotenzial noch höher (Abb. 5). Die stärkste Wirkung dürfte von Polen als dem größten Beitrittsland ausgehen. Dessen Ausfuhren in die EU-15 betrugen im Jahr 2000 nur 54% des Wertes, der bei einem Mitgliedstaat dieser Größe und geografischen Lage normalerweise zu erwarten wäre.

[10] Eastern Europe's International Trade, with Z. K. Wang, Manchester University Press, London, 1992.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Die Tatsache, dass die Einfuhren der EU-15 aus den Beitrittsländern bis heute unaufhaltsam angestiegen sind (im Gegensatz zu den rückläufigen Ausfuhren der EU-15) legt den Schluss nahe, dass die Beitrittsländer das Potenzial zur Steigerung ihrer Ausfuhren in die EU-15 durchaus noch nicht ausgeschöpft haben (Abb. 6), vorausgesetzt alle halten sich an die Spielregeln und etwaiger Fragmentierungsdruck auf den Binnenmarkt wird vermieden.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Die Zuwächse bei den EU-15-Ausfuhren in die Beitrittsländer haben sich nach einem schnellen Wachstum in der zweiten Hälfte der 90er Jahre stabilisiert. In dem Maße, wie die Beitrittsländer reicher werden und ihre Infrastruktur sich verbessert, gewinnen sie indessen zunehmend an Attraktivität als Absatzmärkte für die gegenwärtigen Mitgliedstaaten.

Die Ausweitung des Handels der Beitrittsländer mit der gegenwärtigen EU ist zu einem großen Teil auf ausländische Direktinvestitionen zurückzuführen.

1995 flossen insgesamt knapp über 10 Mrd. EUR in die Beitrittsländer. Nur fünf Jahre später, im Jahr 2000, hatte sich dieser Betrag auf gut 25 Mrd. EUR erhöht, also mehr als verdoppelt. Diese Kapitalzufluesse waren entscheidend für den Ausgleich der chronischen Handelsdefizite der Beitrittsländer. Nahezu 75% dieser Handelsdefizite wurden durch Direktinvestitionen gegen Ende der 90er Jahre ausgeglichen.

Die Kapitalzufluesse sind auch weiterhin unabdingbar, sonst können die Beitrittsländer nicht zu den gegenwärtigen Mitgliedstaaten aufschließen, denn ihre inländischen Ersparnisse reichen für die Finanzierung der erforderlichen Investitionen nicht aus.

In der Regel fließen ausländische Direktinvestitionen in Länder mit stabilen, verlässlichen volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen, einer kalkulierbaren Rechtsordnung und einem unternehmensfreundlichen Umfeld. Dies gilt auch für die Beitrittsländer. Im Falle der Beitrittsländer werden die ausländischen Direktinvestitionen aber noch von anderen Faktoren bestimmt, nämlich niedrigen Produktionskosten und der Fähigkeit, in die EU zu exportieren. Stärkere Kapitalzufluesse in der Zukunft werden daher davon abhängen, wie sich diese Länder in den Binnenmarkt integrieren und die einschlägigen Vorschriften umsetzen.

TEIL D:

DIE BINNENMARKTSTRATEGIE - WAS BISHER ERREICHT WURDE

Trotz einiger bemerkenswerter Erfolge ist die Bilanz bei der Umsetzung der Strategie generell enttäuschend. Von den 45 Vorhaben, die bis Ende 2003 abgeschlossen werden sollten, sind nur 27 fristgerecht durchgeführt worden. Bei den verzögerten Vorhaben handelt es sich zudem in vielen Fällen um wichtige gesetzgeberische Maßnahmen. Näheres über die einzelnen Maßnahmen enthält Anhang 2. Im Folgenden wird der aktuelle Stand in den zehn vorrangigen Strategiebereichen kurz zusammengefasst.

1. Erleichterung des freien Warenverkehrs

Die Durchführung der in diesem Bereich für 2003 geplanten Maßnahmen bewegt sich im vorgesehenen Zeitplan. Aber viele der in der Strategie angekündigten Maßnahmen zur Erleichterung des Warenverkehrs werden erst im Laufe der nächsten zwölf Monate Früchte tragen. Das wichtigste Vorhaben ist der Vorschlag für eine neue Verordnung zur Verbesserung der gegenseitigen Anerkennung mittels neuer Verfahrensweisen (obligatorische Mitteilung, wenn der Marktzugang versagt wird, Begründungspflicht bei Versagung des Zugangs, Widerspruchsmöglichkeit für Unternehmen usw.).

Grundlage dieses Vorschlags wird die umfassende Zusammenarbeit zwischen nationalen Verwaltungen sein, die sich, wie die Kommission hofft, aus den laufenden Bemühungen für bessere Formen der Entscheidungsfindung im Binnenmarkt entwickeln wird.

Eine andere wichtige Maßnahme ist im Bereich der harmonisierten Produkte auf den Weg gebracht worden, um den Erfolg der Anwendung der so genannten Richtlinien nach dem ,neuen Konzept" zu verbessern. Der Rat hat die Mitteilung der Kommission [11] zu diesem Thema positiv aufgenommen. Er fordert die Kommission auf, klarere Rahmenbedingungen für die Konformitätsbewertung, Akkreditierung und Marktüberwachung zu schaffen und die Verwendung der CE-Kennzeichnung in geeigneter Weise zu fördern. Die Kommission beabsichtigt, einen Gesetzgebungsvorschlag vor Ende 2004 zu unterbreiten.

[11] KOM(2003) 704 endg. vom 21.11.2003.

2. Integration der Dienstleistungsmärkte

Für den Dienstleistungssektor, d. h. 53,6% der europäischen Wirtschaft, gibt es noch keinen echten Binnenmarkt. Die Fragmentierung und der mangelnde Wettbewerb, die daraus resultieren, beeinträchtigen die Produktivität der Dienstleister in der EU: hier betrug der Produktivitätszuwachs zwischen 1996 und 2000 lediglich 0,6% gegenüber 1,5% in den Vereinigten Staaten. Darüber hinaus behindert mangelndes Vertrauen der Verbraucher den grenzüberschreitenden Dienstleistungskonsum.

In der Strategie hat sich die Kommission verpflichtet, bis Ende 2003 einen Vorschlag für eine Richtlinie über Dienstleistungen auf dem Binnenmarkt auszuarbeiten. Die Kommission hat diesen Vorschlag jetzt vorgelegt. Sie ersucht den Rat und das Parlament, ihn vorrangig zu behandeln.

Fortschritte muss es auch bei der Verordnung über Verkaufsförderung geben, die 2003 verabschiedet werden sollte, mit der man aber in Verzug geraten ist, ebenso bei der Richtlinie über unlauteren Wettbewerb, ferner bei der Richtlinie über Berufsqualifikationen. Diese Texte sind unerlässlich, wenn der Dienstleistungsbinnenmarkt Wirklichkeit werden soll.

Die Finanzmärkte in der EU könnten und sollten stärker integriert sein. Das wäre mit beträchtlichen Vorteilen verbunden. Studien [12] zufolge würde einer der potenziellen Gewinne - geringere Spreads bei Eigenkapital und Unternehmensobligationen - Folgendes ermöglichen:

[12] ,Quantification of the macro-economic impact of the integration of EU financial markets", London Economics, Studie für die GD Binnenmarkt

* einen potenziellen Anstieg des BIP der EU um 1,1% über die nächsten zehn Jahre;

* einen Beschäftigungszuwachs von 0,5%;

* einen durchschnittlichen Rückgang der Kapitalkosten um 0,5%.

36 der ursprünglich 42 Maßnahmen des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen sind inzwischen verabschiedet [13], einschließlich der Prospektrichtlinie. Sie sorgen für einen in sich schlüssigen, marktorientierten Regelungsrahmen. Diesen gilt es jetzt möglichst effizient umzusetzen und durchzuführen, damit seine Vorteile zum Tragen kommen.

[13] ,Endspurt für den FSAP", Neunter Fortschrittsbericht, 25.11.2003.

3. Gewährleistung eines hohen Qualitätsstandards in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen

In der Binnenmarktstrategie wurde hervorgehoben, dass die Marktöffnung in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen (Energie, Verkehr, Telekommunikation und Post) sowohl Unternehmen als auch Verbrauchern große Vorteile gebracht hat [14].

[14] Siehe Fußnote 6.

Deshalb ist die Kommission entschlossen, diese Märkte weiter zu liberalisieren, und zwar unter uneingeschränkter Berücksichtigung der Universaldienstverpflichtungen, also dem Angebot von Dienstleistungen einer bestimmten Qualität zu erschwinglichen Preisen für alle Verbraucher und Nutzer im gesamten Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats [15].

[15] KOM(2003) 270 endg. vom 21.5.2003.

In den letzten sechs Monaten sind gute Fortschritte erzielt worden. Jetzt brauchen die Maßnahmen zur wettbewerblichen Öffnung des Schienengüterverkehrs abschließende Impulse.

Außerdem prüft die Kommission derzeit die rechtlichen und verwaltungstechnischen Regelungen für die Wasserversorgung, einschließlich der Abwasserbehandlung, sowie die Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts und der Binnenmarktvorschriften auf diese Sektoren. Es soll geprüft werden, ob eine weitere Modernisierung des Sektors von Vorteil wäre. Die Kommission geht davon aus, dass diese Prüfung in Kürze abgeschlossen wird.

In der Binnenmarktstrategie wurde auch die wachsende Bedeutung von öffentlich-privaten Partnerschaften (Public-Private Partnerships - PPP) betont. Sie sind unverzichtbar, wenn innovative Finanzierungslösungen für die transeuropäischen Netze sowie die Forschungs- und Innovationsvorhaben gefunden werden sollen, die ein Kernstück der ,Wachstumsinitiative" bilden. Das Grünbuch der Kommission über öffentlich-private Partnerschaften und Vergaberecht soll im Frühjahr nächsten Jahres vorgelegt werden.

4. Abschwächung der Auswirkungen von Steuerschranken

Steuerschranken behindern das Funktionieren des Binnenmarktes ganz beträchtlich und verursachen den Unternehmen unnötige Befolgungskosten, die oft auf den Endverbraucher abgewälzt werden.

Die Kommission hat in diesem Bereich alle Fristen eingehalten. So hat sie beispielsweise Vorschläge zur Änderung der Richtlinie über Mutter- und Tochtergesellschaften und der Fusionsrichtlinie vorgelegt. Wenn indessen Fortschritte erzielt werden sollen, müssen die Mitgliedstaaten Grundsatzpositionen aufgeben und pragmatischer auf Ergebnisse hinarbeiten, die der Wettbewerbsfähigkeit auf dem Binnenmarkt dienlich sind. Die Kommission ist nach wie vor der Meinung, dass das Erfordernis der Einstimmigkeit im Rat bei Abstimmungen über Steuerfragen, die maßgeblichen Einfluss auf das Funktionieren des Binnenmarktes haben, abgeschafft und stattdessen mit qualifizierter Mehrheit entschieden werden muss. Geschieht das nicht, werden Fortschritte in einer Union mit 25 oder mehr Mitgliedstaaten praktisch unmöglich.

5. Ausweitung der Möglichkeiten im Vergabewesen

In einer kürzlich veröffentlichten Studie [16] wurde aufgezeigt, dass der Unterschied zwischen Anwendung und Nichtanwendung der EU-Vergabevorschriften bis zu 34% der Gesamtkosten ausmachen kann. Würden nur 10% der gegenwärtigen Ausgaben für öffentliche Beschaffungen eingespart, könnten alle Mitgliedstaaten die Kriterien des Stabilitäts- und Wachstumspaktes erfuellen.

[16] COWI. ,Monitoring Public Procurement in the European Union using Public Authorities Panel Data". Lot 2. Final report July 2003.

Viele Stellen der öffentlichen Verwaltung vergeben Aufträge aber nach wie vor ohne echten Wettbewerb. Die Mitgliedstaaten müssen hier dringend Abhilfe schaffen. Um ihnen dabei zu helfen, wird die Kommission 2004 einen Vorschlag zur Verschärfung der Rechtsmittelrichtlinien vorlegen.

Hauptziel für 2003 war die Verabschiedung des Legislativpakets zum Vergaberecht. Das ist nun auf den Weg gebracht. Das neue Paket wird die Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, die elektronische Auftragsvergabe im öffentlichen Sektor und in der Versorgungswirtschaft voranzubringen. Hier liegt ein enormes Einsparpotenzial. In Italien beispielsweise schätzt die Regierung, dass im Jahr 2003 bei Beschaffungen im Gesamtwert von 23 Mrd. EUR bereits 3,7 Mrd. EUR eingespart worden sind. Korrigierte Schätzungen aus Irland gehen von Einsparmöglichkeiten in Höhe von 1 Mrd. EUR für die nächsten fünf Jahre aus und liegen damit doppelt so hoch wie die ursprünglichen Prognosen.

In der Strategie hat sich die Kommission verpflichtet, einen Aktionsplan zur Ankurbelung der elektronischen Auftragsvergabe vorzulegen. Die Arbeiten haben bereits begonnen und werden beschleunigt werden, sobald die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, die mit dem Legislativpaket geschaffen werden.

6. Bessere Rahmenbedingungen für Unternehmen

Dieser Teil betrifft primär den Schutz von Rechten an geistigem Eigentum und das Gesellschaftsrecht - zwei Bereiche von unmittelbarer Bedeutung für die Förderung von unternehmerischer Initiative und Innovation in der EU. Diese Bereiche haben zudem eine ausgeprägte Binnenmarktdimension.

Beim Schutz geistigen Eigentums liegt der Schwerpunkt auf drei wichtigen Gesetzgebungsvorschlägen - dem Gemeinschaftspatent, der Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen und der Richtlinie über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum. Diese Vorhaben sollen auf unterschiedliche Weise dafür sorgen, dass das System weiterhin den Bedürfnissen von Wirtschaft und Verbrauchern gerecht wird.

Diese Vorschläge kommen nur langsam voran. Aber ohne einen zeitgemäßen Rechtsrahmen auf diesem Gebiet werden Forschungsinvestitionen, Innovation und Kreativität, die Grundbausteine einer starken wissensbasierten EU-Wirtschaft, beeinträchtigt.

Die Kommission hat jetzt ihren Aktionsplan ,Modernisierung des Gesellschaftsrechts und Verbesserung der Corporate Governance in der Europäischen Union" [17] vorgelegt, eine wichtige Initiative, die zum Erfolg der Unternehmen auf dem Binnenmarkt beitragen und nach den jüngsten Bilanzskandalen das Vertrauen in die Kapitalmärkte stärken wird.

[17] KOM(2003) 284 endg.

Außerdem hat die Kommission einen Vorschlag für eine 10. Richtlinie zum Gesellschaftsrecht über grenzübergreifende Fusionen vorgelegt. Des Weiteren hat der Rat sich auf eine Übernahmerichtlinie geeinigt, die jedoch weniger Harmonisierung vorsieht als der ursprüngliche Kommissionsvorschlag.

7. Die demographische Herausforderung meistern

Die in der Strategie vorgesehenen Maßnahmen beziehen sich auf die beiden Bereiche, in denen die Veränderungen in der Altersstruktur der Bevölkerung sich am stärksten bemerkbar machen werden: Renten und Gesundheitswesen. Nur ein Vorhaben war bis Ende 2003 fällig: eine Untersuchung der Kommission über die Befolgung der Rechtsprechung des EuGH in den Fällen, die die grenzüberschreitende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen bzw. den Zugang zu solchen Leistungen betreffen.

Diese Untersuchung ist abgeschlossen. Das Fazit lautet, dass der Binnenmarkt im Bereich der Gesundheitsdienste nicht zufrieden stellend funktioniert und dass EU-Bürger mit ungerechtfertigten und unverhältnismäßigen Hindernissen zu kämpfen haben, wenn sie die Erstattung von Behandlungskosten beantragen, die in einem anderen Mitgliedstaat angefallen sind. Die Kommission ist fest entschlossen, diesem Problem abzuhelfen. Zu diesem Zweck wird sie sich mit 19 Empfehlungen der hochrangigen Reflexionsgruppe zu Fragen der Patientenmobilität und der Gesundheitsversorgung [18] befassen.

[18] Die Kommission beabsichtigt, im März 2004 eine Mitteilung vorzulegen, in der sie ihre Reaktion auf diese Empfehlungen darlegen wird.

8. Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds

Bei der Verwirklichung der Ziele, die sich die Kommission in ihrem Aktionsplan zur Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds [19] gesetzt hat, sind Fortschritte erzielt worden, auch wenn noch einiges zu tun bleibt, bevor die Ergebnisse in der Praxis wirklich spürbar werden.

[19] KOM(2002) 278 endg. vom 5.6.2002. Siehe auch den Bericht der Kommission ,Bessere Rechtsetzung 2003", KOM(2003) 770.

Insbesondere unterzieht die Kommission immer größere Teile ihres Arbeitsprogramms einer verstärkten Folgenabschätzung und gibt den Interessenträgern systematisch die Möglichkeit, frühzeitig zu den Kommissionsvorhaben Stellung zu beziehen. Darüber hinaus haben drei wichtige EU-Institutionen vor kurzem eine Vereinbarung [20] unterzeichnet, mit der die Qualität des Gemeinschaftsrechts und die Umsetzung der Vorschriften in innerstaatliches Recht verbessert werden sollen.

[20] Am 16. Dezember 2003.

Ob bessere ordnungspolitische Rahmenbedingungen erreicht werden, hängt auch davon ab, ob auf nationaler Ebene, wo noch immer das Gros der Rechtsetzung erfolgt, ähnliche Anstrengungen unternommen werden. Zwar sind Fortschritte erzielt worden, aber es führen, um ein Beispiel zu nennen, beileibe nicht alle Mitgliedstaaten Folgenabschätzungen für ihre Gesetzgebungsvorschläge durch, wie es die Kommission inzwischen tut [21].

[21] Bericht an die für die öffentliche Verwaltung zuständigen Minister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans der Mandelkern-Gruppe zur Verbesserung der Rechtsetzung. Athen, Mai 2003.

Für 2003 sah die Strategie zwei Maßnahmen vor - einen Mechanismus zur Meldung besonders komplexer Vorschriften und die Einsetzung einer Arbeitsgruppe ,bessere Rechtsetzung" beim Rat. Keines der beiden Vorhaben ist fristgerecht abgeschlossen worden, obwohl die Arbeiten an dem Meldesystem bereits gut vorangekommen sind.

In der Strategie wurde ferner hervorgehoben, dass die Anwendung der (Rechts-) Instrumente und politischen Maßnahmen, insbesondere in einer Union mit 25 Mitgliedstaaten, schlüssiger werden muss. Die Wahl zwischen gegenseitiger Anerkennung und Harmonisierung, Selbstregulierung und Koregulierung, Richtlinie und Verordnung sollte sich vielmehr aus einer durchdachten Planung als aus politischer Zweckdienlichkeit ergeben. Die Kommission wird ihre Überlegungen zu diesen Fragen im Jahr 2004 darlegen, dabei wird sie auch auf den ,Binnenmarkttest" eingehen, dem alle Rechtsvorschriften unterzogen werden sollen, die in den Mitgliedstaaten verabschiedet werden.

9. Durchsetzung der Vorschriften

Der Binnenmarkt kann nur funktionieren, wenn die einschlägigen Vorschriften von den Mitgliedstaaten korrekt umgesetzt und in der Praxis wirksam angewandt werden. Dem ist aber noch nicht so (näheres hierzu enthält Anhang 1).

Das ist ein ernstes Problem. Der Binnenmarkt gründet sich auf Vertrauen. Vertrauen darauf, dass sich alle an die Spielregeln halten. Wenn die EU mit der Erweiterung an Größe und Vielfalt zunimmt, gilt es, dieses Vertrauen zu stärken, statt es zu untergraben.

In der Strategie wird eine Reihe von Aktionen zur Verbesserung der Situation angeregt. Von den vier im Jahr 2003 fälligen Maßnahmen sind zwei termingerecht zu Ende geführt worden - die Einleitung des ,vorbeugenden" Dialogs zwischen Kommission und Mitgliedstaaten und der Vorschlag für eine Verordnung über die Zusammenarbeit nationaler Behörden, die für die Durchsetzung des Verbraucherschutzrechts zuständig sind.

Zwei weitere Vorhaben - ehrgeizigere Umsetzungsziele und eine Website mit Informationen über Rechtsmittel für Bürger und Unternehmen - sind in Verzug. Es ist unrealistisch, ehrgeizigere Umsetzungsziele festzulegen, solange nur einige wenige Mitgliedstaaten die gegenwärtigen Vorgaben erfuellen. Die Arbeiten an einem zentralen Informationsdienst über die Rechtsmittel in den einzelnen Mitgliedstaaten sind bereits weit fortgeschritten.

Allgemein kann politischer Druck, beispielsweise über den Binnenmarktanzeiger, in gewissem Umfang zu einer Verbesserung der Situation beitragen, oder er kann wenigstens eine weitere Verschlechterung verhindern. Aber ein wirklicher Erfolg eines Binnenmarktes mit 28 Mitgliedstaaten setzt eine andere Einstellung und andere Arbeitsbeziehungen voraus. Die Mitgliedstaaten müssen ihren Binnenmarkt wirklich in Besitz nehmen und partnerschaftlich untereinander und mit der Kommission zusammenarbeiten, wenn er in der Praxis funktionieren soll.

Das bedeutet beispielsweise, dass die Überschreitung von Umsetzungsfristen vermieden werden muss, dass die Mitgliedstaaten voneinander lernen, wie man EU-Richtlinien am besten umsetzt, und einander bei der Lösung grenzüberschreitender Probleme (über SOLVIT) unterstützen. Die Kommission arbeitet jetzt mit den Mitgliedstaaten daran, dieser Vision reale Gestalt zu verleihen.

10. Bessere Information

Auch die Information von Bürgern und Unternehmen darüber, wie sie ihre Rechte im Binnenmarkt wahrnehmen können, ist ein Merkmal der ,besseren Regierungsführung" im Binnenmarkt. Hier sind positive Ergebnisse sehr stark davon abhängig, dass die Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit der Kommission deutlich mehr Verantwortung übernehmen.

In der Strategie werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, einzelstaatliche Pläne zu erarbeiten, wie sie ihren Bürgern und Unternehmen die Möglichkeiten des Binnenmarktes bewusst machen können. Gleichzeitig wird der Kommission der Auftrag erteilt, dafür zu sorgen, dass diese Pläne regelmäßig auf hoher Ebene erörtert werden. Sie fordert ferner die Mitgliedstaaten auf, mehr Verantwortung für die Informationen über das eigene Land zu übernehmen, die im Rahmen des von der Kommission initiierten Dialogs mit den Bürgern bereitgestellt werden (http://europa.eu.int/ citizensrights). Eine neue Fassung dieser Website wird Anfang 2004 online gehen. Es sind in beiden Bereichen Fortschritte erzielt worden, auch wenn noch einiges zu tun bleibt.

ANHANG 1

UMSETZUNGSBILANZ

1. Weiterhin Probleme bei der Umsetzung von Binnenmarktrecht durch die Mitgliedstaaten

Von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen, setzen die Mitgliedstaaten eine Vielzahl wichtiger Binnenmarktrichtlinien nicht innerhalb der Fristen um, die sie sich selbst gesetzt haben. Wie Abbildung 1 zeigt, hat sich ihre Bilanz zwar geringfügig verbessert, ist aber immer noch enttäuschend. Das gegenwärtige ,Umsetzungsdefizit" beträgt 2,3%, damit ist man weit entfernt vom 1,5-%-Ziel, das wiederholt vom Europäischen Rat vorgegeben wurde. Konkret bedeutet das, dass die Kommission noch immer auf 527 Mitteilungen nationaler Umsetzungsmaßnahmen wartet. Sage und schreibe 131 Binnenmarktrichtlinien sind nicht in allen Mitgliedstaaten fristgerecht in innerstaatliches Recht umgesetzt worden. Das entspricht etwa 8,5% aller Binnenmarktrichtlinien [22] und ist einer der Hauptgründe für die Fragmentierung des Binnenmarktes.

[22] Zum 31. Oktober 2003 betrafen 1.535 Richtlinien und 429 Verordnungen den Binnenmarkt, wie er im EG-Vertrag definiert ist.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Zu den Ländern, die das 1,5%-Ziel des Europäischen Rates erreicht haben, ist Folgendes zu sagen:

* Dänemark und Spanien verdienen eine besondere Würdigung, weil sie die beste Bilanz (Abb. 2) aufweisen und willens und in der Lage waren, ihre bereits guten Ergebnisse weiter zu verbessern.

* Irland hat einen großen Schritt nach vorne getan und sein Umsetzungsdefizit seit Mai 2003 um mehr als die Hälfte verringert; dafür gebührt ihm besondere Anerkennung.

* Auch Finnland und das Vereinigte Königreich sind zu beglückwünschen, sollten jedoch dem Beispiel Dänemarks und Spaniens folgen und ihre Leistung noch weiter verbessern.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Umsetzungsdefizit nach Mitgliedstaaten zum 30. November 2003

Zu den Mitgliedstaaten, die das 1,5%-Ziel verfehlt haben, ist Folgendes anzumerken:

* Schweden hat das Ziel zwar nur knapp verfehlt, weist jedoch die schlechteste Bilanz seit 1999 aus.

* Portugal, Österreich und, in geringem Umfang, Italien haben sich um eine Senkung ihrer Defizite bemüht (Abb. 3), wobei jedoch im Falle Italiens das Defizit noch doppelt so hoch ist wie das vorgegebene Ziel von 1,5%.

* Die Defizite Belgiens und der Niederlande haben sich beträchtlich erhöht, im Falle Belgiens hat sich das Defizit seit Mai 2003 fast verdoppelt - eine besorgniserregende Entwicklung.

* Frankreich, Deutschland, Luxemburg und Griechenland gehören weiterhin zu den Schlusslichtern. Ihre Defizite haben sich, Griechenland ausgenommen, erhöht. Das ist bedauerlich angesichts der Bemühungen anderer Mitgliedstaaten zur Verbesserung ihrer Bilanz und zur Erreichung des Ziels. Es ist auch bedauerlich, dass diese Mitgliedstaaten (zusammen mit Belgien und Italien) offenbar wieder einmal ein Umsetzungsdefizit für akzeptabel halten, das (mehr als) doppelt so hoch ist wie das vom Europäischen Rat vorgegebene 1,5%-Ziel.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Entwicklung der Zahl der noch nicht umgesetzten Richtlinien nach Mitgliedstaaten seit Mai 2003. Belgiens Rückstand hat sich beispielsweise um 27 Richtlinien erhöht, während der Irlands um 33 gesunken ist.

Es ist auch wichtig, dafür zu sorgen, dass sich die Umsetzung von Binnenmarktrichtlinien in innerstaatliches Recht nicht bis ins Unendliche verzögert. Deshalb hat der Europäische Rat auf seiner Tagung in Barcelona im März 2002 als zusätzliche Vorgabe ein ,Null-Toleranz-Ziel" für Richtlinien festgelegt, deren Umsetzungsfrist seit mindestens zwei Jahren abgelaufen ist. Aus Abbildung 4 geht hervor, dass nur Dänemark, Finnland und Portugal dieses Ziel erreicht haben, was auch bereits bei der Veröffentlichung des Binnenmarktanzeigers im Mai 2003 der Fall war. Frankreich, Irland, Österreich, Italien und Griechenland haben ihre Bilanz verbessert, während das Vereinigte Königreich und Luxemburg schlechtere Ergebnisse aufweisen als im Mai 2003. Es ist enttäuschend, dass ein allen Mitgliedstaaten vorgegebenes Ziel nur von 3 dieser Mitgliedstaaten erreicht wurde.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Zahl der Richtlinien, deren Umsetzungsfrist zum 31. Oktober 2001 ablief und die am 30. November2003 noch nicht umgesetzt waren.

Abbildung 5 zeigt, dass die Mitgliedstaaten mit der besten Bilanz bei der fristgerechten Umsetzung von Richtlinien auch diejenigen sind, die schneller reagieren, wenn die Umsetzungsfrist überschritten ist, um sicherzustellen, dass sie nicht über längere Zeiträume gegen ihre Pflichten verstoßen. Leider sind Mitgliedstaaten wie Luxemburg und Frankreich, die häufig mit der Umsetzung in Verzug sind, auch diejenigen, die am längsten brauchen, um diese Situation zu bereinigen.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Zeit, die die Mitgliedstaaten im Durchschnitt für die Umsetzung benötigen, wenn die Umsetzungsfrist bereits abgelaufen ist.

2. Probleme bei der Anwendung von Binnenmarktvorschriften: Vertragsverletzungsverfahren

Wenn die Kommission der Meinung ist, dass Binnenmarktvorschriften nicht korrekt angewandt werden, leitet sie gegen den betreffenden Mitgliedstaat ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Jede Vertragsverletzung ist eine zu viel; die Verfahren sind kostspielig, und es kann lange dauern, bis sie zum Abschluss gebracht werden. In der Binnenmarktstrategie hat die Kommission die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Zahl der Vertragsverletzungen bis 2006 um mindestens 50% zu senken. Das ist zwar ein ehrgeiziges, aber durchaus erreichbares Ziel.

Wie aus Abbildung 6 hervorgeht, haben die Mitgliedstaaten leider nur wenig Fortschritte gemacht. Die Zahl der Vertragsverletzungen ist um weniger als 3% gesunken, und zwar von 1033 [23] auf 1006. Während 10 Mitgliedstaaten die Aufforderung der Kommission offenbar beherzigt haben und die Zahl der gegen sie anhängigen Vertragsverletzungsverfahren zurückgegangen ist, ist die Zahl der Verfahren gegen Frankreich, die Niederlande und Luxemburg gestiegen.

[23] Diese Zahl ist niedriger als in früheren Statistiken, weil die so genannten ,verbundenen" Verfahren nicht berücksichtigt werden, d. h. Vertragsverletzungsverfahren, denen mehrere Beschwerden zugrunde liegen.

Auf Frankreich und Italien allein entfallen etwa 28% der Vertragsverletzungsverfahren, das ist mehr als die Verfahren gegen Dänemark, Finnland, Schweden, Luxemburg, Portugal, Irland und die Niederlande zusammen. Wenn Frankreich und Italien sich bemühen würden, die Zahl der Vertragsverletzungen zu verringern, wäre dies ein vergleichsweise großer Beitrag zur Erreichung des 50%-Ziels. Deshalb werden sie aufgefordert, ihre Anstrengungen zu intensivieren.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Anhängige Vertragsverletzungsverfahren nach Mitgliedstaaten zum 31. Oktober 2003, im Vergleich zum 30. April 2003, also zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Binnenmarktstrategie.

ANHANG 2

BIS ENDE 2003 ABZUSCHLIESSENDE MAßNAHMEN

1. Erleichterung des freien Warenverkehrs

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2. Integration der Dienstleistungsmärkte

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

3. Gewährleistung eines hohen Qualitätsstandards in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

4. Abschwächung der Auswirkungen von Steuerschranken

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

5. Ausweitung der Möglichkeiten im Vergabewesen

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

6. Bessere Rahmenbedingungen für Unternehmen

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

7. Die demographische Herausforderung meistern

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

8. Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

9. Durchsetzung der Vorschriften

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

10. Bessere Information

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Top