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Document 32008D0212

2008/212/EG: Beschluss des Rates vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/57/EG

ABl. L 80 vom 19.3.2008, p. 32–45 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2008/212/oj

19.3.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 80/32


BESCHLUSS DES RATES

vom 18. Februar 2008

über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/57/EG

(2008/212/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 533/2004 des Rates vom 22. März 2004 über die Gründung Europäischer Partnerschaften im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses (1) in ihrer geänderten Fassung, insbesondere auf Artikel 2,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 19. und 20. Juni 2003 in Thessaloniki die Einführung der Partnerschaften als Instrument zur Verwirklichung der europäischen Perspektive der westlichen Balkanstaaten gebilligt.

(2)

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 beschließt der Rat über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaften sowie über spätere Anpassungen. Darin ist auch bestimmt, dass die Umsetzung der Partnerschaften mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen, insbesondere anhand der von der Kommission vorgelegten jährlichen Fortschrittsberichte, überprüft wird.

(3)

Auf der Tagung des Europäischen Rates vom 17. Dezember 2005 wurde der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien der Kandidatenstatus verliehen. Daraufhin wurde vorgeschlagen, die Verordnung (EG) Nr. 533/2004 zu ändern und die Partnerschaft für dieses Land von „Europäische Partnerschaft“ in „Beitrittspartnerschaft“ umzubenennen.

(4)

Am 30. Januar 2006 nahm der Rat auf Vorschlag der Kommission vom November 2005 die zweite Beitrittspartnerschaft für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (2) an.

(5)

Die Mitteilung der Kommission „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006-2007“ sieht für Ende 2007 eine Aktualisierung der Partnerschaften vor.

(6)

Am 17. Juli 2006 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA) (3) angenommen, mit der der Rahmen für die finanzielle Unterstützung der Heranführungsländer erneuert wurde.

(7)

Daher sollte eine aktualisierte Fassung der bisherigen Beitrittspartnerschaft angenommen werden, in der anhand der Erkenntnisse aus dem Fortschrittsbericht 2007 über die Vorbereitungen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien auf eine weitere Integration in die Europäische Union neue Prioritäten für die künftigen Maßnahmen gesetzt werden.

(8)

Um sich auf die weitere Integration in die Europäische Union vorzubereiten, sollten die zuständigen Behörden in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien einen genauen Zeitplan mit spezifischen Maßnahmen zur Umsetzung der Prioritäten dieser Beitrittspartnerschaft ausarbeiten.

(9)

Der Beschluss 2006/57/EG sollte daher aufgehoben werden —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sind im Anhang festgelegt.

Artikel 2

Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen, insbesondere der von der Kommission vorgelegten jährlichen Fortschrittsberichte, überprüft.

Artikel 3

Der Beschluss 2006/57/EG wird aufgehoben.

Artikel 4

Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 18. Februar 2008.

Im Namen des Rates

Der Präsident

D. RUPEL


(1)  ABl. L 86 vom 24.3.2004, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 269/2006 (ABl. L 47 vom 17.2.2006, S. 7).

(2)  Beschluss 2006/57/EG des Rates vom 30. Januar 2006 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/518/EG (ABl. L 35 vom 7.2.2006, S. 57).

(3)  ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 82.


ANHANG

BEITRITTSPARTNERSCHAFT MIT DER EHEMALIGEN JUGOSLAWISCHEN REPUBLIK MAZEDONIEN 2007

1.   EINLEITUNG

Der Europäische Rat hat die Einführung der Partnerschaften als Instrument zur Verwirklichung der europäischen Perspektive der westlichen Balkanstaaten gebilligt. Mit diesem Vorschlag für eine Beitrittspartnerschaft soll die Europäische Partnerschaft vom Januar 2006 anhand der Erkenntnisse aus dem Fortschrittsbericht 2007 der Kommission über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien aktualisiert werden. In dem Vorschlag werden neue Handlungsprioritäten festgelegt, weiterhin gültige werden übernommen. Die neuen Prioritäten sind auf die spezifischen Bedürfnisse und den Vorbereitungsstand des Landes abgestimmt und werden gegebenenfalls aktualisiert. Von der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien wird erwartet, dass sie einen Zeitplan mit spezifischen Maßnahmen zur Umsetzung der Prioritäten dieser Beitrittspartnerschaft ausarbeitet. Die Partnerschaft bietet auch Orientierungshilfen für die finanzielle Unterstützung des Landes.

2.   GRUNDSÄTZE

Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess bildet in der gesamten Zeit bis zum künftigen Beitritt der westlichen Balkanländer auch weiterhin den Rahmen für den von ihnen verfolgten europäischen Kurs. Die Prioritäten, die für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ermittelt wurden, betreffen ihre Fähigkeit, die 1993 vom Europäischen Rat in Kopenhagen aufgestellten Kriterien und die Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses zu erfüllen, insbesondere die Bedingungen, die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 29. April 1997 und vom 21. und 22. Juni 1999, in der Abschlusserklärung des Gipfels von Zagreb vom 24. November 2000 und in der Agenda von Thessaloniki genannt werden.

3.   PRIORITÄTEN

Die in dieser Beitrittspartnerschaft genannten Prioritäten wurden so ausgewählt, dass von der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien auch tatsächlich erwartet werden kann, dass sie diese in den kommenden Jahren ganz oder zu einem wesentlichen Teil umsetzt. Hierbei wird unterschieden zwischen kurzfristigen Prioritäten, die innerhalb von ein bis zwei Jahren umgesetzt werden sollten, und mittelfristigen Prioritäten, die innerhalb von drei bis vier Jahren umgesetzt werden sollten. Die Prioritäten betreffen sowohl Rechtsvorschriften als auch deren Umsetzung.

Was die Festsetzung neuer Prioritäten betrifft, so kommen mit Sicherheit weitere Aufgaben auf die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien zu, die im Rahmen einer künftigen Partnerschaft, auch unter Berücksichtigung künftiger Fortschritte des Landes, zu Prioritäten erklärt werden können.

Unter den kurzfristigen Prioritäten wurden bestimmte Hauptprioritäten ermittelt, die zu Beginn des folgenden Abschnitts aufgelistet sind. Die Reihenfolge dieser Schlüsselprioritäten spiegelt nicht deren Bedeutung wider.

3.1.   KURZFRISTIGE PRIORITÄTEN

Hauptprioritäten

Gewährleistung der Erfüllung aller im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens eingegangenen Verpflichtungen.

Förderung eines konstruktiven und integrativen Dialogs im Rahmen der demokratischen Institutionen, insbesondere in den Bereichen, die einen Konsens zwischen allen politischen Parteien erfordern.

Gewährleistung der wirksamen Umsetzung des Polizeigesetzes.

Vorlage einer soliden Erfolgsbilanz über die Durchführung der Justizreform und Stärkung der Unabhängigkeit und der Gesamtkapazitäten des Justizapparats. Durchführung der Strafrechtsreform und endgültige Ernennung des Justizrates.

Vorlage einer soliden Erfolgsbilanz über die Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Korruption.

Gewährleistung, dass Einstellung und Laufbahnentwicklung von Beamten frei von politischer Einmischung erfolgen, Weiterentwicklung eines leistungsorientierten Laufbahnsystems und vollständige Umsetzung des Gesetzes für öffentliche Bedienstete.

Verringerung der Beschäftigungshemmnisse und Bewältigung insbesondere der Jugend- und der Langzeitarbeitslosigkeit.

Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen für Unternehmen durch weitere Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, Förderung der Unabhängigkeit der Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, Beschleunigung der Rechtsverfahren und Fortsetzung der Eintragung von Eigentumsrechten.

Politische Kriterien

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Unterstützung der Umsetzung des Rahmenabkommens von Ohrid, unter anderem im Hinblick auf die Förderung von vertrauensbildenden Maßnahmen zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen.

Parlament/Wahlen

Gewährleistung der Einhaltung des Wahlgesetzes bei allen künftigen Wahlen.

Rasche Entscheidungen im Falle von Wahlunregelmäßigkeiten und Verhängung abschreckender Strafen.

Stärkung der Kapazitäten des Parlaments, insbesondere durch Mittelaufstockung.

Regierung

Stärkung der Transparenz und Rechenschaftspflicht der lokalen Verwaltungen. Insbesondere Ausbau der internen Kontrollen und Prüfungen.

Erreichen eines zufrieden stellenden Standards bei der Erhebung der Gemeindesteuern im gesamten Land.

Ausbau der Kapazitäten der Kommunen für die Verwaltung von staatseigenem Grundbesitz.

Gewährleistung, dass die Kommunen über genügend gut ausgebildetes Personal verfügen.

Öffentliche Verwaltung

Einführung eines leistungsorientierten Laufbahnsystems als Grundlage einer zuverlässigen, effizienten und professionellen öffentlichen Verwaltung auf zentraler und lokaler Ebene.

Gewährleistung einer effizienten Anwendung des Verhaltenskodex für öffentlich Bedienstete.

Ausbau der Verwaltungskapazität, insbesondere durch Entwicklung der Kapazität für die strategische Planung und Politikformulierung sowie Verbesserung der Ausbildung, und Entwicklung einer allgemeinen Strategie für die Beamtenausbildung.

Wirksame Umsetzung der Maßnahmen zur Gewährleistung einer transparenten Verwaltung, insbesondere in Bezug auf den Entscheidungsprozess, sowie weitere Förderung einer aktiven Beteiligung der Zivilgesellschaft.

Weiterverfolgung der Reformen der Strafverfolgungsbehörden.

Gewährleistung einer angemessenen Verwaltungskapazität zur effizienten Programmierung und Verwaltung von IPA-Mitteln.

Justizsystem

Weiterentwicklung der Maßnahmen der Schulungsakademie für die Aus- und Weiterbildung der Richter und Staatsanwälte.

Vollständiger Aufbau neuer Gerichtsstrukturen und Bereitstellung angemessener Mittel zur Gewährleistung ihrer uneingeschränkten Funktionsfähigkeit und Steigerung ihrer Effizienz.

Gewährleistung der ordnungsgemäßen und uneingeschränkten Vollstreckung der Gerichtsurteile.

Korruptionsbekämpfung

Gewährleistung einer angemessenen Befolgung der Empfehlungen der staatlichen Kommission für Korruptionsbekämpfung und des staatlichen Rechnungshofes.

Vollständige Umsetzung der Empfehlungen der Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO).

Stärkung der Verwaltungskapazität zur Umsetzung der Vorschriften über die Finanzierung von politischer Parteien und Wahlkampagnen. Einführung wirksamer Sanktionen im Falle von Verstößen.

Nachbereitung der Überprüfungen, die in Bezug auf die Ermessensbefugnisse bestimmter Beamter durchgeführt wurden.

Vollständige Umsetzung des Gesetzes über den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen.

Weitere Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den entsprechenden Stellen.

Menschenrechte und Minderheitenschutz

Uneingeschränkte Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Empfehlungen des Ausschusses zur Verhütung von Folter sowie des Rahmenabkommens zum Schutz nationaler Minderheiten.

Uneingeschränkte Anwendung der geltenden Regeln auf dem Gebiet der Berufsethik und der internen Kontrolle sowie der Menschenrechtsstandards in allen Strafverfolgungsbehörden, der Justiz- und Gefängnisverwaltung, u. a. durch regelmäßige Schulungen.

Bereitstellung ausreichender Mittel zur Verbesserung der Haftbedingungen.

Einrichtung wirksamer Mechanismen für die Ermittlung, Verfolgung und Verurteilung sämtlicher Formen der Diskriminierung durch staatliche und nichtstaatliche Einrichtungen gegen einzelne Personen oder Gruppen.

Verstärkung des Schutzes der Rechte von Frauen und Kindern.

Aktualisierung und Umsetzung der Strategie für eine gerechte Vertretung von Minderheiten insbesondere durch Bereitstellung angemessener Mittel und Verhängung wirksamer Sanktionen bei Nichterreichen der Zielvorgaben.

Besserer Zugang aller Minderheiten zu Bildung, Justiz und Sozialleistungen.

Regionale Angelegenheiten und internationale Verpflichtungen

Weitere uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ — ICTY) und — im Hinblick auf eine mögliche Rückverweisung von Fällen — Erfüllung aller für die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Verfahrens notwendigen Voraussetzungen.

Weitere Förderung des Übergangs vom Stabilitätspakt zu einem stärker von der Region getragenen Kooperationsrahmen und wirksame Umsetzung des Mitteleuropäischen Freihandelsabkommens (CEFTA).

Gewährleistung gutnachbarlicher Beziehungen, insbesondere durch auf einem konstruktiven Ansatz beruhende intensivierte Bemühungen um eine für beide Seiten akzeptablen Verhandlungslösung in der mit Griechenland strittigen Frage des Ländernamens im Rahmen der Resolutionen 817/93 und 845/93 des VN-Sicherheitsrates, und Vermeidung von Maßnahmen, die sich negativ auf diese Beziehungen auswirken könnten.

Stärkung der Zusammenarbeit mit Nachbarländern und wirksame Umsetzung der Maßnahmen, insbesondere in den Bereichen grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des illegalen Handels und Schmuggels, justizielle Zusammenarbeit, Grenzverwaltung, Rückübernahme und Umweltschutz.

Wirtschaftliche Kriterien

Fortführung der Eintragung von Land- und Grundbesitz und Stärkung des Grundbuchwesens im Hinblick auf mehr Rechtssicherheit für Wirtschaftsteilnehmer und ein besseres Funktionieren der marktwirtschaftlichen Mechanismen.

Verbesserung der Effizienz öffentlicher Dienstleistungen, insbesondere durch Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Ausbildung und Modernisierung der bestehenden Infrastruktur.

Fähigkeit zur Übernahme der aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen

Kapitel 1: Freier Warenverkehr

Annahme und Umsetzung horizontaler Rahmenvorschriften zur Schaffung der erforderlichen Infrastruktur, Gewährleistung der Aufgabentrennung zwischen den verschiedenen Funktionen (Regulierung, Normung, Akkreditierung, Messwesen, Konformitätsbewertung und Marktüberwachung) für die Verfahren der Konformitätsbewertung.

Ausarbeitung einer umfassenden Strategie samt Zeitplan und Zwischenzielvorgaben für die Umsetzung des Besitzstands für die einschlägigen horizontalen Organisationen (Normung, Akkreditierung, Messwesen und Marktüberwachung) sowie Zieldaten und klarer Aufgabenzuteilung für die Einführung und die wirksame Umsetzung der rechtlichen Maßnahmen sowie die Verbesserung der Verwaltungskapazität in den einzelnen Sektoren.

Entwurf eines Aktionsplans zur Angleichung an die Artikel 28 bis 30 EG-Vertrag mit Zwischenzielvorgaben für das interne Screening des innerstaatlichen Rechts und der Verwaltungspraxis im Hinblick auf die Einführung von Klauseln für die gegenseitige Anerkennung und die dadurch erforderlichen Änderungen.

Erhöhung der Übernahmerate europäischer Normen und Intensivierung der Bemühungen um Vollmitgliedschaft in den europäischen Normungsorganisationen.

Kapitel 3: Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit

Beseitigung der noch verbleibenden Hemmnisse für natürliche und juristische Personen aus der EU bei der Niederlassung oder Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen.

Unterscheidung in den Rechtsvorschriften zwischen der Erbringung von Dienstleistungen über eine dauerhafte Niederlassung und der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen.

Kapitel 4: Freier Kapitalverkehr

Weitere Stärkung des Systems zur Bekämpfung der Geldwäsche, insbesondere durch Sensibilisierung der Bericht erstattenden Institutionen und Aufstellung einer glaubwürdigen Bilanz der Rechtsdurchsetzung seitens der zuständigen Stellen. Verstärkter Aufbau von Kapazitäten und Informationsaustausch zwischen diesen Stellen.

Fortschritte bei der Beseitigung der noch verbleibenden Beschränkungen des Kapitalverkehrs.

Kapitel 5: Öffentliches Auftragswesen

Stärkung des Beschwerdeausschusses zur Gewährleistung eines wirksamen Rechtsschutzsystems.

Kapitel 6: Gesellschaftsrecht

Entwicklung einer wirksamen und unabhängigen Qualitätssicherung und öffentlicher Aufsichtssysteme für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften. Stärkung der einschlägigen Verwaltungskapazitäten.

Kapitel 7: Schutz der Rechte an geistigem Eigentum

Ausarbeitung einer nationalen Strategie und eines Aktionsplans für den Aufbau der erforderlichen Kapazitäten für die Umsetzung und Anwendung des Besitzstands in allen unter dieses Kapitel fallenden Bereichen, mit besonderem Schwerpunkt auf spezifischen Schulungsmaßnahmen für die Strafvollzugsbehörden, Richter, Staatsanwälte und Zollbeamten.

Ausarbeitung von Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und bessere Zusammenarbeit zwischen den Strafvollzugsbehörden und allen relevanten Akteuren.

Kapitel 8: Wettbewerbspolitik

Vorlage einer glaubwürdigen Durchsetzungsbilanz im Bereich des Kartellrechts und Konzentration auf die schwerwiegendsten Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.

Einführung wirksamer Ex-ante-Kontrollen im Bereich der staatlichen Beihilfen.

Stärkung der Verwaltungskapazität der Kommission für den Schutz des Wettbewerbs und Gewährleistung einer angemessenen Mittel- und Personalausstattung.

Uneingeschränkte Gewährleistung der transparenten und nicht diskriminierenden Anwendung des Wettbewerbsrechts.

Kapitel 9: Finanzdienstleistungen

Stärkung des Rechts- und Aufsichtsrahmens für den Finanzsektor, einschließlich dessen Durchsetzung, insbesondere was den Versicherungs- und den Wertpapiermarkt anbetrifft.

Gewährleistung, dass die unabhängige Aufsichtsbehörde für den Versicherungssektor ihre Arbeit aufnehmen kann und eine angemessene Personalausstattung erhält.

Kapitel 10: Informationsgesellschaft und Medien

Beendigung der Verletzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens, indem alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um den Verpflichtungen zur Liberalisierung der elektronischen Kommunikationsdienste nachzukommen, einschließlich Erlass aller notwendigen Durchführungsvorschriften und weitere Stärkung der Regulierungsbehörden.

Wettbewerbssichernde Vorkehrungen gegenüber Betreibern mit erheblicher Marktmacht.

Stärkung der Unabhängigkeit und Verwaltungskapazität der Regulierungsbehörden für elektronische Kommunikation und elektronische Medien.

Gewährleistung einer soliden und dauerhaften Finanzierungsquelle für die öffentliche Rundfunkanstalt und den Rundfunkrat.

Kapitel 11: Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums

Beschleunigung der Eintragung von Agrarland in das Grundbuch.

Erhebung und Verarbeitung zuverlässiger Agrardaten.

Weitere Vorbereitungen zur Einrichtung effizienter und solider Zahl- und Kontrollstellen zur Verwaltung der Agrarfonds in Übereinstimmung mit den EU-Anforderungen und internationalen Prüfungsstandards.

Kapitel 12: Nahrungsmittelsicherheit, Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik

Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand im Bereich der Tier- und Pflanzengesundheit, wobei insbesondere darauf zu achten ist, dass die Rahmenvorschriften mit dem Besitzstand vereinbar sind.

Weitere Stärkung der Kapazität des Veterinärdienstes auf zentraler wie auf lokaler Ebene, um ein EU-kompatibles Kontrollsystem zu schaffen, insbesondere für Einfuhrkontrollen.

Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Systems zur Identifizierung von Rindern und Registrierung ihrer Verbringung sowie Einführung eines Systems zur Identifizierung von Schweinen, Schafen und Ziegen.

Weitere Angleichung der Kontrollsysteme für Tierseuchen und Tiergesundheit an die legislativen und institutionellen Erfordernisse der EU sowie die Notfallpläne für meldepflichtige Krankheiten.

Bewertung der Einhaltung einschlägiger EU-Vorschriften durch die agrar- und ernährungswirtschaftlichen Betriebe als Grundlage für künftige Pläne zur Modernisierung dieser Betriebe.

Kapitel 14: Verkehr

Weitere Umsetzung der Absichtserklärung über den Ausbau des südosteuropäischen regionalen Kernverkehrsnetzes und Stärkung der Zusammenarbeit mit der südosteuropäischen Verkehrsbeobachtungsstelle.

Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand in Bezug auf den Straßenverkehr, insbesondere in den Bereichen gefährliche Güter, Marktzugang, soziale Bedingungen, Einführung des digitalen Tachografen und Erhöhung der Straßensicherheit.

Einrichtung einer Regulierungsbehörde im Eisenbahnsektor, die unabhängig vom Infrastrukturbetreiber und von den Eisenbahnunternehmen arbeitet, Einsetzung einer Sicherheitsbehörde, die für die Ausstellung von Sicherheitszertifikaten zuständig ist, und Angleichung der einschlägigen Bestimmungen an die EU-Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter im Eisenbahnverkehr. Gewährleistung der finanziellen Stabilität durch Ausgleichszahlungen für die gesamtwirtschaftlichen Verpflichtungen im Bereich des Personenverkehrs und Schuldensenkung.

Umsetzung der im Rahmen der ersten Übergangsphase des Übereinkommens über einen Gemeinsamen Europäischen Luftverkehrsraum eingegangenen Verpflichtungen, einschließlich der Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften für den Luftverkehr.

Stärkung der Verwaltungskapazität der Zivilluftfahrtbehörde.

Kapitel 15: Energie

Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften für den inländischen Strom- und Erdgasmarkt, Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen an den Besitzstand, um den Energiemarkt schrittweise für den Wettbewerb zu öffnen.

Weitere Stärkung der Unabhängigkeit der Energie-Regulierungskommission.

Erfüllung der seit dem 1. Juli 2007 aus dem Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft erwachsenden Verpflichtungen in Bezug auf die vollständige Umsetzung des Besitzstands für den inländischen Strom- und Gasmarkt und den grenzüberschreitenden Handel mit Strom.

Stärkung der Verwaltungskapazität in allen Energiesektoren, so auch der Energiebehörde in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen.

Bau einer geeigneten Lagerstätte für radioaktives Material.

Gewährleistung, dass die Direktion für Strahlenschutz ordnungsgemäß und unabhängig arbeitet.

Kapitel 16: Steuern

Stärkung der Verwaltungskapazität zur Umsetzung der Steuervorschriften und Bekämpfung der Steuerhinterziehung.

Einleitung struktureller Maßnahmen für die dringende Reform der Kontrollpolitik und zur Verbesserung der Kontrollkapazität.

Entwicklung einer Auditstrategie und angemessener IT-Systeme.

Wahrung der Grundsätze des Verhaltenskodex für Unternehmensbesteuerung und Sicherstellung, dass neue Steuermaßnahmen mit diesen in Einklang stehen.

Kapitel 18: Statistik

Stärkung der Kapazität des Statistikamtes, damit die nächste Volkszählung rechtzeitig durchgeführt und die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung sowie die zugrunde liegenden Statistiken ständig weiterentwickelt werden können; insbesondere Schließung verbleibender Lücken bei der Erhebung und Verarbeitung von Agrar- und Unternehmensstatistiken in Einklang mit den EU-Standards und der EU-Methodik sowie verstärkte Übermittlung statistischer Daten an Eurostat.

Abschluss des Aufbaus des statistischen Unternehmensregisters und des Registers landwirtschaftlicher Betriebe, u. a. mit Routinen, die sicherstellen, dass diese Register aktuelle Daten enthalten.

Kapitel 19: Beschäftigungs- und Sozialpolitik

Weitere Übernahme des Besitzstands und Stärkung der entsprechenden Verwaltungs- und Vollzugsstrukturen, u. a. der Arbeitsaufsichtsbehörde.

Gewährleistung der Verwaltungskapazität für die Umsetzung der Politik der sozialen Eingliederung und des Sozialschutzes.

Gewährleistung eines funktionierenden und repräsentativen sozialen Dialogs.

Weitere Bemühungen zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen.

Kapitel 20: Unternehmens- und Industriepolitik

Definition und Umsetzung einer wachstums- und innovationsfördernden Industriestrategie.

Einführung einer systematischen Folgenabschätzung neuer Vorschriften auf Unternehmen.

Verstärkung der Ressourcen der KMU-Abteilung und der KMU-Behörde und Gewährleistung, dass die KMU-Strategie samt Aktionsplan und die Europäische Charta für Kleinunternehmern umgesetzt werden.

Fortsetzung der Arbeiten an der Vereinfachung der Rechtsvorschriften und am Abbau der bürokratischen Hindernisse für die Geschäftsausübung („Guillotine-Mechanismus“); Einführung von Folgenabschätzungen bei Rechtsvorschriften.

Kapitel 22: Regionalpolitik und Koordinierung strukturpolitischer Instrumente

Verstärkung des Aufbaus von institutionellen Strukturen und Stärkung der Verwaltungskapazität in den Bereichen Programmplanung, Projektvorbereitung, Überwachung, Evaluierung sowie Finanzverwaltung und -kontrolle, insbesondere auf Ebene der Fachministerien, zur Umsetzung der Heranführungsprogramme der EU als Vorbereitung auf die Kohäsionspolitik der Gemeinschaft.

Abschluss der nationalen Regionalentwicklungsstrategie.

Kapitel 23: Justiz und Grundrechte

Umsetzung des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten. Unterzeichnung und Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten in Bezug auf Aufsichtsbehörden und grenzüberschreitende Datenübermittlung.

Weitere Prioritäten siehe Abschnitt über die politischen Kriterien.

Kapitel 24: Recht, Freiheit und Sicherheit

Weitere Umsetzung des Aktionsplans für die integrierte Grenzverwaltung, Entwicklung der wichtigsten Datenbanken für die Grenzverwaltung und Gewährleistung ihres Zusammenschlusses, Modernisierung der Ausrüstung für die Dokumentenanalyse und Grenzüberwachung, Gewährleistung der effektiven Anwendung der Anforderungen an die Ausstellung qualitativ hochwertiger Reise- und Ausweispapiere sowie Bereitstellung von Fortbildungsmaßnahmen für das Personal.

Bereitstellung von angemessenen Finanzmitteln und Fortbildungsmaßnahmen für die Durchführung der Polizeireform, Verstärkung der Koordinierung und der Zusammenarbeit der Polizeibehörden sowie zwischen der Polizei und anderen Strafvollzugsbehörden und Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft.

Ausarbeitung und Umsetzung einer umfassenden Personal- und Ausbildungsstrategie für die Polizei und Modernisierung ihrer Ausrüstung.

Weitere verstärkte Bemühungen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, insbesondere durch den besseren Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen und durch zügige Ausstellung und Befolgung internationaler Haftbefehle (einschließlich Computerkriminalität mit besonderem Schwerpunkt auf Kinderpornografie), Einrichtung eines integrierten Informationssystems zur behördenübergreifenden Nutzung bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, einschließlich Menschen-, Waffen- und Drogenhandel.

Verstärkte Anstrengungen bei der Umsetzung des nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung des Menschenhandels und Stärkung der Ermittlungskapazitäten auf dem Gebiet der Computerkriminalität.

Umsetzung des Rückübernahmeabkommens zwischen der EG und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sowie Verhandlungen über entsprechende Rückübernahmeabkommen mit Ländern, aus denen Migranten über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien in die EU einreisen.

Intensivierung des Verfahrens zur Einführung von Rechtsinstrumenten zur Wahrung der Rechte von Personen, die des (internationalen) Schutzes bedürfen.

Gewährleistung, dass das Asyl- und das Ausländergesetz an den einschlägigen Besitzstand angeglichen werden.

Kapitel 25: Wissenschaft und Forschung

Stärkung der Kapazität für Forschung und technologische Entwicklung zur Gewährleistung einer erfolgreichen Teilnahme an den Rahmenprogrammen der Gemeinschaft.

Beginn der Formulierung und Umsetzung einer integrierten Forschungspolitik und Maßnahmen zur Integration in den Europäischen Forschungsraum.

Kapitel 26: Bildung und Kultur

Abschluss des Rechts- und Verwaltungsrahmens für die Verwaltung der Programme „Lebenslanges Lernen“ und „Jugend in Aktion“ und Stärkung der Durchführungsstellen.

Kapitel 27: Umwelt

Fortsetzung der Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand, insbesondere in den Bereichen Luftqualität, Abfallwirtschaft und Wasserqualität, und deutliche Verbesserung bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften und der Umweltüberwachung.

Stärkung der Umweltinspektion und anderer Durchsetzungsbehörden, Erstellung einer glaubwürdigen Erfolgsbilanz und Gewährleistung, dass Geldbußen und andere Sanktionen wirksam angewendet werden und abschreckend wirken.

Stärkung der Verwaltungskapazität auf nationaler und lokaler Ebene und Verbesserung der Koordinierung zwischen den für Umweltbelange zuständigen Verwaltungsstellen.

Ausarbeitung strategischer Pläne, einschließlich Finanzstrategien, und Vorbereitung einer nationalen Abfallbewirtschaftungsstrategie und eines Abfallbewirtschaftungsplans.

Entwicklung einer Umweltinvestitionsstrategie, basierend auf den geschätzten Kosten der Rechtsangleichung.

Einbeziehung von Umweltschutzbelangen in andere Politikbereiche, insbesondere durch Umweltverträglichkeitsprüfungen.

Förderung von Investitionen in die Umweltinfrastruktur mit besonderem Schwerpunkt auf der Sammlung und Behandlung von Abwasser, der Trinkwasserversorgung, der Luftverschmutzung und der Abfallbewirtschaftung.

Kapitel 29: Zollunion

Stärkung der Verwaltungskapazität zur Umsetzung der Zollvorschriften und zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität.

Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften und Verfahren an den Besitzstand, insbesondere in den Bereichen Durchfuhr und Zuteilung von Zollkontingenten.

Angleichung des Gesetzes über die Technologie-/Industrieentwicklungszonen an den Besitzstand.

Kapitel 31: Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Durchsetzung des Gemeinsamen Standpunkts zu den auf internationaler Ebene beschlossenen restriktiven Maßnahmen.

Kapitel 32: Finanzkontrolle

Überarbeitung des Strategiepapiers zur internen Kontrolle der öffentlichen Finanzen (PIFC) und Vorlage von Gesetzen in diesem Bereich sowie im Bereich der internen Audits, um dafür zu sorgen, dass sowohl die einschlägigen Strategien als auch die geltenden Rechtsvorschriften umfassend und kohärent sind, und um den Aktionsplan für die Umsetzung der mittelfristigen Prioritäten in diesem Bereich auf den neuesten Stand zu bringen.

Abschließende Einrichtung interner Auditdienste in zentralstaatlichen Einrichtungen und ggf. Schaffung solcher Dienste auf kommunaler Ebene sowie Gewährleistung einer ausreichenden Personalausstattung, Ausbildung und Sachausstattung.

Entwicklung effizienter Management-, Überwachungs-, Kontroll- und Auditsysteme für die dezentralisierte Durchführung von Programmen im Rahmen der Heranführungsinstrumente.

3.2.   MITTELFRISTIGE PRIORITÄTEN

Politische Kriterien

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Regierung

Abschluss der Dezentralisierung.

Öffentliche Verwaltung

Weiterentwicklung der Verwaltungskapazität zur Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens.

Korruptionsbekämpfung

Vollständige Umsetzung der Strategie zur Korruptionsbekämpfung.

Durchsetzung der Vorschriften zur Vermeidung von Interessenskonflikten in Einklang mit internationalen Standards.

Menschenrechte und Schutz von Minderheiten

Weitere Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte durch Strafverfolgungsbehörden sowie in Haftanstalten und Gefängnissen.

Weitere Umsetzung der Strategie für eine gerechte Vertretung von Minderheiten.

Regionale Angelegenheiten und internationale Verpflichtungen

Förderung des regionalen Dialogs, der Stabilität, der gutnachbarlichen Beziehungen und der Zusammenarbeit.

Wirtschaftliche Kriterien

Mit Blick auf die Liberalisierungsverpflichtungen des Landes verstärkte Anstrengungen zur Sicherung der Nachhaltigkeit des Elektrizitätsmarktes durch die Beseitigung von Verzerrungen aufgrund von nicht kostendeckenden Preisen und durch Stärkung der Regulierungsbehörden und der physischen Infrastruktur.

Bessere Lenkung der Staatsausgaben durch Stärkung der Kapazitäten des öffentlichen Sektors für die mittelfristige Planung und durch Verbesserung des Haushaltsvollzugs. Weitere Verbesserung der Ausbildungsqualität durch Bereitstellung von Mitteln für die fortlaufende Finanzierung der Infrastruktur und des für die ordnungemäße Umsetzung der jüngsten Reformen im Bildungssektor erforderlichen Personals.

Weitere Verbesserung der Arbeitsmarktergebnisse und Verringerung der Arbeitslosigkeit, insbesondere durch zusätzliche Maßnahmen zum Abbau der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit und zur Modernisierung des Sozialversicherungs- und des Bildungssystems.

Weitere Bemühungen zur Integration des informellen Sektors in die reguläre Wirtschaft.

Modernisierung der Infrastruktur des Landes, insbesondere in den Bereichen Energie und Verkehr, zur Steigerung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit insgesamt.

Fähigkeit zur Übernahme der aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen

Kapitel 1: Freier Warenverkehr

Aufbau von Strukturen für die Marktüberwachung in Einklang mit dem Besitzstand.

Kapitel 3: Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit

Angleichung an den EU-Besitzstand im Bereich der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise, einschließlich Harmonisierung der Ausbildungsanforderungen, und Aufbau der entsprechenden Verwaltungsstrukturen.

Angleichung an den Besitzstand im Bereich Postdienstleistungen, einschließlich der Einrichtung einer unabhängigen nationalen Regulierungsbehörde.

Kapitel 5: Öffentliches Auftragswesen

Aufbau voll funktionsfähiger Strukturen für das öffentliche Auftragswesen, die gewährleisten, dass die Vergabeverfahren in völliger Übereinstimmung mit den Standards der Gemeinschaft erfolgen. Entwicklung eines elektronischen Beschaffungswesens.

Kapitel 7: Schutz der Rechte an geistigem Eigentum

Aufbau der erforderlichen Kapazität für die Umsetzung und Anwendung des Besitzstands in allen unter dieses Kapitel fallenden Bereichen und Vorweisen einer zufrieden stellenden Erfolgsbilanz hinsichtlich der Ermittlung, Verfolgung und gerichtlichen Behandlung von Nachahmung und Produktpiraterie.

Kapitel 8: Wettbewerbspolitik

Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften an den kartell- und beihilferechtlichen Besitzstand der EU.

Weitere Verbesserung der Durchsetzungsbilanz im Kartellbereich und in der Kontrolle staatlicher Beihilfen.

Sensibilisierung der Regierungsstellen, der Wirtschaft und der allgemeinen Öffentlichkeit.

Kapitel 9: Finanzdienstleistungen

Vorweisen einer glaubwürdigen Erfolgsbilanz hinsichtlich der Bekämpfung des Fahrens ohne Versicherungsschutz.

Weitere Angleichung an die Rechtsvorschriften der EU im Bereich Finanzdienstleistungen.

Kapitel 11: Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums

Verbesserung der Kapazität der Agrarverwaltung und Abschluss der Vorarbeiten zur Durchsetzung und praktischen Anwendung der Verwaltungsmechanismen der Gemeinsamen Agrarpolitik, insbesondere des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKos), und Gewährleistung eines funktionierenden Systems zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS).

Kapitel 12: Nahrungsmittelsicherheit, Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik

Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand im Bereich transmissibler spongiformer Enzephalopathien (TSE) und tierischer Nebenprodukte, Anwendung und Durchsetzungskontrolle sowie Errichtung des notwendigen Erfassungs- und Behandlungssystems.

Errichtung einer personell gut ausgestatteten Behörde für Pflanzengesundheit. Weitere Angleichung der Pflanzenschutzvorschriften an den Besitzstand.

Annahme eines Plans für die Modernisierung von agrar- und ernährungswirtschaftlichen Betrieben und Aufnahme seiner Umsetzung.

Stärkung der Laborkapazitäten in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit.

Kapitel 14: Verkehr

Fortsetzung der Arbeiten zur vollständigen Rechtsangleichung im Bereich Straßenverkehr (einschließlich der Einführung des digitalen Tachografen), weitere Angleichung an den Besitzstand im Bereich Eisenbahnverkehr (erstes und zweites Eisenbahn-Paket und Interoperabilität), Abschluss der Rechtsangleichung im Bereich Flugverkehr und Gewährleistung einer konsequenten Durchsetzung der entsprechenden Vorschriften.

Umsetzung der im Rahmen der zweiten Übergangsphase des Übereinkommens über einen Gemeinsamen Europäischen Luftverkehrsraum eingegangenen Verpflichtungen.

Kapitel 15: Energie

Weitere Anstrengungen zur Gewährleistung einer angemessenen Energieversorgung und zur Entwicklung und Umsetzung einer Energiepolitik, die mit den Verpflichtungen gemäß dem Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft im Einklang steht.

Kapitel 17: Wirtschafts- und Währungspolitik

Angleichung des rechtlichen Rahmens zur Gewährleistung der uneingeschränkten Unabhängigkeit der Zentralbank.

Kapitel 18: Statistik

Weiterentwicklung sämtlicher Statistikbereiche, vollständige Harmonisierung der Schlüsselbereiche in Bezug auf Frequenz, Erfassungsbereich, Klassifizierungen, Rechtzeitigkeit und Qualität sowie Schaffung eines einheitlichen Verwaltungs- und Produktionssystems.

Schaffung eines gut koordinierten nationalen Statistiksystems.

Kapitel 19: Beschäftigung und Sozialpolitik

Entwicklung eines dauerhaften Mechanismus für den sozialen Dialog.

Entwicklung langfristiger Strategien für die soziale Eingliederung und Verbesserung des Zugangs benachteiligter Gruppen zum Arbeitsmarkt.

Weitere Verbesserung des Sozialschutzes.

Schaffung von Mechanismen zur Überwachung der Situation von Menschen mit Behinderungen.

Kapitel 20: Unternehmens- und Industriepolitik

Weiterentwicklung der KMU-Unterstützungsmechanismen und Verbesserung des Zugangs der KMU zu Finanzdienstleistungen. Festlegung und Durchführung einer wachstums- und innovationsfördernden Industriestrategie.

Abschluss der Entwicklung und Durchführung der Strategie zur durchgängigen Heranbildung von unternehmerischer Kompetenz auf der Grundlage von erfolgreichen von Gebern gestützten Pilotprojekten.

Kapitel 22: Regionalpolitik und Koordinierung strukturpolitischer Instrumente

Stärkung der Verwaltungskapazität auf zentraler Ebene und Aufbau der Verwaltungskapazität auf regionaler und lokaler Ebene; Gewährleistung einer klaren Aufgabenverteilung und Koordinierung zwischen den Durchführungsbehörden/-strukturen, einschließlich der lokalen Behörden, sowie Stärkung ihrer Kapazitäten.

Kapitel 24: Recht, Freiheit und Sicherheit

Angleichung der Rechtsvorschriften an den einschlägigen Besitzstand in den Bereichen Asyl und Immigration.

Kapitel 25: Wissenschaft und Forschung

Durchführung einer integrierten Forschungspolitik.

Kapitel 26: Bildung und Kultur

Weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Ausbildungsqualität, einschließlich der Grundschulbildung, und zur Schaffung eines modernen Berufsbildungs- und Ausbildungssystems sowie eines dem Arbeitsmarkt und den wirtschaftlichen Bedürfnissen entsprechenden Hochschulsystems sowie Förderung der regionalen Zusammenarbeit im Bereich der Hochschulbildung.

Kapitel 27: Umwelt

Weitere Einbeziehung von Umweltschutzbelangen in andere Politikbereiche, insbesondere durch Umweltverträglichkeitsprüfungen.

Weiterhin verstärkte Investitionen in die Umweltinfrastruktur mit besonderem Schwerpunkt auf der Sammlung und Behandlung von Abwasser, der Trinkwasserversorgung, der Luftverschmutzung und der Abfallbewirtschaftung.

Kapitel 28: Gesundheits- und Verbraucherschutz

Vollständige Angleichung an den Besitzstand im Bereich Verbraucherschutz und Stärkung der für eine wirksame Marktüberwachung erforderlichen Verwaltungskapazität.

Fortsetzung der Rechtsangleichung an den EU-Besitzstand im Bereich der öffentlichen Gesundheit, insbesondere in Bezug auf Tabak, Blut, Gewebe und Zellen sowie übertragbare Krankheiten. Stärkung der institutionellen, administrativen und finanziellen Kapazität im Bereich öffentliche Gesundheit.

Im Bereich der geistigen Gesundheit: Aufbau gemeindenaher Dienste als Alternative zur Unterbringung in Heimen sowie Zuweisung ausreichender finanzieller Mittel für die Gesundheitsversorgung in diesem Bereich.

Kapitel 31: Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Gewährleistung, dass das Abkommen mit den Vereinigten Staaten über die Bedingungen für die Überstellung von Personen an den Internationalen Strafgerichtshof mit den vom Europäischen Rat im September 2002 angenommenen Leitprinzipien der EU in Einklang gebracht wird.

Kapitel 32: Finanzkontrolle

Weiterentwicklung und Umsetzung des EU-Modells der internen Kontrolle der öffentlichen Finanzen (PIFC) (dezentralisierte Rechenschaftspflicht der Verwaltung und funktionell unabhängiger interner Auditdienst) durch kohärente Rechtsvorschriften und angemessene institutionelle Kapazitäten unter der Leitung des Finanzministeriums.

Weitere Stärkung der operationellen und funktionellen Kapazität sowie der finanziellen Unabhängigkeit des staatlichen Rechnungshofes.

Umsetzung von Verfahren und Ausbau von Verwaltungskapazitäten zur Gewährleistung des wirksamen Schutzes der finanziellen Interessen der EU.

4.   PROGRAMMIERUNG

Die Gemeinschaftshilfe im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses für die westlichen Balkanländer wird über die bestehenden Finanzierungsinstrumente, insbesondere im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 (IPA) und im Falle der vor 2007 angenommenen Programme im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 (CARDS) (1), bereitgestellt. Die Finanzierungsvereinbarungen bilden die Rechtsgrundlage für die Umsetzung der konkreten Programme. Folglich wird dieser Beschluss keine finanziellen Auswirkungen haben. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien kommt auch für Finanzierungen aus Mehrländerprogrammen und horizontalen Programmen in Betracht.

5.   KONDITIONALITÄT

Die Gemeinschaftshilfe für die westlichen Balkanländer wird von weiteren Fortschritten bei der Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen und der Anforderungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens sowie bei der Umsetzung der in dieser Beitrittspartnerschaft festgelegten Prioritäten abhängig gemacht. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen könnte dazu führen, dass der Rat geeignete Maßnahmen auf der Grundlage des Artikels 21 der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 bzw. bei Programmen, die vor 2007 beschlossen wurden, auf der Grundlage des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 ergreift. Für die Gemeinschaftshilfe gelten ferner die vom Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 29. April 1997 festgelegten Bedingungen, insbesondere was die Verpflichtung der Empfängerländer anbelangt, demokratische, wirtschaftliche und institutionelle Reformen durchzuführen. In die einzelnen Jahresprogramme wurden außerdem besondere Bedingungen aufgenommen. Die Finanzierungsbeschlüsse werden durch eine Finanzierungsvereinbarung ergänzt, die mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien geschlossen wird.

6.   ÜBERWACHUNG

Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen, insbesondere der von der Kommission vorgelegten jährlichen Berichte, überprüft.


(1)  ABl. L 306 vom 7.12.2000, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2112/2005 (ABl. L 344 vom 27.12.2005, S. 23).


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