EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52006DC0638

Bericht der Kommission 17. Jahresbericht über die Durchführung der Strukturfonds (Durchführungsjahr 2005) {SEK(2006) 1373}

/* KOM/2006/0638 endg. */

52006DC0638

Bericht der Kommission 17. Jahresbericht über die Durchführung der Strukturfonds (Durchführungsjahr 2005) {SEK(2006) 1373} /* KOM/2006/0638 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 27.10.2006

KOM(2006) 638 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION

17. Jahresbericht über die Durchführung der Strukturfonds(Durchführungsjahr 2005){SEK(2006) 1373}

INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung 3

2. Analyse der Mittelverwendung 3

3. Kohärenz und Koordinierung 8

4. Bewertungen 10

5. Finanzkontrollen 11

6. Ausschüsse zur Unterstützung der Kommission 13

BERICHT DER KOMMISSION

17. Jahresbericht über die Durchführung der Strukturfonds(Durchführungsjahr 2005)

Der vorliegende Bericht stützt sich auf Artikel 45 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds. Dieser 17. Jahresbericht erstreckt sich auf die Strukturfondstätigkeiten im Jahr 2005.

Ausführlichere Erläuterungen zu den Informationen dieses Berichts sind im Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen zu finden (siehe Anhang).

1. EINLEITUNG

Das Jahr 2005 war gekennzeichnet durch intensive Bemühungen um einen erfolgreichen Abschluss des Programmplanungszeitraums 2000-2006 sowie durch die Vorbereitung der neuen Generation kohäsionspolitischer Programme für 2007-2013. In Bezug auf den letztgenannten Punkt stellte die Kommission im Juli eine Mitteilung über strategische Leitlinien für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt vor[1]. Die Leitlinien zeigen die Prioritäten der Gemeinschaft für die neuen Programme auf. Außerdem nahm die Kommission im Jahr 2005 Verhandlungen mit der Europäischen Investitionsbank und anderen internationalen Finanzinstituten auf, um eine engere Zusammenarbeit bei der Verwirklichung der Ziele der Kohäsionspolitik zu entwickeln. Zwei Initiativen wurden 2005 vereinbart: die JASPERS-Initiative (Joint assistance to support projects in the European regions) zur Unterstützung der Hauptbegünstigten der Kohäsionspolitik bei der Ausarbeitung hochwertiger Projekte und JEREMIE (Joint European Resources for Micro to Medium Enterprises) zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen sowie Mikrounternehmen[2].

2. ANALYSE DER MITTELVERWENDUNG

2.1. Haushaltsvollzug

2.1.1. EFRE

Die Ausführung des Haushaltsplans 2005 war im Allgemeinen sehr zufrieden stellend. Insgesamt wurden 99,96 % der Verpflichtungsermächtigungen im Jahr 2005 ausgeführt (gegenüber 99,70 % im Jahr 2004). Bei den Zahlungen betrug die Ausführungsrate 99,65 % (99,03 % im Jahr 2004). Die Mittelbindungen aus früheren Jahren, für die noch keine Zahlung erfolgte[3], beliefen sich Ende 2005 auf 55,4 Mrd. EUR (gegenüber 48,97 Mrd. EUR im Jahr 2004), wovon 39,9 Mrd. EUR auf den EFRE entfielen (35,9 Mrd. EUR im Jahr 2004). Die gesamten Mittelbindungen erreichten 27,1 Mrd. EUR für das Jahr 2005 (26,5 Mrd. EUR für 2004).

Es sei daran erinnert, dass im Rahmen der Kohäsionspolitik, die zum Beispiel auch Investitionen in Großprojekte unterstützt, eine Ressourcenbindung lange vor der Auszahlung ein normaler Vorgang ist, wobei letztere die Ausführung vor Ort darstellt.

Die finanzielle Abwicklung der Strukturfondsinterventionen unterliegt Vorschriften, die den Zeitraum, in dem Zahlungen aufgrund früherer Mittelbindungen geleistet werden müssen, beschränken (so genannte „N+2-Regel“[4]). Der offene Saldo der im Zeitraum 2000-2003 abgewickelten Mittelbindungen belief sich Anfang 2006 auf 3,4 Mrd. EUR. Nach Analyse der Ausnahmen von der „N+2-Regel“ (staatliche Beihilfen, Großprojekte usw.) besteht für schätzungsweise 42 Mio. EUR die Gefahr einer Aufhebung der Mittelbindung (nur 0,19 % der gesamten Mittelbindungen).

2.1.2. ESF

Die Ausführung des Haushaltsplans 2005 war im Allgemeinen sehr zufrieden stellend. Im Jahr 2005 wurden 99,93 % der Verpflichtungsermächtigungen ausgeführt (gegenüber 99,07 % im Jahr 2004). Was die Zahlungen anbelangt, so wurden 99,86 % der Mittel verwendet (99,31 % im Jahr 2004), darunter 720 Mio. EUR, die dem ESF im Zuge der Globalübertragung sowie eines Berichtigungshaushalts zusätzlich zugewiesen wurden. Der Gesamtbetrag der RAL (noch abzuwickelnde Mittelbindungen) belief sich Ende des Jahres 2005 auf 20,74 Mrd. EUR (gegenüber 19,35 Mrd. EUR im Jahr 2004), wovon 20,44 Mrd. EUR auf den aktuellen ESF-Programmplanungszeitraum entfallen (18,59 Mrd. EUR im Jahr 2004). Die RAL aus früheren Programmplanungszeiträumen gingen von 762,1 Mio. EUR Ende 2004 auf 304,7 Mio. EUR Ende 2005 zurück (Rückgang um 60 %).

Hinsichtlich der Anwendung der „N+2-Regel“ auf die Mittelbindungen 2000, 2001, 2002 und 2003 waren Ende 2005 17 Programme mit einer ESF-Mittelausstattung von insgesamt 125 131 596 EUR (0,35 % der entsprechenden Beträge) involviert.

2.1.3. EAGFL, Abteilung Ausrichtung

Die Ausführungsrate des Haushaltsplans 2005 war mit 99,37 % der Verpflichtungsermächtigungen und 99,93 % der Zahlungsermächtigungen sehr zufrieden stellend. Im Vergleich zu 2004 wurden mehr Mittel gebunden (+8,8 %) und mehr Mittel ausgezahlt (+4,7 %). Die Zahlungen beliefen sich auf 3 587 Mio. EUR, wovon 3 099 Mio. EUR auf die Programme 2000-2006 (Ziel 1: 2 753 Mio. EUR; Leader+: 334,5 Mio. EUR; PEACE: 11,5 Mio. EUR) und 487,4 Mio. EUR auf den Abschluss von 78 Programmen aus dem Programmplanungszeitraum 1994-1999 entfielen. Ende 2005 beliefen sich die RAL auf insgesamt 7,085 Mio. EUR (gegenüber 7,657 Mio. EUR im Jahr 2004).

Nach Anwendung der „N+2-Regel“ wurden 37,2 Mio. EUR freigegeben (1,28 % der gesamten Mittelbindungen für die betreffende Tranche).

2.1.4. FIAF

Im Jahr 2005 wurden insgesamt 99,57 % der Verpflichtungsermächtigungen und 94,16 % der Zahlungsermächtigungen ausgeführt. Ende 2005 beliefen sich die RAL für diesen Fonds auf insgesamt 222 Mio. EUR (gegenüber 165,5 Mio. EUR im Jahr 2004).

Was die Anwendung der „N+2-Regel“ anbelangt, so dürften sich die Mittelfreigaben für 2005 voraussichtlich auf ca. 50 Mio. EUR belaufen (8,9 % der gesamten Mittelbindungen für 2003).

2.2. Ausführung der Programme

2.2.1. Ziel 1

Aus den von den Mitgliedstaaten in Form beglaubigter Ausgabenerklärungen vorgelegten Informationen (Einzelheiten im Anhang, Teil 5) geht hervor, dass sich die Ziel-1-Programme auch im Jahr 2005 vor allem auf Investitionen in Basisinfrastrukturprojekte konzentrierten (40,1 %), wovon über die Hälfte in Verkehrsinfrastrukturprojekte floss (54,3 % der gesamten Infrastrukturinvestitionen). Über ein Drittel (34,5 %) der Ziel-1-Ressourcen wurde in das produktive Umfeld investiert, wobei der Schwerpunkt weiterhin auf der Unterstützung von KMU und Handwerksbetrieben lag (30,4 %). Die Investitionen in Projekte mit Schwerpunkt Humanressourcen machten 23,8 % der für Ziel-1-Regionen eingesetzten Mittel aus. Die Interventionen in diesem Bereich verteilten sich fast gleichmäßig auf Arbeitsmarktstrategien, z. B. Maßnahmen für junge Menschen und Langzeitarbeitslose (32,1 %), allgemeine und berufliche Bildung (30,8 %) und sonstige Maßnahmen.

2.2.2. Ziel 2

In Ziel-2-Regionen lag der Schwerpunkt der Programme weiterhin auf dem produktiven Umfeld, wobei über die Hälfte aller finanziellen Mittel (57 %) auf diese Kategorie entfiel. Dabei ging es vor allem um die Unterstützung von KMU und Handwerksbetrieben (57,2 %). Der zweitgrößte Interventionsbereich war die Infrastruktur, für die 28,7 % aller Ziel-2-Mittel verwendet wurden. Im Gegensatz zu den Ziel 1-Programmen bezogen sich diese Ausgaben nicht auf Investitionen in Basisinfrastrukturprojekte, wie Verkehr und Umwelt. Der Großteil der Mittel wurde vielmehr für die Revitalisierung von Industriebrachen und anderen Gebieten mit rückläufiger Entwicklung verwendet (43,9 %). In der Kategorie der Humanressourcen (10,1 % aller Investitionen in Ziel 2-Regionen) konzentrierten sich die Investitionen vor allem auf Arbeitskräfteflexibilität, Unternehmertätigkeit, Innovation sowie Informations- und Kommunikationstechnologien (31,2 % des Gesamtbetrags).

2.2.3. Ziel 3

Bei den ESF-Investitionen 2005 ging es nach wie vor überwiegend um die europäische Beschäftigungsstrategie, insbesondere um Arbeitsmarktmaßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, lebenslanges Lernen und Chancengleichheit; auf der anderen Seite nahm der Anteil von Maßnahmen zur Förderung des Unternehmergeistes ab. Bei der Programmdurchführung gab es in finanzieller Hinsicht Unterschiede zwischen den EU-15-Ländern, in denen die Programme schon länger etabliert sind, und der EU-10, wo einige Mitgliedstaaten im Jahr 2005 – dem ersten vollständigen Jahr der Programmdurchführung seit dem Beitritt im Mai 2004 – Schwierigkeiten beim Start der Projekte und Maßnahmen hatten.

2.2.4. Fischerei außerhalb der Ziel-1-Regionen

Im Jahr 2005 wurden Verbesserungen bei der Umsetzung der Strukturpolitik im Fischerei- und Aquakultursektor erzielt, wie sich an der finanziellen Abwicklung zeigt. Vor allem orientierten sich die unterstützen Maßnahmen stark an den Zielen der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik aus dem Jahr 2002.

2.2.5. Gemeinschaftsinitiativen

2.2.5.1. Interreg

Im Jahr 2005 machte die Durchführung von 81 INTERREG-III-/ Nachbarschaftsprogrammen weiter gute Fortschritte. Eine wichtige Aufgabe im Rahmen dieser Programme war die Aktualisierung der Halbzeitbewertungen. In der Folge wurden fast alle Programme im Jahr 2004 abgeändert, um den Bewertungsergebnissen Rechnung zu tragen. Die Behörden, die für die im Rahmen der Erweiterung aufgelegten neuen Programme (häufig Nachbarschaftsprogramme) zuständig sind, unternahmen besondere Anstrengungen, um diesen einen erfolgreichen Start zu bereiten. Darüber hinaus trug das INTERACT-Unterstützungsprogramm durch die Organisation zahlreicher Best Practice -Veranstaltungen und durch die Erstellung von Managementhandbüchern weiterhin zur effizienten und wirksamen Durchführung der INTERREG-III-Programme bei.

2.2.5.2. Leader

73 LEADER+-Programme wurden für den Zeitraum 2000-2006 genehmigt. Von den vorgeschlagenen 938 lokalen Aktionsgruppen (LAG) zur Verwaltung der Maßnahmen wurden letztlich 892 ausgewählt. Bei den lokalen Entwicklungsstrategien erwies sich das Thema „Nutzung der natürlichen und kulturellen Ressourcen“ als das attraktivste. Aus den im Jahr 2005 vorgelegten Monitoringberichten ging hervor, dass seit Beginn des Programmplanungszeitraums zwischen 26 und 178 Projekte genehmigt worden waren. Die wichtigsten Interventionsbereiche waren: Fremdenverkehr, KMU-Förderung, Dorferneuerung und -entwicklung und ländliches Kulturerbe, Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Bevölkerung und Wirtschaft.

2.2.5.3. URBAN

Im Jahr 2005 wurden 20 thematische Netzwerke zu verschiedenen Themen genehmigt. 179 Partnerstädte sind beteiligt, darunter 36 Städte in den neuen Mitgliedstaaten. Auf der informellen Tagung der Minister in Bristol im Dezember 2005 wurde das Werk Urban Audit 2005: key indicators on living conditions in European cities vorgestellt[5] .

2.2.5.4. EQUAL

Im Jahr 2005 sind im Rahmen der zweiten EQUAL-Förderrunde 2 000 Projekte über Entwicklungspartnerschaften[6] angelaufen, die 2004 auf nationaler Ebene ausgewählt worden waren, darunter ca. 400 Projekte in den neuen Mitgliedstaaten. Etwa ein Drittel der Entwicklungspartnerschaften der zweiten Förderrunde ist dem Thema Beschäftigungsfähigkeit gewidmet.

Die Ergebnisse der ca. 1 400 Entwicklungspartnerschaften der ersten EQUAL-Runde, die ihre Arbeit 2004/2005 abgeschlossen hatten, wurden auf mehreren Seminaren auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene vorgestellt.

2.2.6. Innovative Maßnahmen

2.2.6.1. EFRE

Im Jahr 2005 reichten die regionalen Behörden Angebote für 51 innovative Maßnahmen ein. Davon wurden die besten 28 für eine Unterstützung ausgewählt, für 22 wurden die Finanzierungsbeschlüsse bis Ende des Jahres erlassen. Die Programme sind folgenden Themen gewidmet: Wissen und technologische Innovation, Informationsgesellschaft und nachhaltige Entwicklung.

2.2.6.2. ESF

Im Laufe des Jahres wurden 38 Projekte über lokale Beschäftigungsstrategien abgeschlossen. Im Rahmen der zweiten Runde der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wurden 28 Projekte zum Thema „Innovative Ansätze zur Bewältigung des Wandels“ ausgewählt. Sieben Projekte wurden zum Thema „Übertragung und Verbreitung der Innovation von ESF-Projekten nach Artikel 6“ ausgewählt, wobei es darum geht, die Ideen der einschlägigen Programme umzusetzen.

2.2.6.3. FIAF

2004 und 2005 wurden Maßnahmen zur Durchführung von Projekten ergriffen, die nach entsprechenden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen 2002/2003 ausgewählt worden waren. Eine Ex-post-Bewertung transnationaler Projekte für innovative Maßnahmen im Fischereisektor wurde 2005 abgeschlossen. Aus der Bewertung geht hervor, dass die im Rahmen der einschlägigen operationellen Programme unterstützten Projekte im Allgemeinen bessere Ergebnisse in Bezug auf Wirksamkeit, Effizienz, Qualität des Begleitsystems und Nachhaltigkeit erzielten als die Vorhaben innovativer Maßnahmen.

3. KOHÄRENZ UND KOORDINIERUNG

3.1. Kohärenz mit den anderen Gemeinschaftspolitiken

3.1.1. Wettbewerb

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1260/99 müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass alle Tätigkeiten mit dem Gemeinschaftsrecht, einschließlich der Vorschriften über staatliche Beihilfen, vereinbar sind. Wird die Kommission über einen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht informiert oder tritt ein solcher Verstoß im Rahmen der Kontrollen zutage, so werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Um für vollständige Transparenz zu sorgen, übermitteln die Mitgliedstaaten Informationen über Beihilfesysteme, für die Strukturfondsmittel in ihren Programmen eingesetzt werden. Über jede wesentliche Änderung dieser Liste muss die Kommission erneut entscheiden. Gleichwohl wurden der Kommission im Jahr 2005 keine Verstöße zur Kenntnis gebracht.

3.1.2. Umwelt

Im Jahr 2005 hat sich die Kommission im Rahmen der Kohäsionspolitik weiter für Umweltinvestitionen eingesetzt. Der Schwerpunkt lag auf der Kofinanzierung der investitionsaufwändigen Umsetzung der Rechtsvorschriften für kommunale Abwässer, Wasserversorgung und Abfallwirtschaft, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten. Die Anwendung der Richtlinie über die strategische Umweltprüfung auf die künftigen operationellen Programme, die Bestandteil der Ex-ante-Bewertung ist, stellt eine besondere Herausforderung für die Mitgliedstaaten dar. Eine Liste der größten vom EFRE unterstützten Projekte findet sich in Teil 3 des Anhangs.

3.1.3. Binnenmarkt

Die Einhaltung der Vergabevorschriften für öffentliche Aufträge ist im Kontext des europäischen Binnenmarktes unabdingbar. Ist die Kommission für die Genehmigung einzelner Projekte zuständig, so sorgt sie dafür, dass diese Vorschriften eingehalten werden oder dass sich der Mitgliedstaat dazu verpflichtet. Im Rahmen der Programmplanung müssen die Mitgliedstaaten die Kommission anhand von Jahresberichten über die Programme auf dem Laufenden halten. Im Jahr 2005 haben die für Regionalpolitik und Binnenmarkt zuständigen Generaldirektionen einen „Modus operandi“ entwickelt, um für ein koordiniertes Vorgehen der Kommission im Falle eines Verstoßes zu sorgen.

3.1.4. Verkehr

Nach Überarbeitung der gemeinschaftlichen Leitlinien für den Aufbau transeuropäischer Verkehrsnetze sind die Prioritäten des Verkehrsbereichs im Rahmen der Kohäsionspolitik in den Vordergrund gerückt. In Vorbereitung des Zeitraums 2007-2013 wurden viele neue europäische verkehrspolitische Initiativen (z. B. ERTMS, Hochgeschwindigkeitsseewege oder die 30 vorrangigen TEN-Projekte) in den Entwurf der strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Kohäsionspolitik aufgenommen. Eine Liste der größten vom EFRE unterstützten Projekte findet sich in Teil 3 des Anhangs.

3.1.5. Gleichstellung von Frauen und Männern

Die Kommission hat ihre Bemühungen um die Förderung der Gleichstellung im Rahmen der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds fortgesetzt. Die hochrangige Arbeitsgruppe „Geschlechtergleichstellung“ trat zwei Mal zusammen, um Fragen der praktischen Umsetzung zu erörtern und Best Practice -Verfahren auszutauschen.

3.2. Koordinierung der Instrumente

3.2.1. Strukturfonds und Kohäsionsfonds

Infolge der Erweiterung der Europäischen Union im Mai 2004 werden die zehn neuen Mitgliedstaaten vom Kohäsionsfonds erfasst. Für eine Förderung kommen nun 13 Mitgliedstaaten in Betracht. Irland ist angesichts seines Wirtschaftswachstums seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr förderfähig. Sein Pro-Kopf-BIP, das 138 %[7] des Gemeinschaftsdurchschnitts beträgt, liegt weit über dem festgelegten Schwellenwert von 90 %.

Hauptinstrument für die Koordinierung der Mittel des Kohäsionsfonds und der Strukturfonds ist der von den Mitgliedstaaten vorgelegte strategische Rahmenplan, der die allgemeine Strategie für den Verkehrs- und Umweltsektor aufzeigt. Anhand dieses Rahmenplans kann die Kommission jedes vom Kohäsionsfonds kofinanzierte Projekt überprüfen, um Doppelfinanzierungen durch die von den Strukturfonds kofinanzierten Programme zu vermeiden.

3.2.2. Strukturfonds und EIB/EIF

Neben den laufenden Bemühungen um Koordinierung und Ergänzung der EFRE- und Kohäsionsfonds-Finanzierung mit den Aktivitäten der EIB für den aktuellen Programmplanungszeitraum haben die Kommission und die EIB im Jahr 2005 mit vorbereitenden Arbeiten zur Ausweitung ihrer Zusammenarbeit im nächsten Programmplanungszeitraum begonnen. Die für diesen Zeitraum gesetzten Ziele konzentrieren sich vor allem auf eine engere Zusammenarbeit in allen Phasen der Planungsarbeit und einen koordinierten Ansatz zur Begleitung und Durchführung der Projekte und Programme.

Die Initiative JASPERS (Joint Assistance to Support Projects in European Regions) ist eine neue Fazilität für allgemeine technische Hilfe, die von der EIB verwaltet wird. Sie wurde im Jahr 2005 von der Kommission und der EIB in Partnerschaft mit der EBWE vereinbart und umgesetzt, um die Kohäsionsfondsländer zu unterstützen. Die Verbesserung des Zugangs von KMU der EU-Regionen zu Finanzierungsmitteln und Risikokapital ist ein Schlüsselelement der Agenda von Lissabon. In diesem Zusammenhang lancierten die Kommission und die EIB-Gruppe (EIB-EIF) im Jahr 2005 eine neue gemeinsame Initiative mit dem Akronym „JEREMIE“ (Joint European Resources for Micro to Medium Enterprises), die dazu beitragen soll, den Zugang zu Finanzierungsmitteln und die Bereitstellung von Mikrokrediten für KMU in den von den Strukturfonds unterstützten Regionen im nächsten Haushaltszeitraum zu verbessern.

4. BEWERTUNGEN

Im Jahr 2005 wurde die Bewertung des Beitrags zur Lissabon-Strategie abgeschlossen. Die Bewertung bestätigte, dass die von den Strukturfonds unterstützten Programme wesentlich zur Verwirklichung der Ziele von Lissabon beigetragen haben, auch wenn wenig formelle Koordinierung – mit Ausnahme des Europäischen Sozialfonds – zwischen der Agenda von Lissabon und den einzelnen Programmen erfolgte. In vielen Regionen fließen derzeit über zwei Drittel der Ausgaben in Aktivitäten, die unmittelbar für die Lissabonner Ziele relevant sind, und es sind eindeutige Ergebnisse in Bezug auf die quantitativen Ziele festzustellen. In anderen Regionen hingegen, die einen geringeren Teil der Programmausgaben für unmittelbar mit der Lissabon-Agenda zusammenhängende Aktivitäten verwenden, liegt dies daran, dass mehr in Basisinfrastrukturprojekte investiert werden muss, was den besonderen Investitionsbedarf der am wenigsten wohlhabenden Regionen widerspiegelt.

Im Jahr 2005 wurden drei strategische Studien für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 auf den Weg gebracht: Strategische Bewertung der Prioritäten für aus den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds geförderte Verkehrsinvestitionen, Strategische Bewertung von Umweltschutz und Risikoprävention und Strategische Bewertung der innovationsbasierten Wirtschaft.

5. FINANZKONTROLLEN

5.1. EFRE

Im Jahr 2005 wurden die Rechnungsprüfungen fortgesetzt, um festzustellen, ob die wesentlichen Bestandteile der nationalen Verwaltungs- und Kontrollsysteme für Mainstream-Programme weiterhin gut funktionieren. Bis Jahresende wurden 52 Programme geprüft. Die größten Probleme, die bislang auftraten, waren Mängel bei Verwaltungskontrollen der ersten Stufe[8] und Schwächen bei der Ausgabenbescheinigung durch die Zahlstelle.

Was die neuen Mitgliedstaaten anbelangt, so bezogen sich die Nachprüfungen auf die Bewertung der Systembeschreibungen, die diese gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 438/2001 vorgelegt hatten, und auf die Kontrolle des ordnungsgemäßen Funktionierens der beschriebenen Systeme. Bei den Prüfungen stellten sich gewisse Schwächen heraus, z. B. unzureichende Qualitätskontrollen durch Verwaltungsbehörden oder zwischengeschaltete Stellen und Unvollständigkeit oder unzureichende Qualität der von den nationalen Prüfstellen durchgeführten Arbeit.

5.2. ESF

Von insgesamt 214 operationellen ESF-Programmen wurden 55 (darunter 34 neue Programme) im Jahr 2005 geprüft. Diese Prüfungen erbrachten Folgendes: unzureichende Kontrollen der ersten Stufe durch einige Verwaltungsbehörden, Unterbrechungen des Prüfpfads, unzureichende Bescheinigungsverfahren, kaum oder keine Aufgabentrennung, Schwächen der IT-Systeme und ungenügende Bekanntmachung der ESF-Unterstützung.

Kontrollbesuche zur Überprüfung einer Auswahl der vorhandenen Systeme deckten 19 der 25 ESF-Programme in allen neuen Mitgliedstaaten ab.

Für 40 Programme aus dem Zeitraum 1994-1999 fanden 14 Abschlussprüfungen in acht Mitgliedstaaten statt.

5.3. EAGFL

Im Jahr 2005 wurden für den Zeitraum 1994-1999 sieben Rechnungsprüfungen vorgenommen, die das geplante Ex-post-Prüfungsprogramm für diese Phase abschlossen.

Für den Zeitraum 2000-2006 (EU-15) wurden ebenfalls sieben Prüfungen durchgeführt. Typische Probleme waren unzureichende Verwaltungskontrollen, mangelnde Überprüfung der Förderkriterien anhand der agrarrechtlichen Vorschriften und relativ wenige unabhängige Kontrollen.

Für den Zeitraum 2004-2006 (EU-10) wurde die Analyse der Systembeschreibungen abgeschlossen und es fanden vier Rechnungsprüfungen statt.

5.4. FIAF

2005 fanden insgesamt sieben Kontrollbesuche statt. Drei Besuche betrafen die Prüfung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme für die Programme des Planungszeitraums 2000-2006 in drei Mitgliedstaaten, einer betraf den Abschluss eines Programms desselben Zeitraums. Drei Kontrollbesuche bezogen sich auf innovative Maßnahmen, wobei sieben Projekte in drei Mitgliedstaaten geprüft wurden (Italien, Vereinigtes Königreich und Spanien). Die größten festgestellten Probleme waren gewisse Unregelmäßigkeiten, z. B. im Zusammenhang mit der Angabe der Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, der MwSt. sowie Zahlungen für nicht nachgewiesene Ausgaben. Ferner wurden Kontrollbesuche unternommen, um die Arbeitsweise und Effizienz der Verwaltungsbehörden und Zahlstellen der neuen Mitgliedstaaten zu bewerten.

5.5. OLAF

Im Jahr 2005 hat das OLAF 43 Kontrollbesuche in den Mitgliedstaaten durchgeführt, die die von den Strukturfonds kofinanzierten Maßnahmen betrafen. 24 Besuche umfassten Vor-Ort-Kontrollen, während 19 Besuche anderen Zwecken dienten, z. B. der Sammlung von Informationen oder der Unterstützung nationaler Verwaltungsbehörden oder Gerichtsbehörden. Typische Probleme waren falsche Angaben, falsche Fakturierung und Nichteinhaltung der Vergabevorschriften für öffentliche Aufträge.

Außerdem haben die Mitgliedstaaten der Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1681/94 für das Jahr 2005 3 356 Fälle von Unregelmäßigkeiten bei Zahlungen mitgeteilt, die einen Betrag von 466 617 970 EUR in den Zeiträumen 1994-1999 und 2000-2006 betrafen. Sowohl das Schadensvolumen als auch die Zahl der Fälle haben sich gegenüber dem Jahr 2004 leicht erhöht[9]. Diese Ergebnisse dürften auf den Arbeiten zum Abschluss der Programme des Zeitraums 1994-1999 beruhen und ein Zeichen dafür sein, dass die Mitgliedstaaten sich ihrer Verpflichtungen auf diesem Gebiet stärker bewusst sind, was ermutigend ist. Daher ist diese Zunahme wohl eher auf eine erhöhte Wachsamkeit und bessere Berichterstattung statt auf eine tatsächliche Zunahme der Unregelmäßigkeiten zurückzuführen.

Im Jahr 2005 wurde die Verordnung (EG) Nr. 1681/94 durch die Verordnung (EG) Nr. 2035/2005[10] geändert, wobei es um die Vereinfachung der Verfahren und Klärung bestimmter Fragen bei gleichzeitiger Wahrung des Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaft ging.

6. AUSSCHÜSSE ZUR UNTERSTÜTZUNG DER KOMMISSION

6.1. Ausschuss für die Entwicklung und Umstellung der Regionen

Im Jahr 2005 wurde der Ausschuss in seiner Funktion als Verwaltungsausschuss zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1681/94 gehört (Verordnung Nr. 1681/94 betreffend Unregelmäßigkeiten und die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge im Rahmen der Finanzierung der Strukturpolitiken sowie die Einrichtung eines einschlägigen Informationssystems). Der Ausschuss wurde ferner zu Vorschlägen für verschiedene Arten von Maßnahmen technischer Hilfe, die gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 finanziert werden, konsultiert.

6.2. ESF-Ausschuss

Der Ausschuss trat vier Mal in Vollsitzung zusammen, seine technische Arbeitsgruppe hielt sechs Sitzungen ab. Dabei wurde ein breites Spektrum an Themen erörtert, die sich sowohl auf die aktuelle Durchführung des ESF als auch auf Vorbereitungen für die kommende Programmplanungsrunde bezogen.

6.3. Ausschuss für Agrarstrukturen und die Entwicklung des ländlichen Raums (STAR)

Der STAR-Ausschuss trat 2005 acht Mal zusammen. Er gab befürwortende Stellungnahmen zu 32 Änderungen von Entwicklungsplänen für den ländlichen Raum gemäß Artikel 44 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 ab. Außerdem wurden von ihm 13 Änderungen von Entwicklungsplänen für den ländlichen Raum gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 befürwortet.

6.4. Ausschuss für Fischerei- und Aquakulturstrukturen

Im Jahr 2005 wurde der Ausschuss zu folgenden Themen konsultiert: technische Hilfe des FIAF für 2005; Entwurf einer Kommissionsentscheidung über das Vorhaben Nr. I/0016/90/02 – Azienda Agricola LE CANNE; Ausarbeitung gemeinschaftlicher Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen im Fischereisektor; Entwurf einer Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1681/94 der Kommission betreffend Unregelmäßigkeiten und die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge im Rahmen der Finanzierung der Strukturpolitiken sowie die Einrichtung eines einschlägigen Informationssystems.

[1] KOM(2005) 299 vom 5. Juli 2005.

[2] Über eine dritte gemeinsame Initiative der Kommission, der EIB und der Entwicklungsbank des Europarates – JESSICA – wird derzeit verhandelt; sie soll die Finanzierung von Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsprojekten durch Financial-Engineering-Techniken unterstützen.

[3] „RAL“ (les restes à liquider): offene Mittelbindungen aus früheren Jahren.

[4] Die „N+2-Regel“ ist in Artikel 31 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 beschrieben: „Der Teil eines gebundenen Betrags, für den am Ende des zweiten Jahres nach dem Jahr der Mittelbindung oder für die betreffenden Beträge gegebenenfalls nach dem Zeitpunkt eines späteren für die Genehmigung einer Maßnahme oder einer Operation erforderlichen Beschlusses der Kommission keine Vorauszahlung erfolgt ist oder kein zulässiger Auszahlungsantrag im Sinne des Artikels 32 Absatz 3 bei der Kommission vorgelegt wurde oder für den bei Fristablauf der in Artikel 37 Absatz 1 genannte Schlussbericht nicht vorliegt, wird von der Kommission automatisch freigegeben; die Beteiligung der Fonds an dieser Intervention wird entsprechend gekürzt.“

Der Bericht bezieht sich ferner auf die „N+18-Regel“, die in Artikel 32 Absatz 2 der oben genannten Verordnung definiert ist: „Die Vorauszahlung wird von der Zahlstelle je nach den Fortschritten bei der Durchführung der Intervention ganz oder teilweise an die Kommission zurückgezahlt, wenn innerhalb von 18 Monaten nach der Entscheidung über die Fondsbeteiligung kein Zahlungsantrag bei der Kommission eingereicht worden ist. Etwaige Zinserträge, die der Vorschuss erbringt, werden für die betreffende Intervention verwendet.“

[5] Weitere Informationen unter: http://www.urbanaudit.org/

[6] Entwicklungspartnerschaften sind operationelle Einheiten der EQUAL-Initiativen, die Schlüsselakteure (z. B. lokale und regionale Behörden, NRO, Unternehmen, Sozialpartner) auf geografischer oder sektorieller Ebene im Hinblick auf die Bekämpfung von Diskriminierung und Ungleichheiten zusammenbringen.

[7] Angabe von Eurostat für das Jahr 2005.

[8] Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 438/2001 der Kommission besagt: „Verwaltungs- und Kontrollsysteme schließen Verfahren ein, um die Erbringung der kofinanzierten Wirtschaftsgüter oder Dienstleistungen und die Richtigkeit der in Rechnung gestellten Ausgaben zu prüfen und die Einhaltung der Bedingungen der einschlägigen Entscheidung der Kommission nach Artikel 28 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 und der einschlägigen nationalen und Gemeinschaftsvorschriften, insbesondere hinsichtlich der Zuschussfähigkeit der Ausgaben aus den Strukturfonds im Rahmen der betroffenen Intervention, der Vergabe öffentlicher Aufträge, staatlicher Beihilfen einschließlich der Vorschriften bezüglich der Kumulierung von Beihilfen, des Schutzes der Umwelt und der Gleichstellung von Männern und Frauen, sicherzustellen.“

[9] 3 037 gemeldete Fälle im Jahr 2004, wobei insgesamt 431 Mio. EUR betroffen waren.

[10] ABl. L 328 vom 15.12.2005, S. 8.

Top