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Document 52002DC0214

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Bericht über die Durchführung der Entscheidung 1999/51/EG des Rates vom 21. Dezember 1998 zur Förderung von alternierenden Europäischen Berufsbildungsabschnitten einschließlich der Lehrlingsausbildung

/* KOM/2002/0214 endg. */

52002DC0214

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Bericht über die Durchführung der Entscheidung 1999/51/EG des Rates vom 21. Dezember 1998 zur Förderung von alternierenden Europäischen Berufsbildungsabschnitten einschließlich der Lehrlingsausbildung /* KOM/2002/0214 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Bericht über die Durchführung der Entscheidung 1999/51/EG des Rates vom 21. Dezember 1998 zur Förderung von alternierenden Europäischen Berufsbildungsabschnitten einschließlich der Lehrlingsausbildung

INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung

1.1. Zweck und Gliederung des Berichts

1.2. Entscheidung des Rates zur Förderung von Europäischen

Berufsbildungsabschnitten

1.3. Evaluierung

2. Durchführungsrahmen

2.1. Koordinierungsmaßnahmen und zentrale Tätigkeiten

2.1.1. Koordinierung

2.1.2. Herstellung der Europass-Dokumente

2.1.3. Informationsmaßnahmen

2.1.4. Mittelverwaltung

2.2. Nationale Durchführungsstellen

2.2.1. Die Nationalen Kontaktstellen und ihre Aufgaben

2.2.2. Unterschiedliche nationale Ansätze

3. Durchführungsmassnahmen

3.1. Nationale Maßnahmen und Verfahren

3.1.1. Identifizierung der Europäischen Berufsbildungsabschnitte

3.1.2. Ausgabeverfahren und praktisches Vorgehen

3.2. Daten über die Europäischen Berufsbildungsabschnitte und

die Verwendung der Europass-Dokumente

3.2.1. Volumen je Land

3.2.2. Austausch zwischen den Ländern

3.2.3. Dauer der Ausbildungsabschnitte

3.2.4. Geschlecht und Alter der Europass-Inhaber

3.2.5. Bildungsstufe und Art der Ausbildungseinrichtung

3.2.6. Sektorale Beteiligung und Einbeziehung der KMU

3.2.7. Verbindungen zu anderen Programmen und Initiativen

3.3. Informations- und Werbemaßnahmen

3.4. Evaluierung

4. Schlussfolgerungen

1. Einleitung

1.1. Zweck und Gliederung des Berichts

Der Zweck dieses Berichts besteht darin, das Europäische Parlament und den Rat über die Durchführung der Entscheidung 1999/51/EG zu unterrichten, wie es in Artikel 9 der Entscheidung vorgeschrieben ist.

In Abschnitt 1.2 werden die Ziele und die wichtigsten Konzepte und Bestimmungen der Entscheidung skizziert. In Abschnitt 2 wird beschrieben, wie die Durchführung der Entscheidung auf europäischer und nationaler Ebene gestaltet wurde, während in Abschnitt 3 über die tatsächliche Durchführung vor Ort berichtet wird. Abschnitt 4 enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Fakten [1].

[1] Dieser Bericht stützt sich auf eine Untersuchung, die im Dezember 2001 vom Beratungsunternehmen BBJ Consult AG durchgeführt wurde, sowie auf die Informationen, die von den nationalen Durchführungsstellen direkt geliefert wurden.

1.2. Entscheidung des Rates zur Förderung von Europäischen Berufsbildungsabschnitten

Am 21. Dezember 1998 hat der Rat die Entscheidung 1999/51/EG zur Förderung von alternierenden Europäischen Berufsbildungsabschnitten einschließlich der Lehrlings ausbildung angenommen. Die Entscheidung wurde im Amtsblatt L 17 vom 22. Januar 1999, S. 45, veröffentlicht und trat am 1. Januar 2000 in Kraft.

Die Entscheidung legt die folgenden umfassenden Ziele fest: Förderung der Mobilität der in beruflicher Bildung befindlichen Personen (Erwägungsgrund 1), Verbesserung der Beschäftigungsperspektiven von Jugendlichen und Erbringung eines wesentlichen Beitrags zur sozialen und beruflichen Integration (Erwägungsgründe 6 und 7) sowie Verbesserung der Qualität und Attraktivität der beruflichen Bildung (Erwägungsgrund 8).

Im Hinblick auf die Verwirklichung des spezifischen Ziels der verstärkten Förderung von Berufsbildungsabschnitten in anderen Mitgliedstaaten und der Gewährleistung ihrer Qualität (Erwägungsgründe 8-10) definiert die Entscheidung den Begriff ,Europäischer Berufsbildungsabschnitt" (Artikel 1 und 2), legt die Qualitäts grundsätze für die Durchführung derartiger Berufsbildungsabschnitte fest (Artikel 3) und führt das Dokument ,Europass-Berufsbildung" ein (Artikel 2 und 4).

Ein Europäischer Berufsbildungsabschnitt ist ein Abschnitt der Berufsbildung, den eine Person im Rahmen einer alternierenden Berufsbildung einschließlich der Lehrlingsausbildung in einem anderen Mitgliedstaat absolviert als dem Mitgliedstaat, in dem diese Person ihre Berufsaufsausbildung erhält. Der Europass-Berufsbildung ist ein Informationsdokument der Gemeinschaft, in dem bescheinigt wird, dass der Inhaber dieses Dokuments einen Europäischen Berufsbildungsabschnitt absolviert hat. Das Dokument beschreibt die Ausbildungsinhalte in den betreffenden Sprachen.

Die Europäischen Berufsbildungsabschnitte können im Rahmen der von der Gemeinschaft finanzierten Programme und Initiativen, zu denen insbesondere das Programm LEONARDO DA VINCI zählt, sowie im Rahmen jeder anderen Maßnahme durchgeführt werden. Die Verwendung des Europass-Dokuments erfolgt auf freiwilliger Basis: den Einrichtungen, die Initiativen durchführen, die die Bedingungen für Europäische Berufsbildungsabschnitte erfuellen, steht es frei, das Dokument nicht zu verwenden.

Die Entscheidung enthält Angaben über unterstützende Maßnahmen und Durchführungsmaßnahmen (Artikel 6) und legt einen finanziellen Bezugsrahmen in Höhe von 7,3 Millionen ECU für den Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2004 fest.

Die Entscheidung richtet sich nur an die Mitgliedstaaten, die sowohl Herkunftslands als auch Aufnahmeland für Europäische Berufsbildungsabschnitte sein können. Nachdem jedoch der Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 36/2000 über die Änderung des Protokolls 31 des EWR-Abkommens über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten am 1. August 2000 in Kraft getreten ist, wurden auch Norwegen, Island und Liechtenstein einbezogen.

Artikel 9 der Entscheidung bestimmt, dass dem Europäischen Parlament und dem Rat drei Jahre nach der Annahme der Entscheidung ein Bericht über die Durchführung der Entscheidung unterbreitet wird. Der vorliegende Bericht kommt dieser Bestimmung nach.

Artikel 9 schreibt ferner eine Evaluierung der Auswirkungen der Entscheidung vor, an die sich Vorschläge anschließen können. Dieser Bestimmung wird mit der Durchführung einer Zwischenbewertung in der zweiten Jahreshälfte 2002 nachgekommen, die sich auf eine zweijährige Durchführungsperiode stützt (siehe unten).

1.3. Evaluierung

Wie oben erwähnt, ist dieser Durchführungsbericht nicht als Bewertung im eigentlichen Sinne angelegt, obwohl er zur Bewertung beitragen kann, da er einen ersten Überblick über die Durchführung der Entscheidung bietet.

Es wurde ein Evaluierungsprogramm entwickelt, zu dem ein zweitägiges Seminar am 3. und 4. Juni 2002 im Rahmen des Programms der spanischen Präsidentschaft der Europäischen Union und eine Zwischenbewertung zählen. (Die Ausschreibung wurde im Januar 2002 gestartet, und der Bericht wird für Dezember 2002 erwartet).

Bis zum Sommer 2002 wird die Initiative ,Europass-Berufsbildung" eine ausreichend lange Laufzeit aufweisen, so dass in allen Ländern genügend Informationen über die Durchführung und die Auswirkungen gesammelt werden können. Zu diesem Zeitpunkt wird insbesondere eine Gruppe von Europass-Inhabern in einer Reihe von Ländern seit einem ganzen Jahr auf dem Arbeitsmarkt vertreten sein. Außerdem kann die Zweckmäßigkeit der praktischen Integration mit anderen Instrumenten verglichen werden, die im Bereich der Anerkennung und Validierung von nicht-formalen Ausbildungswegen entwickelt werden.

2. Durchführungsrahmen

Die Durchführung der Entscheidung erfolgt weitgehend in dezentraler Form. Dieser Aspekt ist ein wichtiges Merkmal der Initiative ,Europass-Berufsbildung", da die Qualitätskontrolle für die in Frage kommenden Europäischen Berufsbildungs abschnitte nur auf nationaler Ebene oder eventuell auf regionaler Ebene mit nationaler Koordinierung erfolgen kann. Auf europäischer Ebene werden die allgemeine Koordinierung und einige zentrale Tätigkeiten durchgeführt.

2.1. Koordinierungsmaßnahmen und zentrale Tätigkeiten

Die Kommission ist für die Koordinierung, die Herstellung der Dokumente und die Verwaltung des zentralen Dokumentenbestands, den Informationsaustausch auf Gemeinschaftsebene, die Verwaltung der Haushaltslinie und die Gesamtbewertung zuständig.

Diese Aufgaben fallen in die Zuständigkeit der Generaldirektion für Bildung und Kultur und insbesondere in die Zuständigkeit der Direktion B (Berufliche Bildung).

2.1.1. Koordinierung

Die wichtigsten Instrumente für die Koordinierung und den Informationsaustausch sind regelmäßige Beratungen mit allen nationalen Vertretern am Sitz der Kommission, schriftliche Korrespondenz auf elektronischem Weg oder Postweg und eine sehr begrenzte Zahl von Dienstreisen. Ein nicht bindendes Kooperationspapier wurde von den nationalen Vertretern vereinbart.

In der Vorbereitungsphase wurden zwei Expertentagungen durchgeführt, an der Vertreter der nationalen Behörden der Mitgliedstaaten, der EWR-Länder und der Bewerberländer sowie Vertreter der europäischen Sozialpartner teilnahmen. Diese Tagungen fanden am 28. Mai 1999 und am 11. November 1999 in Brüssel statt.

Als die Durchführungsphase mit dem Inkrafttreten der Entscheidung am 1. Januar 2000 begann, forderte die Kommission die Ständigen Vertretungen auf, nähere Angaben über die Vertreter der Einrichtungen zu übermitteln, die von den Mitgliedstaaten offiziell benannt wurden, um die Durchführung der Entscheidung auf nationaler Ebene zu gestalten. In der operationellen Phase fanden Tagungen statt, die ausschließlich für diese Vertreter bestimmt waren. Die europäischen Sozialpartner wurden als Beobachter zu den Tagungen eingeladen.

Im Jahr 2000 fanden zwei derartige Tagungen statt (12. Mai und 29. September), und im Jahr 2001 wurde eine weitere Tagung durchgeführt (6. Juni). Eine vierte Tagung wurde für den 22. Februar 2002 anberaumt.

Die Tagung im Mai 2000 befasste sich in erster Linie mit der Ausarbeitung einer Einigung über ein Kooperationspapier (siehe unten) und mit der Klärung von finanziellen Fragen. Im Mittelpunkt der nachfolgenden Tagungen standen der Informations austausch und die Erörterung praktischer Probleme. Die vierte Tagung wurde der Zwischenbewertung und dem neuen Finanzrahmen gewidmet.

In der Zeit zwischen den Tagungen fanden häufige Kontakte zwischen den Nationalen Kontaktstellen (NKS) und der Kommission statt; sie erfolgten vorwiegend im Rahmen von E-Mails, die sich auf mehrere Hunderte im Jahr beliefen. In der Startphase betrafen sie häufig Unklarheiten in Bezug auf Durchführungskriterien und -verfahren; später stand vor allem der Austausch von Informationen im Zusammenhang mit Verwaltungsfragen im Mittelpunkt, wobei es um die finanzielle Unterstützung und den Dokumentenbestand ging.

Dienstreisen fanden selten statt; Mitarbeiter der Kommission nahmen an einigen nationalen Eröffnungskonferenzen und damit verbundenen Veranstaltungen teil.

Kooperationspapier

Auf den ersten beiden Tagungen erörterten die nationalen Vertreter ein Kooperationspapier, das schließlich angenommen wurde; es war bereits in der Vorbereitungsphase Diskussionsgegenstand der Expertentagung. Bei diesem Koopera tions papier handelt es sich um ein nicht bindendes Dokument, das zu operationellen Zwecken unter der Voraussetzung erarbeitet wurde, dass es von den Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis angewendet wird. Es soll die Kooperation fördern, indem es gemeinsame Qualitätskriterien definiert und festlegt, welche Maßnahmen auf nationaler und auf europäischer Ebene aufgrund der Entscheidung 1999/51/EG erwartet werden.

Unter Bezugnahme auf die entsprechenden Artikel der Entscheidung oder die diesbezüglichen Dokumente legt das Kooperationspapier den geographischen Anwendungsbereich und die Zielsetzungen der Entscheidung sowie gemeinsame Qualitätskriterien fest. So bestimmt das Kooperationspapier, dass die Ausbilder, deren Bedeutung unterstrichen wird, Personen sein können, die nicht der Ausbildungsstätte im Aufnahmeland angehören (ein Ausbilder kann zum Beispiel Mitarbeiter eines Verbands sein - insbesondere dann, wenn es sich bei der Ausbildungsstätte um ein kleines Unternehmen handelt). Das Kooperationspapier legt ferner eine Reihe von Arbeitsabsprachen in Bezug auf die operationellen Aspekte der Durchführung der Entscheidung fest - so wurde vereinbart, dass die Kommission die Europass-Dokumente ausschließlich an die NKS oder an die von den NKS benannten Einrichtungen liefert.

2.1.2. Herstellung der Europass-Dokumente

Die Europass-Dokumente werden von der Kommission hergestellt.

Auf der Grundlage der Bedarfsangaben der Mitgliedstaaten wurde der Europass-Berufsbildung in einer ersten Auflage von 300 000 Exemplaren gedruckt (alle Amtssprachen der Europäischen Union zusammen); auf die englische, französische und deutsche Ausgabe entfiel mehr als die Hälfte der Auflage. Im Jahr 2001 wurde eine weitere Auflage von insgesamt 100 000 Exemplaren in Auftrag gegeben, wovon fast die Hälfte in deutscher Sprache gedruckt wurde. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass der Dokumentenbestand den Bedarf in den kommenden Jahren deckt.

Gemäß den detaillierten Anweisungen im Anhang der Entscheidung handelt es sich beim Europass-Berufsbildung um ein 16-seitiges Heft im Format DIN A5. Das Heft besteht aus den im Anhang beschriebenen zwölf Seiten plus vier Seiten mit der Übersetzung in die elf Amtssprachen der Europäischen Union.

Die Kommission verwaltet den zentralen Dokumentenbestand und liefert die Dokumente gemäß den im Kooperationspapier festgelegten Vereinbarungen auf Anfrage ausschließlich an die NKS (siehe Abschnitt 2.1.1 oben).

2.1.3. Informationsmaßnahmen

Die Maßnahmen zur Informationsvermittlung auf europäischer Ebene umfassen die Organisation von Veranstaltungen, die Herstellung von zwei Informations dokumenten zur Verwendung in der Startphase und die Betreuung einer Website auf dem Europa-Server.

Die europäische Eröffnungskonferenz fand am 22. und 23. Februar 2000 in Costa da Caparica im Rahmen des Programms der portugiesischen Präsidentschaft der Europäischen Union statt. Die Konferenz, die vom portugiesischen Staatssekretär für Arbeit und Berufsausbildung eröffnet wurde, umfasste eine Reihe von Vorträgen und Podiumsgesprächen. Zwei Kommissionsbeamte nahmen an der Veranstaltung teil.

Die Initiative ,Europass-Berufsbildung" war bereits im Rahmen eines Seminars anlässlich der Veranstaltung ,Training 2000" in Brüssel vorgestellt worden (27. und 28. Januar 2000). Der Vorstellung wohnten rund dreihundert Personen bei, zu denen vorwiegend Projektträger und Vertreter von nationalen oder lokalen Behörden zählten.

Die 16-seitige Informationsbroschüre, die sich in erster Linie an Projektträger und Fachleute aus der Praxis richtet, beschreibt die Ziele und die Gliederung des Europass-Dokuments und enthält Hinweise für seine Verwendung. Das 8-seitige Merkblatt ist eher als Werbematerial gedacht und richtet sich an Personen, die sich in der Berufsausbildung befinden. Die Informationsbroschüre und das Merkblatt stehen in allen EU-Sprachen zur Verfügung und enthalten die Anschriften der Nationalen Kontaktstellen. Insgesamt wurden 225 000 Exemplare gedruckt (alle Sprachen zusammen). Sie werden in erster Linie über die nationalen Durchführungsstellen verteilt, obwohl einige Exemplare in den ersten Monaten von der Kommission direkt an andere Einrichtungen in den Mitgliedstaaten verschickt wurden. Eine zweite Auflage wurde nicht für erforderlich gehalten, da der Zweck dieser Dokumente hauptsächlich in der Unterstützung während der Startphase bestand. Projektträger und Personen in der Berufsausbildung können inzwischen zielgerichtete und aktuelle Informationen in den national hergestellten Broschüren oder im Internet finden. Die Website ,Europass-Berufsbildung" enthält Reproduktionen der Informations broschüre und des Merkblatts in den elf Sprachen.

Einige Monate vor Inkrafttreten der Entscheidung wurde die Website ,Europass-Berufsbildung" im Rahmen der Internetpräsenz der damaligen GD XXII auf dem Europa-Server eingerichtet (die GD XXII wurde wenige Wochen später in GD Bildung und Kultur umbenannt). Diese Website enthielt Informationen über die Ziele und die wichtigsten Konzepte der Initiative in englischer, französischer und deutscher Sprache. Im Herbst 2000 wurde eine verbesserte Version in allen EU-Sprachen freigegeben, die eine detailliertere Beschreibung enthält, Zugang zum Text der Entscheidung sowie zu der Informationsbroschüre und dem Merkblatt in den elf Sprachen bietet und Links zu den NKS sowie weitere nützliche Verweise enthält.

2.1.4. Mittelverwaltung

Die finanzielle Unterstützung durch die Gemeinschaft erfolgt in Form eines jährlichen Zuschusses an die NKS (ein Zuschussbetrag je Land), der auf der Grundlage eines Programms für die Durchführungsmaßnahmen gewährt wird, d. h. Konferenzen und Seminare, sonstige Sensibilisierungs- und Werbemaßnahmen, Erhebung von Daten und Evaluierung.

In der Entscheidung ist ein finanzieller Bezugsrahmen in Höhe von EUR 7 300 000 für den Zeitraum 2000-2004 festgelegt. Für die Verwaltung dieses Betrags wurde eine spezifische Haushaltslinie eingerichtet (B3-1020). Der Gesamtbetrag gestattet eine jährliche Mittelzuweisung in Höhe von rund EUR 1 500 000; dieser Betrag deckt die Kosten auf zentraler Ebene (Herstellung der Dokumente, Evaluierung usw.) und die Unterstützung der nationalen Maßnahmen. Der durchschnittliche Zuschuss belief sich im Jahr 2000 auf EUR 50 000 und im Jahr 2001 auf EUR 60 000. Der tatsächliche Zuschuss hängt in erster Linie von der Bevölkerungsgröße des jeweiligen Landes ab; so belief sich der Zuschuss für Deutschland im Jahr 2001 auf EUR 85 312, während Liechtenstein und die Niederlande EUR 9 780 bzw. EUR 44 965,50 beantragt haben.

2.2. Nationale Durchführungsstellen

2.2.1. Die Nationalen Kontaktstellen und ihre Aufgaben

Der Artikel 6 der Entscheidung fordert die nationalen Behörden auf, ,eine oder mehrere Einrichtungen" zu benennen, die ,für die Durchführung auf nationaler Ebene sorgen", und den am besten geeigneten Durchführungsmechanismus einzurichten. In allen Mitgliedstaaten wurden eine oder mehrere bereits bestehende Einrichtungen mit der Durchführung der Initiative ,Europass-Berufsbildung" betraut. In Anlehnung an die Sprachregelung in der Informationsbroschüre und dem Merkblatt der Kommission werden diese Einrichtungen in der Regel als ,Nationale Kontaktstellen" (NKS) bezeichnet.

Die Nationalen Kontaktstellen haben folgende Aufgaben:

- Vermittlung von Informationen über die Initiative ,Europass-Berufsbildung" und Förderung der Verwendung der Europass-Dokumente;

- Verwaltung des Bestands der Europass-Dokumente im jeweiligen Land;

- Bearbeitung von Anfragen zum Europass-Berufsbildung von Einrichtungen, die in der Berufsausbildung stehende Personen ins Ausland senden wollen;

- Überprüfung der Übereinstimmung der Projekte mit den für Europäische Berufsbildungsabschnitte festgelegten Kriterien und anschließende Übermittlung der angeforderten Dokumente an die Bildungseinrichtungen;

- Überwachung der Durchführung auf nationaler Ebene.

Die NKS gewähren außerdem Unterstützung bei der Beantragung der Europass-Dokumente und erteilen Hinweise für das Ausfuellen der Dokumente. Da zahlreiche NKS gleichzeitig Nationale Agenturen für das Programm LEONARDO DA VINCI sind oder zusätzlich zur Initiative ,Europass-Berufsbildung" in sonstiger Form als Berufsbildungs- oder Mobilitätszentren tätig sind, können die Kontakte zu den potenziellen Projektträgern im Bereich der Europäischen Berufsbildungsabschnitte auf eine geregelte Basis gestellt werden. Zudem können die NKS die Träger der Mobilitätsprojekte in konkreter Weise bei der Einrichtung von Europäischen Berufsbildungsabschnitten unterstützen.

2.2.2. Unterschiedliche nationale Ansätze

Während alle Länder eine einzelne Einrichtung als die führende Nationale Kontaktstelle benannt haben, wurden in einigen Ländern zusätzlich eine oder mehrere andere Einrichtungen ausgewählt, die zumindest einen Teil der diesbezüglichen Aufgaben übernehmen oder dezentral durchführen.

Alle kleineren Länder sowie Italien und das Vereinigte Königreich haben eine einzelne Einrichtung benannt, die als Nationale Kontaktstelle fungiert und die meisten Durchführungsaufgaben übernommen hat [2]. In der überwiegenden Zahl der Fälle handelt es sich um Organisationen, die ein sehr viel breiter angelegtes Mandat im Bildungsbereich wahrnehmen und häufig auch als Nationale Agenturen für das Programm LEONARDO DA VINCI und andere transnationale Mobilitätsprogramme tätig sind. In einigen Ländern wie Spanien und dem Vereinigten Königreich arbeitet die Durchführungsstelle parallel zur zuständigen Regierungsbehörde, die sogar einige diesbezügliche Aufgaben wahrnehmen kann, zu denen insbesondere die Vertretung auf europäischer Ebene zählt.

[2] In Belgien wurden drei Einrichtungen benannt, nämlich jeweils eine Einrichtung für jede der drei Gemeinschaften, da es keine föderale Behörde für die allgemeine und berufliche Bildung gibt.

Frankreich hat eine einzelne Einrichtung auf nationaler Ebene benannt (Nationale Agentur für die Programme SOKRATES und LEONARDO DA VINCI) und zusätzlich ein Netz von regionalen Kontaktstellen ins Leben gerufen: es gibt zwei derartige Einrichtungen je Region, die jeweils für die berufliche Bildung innerhalb des Aufgabenbereichs des Bildungsministeriums und des Landwirtschafts ministeriums bzw. des Arbeitsministeriums zuständig sind. Die drei Ministerien haben eine nationale Charta unterzeichnet und sind gemeinsam für die Durchführung der Initiative ,Europass-Berufsbildung" zuständig. Die verschiedenen, an der Initiative beteiligten Einrichtungen tauschen sich regelmäßig aus, und auf den einzelnen Ebenen wurden Lenkungsausschüsse eingesetzt.

Deutschland hat mehrere Einrichtungen benannt und einer Einrichtung die Koordinierungsrolle übertragen, die gleichzeitig für eine Reihe von Mobilitäts maßnahmen im Rahmen des Programms LEONARDO DA VINCI zuständig ist. Drei weitere Einrichtungen spielen eine wichtige Rolle für bestimmte Zielgruppen, und andere Einrichtungen tragen ebenfalls zur Durchführung bei - in erster Linie durch Werbemaßnahmen, aber auch durch die Verteilung der Europass-Dokumente. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) übt eine Aufsichtsfunktion aus.

Der institutionelle Sitz der NKS variiert ebenfalls von Land zu Land:

Tabelle 1: Institutionelle Klassifizierung der Nationalen Kontaktstellen (Dezember 2001)

Spezialisierte Agenturen für transnationale Mobilitätsprogramme im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung [3] // DK, D, E, F, I, P, N, S, UK

[3] Bei allen Einrichtungen handelt es sich zwar um Agenturen für das Programm LEONARDO DA VINCI oder um Stellen, die zumindest für die Koordinierung von spezifischen Teilbereichen dieses Programms zuständig sind, doch sind einige dieser Einrichtungen große Organisationen mit bedeutend breiter angelegten Aufgabenbereichen.

Dachorganisationen der Berufsbildungs einrichtungen // IS, NL

Behörden für die allgemeine und berufliche Bildung // B (De), FIN, FL, GR

Beschäftigungs- und Berufsbildungsdienste // B (Fr), B (Fl), IRL

Ministerien* // A, L

* Österreich: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Luxemburg: Ministerium für Bildung, Berufsbildung und Sport.

In mehreren Ländern (z. B. B-Fl und IRL) wurden Ad-hoc-Lenkungs ausschüsse auf nationaler Ebene oder sogar auf regionaler Ebene (F) eingerichtet. In anderen Ländern wurde diese Funktion von einem bereits vorhandenen Ausschuss übernommen, der für alle Tätigkeiten der betreffenden Einrichtung zuständig ist (z. B. DK). Die Sozialpartner sind in der Regel in diesen Ausschüssen vertreten.

Wie der nachstehenden Tabelle zu entnehmen ist, waren die Durchführungs strukturen zu Beginn des Jahres 2000, als die Entscheidung in Kraft trat, in einigen wenigen Ländern im Großen und Ganzen definiert und betriebsbereit. In mehreren Ländern waren die Einrichtungen umgehend benannt worden, doch dauerte es einige weitere Monate, bis sie den Betrieb aufnehmen konnten. In nur zwei Ländern gab es erhebliche Verzögerungen bei der Einrichtung der nationalen Durchführungs strukturen, die zu Beginn des Jahres 2001 jedoch ebenfalls betriebsbereit waren.

Tabelle 2: Erreichter operationeller Status

Anfang 2000 // A, D, DK, F, FIN, S, UK

Mitte 2000 // IRL, NL

Ende 2000 // B (De), B (Fr), B (Fl), FL, I

Anfang 2001 // GR, ISL, L, N

Ende 2001/Anfang 2002 // E, P

3. Durchführungsmassnahmen

3.1. Nationale Maßnahmen und Verfahren

Die NKS haben die ausschließliche Zuständigkeit für die Verbreitung der Europass-Dokumente innerhalb des jeweiligen Landes. Der Europass-Berufsbildung kann nur an einen Träger für Mobilitätsprojekte zur Aushändigung an eine in der Berufsausbildung stehende Person geschickt werden, nachdem überprüft wurde, ob die Projekte des Trägers die Kriterien für Europäische Berufsbildungsabschnitte erfuellen. Diese Aufgabe obliegt eindeutig den NKS oder dem Netz der internen Kontakt- und Ausgabestellen, das von den NKS koordiniert wird.

3.1.1. Identifizierung der Europäischen Berufsbildungsabschnitte

Die NKS der meisten Länder berichteten, dass alle Dokumente an Personen ausgegeben wurden, die an einem Europäischen Berufsbildungsabschnitt teilnahmen, der den in der Entscheidung festgelegten Kriterien entsprach (Artikel 2 und 3): eine von den zuständigen Behörden anerkannte oder zertifizierte alternierende Berufsbildung; eine Partnerschaft zwischen den Bildungseinrichtungen im Herkunftsland und im Aufnahmeland einschließlich einer Vereinbarung über Inhalt, Ziele, Dauer, Methoden und praktische Aspekte des Europäischen Berufsbildungs abschnitts; Betreuung durch einen Ausbilder. In einigen wenigen Fällen wurden die Dokumente eingezogen, weil einige Kriterien nicht erfuellt waren oder der Berufsbildungsabschnitt nicht ordnungsgemäß abgeschlossen wurde.

Deutschland bildet eine wichtige Ausnahme. Wie in einer Untersuchung der Universität Köln festgestellt wurde (siehe nachstehenden Abschnitt), gaben die deutschen NKS auch dann einen Europass-Berufsbildung aus, wenn nicht alle Qualitätskriterien für Europäische Berufsbildungsabschnitte erfuellt waren - beispielsweise dann, wenn kein Ausbilder für den Berufsbildungsabschnitt angegeben wurde. Allem Anschein nach gab es bei einigen Stellen eine erhebliche Zahl von Berufsbildungsabschnitten, die nicht allen in der Entscheidung festgelegten Kriterien entsprachen.

Um das gegenseitige Verständnis und die konsequente Anwendung der Qualitätskriterien durch die verschiedenen Beteiligten zu gewährleisten, wurden in einigen Fällen zusätzlich zum europäischen Kooperationspapier nationale Kooperations papiere vereinbart (B-Fl, F). Einige französische Regionen vereinbarten außerdem regionale Kooperationspapiere.

Allen Ländern scheint das Anliegen gemeinsam zu sein, dass der Europass-Berufsbildung nicht als Nachweis für jede Form der Mobilität verwendet wird, sondern dazu dienen soll, die Qualität der transnationalen Mobilität im Bereich der beruflichen Bildung zu verbessern.

Die meisten Länder haben den Anwendungsbereich nicht eingeschränkt und akzeptieren jede Art von Initiative im Bereich der alternierenden beruflichen oder allgemeinen Bildung. Allerdings wurde der Europass-Berufsbildung in Dänemark nur an Einrichtungen vergeben, die im Rahmen des dualen Systems (allgemeine und berufliche Bildung) anerkannt sind.

3.1.2. Ausgabeverfahren und praktisches Vorgehen

In den meisten Ländern wurde das folgende Verfahren übernommen: die Ausbildungseinrichtung im Herkunftsland, deren Projekt als Europäischer Berufsbildungsabschnitt anerkannt wurde, erhält den Europass-Berufsbildung von der NKS, fuellt die erste Seite aus und händigt das Dokument an die in der Beraufsausbildung stehenden Person vor der Ausreise in das Aufnahmeland aus. Die Ausbildungseinrichtung im Aufnahmeland fuellt die entsprechenden Abschnitte des Dokuments nach Abschluss des Berufsbildungsabschnitts aus, und die in der Beraufsausbildung stehende Person händigt das Dokument bei der Rückkehr an die Ausbildungseinrichtung im Herkunftsland aus, die eine eventuell erforderliche Übersetzung vornimmt. In einigen Fällen wird anlässlich der Übergabe des vollständig ausgefuellten Dokuments an den Inhaber eine kleine Feier abgehalten. Abweichungen von diesem Verfahren sind gelegentlich bei besonderen Umständen notwendig, z. B. bei Verspätungen im Postverkehr oder im Falle eines Fehlers.

Deutschland (wo rund die Hälfte aller Europass-Dokumente ausgegeben wurde) stellt eine nennenswerte Ausnahme dar: die Dokumente werden von der Ausbildungseinrichtung im Herkunftsland an die Ausbildungseinrichtung im Aufnahmeland geschickt, die die einschlägigen Abschnitte ausfuellt und das Dokument zurückschickt. Die in der Berufsausbildung stehende Person erhält das Dokument erst nach Abschluss des gesamten Berufsbildungsabschnitts - in der Regel im Rahmen einer besonderen Feier.

Das Format des Europass-Dokuments gibt Anlass zu einigen Problemen praktischer Art, da nur wenig Raum für die Beschreibung der Berufsbildungsabschnitte zur Verfügung steht und das Dokument handschriftlich oder mit einer konventionellen Schreibmaschine ausgefuellt werden muss. Die italienische NKS fertigte kleine Aufkleber an, um den Projektträgern die Verwendung eines Computers zu ermöglichen.

Von den Durchführungsstellen und Projektträgern wird häufig darauf hingewiesen, dass ein elektronisches Format zweckmäßiger sei. Dieser Aspekt war auch Gegenstand einer schriftlichen Anfrage eines Mitglieds des Europäischen Parlaments im Sommer 2000 [4].

[4] Schriftliche Anfrage E-2478/00 von Karl von Wogau (PPE-DE) an die Kommission (24. Juli 2000); Antwort von Frau Reding im Namen der Kommission (29. September 2000); ABl. C 113 E vom 18.4.2001, S. 106.

Aus praktischen Gründen oder zur Verbesserung des Status des Dokuments wurde der Europass-Berufsbildung in einer Reihe von Ländern um einige Merkmale erweitert.

So weisen mehrere Länder jedem Europass-Berufsbildung (B-Fr, B-Fl, GR, IRL, ISL, N, S, UK) oder jedem Berufsbildungsabschnitt (F, I) eine Nummer zu. Auf diese Weise wird ein gewisser Schutz vor Verlust oder Fälschung des Dokuments geboten und es kann leichter überprüft werden, was mit den einzelnen Dokumenten geschieht; bei dieser Nummer handelt es sich in einigen Ländern um einen zusammengesetzten Code, der den Sektor oder die Art der Ausbildungseinrichtung im Herkunftsland angibt (B-Fr, F). Das Geburtsdatum des Inhabers oder der Inhaberin wird in einigen Ländern eingetragen (ISL, N, S), und schwedische Projektträger können ein Foto einfügen. Im Vereinigten Königreich steckt der Europass-Berufsbildung in einer Plastikhülle.

Die Tatsache, dass im Europass-Berufsbildung bis zu drei Berufsbildungs abschnitte eingetragen werden können, kann die Überwachung in gewisser Weise erschweren. In zahlreichen Ländern haben die NKS nur über den ersten Berufsbildungsabschnitt eine gewisse Kontrolle. Anschließend hängt es vom guten Willen des Inhabers oder der Inhaberin des Dokuments ab, ob er oder sie die nationale Stelle über weitere Berufsbildungsabschnitte informiert. Das französische System gestattet eine Überwachung der nachfolgenden Berufsbildungsabschnitte; wenn sich die Ausbildungseinrichtung im Herkunftsland ändert, erhält die in der Berufsausbildung stehende Person ein neues Europass-Dokument, während weitere Berufsbildungs abschnitte der gleichen Ausbildungseinrichtung in demselben Dokument eingetragen werden. In einigen Ländern, zu denen insbesondere Deutschland zählt, sind die NKS nur für den Europass-Berufsbildung und nicht für die Berufsbildungsabschnitte zuständig. In anderen Ländern wie Italien wird für jeden Berufsbildungsabschnitt ein neues Europass-Dokument ausgestellt.

3.2. Daten über die Europäischen Berufsbildungsabschnitte und die Verwendung der Europass-Dokumente

Die wichtigste Durchführungstätigkeit ist die Aushändigung der Europass-Dokumente an die endgültigen Nutznießer durch die Ausbildungs einrichtungen im Herkunftsland, die ihrerseits die Dokumente von den NKS erhalten. Die NKS tragen die alleinige Verantwortung für die Verteilung der Dokumente im jeweiligen Land. Der Europass-Berufsbildung kann nur dann an einen Träger von Mobilitätsprojekten zur Aushändigung an die in der Berufsausbildung stehende Person geschickt werden, wenn zuvor nachgewiesen wurde, dass die Projekte die Kriterien für Europäische Berufsbildungsabschnitte erfuellen: diese Aufgabe obliegt eindeutig den NKS, die sich dieser Aufgabe im Rahmen eines koordinieren Netzes von internen Kontakt- und Ausgabestellen entledigen können.

Die tatsächliche Verteilung der Europass-Dokumente an die Ausbildungs einrichtungen begann in den einzelnen Ländern zu unterschiedlichen Zeiten, so dass es sowohl in Bezug auf die Zahl der ausgestellten Dokumente als auch auf die verfügbaren Daten erhebliche Unterschiede gibt. In einigen Ländern kam es zu Verzögerungen bei der Einrichtung des Verteilungssystems, während in anderen Ländern beschlossen wurde, vor der Ausgabe der Europass-Dokumente zunächst ein leistungsfähiges computergestütztes System einzurichten und zu testen. Seit Dezember 2001 funktionieren die Verteilungssysteme in allen Ländern reibungslos.

Bis zum November 2001 wurden in den 18 Ländern rund 19 300 Europass-Dokumente ausgestellt (siehe nachstehenden Abschnitt).

Die bis zum jetzigen Zeitpunkt verfügbaren statistischen Daten variieren von Land zu Land, da jedes Land ein anderes System für die Überwachung der Durchführung gewählt hat und die Durchführungsphase in einer Reihe von Ländern erst vor relativ kurzer Zeit begonnen hat.

3.2.1. Volumen je Land

Wie oben erwähnt, belief sich die Gesamtzahl der bis zum November 2001 tatsächlich ausgestellten Europass-Dokumente in den 18 Ländern auf rund 19 300 Exemplare. Zwar können mit einem Europass-Berufsbildung bis zu drei Europäische Berufsbildungsabschnitte belegt werden, doch hat bis zum gegenwärtigen Stand der Durchführung nur ein sehr geringer Anteil der in der Berufsausbildung stehenden Personen mehr als einen Berufsbildungsabschnitt absolviert und in den Europass-Berufsbildung eintragen lassen, so dass die Zahl der ausgestellten Dokumente im Großen und Ganzen mit der Zahl der absolvierten Europäischen Berufs bildungsabschnitte übereinstimmt.

Tabelle 3: Europäische Berufsbildungsabschnitte, die bis zum November 2001 in die Dokumente ,Europass-Berufsbildung" eingetragen wurden

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

* Anzahl der von den Bildungseinrichtungen angeforderten Dokumente. Grundsätzlich ist nicht auszuschließen, dass einige der zugehörigen Berufsbildungsabschnitte nicht ordnungsgemäß beendet wurden (Unterbrechung des Projekts, vorzeitige Beendigung des Bildungsabschnitts durch einzelne Teilnehmer usw.). Quelle: Bericht des externen Beratungsunternehmens BBJ Consult AG.

Während die Tabelle weitgehend den demografischen Gegebenheiten, den allgemeinen und beruflichen Bildungssystemen und den unterschiedlichen Fortschritten bei der Durchführung der Initiative ,Europass-Berufsbildung" entspricht, fallen die Angaben für Deutschland aus dem Rahmen: Deutschland stellt allein beinahe die Hälfte der Europäischen Berufsbildungsabschnitte. Dieses Ergebnis kann einerseits durch die Größe des dualen Systems in Deutschland erklärt werden: nur 1 % der 600 000 Lehrlingsausbildungsverträge, die im Jahr 2000 in Deutschland abgeschlossen wurden, beinhalten Ausbildungs abschnitte im Ausland, doch selbst diesem geringen Anteil entsprechen 6 000 Berufsbildungs abschnitte. Andererseits sind in den deutschen Zahlen auch Projekte enthalten, die nicht die vorgeschriebenen Kriterien erfuellten und die in den meisten anderen Ländern nicht als Europäische Berufsbildungsabschnitte akzeptiert würden (siehe 3.1.1. oben).

Kleinere Länder wie Österreich und Dänemark lieferten ursprünglich ebenfalls verhältnismäßig große Zahlen (die dänischen Zahlen müssen noch bestätigt werden). Weitere ,Großlieferanten" waren Frankreich und das Vereinigte Königreich. Alle diese Länder verfügen über ein gut entwickeltes Lehrlingsausbildungssystem in Kombination mit einer etablierten Tradition der transnationalen Mobilität von Personen in der Berufsausbildung, die nicht ausschließlich auf den Gemeinschaftsprogrammen beruht.

In Italien hat sich die transnationale Mobilität der Auszubildenden noch nicht so eingebürgert wie in Frankreich - diese Tatsache erklärt zum großen Teil den erheblichen Unterschied zwischen diesen beiden demografisch vergleichbaren Ländern. So gut wie alle italienischen Berufsbildungsabschnitte wurden im Rahmen der Gemeinschaftsprogramme absolviert (meistens LEONARDO DA VINCI).

Der Mangel an Daten für Spanien ist durch Verzögerungen bei der Einrichtung des Durchführungsmechanismus in diesem Land bedingt.

3.2.2. Austausch zwischen den Ländern

Die verfügbaren Informationen sind unvollständig und beziehen sich nicht immer auf den gleichen Zeitraum. Soweit Daten zur Verfügung stehen, ist zu beachten, dass die Zahlen in der gegenwärtigen Phase der Durchführung für eine Reihe von Ländern wenig aussagefähig sind, so dass ein einzelnes Mobilitätsprojekt, das auf ein bestimmtes Land abzielt, Entwicklungstrends andeuten kann, die sich langfristig als falsch erweisen könnten.

Tabelle 4. Austausch zwischen den Ländern*

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* Nicht für alle Länder sind Daten verfügbar; bei einigen Ländern beziehen sich die Daten auf einen Zeitraum, der über den November 2001 hinausreicht.

Alle Länder fungieren als Aufnahmeländer für die Durchführung von Europäischen Berufsbildungs abschnitten. Die Tatsache, dass Englisch die am häufigsten gesprochene erste Fremdsprache ist, trägt sicherlich zur Popularität von Irland (beliebtestes Ziel unter den kleineren Ländern) und des Vereinigten Königreichs (insgesamt beliebtestes Ziel) bei. Dies wurde von den NKS bestätigt.

Eine etablierte Tradition des bilateralen Austauschs zwischen Nachbarländern wie die Programme des Deutsch-Französischen Jugendwerks bringt zweifellos eine Reihe von Auswirkungen mit sich. Einige Daten lassen auch auf einen Einfluss der sozialen, kulturellen und sprachlichen Nähe (I nach E und F) und des wirtschaftlichen Austauschs (I und D) schließen. Andererseits können sprachliche und geografische Distanz ein starkes Interesse wecken (B-Fl, D und S nach E; der Status des Spanischen als einer internationalen Sprache spielt dabei möglicherweise ebenfalls eine Rolle).

3.2.3. Dauer der Ausbildungsabschnitte

Obwohl nicht für alle Länder detaillierte quantitative Daten verfügbar sind, kann man mit einiger Sicherheit sagen, dass die Dauer der Ausbildungsabschnitte im Ausland 3 bis 15 Wochen beträgt, wobei sich bei zwei Intervallen ein gewisser Schwerpunkt herauskristallisierte: kürzere Aufenthalte (3 bis 4 Wochen) und längere Aufenthalte (9 bis 12 Wochen). Dieses Verhaltensmuster trifft vor allem auf B-Fl, GR und L zu, obwohl Luxemburg auch eine Reihe von 6-wöchigen Aufenthalten verzeichnet. In Frankreich weisen 60 % der Ausbildungsabschnitte im Ausland einen Dauer von 4 bis 12 Monaten auf, wobei sich die restlichen Ausbildungsabschnitte gleichmäßig auf kürzere und längere Aufenthalte verteilen. Irland gibt eine durchschnittliche Dauer von 8 Wochen an, während Norwegen 9 bis 16 Wochen und Lichtenstein 12 bis 24 Wochen vermelden. In Schweden ist ein 3-wöchiger Aufenthalt am häufigsten, doch es kommen auch längere Aufenthalte vor (3, 5 oder 6 Monate oder sogar 1 Jahr). Finnland gibt eine durchschnittliche Dauer von rund 6 Wochen an, doch wurden auch Projekte von bis zu 30 Wochen verzeichnet.

3.2.4. Geschlecht und Alter der Europass-Inhaber

Die verfügbaren Informationen lassen darauf schließen, dass insgesamt mehr Frauen als Männer an Europäischen Berufsbildungsabschnitten teilnehmen, für die ein Europass-Berufsbildung angefordert wird.

Die kleineren Länder weisen ein unterschiedliches Bild auf: während in den belgischen Gemeinschaften mehr Männer als Frauen einen Europass-Berufsbildung besitzen (40 gegenüber 31 in B-Fr und 120 gegenüber 116 in B-Fl), liegen Irland (38 Frauen und 16 Männer) und Schweden (204 Frauen und 160 Männer) im Trend, und für Finnland fällt der Unterschied besonders deutlich aus (329 Frauen und 137 Männer). Die Daten sind für Länder mit einer großen Zahl von Europass-Inhabern besonders interessant: sowohl in Deutschland als auch in Frankreich wurden 55 % der Europäischen Berufsbildungsabschnitte von Frauen absolviert. In Frankreich besitzen die Frauen 1 525 der 2 697 Europass-Dokumente, die bis zum November 2001 ausgestellt wurden (Männer: 1 172 Europass-Dokumente). In Deutschland entfallen 4 786 der 8 635 Anträge, für die Informationen verfügbar sind, auf Frauen (gegenüber 3 849 Anträgen für Männer).

Die Aufschlüsselung der Daten nach dem Lebensalter, die für einige wenige Länder zur Verfügung steht, lässt auf eine große Mehrheit von jungen Menschen im Alter von etwa 20 Jahren schließen. Im flämischen Teil Belgiens sind 75 % der Europass-Inhaber zwischen 18 und 25 Jahren alt; Norwegen unterscheidet zwischen der Gruppe der 16- bis 19-Jährigen und der Gruppe der 20- bis 23-Jährigen, der die meisten Europass-Inhaber angehören (die jüngere Altersgruppe ist etwas größer). In Frankreich sind 62 % der Teilnehmer an den Europäischen Berufsbildungs abschnitten zwischen 19 und 21 Jahren alt, 14 % sind jünger (16-18 Jahre) und 20 % sind älter (22-25 Jahre). Das Durchschnittsalter der finnischen Europass-Inhaber beträgt 22 Jahre.

3.2.5. Bildungsstufe und Art der Ausbildungseinrichtung

Informationen über das Niveau der Europäischen Berufsbildungsabschnitte und die Art der Ausbildungseinrichtung, die die Bescheinigung ausstellt, sind nicht für alle Länder verfügbar, doch lässt sich ein grober Überblick skizzieren.

Unter Berücksichtigung der Unterschiede der nationalen Bildungssysteme ist die Situation in einer Reihe von Ländern (A, B-Fl, FIN, IRL, ISL, I, S) im Großen und Ganzen ähnlich: rund 80 % der Personen, die einen Europäischen Berufsbildungs abschnitt im Ausland absolvieren, befinden sich in einem Ausbildungsprogramm der Sekundarstufe oder der Sekundarstufe II an einer Berufsbildungs einrichtung oder Fachschule. In der Regel vermelden diese Länder auch Berufsbildungsabschnitte auf Hochschulebene (10 bis 20 %) oder im Rahmen von Berufsbildungsprogrammen auf niedrigeren Bildungsebenen (unter 10 % ).

In Frankreich stellen Programme der Sekundarstufe II und Kurzprogramme nach dem Sekundarabschluss beinahe 75 % der Berufsbildungsabschnitte, die sich gleichmäßig auf diese beiden Ebenen verteilen, wobei jeweils rund 13 % auf die Sekundarstufe I und die Hochschulebene entfallen. Im französischen Bildungssystem können ,Lehrlinge" jeder Bildungsebene einschließlich der Hochschulebene angehören.

Lehrlinge und Schüler und Schülerinnen der Sekundarstufe II teilen sich die in Island ausgestellten Europass-Dokumente. In Luxemburg, in den Niederlanden und in Norwegen befinden sich praktisch alle Teilnehmer in Ausbildungsprogrammen der Sekundarstufe II, wobei in einigen Fällen auch Lehrlinge zu dieser Gruppe zählen. Die griechischen Europass-Inhaber besitzen in der Regel bereits Abschlüsse der Sekundarstufe II und studieren an Einrichtungen des tertiären Bildungswesens oder an Berufsbildungseinrichtungen im Rahmen von postsekundären Ausbildungs programmen. In der französischen Gemeinschaft Belgiens und in Irland werden am häufigsten Europass-Dokumente von Hochschuleinrichtungen angefordert und verwendet.

Für Deutschland ergibt sich ein ganz anderes Bild, denn die meisten deutschen Berufsbildungsabschnitte, die rund die Hälfte aller Europäischen Berufsbildungs abschnitte stellen, dürften Lehrlinge in der Erstausbildung betreffen. Eine in der Untersuchung der Universität Köln angegebene Stichprobenanalyse scheint diesen Sachverhalt zu bestätigen.

3.2.6. Sektorale Beteiligung und Einbeziehung der KMU

Angaben über die Sektoren, die von den Europäischen Berufsbildungsabschnitten betroffen sind, liegen nur vereinzelt vor. In den Ländern, die über entsprechende Daten verfügen, ist das Hotel-, Gaststätten- und Fremdenverkehrs gewerbe häufig der am meisten gefragte Sektor (36 % FIN, 27 % N, 30 % L). Zahlreiche Berufsbildungsabschnitte beziehen sich auch auf andere Dienst leistungen (z. B. I: 25 % für allgemeine Dienstleistungen; FIN: 21 % für soziale Dienste und Gesundheitswesen), doch sind praktisch alle Sektoren durch zumindest einige Berufsbildungsabschnitte abgedeckt.

Die Einbeziehung von KMU, die keine Einrichtungen der allgemeinen oder beruflichen Bildung sind, scheint bis jetzt noch nicht auf breiter Basis erfolgt zu sein. In mehreren Fällen wurden noch keine spezifischen Maßnahmen zur Förderung der Teilnahme der KMU ergriffen, da die NKS ihre Mittel vorwiegend für den Start des Durchführungsmechanismus eingesetzt haben.

Zahlreiche Lehrlinge sind in den KMU beschäftigt, und es ist allgemein bekannt, dass es kleinen Unternehmen nicht leicht fällt, einen Lehrling ins Ausland zu schicken, sei es auch nur für kurze Zeit. Andererseits vertreten die KMU, die sich der Vorteile eines Auslandsaufenthalts ihrer Lehrlinge bewusst sind, den Standpunkt, dass der Europass-Berufsbildung den Status der Lehrlingsausbildung verbessert und die Motivation der Lehrlinge fördert. Dass diese positive Einstellung an Boden gewinnt, wurde von den französischen NKS gemeldet und in der deutschen Bewertungsstudie der Universität Köln bestätigt.

Andererseits können einige Unternehmen - unabhängig von der Größenklasse - keine Vorteile erkennen, wenn ihre Lehrlinge einen Ausbildungsabschnitt im Ausland verbringen; es ist wenig wahrscheinlich, dass die Initiative ,Europass-Berufsbildung" als solche zu einer Änderung dieser Einstellung führt, auch wenn sich ihr Bekanntheitsgrad verbessern sollte. Dass die KMU bis jetzt keine besonderen Vorteile im Europass-Berufsbildung sehen, wurde beispielsweise von den deutschen NKS bestätigt.

Die Beteiligung der KMU als Ausbildungsstätten im Aufnahmeland erreicht in der Regel einen höheren Anteil. Griechenland berichtet, dass die KMU so zahlreich wie die Bildungs einrichtungen seien, und eine regionale französische Kontaktstelle gibt an, dass es sich bei der Mehrzahl der Ausbildungsstätten im Aufnahmeland um KMU handele.

3.2.7. Verbindungen zu anderen Programmen und Initiativen

Obwohl quantitative Zahlen häufig nicht verfügbar sind, wird die Verbindung zum Programm LEONARDO DA VINCI von allen NKS bestätigt, wenn auch der relative Anteil unterschiedlich ausfällt: so handelte es sich bei fast allen Europäischen Berufsbildungsabschnitten in Italien und Norwegen um Mobilitätsprojekte im Rahmen von LEONARDO DA VINCI, während in Schweden rund die Hälfte der Bildungseinrichtungen im Herkunftsland eine Finanzierung im Rahmen von anderen Programmen beantragt hatte; LEONARDO DA VINCI trägt zu etwas mehr als einem Drittel aller finnischen Berufsbildungsabschnitte und einem Viertel aller französischen Berufsbildungsabschnitte bei.

Die übrigen von der Gemeinschaft finanzierten Initiativen und Programme spielten bis jetzt eine sehr begrenzte Rolle: 5 % der französischen und 2 % der finnischen Europäischen Berufsbildungsabschnitte wurden im Rahmen des Programms SOKRATES unterstützt. In Italien waren einige Projekte des Programms JUGEND betroffen, und in Frankreich wurden einige Europäische Berufsbildungs abschnitte im Rahmen des Programms EQUAL gefördert.

Abgesehen von der offenkundigen Übereinstimmung zwischen den Mobilitäts projekten im Rahmen von LEONARDO DA VINCI und dem Konzept der Europäischen Berufsbildungsabschnitte beruhen die Verbindungen in der Regel eher auf institutioneller Basis. Einerseits enthält der Beschluss des Rates über das Programm LEONARDO DA VINCI einen eindeutigen Bezug auf die Entscheidung des Rates über die Europäischen Berufsbildungs abschnitte [5]. Andererseits sind zahlreiche NKS zugleich Nationale Agenturen für LEONARDO DA VINCI (siehe Abschnitt 2.2 oben).

[5] Beschluss des Rates 1999/382/EG vom 26. April 1999 über die Durchführung der zweiten Phase des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms in der Berufsbildung LEONARDO DA VINCI, ABl. L 146 vom 11.6.1999, S. 33. Die Bezugnahme findet sich in Anhang I, Abschnitt II, Absatz 1, S. 40.

In Italien wurde für rund 89 % der Mobilitätsprojekte, die 2001 im Rahmen von LEONARDO DA VINCI genehmigt wurden, zugleich ein Europass-Berufsbildung beantragt. In Dänemark wurden für alle Mobilitätsprojekte, die 2001 im Rahmen von LEONARDO DA VINCI (Teilbereiche 1 und 2) genehmigt wurden, automatisch so viele Europass-Dokumente verschickt, wie es Teilnehmer gab.

Programme außerhalb des Gemeinschaftsrahmens spielten in einer Reihe von Ländern ebenfalls eine Rolle. Dazu zählen:

- das seit langem etablierte deutsch-französische Jugendaustauschprogramm, das bereits erwähnt wurde;

- das Programm ,Training Bridge" zur Förderung der britisch-deutschen Zusammenarbeit im Bereich der alternierenden Ausbildung (Start im Dezember 1998);

- das dänische PiU-Programm, das jungen Dänen in der beruflichen Erstausbildung die Möglichkeit zu einem Auslandspraktikum bietet;

- das skandinavische Programm ,Nordplus Junior".

3.3. Informations- und Werbemaßnahmen

In zahlreichen Ländern wurden bereits vor dem Inkrafttreten der Initiative ,Europass-Berufsbildung" Informationsmaßnahmen eingeleitet. So wurden in den letzten Monaten des Jahres 1999 mehrere Eröffnungskonferenzen veranstaltet (DK, D, F, FIN, NL, L, S, UK). Österreich führte eine Informationskampagne anstelle der Eröffnungskonferenz durch, und zahlreiche Länder organisierten in den Jahren 2000 und 2001 zusätzlich oder anstelle der nationalen Konferenz eine Reihe von regionalen Veranstaltungen. Einige Länder (I, N) zogen es vor, eine nationale Eröffnungsveranstaltung abzuhalten, nachdem der Durchführungsmechanismus bereits eingerichtet und in Betrieb war. An den Konferenzen nahmen in der Regel die Ausbildungsanbieter und die Träger von Mobilitätsprojekten sowie die Sozialpartner und Vertreter der nationalen und lokalen Behörden teil.

Spezifische Veranstaltungen, Dokumentationsmaterial und Werbekampagnen waren nicht die einzigen Instrumente für die Informationsvermittlung und die Förderung der Initiative ,Europass-Berufsbildung". Bei Veranstaltungen mit Bezug zur allgemeinen und beruflichen Bildung auf nationaler oder lokaler Ebene war die Initiative ,Europass-Berufsbildung" häufig durch einen Stand oder eine Präsentation vertreten. Dies wurde natürlich durch die Tatsache erleichtert, dass die NKS-Funktion häufig in übergeordnete Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung integriert ist oder mit diesen Einrichtungen eng verbunden ist (siehe Abschnitt 2.2.2 oben).

Zusätzlich zur Verbreitung der von der Kommission hergestellten Informationsbroschüren und Merkblätter entwickelten alle Länder eigenes Informationsmaterial, das in der Regel für die breite Öffentlichkeit bestimmt war, aber manchmal auch auf bestimmte Zielgruppen zugeschnitten war. Einige Länder produzierten außerdem Material für Projektträger und potenzielle Teilnehmer. So stellte Österreich eine CD-ROM her, Italien veröffentlichte ein umfassendes gedrucktes Handbuch und eine CD-Karte und Norwegen produzierte einen speziellen Videofilm und eine Multimedia-Präsentation.

Zahlreiche Mitgliedstaaten entwickelten nationale Websites für den Europass-Berufsbildung, die nicht nur allgemeine Informationen bieten, sondern auch praktische Hinweise für den Bezug und die Verwendung des Europass-Dokuments enthalten und in manchen Fällen eine interaktive Schnittstelle zu dem Informationssystem darstellen, das für die Durchführung der Initiative eingesetzt wird. Das französische System, bei dem die Projektträger ihren Antrag im Online-Verfahren stellen können, wurde von den italienischen und norwegischen NKS übernommen. Die norwegische NKS integrierte es in das System, das sie in ihrer Funktion als Nationale Agentur für das Programm LEONARDO DA VINCI verwendet. Einige Websites enthalten eine Info-Mailbox, die jeder benutzen kann, der über einen Internet-Zugang verfügt.

3.4. Evaluierung

Einige Länder (Finnland, Deutschland, die Niederlande und Schweden) haben bereits nationale Evaluierungsprogramme durchgeführt.

Die finnische Untersuchung wurde auf kontinuierlicher Basis durchgeführt, wobei Berichte der Auszubildenden und der Koordinatoren ausgewertet wurden. Im Allgemeinen begrüßten sowohl die Bildungseinrichtungen als auch die in der Berufsausbildung stehenden Personen den Europass-Berufsbildung, obwohl sie der Meinung waren, dass das Dokument benutzerfreundlicher gestaltet werden könnte. Insbesondere die Schüler und Schülerinnen in beruflichen Bildungsprogrammen der Sekundarstufe II betrachteten den Europass-Berufsbildung in der Regel als einen ausgezeichneten Nachweis für einen Ausbildungsabschnitt im Ausland. Etwa jeder Vierte war der Ansicht, dass der Europass-Berufsbildung künftig für den oder die Betreffende sehr nützlich sei, und die Hälfte der Befragten stufte ihn als ein wahrscheinlich nützliches Dokument ein. Die meisten Auszubildenden waren sehr zufrieden oder zufrieden mit den Erfahrungen, die sie während des Europäischen Berufsbildungsabschnitts gemacht hatten (4 % waren nicht zufrieden).

Die deutsche Studie, die vom Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln durchgeführt wurde, erfasste alle deutschen Kontaktstellen, rund 300 Träger von transnationalen Mobilitätsprojekten und eine Reihe von Europass-Inhabern. Sie lieferte Informationen über die praktische Nutzung, die Vorteile und den subjektiv empfundenen Status des Europass-Dokuments. Wie bereits oben erwähnt, wurde in der Studie festgestellt, dass deutsche NKS dazu neigen, den Europass-Berufsbildung auch dann auszustellen, wenn nicht alle Qualitätskriterien für Europäische Berufsbildungs abschnitte erfuellt sind (siehe Abschnitte 3.1.1 und 3.2.1 oben). Zu den weiteren Ergebnissen zählen folgende Aspekte: keine Akzeptanzprobleme bei den Unternehmen; die Auszubildenden würden es begrüßen, wenn sie den Europass-Berufsbildung direkt beantragen könnten; NKS und Bildungs einrichtungen halten den Europass-Berufsbildung für ein relativ nützliches Instrument, das den Status der Berufsbildungsabschnitte verbessert und einen potenziellen Nutzen für den Inhaber auf dem Arbeitsmarkt hat; die Meinungen der Endbenutzer fielen sehr unterschiedlich aus; das Format wurde als wenig benutzerfreundlich angesehen. Die Schlussfolgerungen besagen, dass der Europass-Berufsbildung ein nützliches Instrument für den Nachweis von Ausbildungsabschnitten im Ausland werden könnte, doch sollte er benutzer freundlicher gestaltet werden und sein Bekanntheitsgrad verbessert werden.

Die niederländische Studie wurde von CINOP in einem sehr frühen Stadium der Durchführung vorgenommen; dabei wurden Antworten von zehn Bildungseinrichtungen und von einigen Europass-Inhabern ausgewertet. Die Studie befasste sich mit politischen Maßnahmen, Verfahren, Organisation, Informationsvermittlung, Bildungseinrichtungen im Aufnahmeland und Auswirkungen. Mehrere in der Berufsausbildung stehende Personen und Bildungseinrichtungen vertraten die Ansicht, dass der Europass-Berufsbildung wegen seines geringen Bekanntheitsgrads keine nennenswerten Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben könne. Die Studie enthält eine Reihe von Vorschlägen: Bereitstellung eines elektronischen Europass-Dokuments; Verbesserung des Bekanntheitsgrads der Ressourcen und Durchführungs mechanismen; Förderung des Werts des Europass-Dokuments als Nachweis für die europäische Orientierung des Inhabers oder der Inhaberin.

Die schwedische Untersuchung, die die nationale Kontaktstelle durch direkte Befragung der Projektträger und einer Stichprobe von Europass-Inhabern durchgeführte, befasste sich schwerpunktmäßig mit der Beurteilung und Akzeptanz des Europass-Dokuments. Das gemeinsame europäische Konzept wurde allgemein positiv aufgenommen. Einige Organisationen waren der Meinung, dass das Dokument die in der Berufsausbildung stehenden Personen zu einem Auslandsaufenthalt motiviert habe: der Besitz eines Dokuments, das künftigen Arbeitgebern vorgelegt werden könne, habe den Status von Ausbildungsabschnitten im Ausland verbessert. Die meisten Organisationen vertraten die Ansicht, dass der Europass-Berufsbildung seinem Inhaber bei der Suche nach einem Arbeitsplatz behilflich sein könnte, da er ein Nachweis für berufliche Erfahrungen ist, die in der Regel auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind. Sie würden es jedoch begrüßen, wenn der Europass-Berufsbildung eine bessere Beschreibung der beruflichen Qualifikationen zuließe.

4. Schlussfolgerungen

Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Entscheidung 1999/51/EG lässt sich der Stand der Durchführung der Entscheidung wie folgt zusammenfassen:

* Der Durchführungsmechanismus ist geschaffen und die Durchführung verläuft problemlos; insbesondere gilt:

- alle Mitgliedstaaten haben eine oder mehrere bereits vorhandene Einrichtungen benannt, die als ,Nationale Kontaktstellen" (NKS) bezeichnet werden und für die Durchführung der Initiative ,Europass-Berufsbildung" zuständig sind;

- die Kommission hat die Koordinierung und den Informationsaustausch durch Tagungen für NKS-Vertreter gefördert; ein nicht bindendes Kooperationspapier wurde von der Kommission und den NKS vereinbart;

* die tatsächliche Verbreitung hat in allen Ländern begonnen (mit Ausnahme eines Landes, in dem die Verbreitung Anfang 2002 beginnen wird); bis zum November 2001:

- wurden rund 19 300 Dokumente ,Europass-Berufsbildung" ausgestellt;

* in der Regel wurden die Dokumente ausgestellt, um Europäische Berufsbildungsabschnitte nachzuweisen, die den in der Entscheidung festgelegten Kriterien entsprechen, doch war dies nicht immer der Fall; dies trifft insbesondere auf Deutschland zu;

* im Einzelnen ergeben die verfügbaren Daten folgendes Bild:

- alle Länder waren oder sind Aufnahmeländer für Europäische Berufsbildungsabschnitte. Die englischsprachigen Länder sind die begehrtesten Ziele;

- die Dauer des Ausbildungsabschnitts im Ausland liegt zwischen 3 und 15 Wochen;

- insgesamt stellen die Frauen eine leichte Mehrheit unter den Europass-Inhabern (rund 55 %);

- eine deutliche Mehrheit der Europass-Inhaber ist um die 20 Jahre alt (17 bis 23 Jahre);

- rund drei Viertel der Europass-Inhaber befinden sich in der allgemeinen oder beruflichen Bildung der Sekundarstufe oder der Sekundarstufe II; niedrigere und höhere Bildungsebenen liegen in jeweils 10-15 % der Fälle vor;

- das Hotel-, Gaststätten- und Fremdenverkehrsgewerbe ist häufig der am meisten gefragte Sektor, obwohl alle Sektoren durch einen oder mehrere Berufsbildungsabschnitte abgedeckt sind;

- die KMU (ausgenommen Einrichtungen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung) sind in der Regel nicht als Ausbildungsstätten im Herkunftsland in die Initiative einbezogen, obwohl sie häufig als Ausbildungsstätten für Europäische Berufsbildungsabschnitte im Aufnahmeland auftreten;

- eine bedeutende Zahl von Europäischen Berufsbildungsabschnitten fällt unter das Programm LEONARDO DA VINCI, wobei der diesbezügliche Anteil von Land zu Land erheblich variiert (30 bis 100 %). Andere von der Gemeinschaft finanzierte Programme (SOKRATES, JUGEND, EQUAL) spielen eine untergeordnete Rolle, während in einigen Ländern bis zu 50 % der Europäischen Berufsbildungsabschnitte auf bilaterale oder nationale Initiativen entfallen;

* Aspekte der Informationsvermittlung und Werbung wurden durch folgende Instrumente abgedeckt: Eröffnungskonferenzen, Verbreitung der auf europäischer und nationaler Ebene hergestellten Informationsbroschüren und Merkblätter, Teilnahme an relevanten Veranstaltungen, Informations kampagnen, Internetpräsenz usw.;

- Websites werden sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene unterhalten; in einigen Ländern sind sie integraler Bestandteil eines Management informationssystems;

* die europäischen Sozialpartner nehmen an den Koordinierungstagungen teil; auf nationaler Ebene sind die Sozialpartner häufig in Lenkungsausschüssen oder vergleichbaren Gremien vertreten;

* einige Länder haben nationale Bewertungsstudien durchgeführt; auf europäischer Ebene wurde ein Evaluierungsprogramm vorbereitet, das ein Seminar (3. und 4. Juni 2002) und eine Zwischenbewertungsstudie umfasst (Abschluss der Studie: Dezember 2002).

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