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Document 52007DC0244

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Die Solidarität zwischen den Generationen fördern

/* KOM/2007/0244 endg. */

52007DC0244

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Die Solidarität zwischen den Generationen fördern /* KOM/2007/0244 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 10.5.2007

KOM(2007) 244 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

DIE SOLIDARITÄT ZWISCHEN DEN GENERATIONEN FÖRDERN

INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung 3

2. Öffentliche Massnahmen zur Unterstützung des Familienlebens: Die Bedeutung der Förderung von Beschäftigung und Chancengleichheit 3

2.1. Neuorientierung der nationalen familienpolitischen Maßnahmen 4

2.2. Die Bedeutung der Förderung von Beschäftigung und Chancengleichheit 5

2.3. Die Rolle der Maßnahmen der Europäischen Union in den Bereichen Beschäftigung und Chancengleichheit für die Qualität des Familienlebens 6

2.4. Die Lissabon-Strategie: Stimulus für die Vereinbarkeit von Berufs-, Familien- und Privatleben 7

3. Die Europäische Allianz für Familien 8

3.1. Eine Plattform für den systematischen Austausch bewährter Verfahren undForschungsarbeiten 8

3.2. Mobilisierung der europäischen Strukturfonds 10

4. Schlussfolgerungen 10

ANNEX - MAIN EUROPEAN DATA ON FAMILIES AND FAMILY POLICIES 12

The family as a support network 13

Mean actual and ideal number of children, by country. Women aged 40 to 54 14

Frequency of care by sex, age and country groups (%) 15

Difference of employment rate for women with and without children 16

Provision of childcare in European countries in 2005 17

Social protection benefits targeted at family support in the EU 18

Preferences for family support measures 19

At-risk-of-poverty rates by household type, 2005 20

1. EINLEITUNG

Mit dem Grünbuch über die demografische Herausforderung vom März 2005 hatte die Kommission eine Debatte über die Notwendigkeit angestoßen, die Solidarität zwischen den Generationen zu stärken. In ihrer Mitteilung vom 12. Oktober 2006 über die demografische Zukunft Europas[1] hat sie zudem hervorgehoben, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die demografische Erneuerung voranbringen müssten, indem sie ihre Tätigkeiten im Einklang mit der erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung und die Politik der Gleichstellung von Männern und Frauen weiterverfolgen. Wenn sie die Bedingungen für das Familienleben verbessern, insbesondere durch Förderung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, könnten die Mitgliedstaaten den Europäern helfen, ihren Kinderwunsch zu erfüllen (siehe Anhang 2).

Diese Perspektive wurde durch die in Europa anschließend aufgenommene Debatte über die demografische Alterung erweitert. Durch sie wurde deutlich, dass das Gleichgewicht der europäischen Gesellschaften auf einem Gefüge von solidarischen Beziehungen zwischen den Generationen beruht, das komplexer ist als früher: Junge Erwachsene leben heute länger bei ihren Eltern, während diese immer häufiger abhängige ältere Menschen unterstützen[2]. Die sich daraus ergebenden Belastungen tragen vor allem die junge oder mittlere Generation und hauptsächlich Frauen. Die Gleichstellung von Männern und Frauen und die Chancengleichheit im Allgemeinen sind somit durchaus wesentliche Bedingungen dafür, dass ein neuer Solidaritätsvertrag zwischen den Generationen geschlossen werden kann.

Auch wenn die Mitgliedstaaten im Bereich der Familienpolitik die ausschließliche Zuständigkeit haben, kann die Europäische Union doch auf indirekte Weise zu ihrer Modernisierung und ihrem Erfolg beitragen, insbesondere auf der Grundlage der Lissabon-Strategie. Diese legt einen Schwerpunkt auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen, die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Berufs-, Familien- und Privatleben sowie die Beschäftigung und Eingliederung junger Menschen.

In diesem Sinne begrüßt die Kommission die Initiative "Europäische Allianz für Familien", die vom Europäischen Rat auf seiner Frühjahrstagung in die Wege geleitet worden ist. Ausgehend von einer Bestandsaufnahme der jüngsten Entwicklung der nationalen familienpolitischen Maßnahmen unterstreicht die vorliegende Mitteilung den Beitrag der Lissabon-Strategie zu dieser Entwicklung (Abschnitt 2) und schlägt anschließend Instrumente vor, mit deren Hilfe sich die Europäische Allianz zu einer Plattform für Forschungsarbeiten und den Austausch bewährter Verfahren entwickeln kann (Abschnitt 3). Sie ist die erste Stufe einer europäischen Antwort auf die Herausforderungen des demografischen Wandels.

2. ÖFFENTLICHE MAßNAHMEN ZUR UNTERSTÜTZUNG DES FAMILIENLEBENS: DIE BEDEUTUNG DER FÖRDERUNG VON BESCHÄFTIGUNG UND CHANCENGLEICHHEIT

Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, ihre familienpolitischen Maßnahmen anzupassen, um der Bevölkerungsalterung, der Entwicklung der Lebensbedingungen und der zunehmenden Vielfalt der Familienbeziehungen Rechnung zu tragen[3]. Auch wenn die Mitgliedstaaten weiterhin für die Familienpolitik zuständig sind, können sich die Maßnahmen der Europäischen Union im Bereich Beschäftigung und Chancengleichheit erheblich auf die Qualität des Familienlebens auswirken.

2.1. Neuorientierung der nationalen familienpolitischen Maßnahmen

Mit Hilfe europäischer Beobachtungsinstrumente, wie zum Beispiel MISSOC, lässt sich feststellen, dass die Maßnahmen in den Ländern der Europäischen Union heute drei Hauptdimensionen aufweisen:

- Erstattung der direkten und indirekten familienbezogenen Kosten (Leistungen oder Steuervergünstigungen im Zusammenhang mit der Betreuung von Kindern und abhängigen Personen);

- Hilfsleistungen für Eltern bei der Erziehung und Betreuung von Kleinkindern, bei der Betreuung und Begleitung von Kindern jenseits des Babyalters, und zunehmend Dienstleistungen für abhängige Personen in einer alternden Gesellschaft;

- Gestaltung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen (mithilfe von Arbeits- und Urlaubszeiten, die die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben fördern) und des Zugangs zu Dienstleistungen auf lokaler Ebene.

Diese drei Dimensionen haben sich in den Mitgliedstaaten auf sehr unterschiedliche Weise entwickelt. So betragen die Ausgaben für Familienleistungen und Kinderbetreuung im Durchschnitt 2,1 % des BIP in der Union (EU der 25)[4], sie schwanken jedoch je nach Land zwischen 0,7 % und 3,9 %. Dabei ist das Ausgabenniveau in den südeuropäischen Ländern eher niedrig, da diese dazu neigen, Solidarität innerhalb der Familien in Anspruch zu nehmen; es ist höher in den nordischen und kontinentaleuropäischen Ländern.

Angesichts der Tatsache, dass sich das soziale und kulturelle Umfeld in ständigem Wandel befindet, sind die Mitgliedstaaten jedoch zu einer Neuorientierung ihrer familienpolitischen Maßnahmen übergegangen, und zwar in drei Richtungen:

- Die familienpolitischen Maßnahmen sind nunmehr fester Bestandteil eines politischen Maßnahmenbündels, das sich in seiner Gesamtheit auf die Situation der Familien auswirkt. Dazu gehören insbesondere Bildungsmaßnahmen, Maßnahmen zur sozialen und beruflichen Eingliederung junger Menschen, Beschäftigungsmaßnahmen, Wohnungsbaumaßnahmen, Maßnahmen im Verkehrsbereich sowie im Bereich der Gesundheitsversorgung und natürlich auch Maßnahmen im Bereich des für die gegenseitigen Verpflichtungen von Familienmitgliedern Zivilrechts.

- Die Maßnahmen entwickeln sich in Richtung einer Dezentralisierung der Initiativen, einer Individualisierung von Ansprüchen und Leistungen sowie zielgerichteten Ausgaben, um mehr Arbeitsanreize zu schaffen und einen dauerhaften Ausweg aus der Armut zu gewährleisten. Konkret zeigt sich dies vor allem darin, dass aus der Familiensituation abgeleitete Ansprüche infrage gestellt und individuellen Ansprüchen im Rahmen der Sozialschutzsysteme Rechnung getragen wird. Diese Ansprüche werden auch angepasst, um Frauen, deren Erwerbsquote früher niedrig war, nicht zu benachteiligen und um eine Verschärfung der Armut zu vermeiden, von der ältere Frauen betroffen sind[5].

- Schließlich werden bei den familienpolitischen Maßnahmen die sich entwickelnden Bestrebungen und Gewohnheiten immer stärker berücksichtigt, die sich im Hinblick auf die Rolle von Männern und Frauen in der Gesellschaft herausgebildet haben. Und zwar im Sinne einer Erwerbsbeteiligung von Frauen ohne größere Unterbrechung und einer zunehmenden Übernahme von Verantwortung in Familie und Haushalt durch die Männer, wodurch ein Beitrag zur Gleichstellung von Männern und Frauen über eine wirtschaftliche Unabhängigkeit der letzteren geleistet wird.

Diese Entwicklungen werden von den Europäern begrüßt, die dem Familienleben nach wie vor große Bedeutung beimessen[6]. Aus einer von der Robert-Bosch-Stiftung zwischen 1999 und 2003 in 12 Ländern durchgeführten Studie geht hervor, dass sie vor allem den Wunsch nach einem größeren Angebot von Dienstleistungen für die kollektive Betreuung von Kindern und abhängigen Personen äußern, in erster Linie für ältere Menschen (siehe Anhang 7).

2.2. Die Bedeutung der Förderung von Beschäftigung und Chancengleichheit

Häufig wird die Frage nach den wirksamsten familienpolitischen Maßnahmen gestellt. Bei der Antwort ist zu berücksichtigen, dass die europäischen Länder eine Vielzahl von Zielsetzungen festgelegt haben. Für einige Länder geht es vor allem darum, die Zahl der Geburten dadurch zu erhöhen, dass man Eltern ermöglicht, ihren Kinderwunsch zu verwirklichen. Für andere steht die Unterstützung für das Familienleben im Kontext einer allgemeinen Förderung des Wohlergehens der Bürger durch die Gewährleistung von Chancengleichheit für alle. Für wieder andere Länder ist das wesentliche Anliegen die Bekämpfung der Armut in bestimmten Familien oder der Abbau von Einkommensunterschieden. Schließlich gibt es häufig auf regionaler oder kommunaler Ebene die Bestrebung, familienfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um qualifizierte Arbeitskräfte für den Standort zu gewinnen oder zu halten.

Bei einem empirischen Vergleich ergibt sich jedenfalls, dass die Länder, die umfassende Maßnahmen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung eingeleitet, die integrierte Systeme von Dienstleistungsangeboten und individuellen Ansprüchen auf Elternurlaub für Männer wie für Frauen aufgebaut, in die Qualität der Kinderbetreuungsleistungen investiert[7] und eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung begünstigt haben, im allgemeinen hohe Werte bei den Geburtenziffern wie bei der Beschäftigung von Frauen aufweisen. Bei diesen von äußerst unterschiedlichen Akteuren getragenen Initiativen sind in den Mitgliedstaaten Regierung, Gebietskörperschaften und Sozialpartner beteiligt. Die Initiativen sind mitunter Bestandteil einer Aktion im Rahmen der sozialen Verantwortung der Unternehmen, in Verbindung mit den Verbänden und Akteuren der Zivilgesellschaft.

In den skandinavischen Ländern sind die höchsten Frauenbeschäftigungsquoten zu verzeichnen – in Schweden und Dänemark haben über 80 % der Frauen zwischen 25 und 54 eine Arbeitsstelle. Die niedrigsten Quoten sind in den Mittelmeerländern festzustellen. Auch die Fruchtbarkeitsziffern liegen in den Ländern über dem Durchschnitt, die schon sehr frühzeitig Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben und zur Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung ergriffen haben.

Regelungen, die eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zum Ziel haben, ersparen es den Frauen, eine Wahl zwischen einer Berufskarriere und der Qualität ihres Familienlebens treffen zu müssen. Dadurch tragen sie dazu bei, dass sowohl Familienprojekte verwirklicht werden wie auch Frauen eine Beschäftigung finden. Entsprechend dient die Verringerung der Unterschiede bei der Entlohnung von Männern und Frauen auch als Anreiz für eine ausgewogenere Aufteilung der Verantwortlichkeiten in Familie und Haushalt.

2.3. Die Rolle der Maßnahmen der Europäischen Union in den Bereichen Beschäftigung und Chancengleichheit für die Qualität des Familienlebens

Die Familienpolitik fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Dessen ungeachtet hat sich die Europäische Union stets darum bemüht, die Auswirkungen ihrer eigenen Maßnahmen auf die Familienbeziehungen und die Lebensqualität von Familienmitgliedern zu bedenken. Jetzt bietet die Lissabon-Strategie Rahmenbedingungen für die Modernisierung der Familienpolitik durch Förderung der Chancengleichheit, und insbesondere Verbesserung der Vereinbarkeit von Berufs-, Familien- und Privatleben, die zur Erwerbsbeteiligung von Frauen beiträgt.

Schon seit langem berücksichtigt das Gemeinschaftsrecht die Bedürfnisse des Familienlebens und die damit zusammen hängenden Rechte. Die Umsetzung seiner Vorgaben im Bereich der Freizügigkeit der Personen und Arbeitnehmer in Europa hat zu einer Koordinierung der gesetzlichen Sozialversicherungssysteme[8] geführt (unter die auch die Familienleistungen fallen) und zum Recht auf Familienzusammenführung der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union, das auch für Immigranten aus Drittländern gilt, mit eigenen Ansprüchen für Ehegatten und Kinder[9]. In jüngerer Zeit hat die Besorgnis der Europäischen Union über die Lage der Kinder dazu geführt, dass Maßnahmen eingeführt wurden, die die Achtung des Rechts der Kinder auf eine Familie und auf Schutz zum Ziel haben[10] (wozu insbesondere der Schutz des Rechts am eigenen Bild, Programme zur Bekämpfung von Gewalt gegenüber Kindern, Maßnahmen zur Schaffung eines sicheren Umfelds usw. gehören).

Um die Chancengleichheit beim Zugang zur Beschäftigung für Frauen und Männer zu gewährleisten, hat man die Vereinbarkeit von Berufs-, Familien-, und Privatleben zu einem Schwerpunkt der europäischen beschäftigungspolitischen Maßnahmen gemacht. Seit 1992 ist der gemeinschaftliche Besitzstand durch einen Rechtsrahmen für den Gesundheitsschutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen und die Einführung des Mutterschaftsurlaubs bereichert worden[11]. Ebenso war eines der ersten Ergebnisse des europäischen Sozialdialogs die Einführung des Rechts auf Elternurlaub[12]. Welche Bedeutung dieser Vereinbarkeit zukommt, die für die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Frauen und für die Gleichstellung von Männern und Frauen unerlässlich ist, spiegelt sich sowohl in dem Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010[13] der Kommission wie auch in dem Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter[14] wider, der von den Mitgliedstaaten auf der Tagung des Europäischen Rats vom 23. und 24. März 2006 gebilligt worden ist.

2.4. Die Lissabon-Strategie: Stimulus für die Vereinbarkeit von Berufs-, Familien- und Privatleben

Damit die Erwerbsbeteiligung von Frauen erhöht werden kann, ist die Vereinbarkeit von Berufs-, Familien- und Privatleben zu einem integralen Bestandteil der Lissabon-Strategie geworden. Ganz besonders kommt dies bei den Zielsetzungen zum Tragen, die der Europäische Rat 2002 für die Kinderbetreuung festgelegt hat. Dies kommt auch bei den 2005 angenommenen Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung zum Ausdruck, die jetzt einen am Lebenszyklus orientierten Ansatz aufweisen; die beschäftigungspolitischen Maßnahmen müssten sich stärker an die Lebensbedingungen in den Familien entsprechend den aufeinanderfolgenden Lebensaltern anpassen. Schließlich ist im Rahmen der Lissabon-Strategie die offene Koordinierungsmethode für die Bereiche Sozialschutz und soziale Eingliederung entwickelt worden. Diese widmet sich insbesondere einer Verbesserung der Lage armer Kinder und ihrer Familien, der Modernisierung der Altersversorgungssysteme, um neue Arbeitsformen und vorübergehende Unterbrechungen der Berufstätigkeit sinnvoller berücksichtigen zu können, und der Förderung der Langzeitpflege für abhängige Personen. Die Dimension der Chancengleichheit trägt somit zur Fortentwicklung der Lissabon-Strategie bei, was in mehreren Initiativen zum Ausdruck kommen wird, die 2007 und 2008 eingeleitet werden sollen:

- Zeitnah zu der Annahme dieser Mitteilung wird die Kommission eine zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner einleiten, die aufgefordert werden, sich zum Inhalt möglicher legislativer und nicht legislativer Vorschläge zu äußern, die zu einer besseren Vereinbarkeit beitragen sollen.

- Das gesamte Jahr 2007 über finden Aktivitäten statt, mit denen man dem Auftrag des Europäischen Rates entsprechen will, der mehrfach verlangt hat, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten den Kampf gegen die Kinderarmut mit besonderem Nachdruck betreiben sollen.

- Die Kommission wird einen Prozess des Nachdenkens über die Qualität der Dienstleistungen für abhängige ältere Menschen und den Schutz gegen Misshandlungen einleiten sowie über Maßnahmen, die auf europäischer Ebene in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ergriffen werden können, um die Entwicklung und Modernisierung der Infrastrukturen und Dienstleistungen voranzutreiben, mit denen man die Alterung bewältigen will.

- Durch die laufende Konsultation, mit der man die soziale Wirklichkeit in den europäischen Gesellschaften genauer erfassen will[15], wird man neue Anhaltspunkte gewinnen, an denen sich die Reaktionen der Gemeinschaftspolitik auf die Forderungen nach Chancengleichheit und Zugang aller Generationen zu Pflegeleistungen ausrichten können.

Auf der Grundlage der einzelstaatlichen Berichte im Rahmen der Lissabon-Strategie wird im jährlichen Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission alle zwei Jahre ein Kapitel dem Stand der Vorbereitung der Union auf die Bewältigung der demografischen Herausforderung gewidmet[16].

3. DIE EUROPÄISCHE ALLIANZ FÜR FAMILIEN

Die Europäische Allianz für Familien, die vom Europäischen Rat auf seiner Frühjahrstagung in die Wege geleitet worden ist, soll zunächst als eine Plattform für den Austausch und den Erwerb von Kenntnissen hinsichtlich familienfreundlicher Maßnahmen und bewährter Verfahren der Mitgliedstaaten dienen, mit denen die Herausforderung des demografischen Wandels bewältigt werden sollen. Zur Einrichtung dieser Plattform wird die Kommission von 2007 an entsprechende Instrumente für den systematischen Austausch bewährter Verfahren und Forschungsarbeiten entwickeln (Abschnitt 3.1).

Darüber hinaus gedenkt die Kommission, im Rahmen der Europäischen Allianz für Familien die Zusammenarbeit und Partnerschaft sämtlicher betroffener Akteure anzuregen, um eine bessere Vereinbarkeit von Berufs-, Familien- und Privatleben zu fördern. In Ergänzung zu den Initiativen der Sozialpartner auf der europäischen Ebene ruft die Kommission die Mitgliedstaaten dazu auf, Partnerschaften aufzubauen, mit denen diese Vereinbarkeit gefördert werden soll, und dazu von den ihnen zur Verfügung gestellten neuen Mitteln der Strukturfonds Gebrauch zu machen (Abschnitt 3.2).

Anlässlich des für 2010 vorgesehenen 3. Demografieforums wird die Kommission einen Bericht über das im Rahmen der Europäischen Allianz für Familien Erreichte erstatten.

3.1. Eine Plattform für den systematischen Austausch bewährter Verfahren und Forschungsarbeiten

Gerade wegen der großen Vielfalt der familienpolitischen Maßnahmen bietet die Europäische Union beachtliche Möglichkeiten für den Austausch bewährter Verfahren im Bereich staatliche Politik und für die Vertiefung der Forschungsarbeiten über ihre Auswirkungen an. Zu diesem Zweck wird die Kommission Folgendes einrichten:

1. Eine hochrangige Gruppe von Regierungssachverständigen für Fragen der Demografie

Zeitnah zu der Annahme dieser Mitteilung wird die Kommission die in der Mitteilung über die demografische Zukunft Europas vorgesehene hochrangige Gruppe von Regierungssachverständigen für Fragen der Demografie einrichten. Aufgabe dieser Gruppe ist es, die Kommission bei der Vorbereitung von Berichten und zweijährlichen Foren zum Thema Demografie zu beraten und sie bei der Durchführung der nachstehend aufgeführten Analysen und Erfahrungsaustausch zu unterstützen.

2. Europäische, nationale, regionale und lokale Foren und Netze

Alle zwei Jahre organisiert die Kommission ein europäisches Demografieforum, auf dem die Bilanz der demografischen Entwicklung und der Verfolgung der in der Mitteilung über die demografische Zukunft Europas vorgeschlagenen Ausrichtungen gezogen werden soll. Das erste Forum hat im Oktober 2006 stattgefunden und das nächste ist für den Herbst 2008 vorgesehen. Weitere Foren, sowohl auf nationaler als auch auf regionaler und lokaler Ebene, sollen angeregt und unterstützt werden. In der Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“[17] ist ausdrücklich die Möglichkeit vorgesehen, einschlägige Vorhaben auf regionaler und lokaler Ebene aktiv zu unterstützen.

3. Eine Beobachtungsstelle für bewährte Verfahren

Die Kommission wird die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen aufrufen, eine Beobachtungsstelle für bewährte Verfahren auf familienpolitischem Gebiet einzurichten. Die von dieser Beobachtungsstelle gesammelten Informationen werden in die Arbeit der europäischen und dezentralen Foren eingehen.

4. Ein Forschungsinstrumentarium

Das 7. Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung ermöglicht die weitere Unterstützung von Forschungsarbeiten zu Fragen der Demografie und zum Thema Familien über eine Finanzierung spezifischer Aktivitäten, aber auch bereichsübergreifend, damit man sämtliche Auswirkungen des demografischen Wandels auf die sozialen Strukturen berücksichtigen kann. Dieses Rahmenprogramm wie auch das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation können die Familien auch dadurch unterstützen, dass sie die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien im Interesse der Unabhängigkeit und Lebensqualität älterer Menschen vorantreiben.

Die Kommission wird sich auch an der Weiterentwicklung der OECD-Datenbank über Familien beteiligen und an Instrumenten zur Analyse familienpolitischer Maßnahmen arbeiten, um sie den Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen. Mittels dieser Analyseinstrumente lässt sich dann bewerten, wie wirksam ihre Maßnahmen im Hinblick auf sämtliche verfolgten Ziele sind (Verwirklichung des Kinderwunschs, Gleichstellung von Männern und Frauen sowie Chancengleichheit und soziale Eingliederung im Allgemeinen, insbesondere bei Kindern). Im Jahr 2008 soll eine Eurobarometer-Erhebung zur Lage der Familien und ihren Bedürfnissen stattfinden.

3.2. Mobilisierung der europäischen Strukturfonds

Wie aus den Erfahrungen mit dem Programm EQUAL[18] und der im Januar 2007 von der Europäischen Kommission organisierten Konferenz hervorgeht, bei der es um Initiativen der Regionen im Hinblick auf die demografische Herausforderung ging, sind zahlreiche Pilotprojekte geeignet, die Einführung neuer Maßnahmen auf nationaler oder lokaler Ebene anzuregen, mit denen die Chancengleichheit und die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben unterstützt werden sollen. Die strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft 2007-2013[19] empfehlen derartige Innovationen, insofern sie die Anpassung an den demografischen Wandel zum Ziel haben[20]. Die Kommission fordert daher die Mitgliedstaaten auf zu gewährleisten, dass mit den von ihnen vorgelegten operationellen Programmen derartige Aktionen unterstützt werden können. Sie wird zu diesem Zweck in Zusammenarbeit mit der oben erwähnten Gruppe von Regierungssachverständigen einen Leitfaden für lokale und regionale Akteure ausarbeiten, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die von ihnen beschlossenen Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Berufs-, Familien- und Privatleben und zur Verbesserung der Lebensqualität zu konkretisieren. Über diese dezentralen Aktivitäten soll auf dem nächsten europäischen Demografieforum ein Gedankenaustausch stattfinden.

4. SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die nationalen familienpolitischen Maßnahmen stärken die Solidarität zwischen den Generationen, denn sie ermutigen zu einem Ansatz, der sich stärker an den Bedürfnissen der Familien bei der Betreuung von Kindern und abhängigen Personen orientiert und eine ausgewogenere Aufteilung der Verantwortlichkeiten in Familie und Haushalt fördert. Dies wird zu einer höheren Lebensqualität für alle sowie zu günstigeren Rahmenbedingungen für die Verwirklichung von Familienprojekten führen. Die Neuorientierung der familienpolitischen Maßnahmen wird auch zu mehr Wachstum und Beschäftigung beitragen, insbesondere durch eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen.

Die Lissabon-Strategie stellt einen geeigneten Rahmen für die Förderung nationaler familienpolitischer Maßnahmen dar, da sie einen Fokus auf die Gleichstellung von Männern und Frauen wie auch auf Chancengleichheit im Allgemeinen legt. Hauptverantwortlich bleiben jedoch die Mitgliedstaaten. Die Kommission befürwortet uneingeschränkt Erfahrungsaustausch und Forschungsarbeiten im Rahmen der Europäischen Allianz für Familien, die die Modernisierung zu einem Anliegen von allgemeinem Interesse macht.

ANNEX - MAIN EUROPEAN DATA ON FAMILIES AND FAMILY POLICIES

The family as a support network 13

Mean actual and ideal number of children, by country. Women aged 40 to 54 14

Frequency of care and housework by sex, age and country groups (%) 15

Difference of employment rate for women with and without children 16

Provision of childcare in European countries in 2005 17

Social protection benefits targeted at family support in the EU 18

Preferences for family measures 19

At-risk-of-poverty rates by household type, 2005 20

The family as a support network

From whom do you get support in the following situations? | If you needed help around the house when ill | If you needed advice about a serious personal or family member | If you were feeling a bit depressed and wanting someone to talk to | If you needed to urgently raise an important sum of money to face an emergency |

Women aged 18–34 | 42 | 4 | 53 | 4 | 9 | 88 |

Women aged 35–64 | 49 | 10 | 40 | 10 | 16 | 75 |

Women aged 65+ | 6 | 10 | 84 | 5 | 6 | 88 |

Men aged 18–34 | 17 | 7 | 77 | 2 | 8 | 90 |

Men aged 35–64 | 32 | 14 | 54 | 5 | 11 | 84 |

Men aged 65+ | 5 | 7 | 88 | 6 | 5 | 89 |

NMS-10 |

Women aged 18–34 | 52 | 5 | 44 | 6 | 14 | 80 |

Women aged 35–64 | 48 | 17 | 35 | 12 | 16 | 72 |

Women aged 65+ | 9 | 16 | 75 | 6 | 5 | 89 |

Men aged 18–34 | 28 | 9 | 62 | 3 | 14 | 83 |

Men aged 35–64 | 35 | 20 | 45 | 6 | 16 | 79 |

Men aged 65+ | 9 | 13 | 78 | 6 | 5 | 90 |

Q37a, b, c: How often are you involved in any of the following activities outside your paid work: a) Caring for and educating Children; c) Caring for elderly/disabled relatives?Note: the modalities ‘less often’ and ‘never’ are aggregated together.Source: EQLS, 2003; row percentages.

Difference of employment rate for women with and without children*

2005 |

EU25 | 14.2 |

EU15 | 13.2 |

EU10 | 19.5 |

BE | 2.1 |

CZ | 39.2 |

DK | 3.4 |

DE | 26.5 |

EE | 30.0 |

EL | 3.5 |

ES | 7.5 |

FR | 10.2 |

IE | 18.2 |

IT | 6.8 |

CY | 3.4 |

LV | 18.0 |

LT | 2.8 |

LU | 7.0 |

HU | 35.3 |

MT | 17.2 |

NL | 9.4 |

AT | 14.4 |

PL | 11.1 |

PT | -3.8 |

SI | -1.5 |

SK | 34.5 |

Fl | 17.5 |

UK | 21.2 |

* Difference in employment rates for women with children under 6 and women without children (age group 20-50).Source: EU Labour Force Survey – Spring data, LU 2003, 2004 and 2005: Annual average data. Data not available for SE.

Provision of childcare in European countries in 2005

Children cared for (by formal arrangements other than by the family) up to 30 hours / 30 hours or more per usual week as a proportion of all children of same age group

Country | 0 – 2 years | 3 years – mandatory school age | Mandatory school age – 12 years | Admission age to mandatory school |

1 – 29h. | 30h. or + | 1 – 29h. | 30h. or + | 1 – 29h. | 30h. or + | (pre-primary included) |

EU Member States |

BE | More and better working part-time opportunities | 85.2 | Flexible working hours | 80.5 | Lower wage and income taxes | 80.2 |

CZ | An allowance at the birth of child | 90.5 | Lower wage and income taxes | 87.8 | Improved parental leave arrangements | 86.8 |

EE | A substantial decrease in the costs of education | 96.0 | A substantial rise in child allowance | 94.5 | Improved parental leave arrangements | 91.0 |

FI | Flexible working hours | 82.6 | Lower wage and income taxes | 79.5 | Financial support for parents taking care of their children | 79.3 |

DE | More and better working part-time opportunities | 89.9 | Flexible working hours | 89.3 | Better day-care facilities for children under 3 years old | 88.5 |

HU | Better housing for families | 94.9 | A substantial decrease in the costs of education | 93.7 | A substantial rise in child allowance | 92.3 |

IT | More and better working part-time opportunities | 89.2 | A substantial rise in child allowance | 89.2 | Lower wage and income taxes | 88.9 |

LT | An allowance at the birth of child | 95.9 | Financial support for parents taking care of their children | 95.7 | Improved parental leave arrangements | 94.7 |

NL | More and better working part-time opportunities | 78.9 | Flexible working hours | 72.0 | Improved parental leave arrangements | 71.2 |

PL | Child allowance dependent on family income | 92.5 | An allowance at the birth of child | 92.2 | Improved parental leave arrangements | 91.1 |

RO | Lower wage and income taxes | 98.2 | Improved parental leave arrangements | 97.9 | Better housing for families | 97.4 |

SI | Better housing for families | 97.8 | Better day-care facilities for children under 3 years old | 97.8 | Improved parental leave arrangements | 97.3 |

CY | Lower wage and income taxes | 95.9 | Improved parental leave arrangements | 93.7 | Flexible working hours | 91.5 |

Respondents up to 50 years old ("very in favour" and "somewhat in favour").The Demographic Future of Europe – Facts, Figures, Policies: Results of the Population Policy Acceptance Study (PPAS)- Survey with interviews of 34 000 Europeans in 14 countries from 1999 to 2003 – Federal Institute for population research and Robert Bosch Foundation 2006.

At-risk-of-poverty rates by household type, 2005

Single parent with dependent children | Two adults with one dependent child | Two adults with two dependent children | Two adults with three or more dependent children | Three or more adults with dependent children |

EU25 | 33s | 12s | 14s | 26s | 14s |

EU15 | 32s | 11s | 13s | 25s | 14s |

NMS10 | 38s | 15s | 19s | 36s | 17s |

BE | 36 | 9 | 10 | 21 | 17 |

BG | : | : | : | : | : |

CZ | 41 | 9 | 11 | 25 | 9 |

DK | 21 | 4 | 5 | 14 | 5 |

DE | 30 | 10 | 7 | 13 | 7 |

EE | 40 | 13 | 12 | 25 | 13 |

IE | 45 | 12 | 13 | 26 | 11 |

GR | 43 | 14 | 18 | 33 | 28 |

ES | 37 | 14 | 23 | 36 | 18 |

FR | 26 | 8 | 9 | 20 | 15 |

IT | 35 | 15 | 22 | 35 | 21 |

CY | 35 | 9 | 9 | 14 | 8 |

LV | 31 | 14 | 18 | 39 | 13 |

LT | 48 | 15 | 18 | 44 | 14 |

LU | 32 | 13 | 17 | 20 | 14 |

HU | 27p | 15p | 15p | 26p | 11p |

MT | 51 | 13 | 15 | 35 | 10 |

NL | 26 | 9 | 10 | 20 | 6 |

AT | 27 | 9 | 11 | 20 | 9 |

PL | 40 | 17 | 23 | 45 | 23 |

PT | 34 | 17 | 25 | 39 | 15 |

RO | 27 | 11 | 16 | 44 | 23 |

SI | 22p | 9p | 10p | 17p | 6p |

SK | 32 | 13 | 17 | 24 | 13 |

FI | 20 | 7 | 5 | 12 | 8 |

SE | 18 | 4 | 4 | 9 | 12 |

UK | 38p | 11p | 13p | 29p | 13p |

IS | 14 | 8 | 8 | 10 | 5 |

NO | 19 | 4 | 5 | 10 | 4 |

Source: Eurostat SILC(2005) Income data 2004; except for UK, income year 2005 and for IE moving income reference period (2004-2005); RO National HBS 2005, income data 2005.Notes: Risk-of-poverty defined as income below 60% of the median income.: = Not available.p = Provisional value.s = Eurostat estimation.

[1] Die demografische Zukunft Europas – Von der Herausforderung zur Chance - KOM(2006) 571.

[2] Erste Europäische Erhebung über die Lebensqualität 2003. Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

[3] Bericht über die soziale Lage 2005/6.

[4] Die Angaben über die Ausgaben für Familien umfassen nicht Steuervergünstigungen, Ausgaben für Bildung, insbesondere Vorschulerziehung, und die übrigen Maßnahmen zu Gunsten von Familien oder Maßnahmen, bei denen Familienlasten berücksichtigt werden (Wohnungskosten, soziale Eingliederung usw.).

[5] Bericht des IAA über Frauen und soziale Sicherheit 1988.

[6] Eurobarometer-Umfrage 273 „European social reality“: das Familienleben ist einer der Werte, die die Europäer bei der Antwort auf Umfragen über das Wohlergehen hervorheben.

[7] Die Arbeiten der OECD zum Thema Frühförderung und Erziehung von Kleinkindern zeigen auf, dass der Aufbau von Strukturen, bei denen Betreuung und Erziehung miteinander verbunden sind, nicht nur deshalb erforderlich ist, weil er zur Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben beiträgt, sondern auch, weil er ermöglicht, die Ausgrenzung zu bekämpfen und die Bildung von Humankapital schon in einem sehr frühen Alter zu fördern.

[8] Mitteilung der Kommission – Freizügigkeit der Arbeitnehmer – Volle Nutzung der Vorteile und Möglichkeiten - KOM(2002) 694.

[9] Richtlinie 2003/86/EG des Rates betreffend das Recht auf Familienzusammenführung, Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten.

[10] Mitteilung im Hinblick auf eine EU-Kinderrechtsstrategie - KOM(2006) 367.

[11] Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (zehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG).

[12] Richtlinie 96/34/EG des Rates vom 3. Juni 1996 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Elternurlaub.

[13] SEK(2006) 275 vom 1.3.2006.

[14] Schlussfolgerungen des Vorsitzes, 7775/1/06/ REV 1.

[15] Die soziale Wirklichkeit in Europa – eine Bestandsaufnahme - KOM(2007) 63.

[16] Vgl. KOM(2006) 571.

[17] Mitteilung der Kommission „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ - KOM(2006) 675 vom 8.11.2006.

[18] Berichte über durch den Europäischen Sozialfonds finanzierte Aktionen im Bereich Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere im Rahmen des transnationalen Programms EQUAL, können auf der Website der Europäischen Kommission eingesehen werden.

[19] Entscheidung des Rates über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft - KOM(2006) 386.

[20] Die Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 vom 5. Juli 2006 über den ESF enthält die Forderung „den wichtigen Aspekten und Auswirkungen der demografischen Veränderungen der Erwerbsbevölkerung der Gemeinschaft zu begegnen“.

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