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Document 52012DC0408

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union – Betrugsbekämpfung - Jahresbericht 2011

/* COM/2012/0408 final */

52012DC0408

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union – Betrugsbekämpfung - Jahresbericht 2011 /* COM/2012/0408 final */


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union – Betrugsbekämpfung - Jahresbericht 2011

Zusammenfassung

Die Kommission legt diesen jährlichen, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten erstellten Bericht über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union im Jahr 2011 nach Artikel 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vor.

Der Bericht gibt darüber Aufschluss, wie groß das Risiko ist, dass EU-Gelder (Einnahmen und Ausgaben des EU-Haushalts) in Form von Unregelmäßigkeiten oder betrügerischen Handlungen missbräuchlich verwendet werden und welche Vorsorgemaßnahmen diesbezüglich ergriffen werden.

Unlängst ergriffene Maßnahmen zum Schutz der finanziellen Interessen der EU

Die Kommission hat im Jahr 2011 eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung des straf- und des verwaltungsrechtlichen Rahmens für den Schutz der finanziellen Interessen der EU angenommen:

– einen geänderten Vorschlag zur Reform des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF),

– die Betrugsbekämpfungsstrategie der Kommission einschließlich eines Aktionsplans zur Bekämpfung von Schmuggel entlang der Ostgrenze der EU,

– die Mitteilung „Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union durch strafrechtliche Vorschriften und verwaltungsrechtliche Untersuchungen“,

– die Mitteilung „Korruptionsbekämpfung in der EU“,

– Vorschläge zur Reform der Vergabevorschriften für öffentliche Aufträge und

– eine Mitteilung zur Zukunft der Mehrwertsteuer.

Weniger betrügerische Handlungen oder sonstige Unregelmäßigkeiten zu Lasten des EU-Haushalts

Im Jahr 2011 wurden in allen Bereichen zusammen 1 230 betrügerische Handlungen gemeldet, was einem Rückgang um etwa 35 % gegenüber 2010 entspricht. Das geschätzte Schadensvolumen der gemeldeten Betrugsfälle belief sich auf insgesamt 404 Mio. EUR und nahm somit um ca. 37 % gegenüber 2010 ab. Die sonstigen Unregelmäßigkeiten und ihr Schadensvolumen gingen um 17 % bzw. 6 % zurück.

Die Abnahme der gemeldeten Betrugsfälle und ihres Gesamtschadensvolumens war nach dem starken Anstieg im Jahr 2010 zu erwarten gewesen, da letzterer auf die „zyklische“ Wirkung des Abschlusses des Programmplanungszeitraums 2000-2006 im kohäsionspolitischen Bereich und auf die beschleunigte Berichterstattung infolge der Einführung des Systems für die Meldung von Unregelmäßigkeiten (Irregularities Management System – IMS) zurückzuführen war. Die Wirkung dieser beiden Faktoren hat sich inzwischen erschöpft.

Während das Gesamtbild beruhigend ist und insbesondere belegt, dass die von der Kommission eingeführten Strukturen zur Bekämpfung von Unregelmäßigkeiten wirksam funktionieren und die Verwaltungs- und Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten allgemein verbessert worden sind, existieren gleichwohl noch immer erhebliche Unterschiede bei den Methoden der einzelnen Mitgliedstaaten für die Berichterstattung über Betrugsfälle und Unregelmäßigkeiten. Bestimmte Mitgliedstaaten vermelden nach wie vor sehr niedrige Betrugsquoten, was Fragen über die Eignung ihrer nationalen Berichterstattungssysteme aufwirft. Diese Mitgliedstaaten sollten daher darüber Bericht erstatten, wie ihre nationalen Kontrollsysteme auf Zielbereiche, in denen das Risiko von Betrugsdelikten und Unregelmäßigkeiten hoch ist, zugeschnitten werden.

Die Bedrohungsanalyse hat zudem ergeben, dass nach wie vor die konkrete Notwendigkeit besteht, gegen Betrug vorzugehen. Dies gilt insbesondere in Rezessionen und bleibt ein vorrangiges Ziel der Kommission.

Verbesserte Betrugsbekämpfungssysteme im kohäsionspolitischen Bereich

Die Analyse des diesjährigen Schwerpunktbereichs (Maßnahmen und gemeldete Unregelmäßigkeiten in dem mit hohen Risiken behafteten Bereich der Kohäsionspolitik) hat ergeben, dass sich das Finanzkontroll- und Risikomanagementsystem verbessert hat. Bei diesen Verbesserungen handelt es sich um rechtliche Bestimmungen und Leitlinien, nationale oder regionale Strategien, die Verwendung von Risikoindikatoren, Verwaltungsverfahren und Kooperationen zwischen nationalen Behörden.

Weitere Fortschritte sind hingegen noch bei der Überwachung der Ergebnisse verwaltungs- oder strafrechtlicher Untersuchungen der Mitgliedstaaten zur Betrugsbekämpfung einschließlich Einziehungsmaßnahmen bei Endempfängern im kohäsionspolitischen Bereich erforderlich.

Darüber hinaus bedarf es besserer Betrugsstatistiken, damit die Kommission und die Mitgliedstaaten ihr Vorgehen auf Hochrisikobereiche konzentrieren können.

Verbesserte Einziehungsverfahren

Die Einziehungsverfahren sind vor allem bei den Heranführungshilfen und den Direktausgaben verbessert worden. Die Kommission fordert alle Mitgliedstaaten und Heranführungsländer mit niedrigen Einziehungsquoten auf, ihre einschlägigen Verfahren zu beschleunigen, die bestehenden Rechtsinstrumente und Garantien zu nutzen, wenn Unregelmäßigkeiten aufgedeckt werden, und in allen Fällen, in denen ausstehende Schulden nicht bezahlt werden, Vermögenswerte zu beschlagnahmen.

1.           Einleitung

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat alljährlich in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen Bericht nach Artikel 325 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vor, in dem die Maßnahmen, die zur Umsetzung dieses Artikels (d.h. zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten Unregelmäßigkeiten) ergriffen wurden, zusammengefasst werden.

Gemäß dem Vertrag teilen sich die Union und die Mitgliedstaaten die Verantwortung für den Schutz der finanziellen Interessen der EU und die Betrugsbekämpfung. Die Behörden der Mitgliedstaaten verwalten vier Fünftel aller EU-Ausgaben und ziehen die traditionellen Eigenmittel[1] der EU ein. In diesen beiden Bereichen führt die Kommission die Gesamtaufsicht, setzt Normen und überprüft die Einhaltung der Rechtsvorschriften. Eine enge Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten ist von wesentlicher Bedeutung für einen wirksamen Schutz der finanziellen Interessen der EU. Daher soll dieser Bericht vorrangig anhand der vorliegenden Daten aufzeigen, in wie weit diese Zusammenarbeit funktioniert hat und wie sie weiter verbessert werden könnte.

Dieser Bericht enthält ferner eine Beschreibung der auf EU-Ebene ergriffenen Betrugsbekämpfungsmaßnahmen sowie eine sich auf die Antworten zu einem einschlägigen Fragebogen gründende Zusammenfassung bzw. Bewertung der von den Mitgliedstaaten im spezifischen Bereich der Kontrollen auf dem Gebiet der Kohäsionspolitik ergriffenen Maßnahmen. Darüber hinaus werden in dem Bericht die neuesten von den Mitgliedstaaten mitgeteilten Informationen über Betrugsdelikte und Unregelmäßigkeiten und über den Stand der Einziehungsmaßnahmen vorgestellt.

Der Bericht wird durch vier Arbeitsdokumente der Kommissionsdienststellen[2] ergänzt.

2.           Gemeldete Betrugsdelikte und sonstige Unregelmäßigkeiten

Die Mitgliedstaaten sind nach dem EU-Recht verpflichtet, der Kommission vierteljährlich über alle Unregelmäßigkeiten Bericht zu erstatten, die sie im Bereich der geteilten Mittelverwaltung, bei den Heranführungshilfen und bei den traditionellen Eigenmittel aufgedeckt haben.

Konkret müssen die Mitgliedstaaten der Kommission mitteilen, ob es sich bei den gemeldeten Unregelmäßigkeiten um Fälle von Betrugsverdacht handelt (falls diesbezüglich verwaltungs- und/oder strafrechtliche Verfahren auf nationaler Ebene eingeleitet wurden, um zu ermitteln, ob vorsätzliches Verhalten wie beim Straftatbestand des Betrugs[3] vorliegt) und die mitgeteilten Angaben jeweils um etwaige aktuelle Informationen über den Abschluss der betreffenden Verfahren zur Verhängung von Sanktionen ergänzen.

In diesem Bericht wird grob zwischen zwei Arten von Unregelmäßigkeiten unterschieden:

„als Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten“ sind Unregelmäßigkeiten, bei denen vermutet wird oder bereits festgestellt wurde, dass betrügerisches Verhalten vorliegt, einschließlich jener Unregelmäßigkeiten, die zwar nicht von den Mitgliedstaaten als Betrug gemeldet wurden, aber bei deren näherer Analyse sich Anhaltspunkte für betrügerisches Verhalten ergeben haben.[4]

„nicht als Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten“ sind alle sonstigen Unregelmäßigkeiten, die gemeldet, aber bei denen kein betrügerischer Charakter festgestellt wurde.

Im Allgemeinen hat sich die Qualität der Meldungen über Unregelmäßigkeiten sowohl in Bezug auf die Vollständigkeit der Angaben als auch in Bezug auf die zeitliche Nähe verbessert. Zwar bestehen noch einige Mängel und Inkonsistenzen, aber dies nur bei einer begrenzten Zahl von Fällen ohne nennenswerte Auswirkungen auf die Genauigkeit dieser Analyse. Die Vergleichbarkeit der von denen einzelnen Mitgliedstaaten gemachten Angaben zu den „als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten“ und den „nicht als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten“ ist möglicherweise nicht in allen Fällen in vollem Umfang gegeben, da sie von den unterschiedlichen mitgliedstaatlichen Praktiken und Vorschriften abhängt.

Wie vom Europäischen Parlament erörtert und gefordert, wird die Kommission künftig mehr Gewicht auf die Analyse der als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten legen.

2.1.        Analyse der vermuteten oder festgestellten Betrugsdelikte, die von den Mitgliedstaaten im Jahr 2011 gemeldet wurden

Im Zeitraum 2007-2011 blieb die Zahl der in allen Sektoren zusammen als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten relativ stabil bis zum Jahr 2010 (siehe Abbildung 1). Im Jahr 2011 wurden in allen Sektoren zusammen 1 230 Unregelmäßigkeiten als Betrug (d.h. vermutete und festgestellte Fälle von Betrug) gemeldet, also rund 35 % weniger als im Jahr 2010 (siehe Tabelle 1). Das geschätzte Gesamtschadensvolumen der als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten (404 Mio. EUR) ist gegenüber 2010 um 37 % zurückgegangen.

Abbildung 1: als Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten und ihre Schadensbeträge in allen Sektoren zusammen im Zeitraum 2007-2011

Die Abnahme der als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten und ihres Gesamtschadensvolumens war nach dem Anstieg in den Jahren 2009 und 2010 teilweise erwartet worden. Hauptgründe für den Rückgang waren das Ende der vorübergehend beschleunigten Berichterstattung infolge der Einführung des Systems für die Meldung von Unregelmäßigkeiten (Irregularities Management System – IMS) im Jahr 2008, eine allgemeine Verbesserung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme (insbesondere im kohäsionspolitischen Bereich), der „zyklische“ Charakter der betreffenden Programme, infolge dessen die Zahl der gemeldeten Unregelmäßigkeiten gegen Ende des Abschlusses des Programmplanungszeitraums 2000-2006 (d.h. in den Jahren 2009 und 2010) zunahm[5] und anschließend wieder sank, da der Programmplanungszeitraum 2007-2013[6] progressiv umgesetzt wird.

Tabelle 1: als Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten 2011

Bereich || als Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten || geschätztes Schadensvolumen aufgrund von als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten

2010 || 2011 || 2010 || 2011

(Mio. EUR) || % der Mittelzu- weisungen || (Mio. EUR) || % der Mittelzu- weisungen

Landwirtschaft || 414 || 139 || 69 || ca. 0,12 % || 77 || ca. 0,14 %

Fischerei || 0 || 2 || 0 || 0 % || 0.03 || ca. 0,005 %

Kohäsionspolitik || 464 || 276 || 364 || ca. 0,74 % || 204 || ca. 0,40 %

Heranführungshilfen || 101 || 56 || 41 || ca. 2,53 % || 12 || ca. 0,67 %

Direktausgaben || 21 || 34 || 3,6 || ca. 0,02 % || 1.5 || ca. 0,002 %

Ausgaben insgesamt || 1000 || 507 || 478 || ca. 0,34 % || 295 || ca. 0,21 %

Einnahmen insgesamt (traditionelle Eigenmittel)[7] || 883 || 723 || 165 || (ca. 0,79 % des Gesamtbetrags der 2010 ein-gezogenen traditionellen Eigenmittel (brutto) || 109 || (ca. 0,49 % Gesamtbetrags der 2011 ein-gezogenen traditionellen Eigenmittel (brutto)

In den Ausgabenbereichen bleibt die Kohäsionspolitik der Bereich mit den meisten als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten (54 % des Gesamtaufkommens) und dem größten Schadensvolumen (69 % des Gesamtschadensvolumens).

2.1.1.     Einnahmen (traditionelle Eigenmittel)

Bei den traditionellen Eigenmitteln, war im Jahr 2011 sowohl die Zahl der über die Eigenmitteldatenbank OWNRES als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten als auch deren Gesamtschadensvolumen geringer als im Jahr 2010.

Abbildung 2: als Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten und ihre Schadensbeträge bei den traditionellen Eigenmitteln im Zeitraum 2007-2011

Bei den zum Bereich der traditionellen Eigenmittel gemeldeten Betrugszahlen bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten. Dies ist, wie bereits erwähnt, auf unterschiedliche Auslegungen der einschlägigen Vorschriften und unterschiedliche Praktiken der einzelnen Mitgliedstaaten zurückzuführen.

Die jährlichen Schwankungen bei der Höhe der Schadensbeträge sind darauf zurückzuführen, dass mitunter einzelne Betrugsfälle mit großem Schadensvolumen gemeldet werden, die sich erheblich auf die Jahreszahlen auswirken - und dies umso stärker bei jenen Mitgliedstaaten, die nur ein geringes Aufkommen an eingezogenen traditionellen Eigenmittel aufzuweisen haben. Darüber hinaus können verschiedene Faktoren die Zahlen über aufgedeckte Unregelmäßigkeiten betrügerischer oder nicht betrügerischer Art beeinflussen, beispielsweise die Handels- und die Gewerbeart, die Vorschrifteneinhaltung durch die Wirtschaftsteilnehmer, die geografische Lage des Mitgliedstaats oder die Eignung der mitgliedstaatlichen Zollkontrollstrategie für die Ermittlung von mit Risiken behafteten Einfuhren und für die Aufdeckung von eigenmittelbezogenen Betrugsdelikten und Unregelmäßigkeiten.

Infolge der bei den Prüfungen der Kommission gemachten Beobachtungen überwacht die Kommission das Vorgehen der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet sehr genau.[8]

2.1.2.     Ausgaben – geteilte Mittelverwaltung und Heranführungshilfen

2.1.2.1.  Natürliche Ressourcen (Landwirtschaft und Europäischer Fischereifonds)

Auf dem Gebiet der Landwirtschaft gibt es, was die Zahl der als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten und die betreffenden Schadensbeträge im Verhältnis zu den Gesamtausgaben anbelangt, große Unterschiede sowohl von Land zu Land als auch innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten.

Im Jahr 2011 haben die Mitgliedstaaten 139 der insgesamt 2 395 Unregelmäßigkeiten als Betrug gemeldet. Gegenüber dem Berichterstattungsjahr 2010 nahm die Zahl der als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten ab, während ihr Gesamtschadensvolumen von 69 Mio. EUR im Jahr 2010 auf 77 Mio. EUR im Jahr 2011 anstieg (siehe Abbildung 2). Dieser Anstieg lässt sich auf zwei große gemeldete Fälle mit einem Schadensvolumen von 39 bzw. 26 Mio. EUR zurückführen.

Abbildung 3: als Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten und ihre Schadensbeträge im Agrarbereich im Zeitraum 2007-2011

Am meisten betrügerischen Unregelmäßigkeiten wurden in diesem Bereich im Jahr 2011 von Bulgarien (37) und Rumänien (25) gemeldet. Einige Mitgliedstaaten mit umfangreichen Ausgaben in diesem Bereich (Deutschland, Frankreich, Spanien und das Vereinigte Königreich) melden noch immer sehr wenige Unregelmäßigkeiten als Betrug. Dies wirft die Frage auf, ob die Tatsache, dass nur wenige Unregelmäßigkeiten als Betrug gemeldet werden, entweder auf die Nichtbefolgung der Berichterstattungsvorschriften einschließlich einer unterschiedlichen Interpretation der Begriffe „Betrugsverdacht“ und „festgestellter Betrug“ zurückzuführen oder aber einer guten Eignung der vorhandenen Kontrollsysteme zur Aufdeckung von Betrug in diesen Mitgliedstaaten zu verdanken ist.

Die Kommission hat Deutschland, Frankreich, Spanien und das Vereinigte Königreich im Jahresbericht 2010 ersucht, näher zu erläutern, warum nur so wenige Unregelmäßigkeiten als Betrug gemeldet und wie ihre Kontrollsysteme an die mit einem höheren Betrugs- und Unregelmäßigkeitsrisiko behafteten Zielbereiche angepasst werden, bisher jedoch keine Antwort erhalten.

Zudem wurden Finnland, die Niederlande und Polen vor einem Jahr ersucht, durchgängiger Bericht zu erstatten, insbesondere mit Blick auf personenbezogene Daten von Personen, die Unregelmäßigkeiten oder Betrugsdelikte begangen haben. Die Niederlande und Polen haben ihre Einhaltungsquote auf über 83 % verbessert, Finnland auf fast 75 %. Dies ist ein großer Fortschritt, aber es gibt noch Verbesserungsbedarf. Die Gesamteinhaltungsquote aller 27 Mitgliedstaaten liegt zurzeit bei etwa 93 % (2010: 90 %).

Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten, prüft fortlaufend die Qualität ihrer Meldungen im Berichterstattungssystem IMS und gibt ihnen Rückmeldung über die Qualität ihrer Berichterstattung sowie über fehlende Daten.

Bezüglich des Europäischen Fischereifonds wurden zwei Unregelmäßigkeiten als Betrug gemeldet (Gesamtschadensvolumen: ca. 30 000 EUR).

2.1.2.2.  Kohäsionspolitik

Auf dem Gebiet der Kohäsionspolitik haben sich die Zahl der als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten und ihr Gesamtschadensvolumen im Jahr 2011 gegenüber dem Vorjahr erheblich (um 46 % bzw. 63 %) verringert (siehe Abbildung 3).

Wie bei den sonstigen Unregelmäßigkeiten war dieser beträchtliche Rückgang erwartet worden, da die Ursachen des im Jahr 2010 verzeichneten starken Anstiegs beseitigt wurden.[9]

Abbildung 4: als Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten und ihre Schadensbeträge im kohäsionspolitischen Bereich im Zeitraum 2007-2011

Die in den Vorjahren herausgestellten Entwicklungstendenzen haben sich im Jahr 2011 bestätigt: Polen, Deutschland und Italien haben die meisten Fälle gemeldet (149 von insgesamt 276), und Deutschland bleibt, was den Abschluss von Strafverfahren zur Feststellung und Ahndung von Betrug anbelangt, der erfolgreichste Mitgliedstaat.

Sechs Mitgliedstaaten (Belgien, Dänemark, Frankreich, Malta, die Niederlande und Zypern) haben im kohäsionspolitischen Bereich im Jahr 2011 überhaupt keine Unregelmäßigkeiten als Betrug gemeldet. Es ist noch immer nicht klar, warum dies in größeren Mitgliedstaaten (in diesem Fall Frankreich) so ist.

Bei den als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten handelte es sich meistens um falsche oder gefälschte Dokumente (Belege, Erklärungen oder Bescheinigungen), zumeist in Verbindung mit geltend gemachten nicht förderfähigen Ausgaben (Aufblähung der Projektkosten) oder mit der Nichtförderungswürdigkeit des Empfängers. Drei Fälle betrafen Korruptionsdelikte (geschätzte finanzielle Auswirkungen: 750 000 EUR).

Die Mitgliedstaaten werden ersucht, näher zu erläutern, warum im Agrarbereich und im kohäsionspolitischen Bereich nur so wenige Fälle von Betrugsverdacht gemeldet werden und wie ihre Kontrollsysteme im Hinblick auf eine bessere Betrugsverhütung und -aufdeckung in den mit einem höheren Risiko behafteten Zielgebieten angepasst werden.

2.1.2.3.  Heranführungshilfen

Auf dem Gebiet der Heranführungshilfen hat sich im Jahr 2011 der bereits im Jahr 2010 herausgestellte starke Rückgang der als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten und ihres Gesamtschadensvolumens fortgesetzt.

Ursache hierfür scheint die Tatsache zu sein, dass die Maßnahmen für die EU-10- und die EU-2-Mitgliedstaaten, die im Rahmen der Heranführungsprogramme für den Zeitraum 2000-2006 finanziert wurden, inzwischen ausgelaufen sind.

Abbildung 5: als Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten und ihre Schadensbeträge auf dem Gebiet der Heranführungshilfen im Zeitraum 2007-2011

Die meisten Fälle bei den Heranführungshilfen (Programmplanungszeitraum 2000-2006) betreffen – wie schon in den Vorjahren – den SAPARD-Fonds (Sonderprogramm zur Beitrittsvorbereitung in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung), wobei die meisten Fälle von Polen gemeldet wurden, gefolgt von Rumänien.

Die neun Unregelmäßigkeiten, die in Bezug auf das Instrument für die Heranführungshilfe (Programmplanungszeitraum 2007-2013) als Betrug gemeldet wurden, teilen sich auf alle fünf Komponenten[10] des Instruments auf. Unregelmäßigkeiten bei allen fünf Komponenten wurden von der Türkei gemeldet, wohingegen in Italien ein Einzelfall, der die grenzübergreifende Zusammenarbeit betraf, aufgedeckt wurde (Programm für die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Adria-Raum). In diesem Bereich greift nur die Türkei für die Meldung von Unregelmäßigkeiten auf das IMS zurück, Kroatien hingegen trotz aller Schulungs- und Unterstützungsmaßnahmen noch immer nicht.

Die Kommission ersucht Kroatien, die Umsetzung des IMS abzuschließen und seine Berichterstattung zu verbessern. Die Kommission ersucht die Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, das IMS umzusetzen.

2.2.        Analyse der im Jahr 2011 von den Mitgliedstaaten nicht als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten

Im Jahr 2011 hat die Zahl der nicht als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten insgesamt abgenommen (siehe Abbildung 6). Besonders stark war dieser Rückgang im kohäsionspolitischen Bereich und bei den Heranführungshilfen.

Abbildung 6: nicht als Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten und ihre Schadensbeträge im Zeitraum 2007-2011

Bei den Einnahmen haben sich die finanziellen Auswirkungen der nicht als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten gegenüber 2010 leicht erhöht (siehe Tabelle 2).

Tabelle 2: nicht als Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten im Jahr 2011

Bereich || nicht als Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten || geschätztes Schadensvolumen aufgrund von nicht als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten

2010 || 2011 || 2010 || 2011

(Mio. EUR) || % der Mittelzu- weisungen || (Mio. EUR) || % der Mittelzu- weisungen

Landwirtschaft || 1427 || 2256 || 62 || ca. 0,11 % || 101 || ca. 0,18 %

Fischerei || 1 || 46 || 0,01 || 0 % || 1,6 || ca. 0,24 %

Kohäsions-politik || 6598 || 3604 || 1186 || ca. 2,41 % || 1015 || ca. 2,00 %

Heranführungs-hilfen || 323 || 207 || 42 || ca. 2,59 % || 48 || ca. 2,63 %

Direktausgaben || 1000 || 888 || 39,5 || ca. 0,27 % || 49,9 || ca. 0,78 %

Ausgaben insgesamt || 9349 || 7001 || 1325,51 || ca. 0,94 % || 1215,5 || ca. 0,86 %

Einnahmen insgesamt (traditionelle Eigenmittel)[11] || 3861 || 3973 || 253 || (ca. 1,21 % des Gesamt-betrags der 2010 einge-zogenen tra-ditionellen Eigenmittel (brutto) || 278 || (ca. 1,24 % des Gesamt-betrags der 2011 einge-zogenen tra-ditionellen Eigenmittel (brutto)

Im Bereich der traditionellen Eigenmittel belief sich die Zahl der nicht als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten im Jahr 2011 auf 3973; gegenüber 2010 nahmen sowohl die Zahl als auch das Gesamtschadensvolumen derartiger Unregelmäßigkeiten zu.

Die Zollkontrollstrategien der Mitgliedstaaten sollten stärker auf mit hohen Risiken behaftete Einfuhren ausgerichtet werden, damit die Aufdeckungsquote für Unregelmäßigkeiten und Betrug im Bereich der traditionellen Eigenmittel weiter verbessert wird.

Auf dem Gebiet der Landwirtschaft wurden im Jahr 2011 insgesamt 2 256 Unregelmäßigkeiten verzeichnet; gegenüber 2010 nahmen sowohl die Zahl auch das Gesamtschadensvolumen derartiger Unregelmäßigkeiten zu. Der Anstieg der Zahl der Fälle ist auf die Zunahme der Ausgaben in diesem Bereich und auf die verstärkten Anstrengungen der Kommission und der Mitgliedstaaten für eine bessere Meldung von Unregelmäßigkeiten[12] zurückzuführen.

Die finanziellen Auswirkungen der nicht als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten im landwirtschaftlichen Bereich nahmen ebenfalls zu (von 62 Mio. im Jahr 2010 auf 101 Mio. EUR im Jahr 2011). Besondere Beachtung gilt in diesem Zusammenhang den Haushaltsjahren 2004-2006, die als „abgeschlossen“ betrachtet werden, da die Kontroll- und die Auditpläne abgeschlossen wurden, die betreffenden Einziehungsverfahren angelaufen sind und Unregelmäßigkeiten gemeldet wurden.

Die gleichen Ursachen, die als Gründe für die Abnahme der als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten in den Bereichen Kohäsionspolitik und Heranführungshilfen genannt wurden (der „zyklische“ Charakter der Programme, das Ende der durch die Einführung des IMS bewirkten Beschleunigung der Berichterstattung, die Verbesserung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme im kohäsionspolitischen Bereich und das Auslaufen der Heranführungshilfen für bestimmte Länder), sind auch als Ursachen für die Abnahme der nicht als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten in diesen Bereichen zu nennen.

Die nicht als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten im kohäsionspolitischen Bereich machen nach wie vor den größten Anteil aller die verschiedenen Ausgabenbereiche des EU-Haushalts betreffenden Unregelmäßigkeiten aus, wenngleich dieser Anteil (ca. 50 % aller gemeldeten Fälle im Jahr 2011) gegenüber 2010 (70 %) abgenommen hat.

Bei diesen Unregelmäßigkeiten handelt es sich mehrheitlich um Verstöße gegen die Vorschriften über die öffentliche Auftragsvergabe und über die Förderfähigkeit von Ausgaben. Dies zeigt, dass die betreffenden Kontroll- und Verwaltungssysteme noch verbesserungswürdig sind.

Die Mitgliedstaaten werden ersucht, ihre Anstrengungen zur Verbesserung der Effizienz und der Wirksamkeit ihrer Verwaltungs- und Kontrollsysteme im kohäsionspolitischen Bereich fortzusetzen.

Insgesamt hat sich die Qualität der Berichterstattung dank der Einführung und erfolgreichen Implementierung des IMS in allen Mitgliedstaaten kontinuierlich verbessert. Als letzter Mitgliedstaat hat Frankreich die Nutzung des Systems im letzten Quartal 2011 aufgenommen. Daher dürften - insbesondere wenn die Verbindung zwischen dem französischen IT-System PRESAGE und dem IMS im Jahr 2012 fertiggestellt wird - weitere Verbesserungen möglich sein.

Die Kommission ersucht Frankreich in Bezug auf den kohäsionspolitischen Bereich, die Implementierung des IMS bis Ende 2012 zum Abschluss zu bringen.

2.3.        Analyse der im Jahr 2011 als Betrug oder nicht als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten bei den von der Kommission direkt verwalteten Ausgaben

Dieser Abschnitt bezieht sich auf die vorliegenden Daten über Einziehungsanordnungen[13], die von den Kommissionsdienststellen im Zusammenhang mit Ausgaben im Rahmen der „zentralen direkten Mittelverwaltung“[14] ausgestellt wurden.

Laut dem periodengerechten Rechnungsführungssystem der Kommission (ABAC) wurden im Haushaltsjahr 2011 insgesamt 3389 Einziehungsanordnungen mit einem Gesamtvolumen von 225 Mio. EUR ausgestellt. Diese bezogen sich unter anderem auf 922 nicht als Betrug gemeldete und 24 als Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten. Die Analysen haben ergeben, dass außerdem zehn weitere Einziehungen Betrugsfällen zugeordnet werden können. Die finanziellen Auswirkungen dieser mithin 34 als Betrug einzustufenden Unregelmäßigkeiten belaufen sich auf insgesamt 1,5 Mio. EUR. Gemessen an dem Gesamtaufkommen aller Mittel, die im selben Haushaltsjahr im Rahmen der zentralen direkten Mittelverwaltung gebunden wurden, ist diese Betrugs- und Unregelmäßigkeitsquote also sehr niedrig.

3.           Einziehungen

Bei den in diesem Abschnitt vorgestellten Einziehungszahlen handelt es sich um die im Rahmen der jährlichen Gesamtrechnung der Europäischen Union veröffentlichten Angaben zu den Ausgabenbereichen[15]. Sie unterscheiden sich daher in Bezug auf ihren Umfang und ihren Inhalt von den in früheren Jahren vorgestellten Zahlen.[16]

Tabelle 3: Einziehungsquoten nach Sektoren in den Jahren 2010 und 2011

HAUSHALTSBEREICH || KONTEXT || EINZIEHUNGS-QUOTE

2010 || 2011

Traditionelle Eigenmittel || Zurzeit beträgt die Gesamtein-ziehungsquote für alle Jahre zusammen (1989-2011) 50 %. || 46 % || 52 %

Landwirtschaft und ländliche Entwicklung[17] || Die in dieser Zeile angegebenen Zahlen bezeichnen die Implementierungsquote der von der Kommission beschlossenen Finanzkorrekturen.[18] || 85 % || 77 %

Kohäsionspolitik || Die in dieser Zeile angegebenen Zahlen bezeichnen die Implementierungsquote der von der Kommission vorgenommenen Finanzkorrekturen, welche dazu dienen, Ausgaben, die nicht den anwendbaren Vorschriften entsprechen, von einer Finanzierung durch die EU auszuschließen. Finanzkorrekturen können auch vorgenommen werden, wenn in den Verwaltungs- und Kontrollsystemen von Mitgliedstaaten schwere Mängel entdeckt werden. Einziehungsanordnungen sind nur eines der verfügbaren Mittel der Kommission zur Umsetzung von Finanzkorrekturen. || 69 % || 93 %

Sonstige Verwaltungsarten[19] || Die in dieser Spalte angegebenen Zahlen bezeichnen die Wiedereinziehungsquote der unter den nicht im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung vollzogenen Teil des Haushaltsplans fallenden Beträge, die aufgrund von Fehlern oder Unregelmäßigkeiten, welche von der Kommission, vom OLAF, von den Mitgliedstaaten oder vom Europäischen Rechnungshof aufgedeckt wurden, zu Unrecht gewährt wurden. || 92 % || 92 %

3.1.        Einnahmen (traditionelle Eigenmittel)

Auf dem Gebiet der traditionellen Eigenmittel sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Beträge, die rechtsgrundlos nicht erhoben wurden, einzuziehen und in der Eigenmitteldatenbank OWNRES zu erfassen. Der aufgrund von im Jahr 2011 aufgedeckten Unregelmäßigkeiten nachzuerhebende Betrag beläuft sich auf 321 Mio. EUR (ca. 1,43 % des Bruttobetrags der gesamten für das Jahr 2011 eingenommenen traditionellen Eigenmittel). Davon haben die Mitgliedstaaten bereits 166 Mio. EUR eingezogen, so dass die Einziehungsquote für 2011 52 % beträgt. Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten ihre sich auf Fälle aus früheren Jahren beziehenden Einziehungsmaßnahmen fortgesetzt. So haben alle 27 Mitgliedstaaten zusammen im Jahr 2011 ca. 305 Mio. EUR aus im Zeitraum 1989-2011 aufgedeckten Fällen eingezogen.

Die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen zur Einziehung von traditionellen Eigenmitteln werden im Rahmen von Eigenmittelprüfungen und durch Anwendung eines Verfahrens überwacht, wonach alle abschließend als nicht einziehbar festgestellten Beträge mit einem Volumen von mehr als 50 000 EUR der Kommission gemeldet werden. Die Mitgliedstaaten werden für alle Eigenmittelausfälle, die auf Mängel ihrer Einziehungsmaßnahmen zurückzuführen sind, finanziell zur Verantwortung gezogen.

Bei über 98 % aller festgestellten Eigenmittelbeträge gibt es keine besonderen Probleme bei der Erhebung.

3.2.        Von den Mitgliedstaaten verwaltete Ausgaben

3.2.1.     Natürliche Ressourcen (Landwirtschaft und Europäischer Fischereifonds)

Auf dem Gebiet der Landwirtschaft nahm die Kommission im Rahmen des Konformitätsabschlusses Rechnungsprüfungen vor, die zu von der Kommission vorgenommenen Finanzkorrekturen in Höhe von insgesamt 822 Mio. EUR führten. Das Gesamtvolumen der beschlossenen Finanzkorrekturen belief sich auf 1,068 Mrd. EUR; die Umsetzungsquote betrug somit 77 %.

Außerdem zogen die Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Haushaltsjahr 2011 insgesamt 173 Mio. EUR von den Empfängern ein. Dies hat dazu geführt, dass bis zum Ende des Haushaltsjahres 2011 bereits 44 %[20] aller seit 2007 ausgefallenen Mittel aus dem EGFL von den Mitgliedstaaten wiedereingezogen worden waren. Die bestehenden Verrechnungsmethode (die mit der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 eingeführte „50/50-Regel“)[21] bietet den Mitgliedstaaten einen großen Anreiz, zu Unrecht gewährte Beträge so rasch wie möglich von den Empfängern zurückzufordern.

Am Ende des Haushaltsjahres 2011 belief sich die Gesamthöhe aller noch von den nationalen Behörden von den Empfängern zurückzufordernden EGFL-Beträge auf 1,2 Mrd. EUR. Der Gesamtbetrag der noch in den EU-Haushalt zurückzuführenden Mittel ist allerdings geringer, da seit 2006 bereits umfangreiche nicht eingezogene Beträge (insgesamt 0,45 Mrd. EUR) von den Mitgliedstaaten nach Maßgabe der „50/50-Regel“ in den EU-Haushalt zurückgeführt worden sind.

Zur Prüfung des neuen Verrechnungsverfahrens hat die Kommission im Zeitraum 2008‑2011 bei den für 18 Zahlstellen in 13 Mitgliedstaaten zuständigen nationalen Behörden, auf die 90 % aller am Ende des Haushaltsjahres 2011 ausstehenden Rückforderungen entfielen, Kontrollen vor Ort durchgeführt.

3.2.2.     Kohäsionspolitik

Im kohäsionspolitischen Bereich hat die Kommission im Jahr 2011 Finanzkorrekturen in Höhe von insgesamt 624 Mio. EUR vorgenommen. Das sind 93 % der insgesamt beschlossenen Finanzkorrekturen (673 Mio. EUR).

Die Gesamtquote aller bis zum Jahr 2011 durchgeführten Finanzkorrekturen erhöhte sich dadurch auf 72 %. Der Betrag der noch ausstehenden Finanzkorrekturen beläuft sich auf 2,5 Mrd. EUR.

Die Mitgliedstaaten sind in erster Linie dafür verantwortlich, dass zu Unrecht gewährte Beträge bei den Empfängern (zuzüglich etwaiger Verzugszinsen) eingezogen werden. Die von den Mitgliedstaaten eingezogenen Beträge werden in diesem Bericht, der nur auf die von der Kommission beschlossenen Finanzkorrekturen eingeht, nicht berücksichtigt.

In Bezug auf den Zeitraum 2007-2013 sind die Mitgliedstaaten rechtlich verpflichtet, der Kommission Daten über die Beträge vorzulegen, die vor dem endgültigen Abschluss des nationalen Rückforderungsprozesses von der Kofinanzierung einbehalten wurden; außerdem müssen sie die Beträge angeben, die auf nationaler Ebene effektiv bei den Empfängern eingezogen wurden. Diese Daten werden, da sie sich auf einen Teil der von den Einziehungen und Finanzkorrekturen betroffenen Beträge beziehen, im Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen „Statistische Auswertung der im Jahr 2011 gemeldeten Unregelmäßigkeiten“ vorgestellt.

3.2.3.     Andere Verwaltungsarten

Bei dem im Rahmen der direkten Mittelverwaltung durchgeführten Teil des EU-Haushalts werden Ausgaben, die nicht im Einklang mit den geltenden Bestimmungen und Vorschriften stehen, entweder per Einziehungsanordnung wiedereingezogen oder von der nachfolgenden Kostenerklärung abgezogen.[22]

Das Gesamtvolumen der bestätigten Einziehungsanordnungen für den nicht im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung durchgeführten Teil des EU-Haushalts beläuft sich auf 377 Mio. EUR. Konkret eingezogen wurden davon bisher 346 Mio. EUR (92 %).

3.2.3.1.  Heranführungshilfen

In Bezug auf die Heranführungshilfen sind in erster Linie die Empfängerländer dafür verantwortlich, dass zu Unrecht gewährte Beträge bei den Empfängern (zuzüglich etwaiger Verzugszinsen) eingezogen werden. Die diesbezüglichen Angaben in diesem Bericht beziehen sich auf die von den Empfängerländern gemeldeten Fälle von Betrugsverdacht und Unregelmäßigkeiten.

Die Einziehungsquote bei den im Jahr 2011 gemeldeten Fällen ist beträchtlich höher als die Einziehungsquoten der Vorjahre. Insgesamt wurden fast 26 Mio. EUR (46 %) wiedereingezogen.

Ebenso hat sich die (auf alle gemeldeten Beträge einschließlich der Beträge früherer Jahre beziehende) Gesamteinziehungsquote auf über 60 % (insgesamt über 100 Mio. EUR) verbessert.

Diese positiven Ergebnisse sind eine direkte Folge des Abschlusses der Heranführungshilfeprogramme.

3.2.3.2.  Von der Kommission verwaltete Ausgaben

In Bezug auf die im Jahr 2011 ausgestellten Einziehungsanordnungen im Zusammenhang mit als Betrug oder nicht als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten wurde in fast allen 922 Fällen eine vollständige oder teilweise Einziehung verzeichnet. Die Einziehungsquote bei den als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten beträgt 50 %, und die Einziehungsquote bei den sonstigen Unregelmäßigkeiten beträgt 64 %.

4.           Betrugsbekämpfungspolitik auf EU-Ebene

4.1.        Betrugsbekämpfungsmaßnahmen der Kommission im Jahr 2011

4.1.1.     Vorschlag zur Reform des OLAF

Die grundlegende Verordnung zur Festlegung der Hauptaufgaben des OLAF und seiner Befugnisse zur Durchführung von verwaltungsrechtlichen Untersuchungen[23] wird zurzeit überarbeitet. Die Kommission hat auf der Grundlage der im Laufe des Jahres 2010 durchgeführten Überlegungen und Diskussionen dem Europäischen Parlament und dem Rat im März 2011 einen geänderten Vorschlag zur Verbesserung des Legislativrahmens für die Tätigkeit des OLAF vorgelegt.

Der geänderte Vorschlag stellt darauf ab, die Effizienz der vom OLAF durchgeführten Untersuchungen zu verbessern und die Verfahrensrechte der von den Untersuchungen betroffenen Personen zu präzisieren.

Der Vorschlag wurde von der zuständigen Arbeitsgruppe des Rates analysiert und wird im Juni 2012 in informellen Dreiparteiengesprächen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission näher geprüft.

4.1.2.     Die Betrugsbekämpfungsstrategie der Kommission

Um die Verhütung und die Aufdeckung von Betrug auf EU-Ebene weiter zu verbessern, hat die Kommission im Juni 2011 eine Mitteilung über die Betrugsbekämpfungsstrategie der Kommission[24] angenommen. Die Strategie richtet sich direkt an die mit der Verwaltung von EU-Geldern befassten Kommissionsdienststellen und verfolgt folgende vorrangige Ziele:

· Aufnahme geeigneter Betrugsbekämpfungsbestimmungen in Kommissionsvorschläge für Ausgabenprogramme nach Maßgabe des neuen mehrjährigen Finanzrahmens,

· Ausarbeitung und Umsetzung von Betrugsbekämpfungsstrategien auf Ebene der Kommissionsdienststellen mit Unterstützung von Seiten des OLAF,

· Überarbeitung der Richtlinien für das öffentliche Auftragwesen zwecks Vereinfachung der Anforderungen und Begrenzung der diesbezüglich bestehenden Betrugsrisiken in den Mitgliedstaaten.

Im Jahr 2011 und Anfang 2012 wurden Fortschritte bei der Aufnahme von Betrugsbekämpfungsbestimmungen in Finanzierungsprogramme, bei der Schaffung eines Betrugsverhütungsnetzes und bei der Einrichtung einer speziellen, für alle Kommissionsdienststellen zugänglichen Website zum Thema Betrugsverhütung erzielt. Die Umsetzung dieser Strategie dürfte bis spätestens 2014 abgeschlossen sein.

4.1.3.     Aktionsplan der Kommission zur Bekämpfung des Zigaretten- und Alkoholschmuggels entlang der Ostgrenze der EU

Durch den Schmuggel mit hoch besteuerten Waren (hauptsächlich Zigaretten und Alkohol) entstehen dem EU-Haushalt und den Haushalten der Mitgliedstaaten alljährlich Einnahmenverluste in beträchtlicher Höhe. Schätzungen zufolge belaufen sich die durch den Zigarettenschmuggel in der EU bedingten unmittelbaren Ausfälle an Zolleinnahmen auf über 10 Mrd. EUR jährlich. Um gegen dieses Problem vorzugehen, hat die Kommission im Juni 2011 einen Aktionsplan zur Bekämpfung des Zigaretten- und Alkoholschmuggels entlang der Ostgrenze der EU[25] angenommen.

Der Aktionsplan enthält eine Analyse der bestehenden Maßnahmen und Probleme sowie Vorschläge für gezielte, bis spätestens 2014 zu ergreifende Abhilfemaßnahmen, die mit Hilfe der Mitgliedstaaten, Russlands und der Länder der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau und Ukraine) umgesetzt werden sollen: Stärkung der Durchsetzungskapazität, technische Unterstützung und Schulungsmaßnahmen, verstärkte Abschreckung und Sensibilisierung sowie Ausbau der operativen Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Stellen in der Region einschließlich Austausch sachdienlicher Erkenntnisse und Ausweitung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit.

Einige dieser Vorschläge sind bereits umgesetzt worden. So wurde Ende Juni 2011 in Rumänien eine operative regionale Konferenz zum Thema Tabakschmuggel abgehalten, ein Verbindungsbeamter des OLAF wurde zur EU-Delegation in Kiew entsandt, um die Zusammenarbeit mit den zuständigen ukrainischen Strafverfolgungsdiensten zu verstärken, und es wurde erstmals eine gemeinsame Zollaktion zur Bekämpfung des auf dem Schienenweg entlang der Ostgrenze der EU erfolgenden Schmuggels mit Tabak und Ausgangsstoffen für synthetische Drogen durchgeführt (siehe Abschnitt 4.2.5.3 dieses Berichts).

Die Verwirklichung der Ziele des Aktionsplans war eines der vorrangigen Ziele des Jahres 2011 und bleibt ein zentrales Ziel im Jahr 2012.

4.1.4.     Maßnahmen der Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der EU durch strafrechtliche Vorschriften und verwaltungsrechtliche Untersuchungen

Beim Schutz von EU-Geldern verfahren die Mitgliedstaaten nach Maßgabe ihrer innerstaatlichen Vorschriften. Dies führt dazu, dass es von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat große Unterschiede in Bezug auf die Verurteilungsquote bei zu Lasten des EU-Haushalts gehenden Delikten gibt (14 bis 80 %). Zudem wurden die Strafgerichtsordnungen der Mitgliedstaaten nur in begrenztem Umfang harmonisiert[26], die justizielle Zusammenarbeit ist nicht wirksam genug, und es besteht die Tendenz, Strafverfolgungsmaßnahmen nur auf inländische Fälle zu beschränken und die europäische Dimension zu ignorieren.

Auch ist die Abschreckung vor kriminellem Missbrauch von EU-Mitteln insgesamt nicht ausreichend. Daher hat die Kommission angekündigt, dass sie folgende Punkte des Rechtsrahmens zum Schutz der finanziellen Interessen der EU[27] stärken will:

· Definition der wichtigsten gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten Straftatbestände (z.B. Betrug) und anderer einschlägiger Straftatbestände (z.B. Veruntreuung),

· Verbesserung des verfahrensrechtlichen Rahmens: Ausweitung der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches zwischen den zuständigen Behörden,

· Verbesserung des institutionellen Rahmens für die Untersuchung und die strafrechtliche Verfolgung von gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten Straftaten und für die Anklageerhebung gegen die Täter: Hierzu ist es u.a. erforderlich, die bestehenden EU-Stellen (Eurojust und das OLAF) zu verstärken und eine speziell für derartige Delikte zuständige europäische Staatsanwaltschaft zu schaffen.

Bezüglich des ersten Punktes hat die Kommission am 11. Juli 2012 einen Gesetzgebungsvorschlag vorgelegt[28]. Im Hinblick auf die anderen Bereiche prüft die Kommission derzeit die verschiedenen Optionen für einschlägige Vorschläge.

Außerdem besteht nach Auffassung der Kommission die Notwendigkeit, den Schutz von Euro-Banknoten und -Münzen durch strafrechtliche Sanktionen nach Maßgabe des Arbeitsprogramms der Kommission zu verstärken. Beispielsweise könnten die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden, auf ein und dieselbe Palette von Untersuchungstechniken zurückzugreifen, und es könnten einschlägige Mindeststrafen eingeführt werden. Die Kommission arbeitet zurzeit an einem Legislativvorschlag für diesen Bereich.

4.1.5.     Mehrjähriger Finanzrahmen 2014-2020 – „Hercule III“ und „Pericles 2020“

Die Kommission hat, um die Betrugsverhütung und -bekämpfung zu verstärken, im Dezember 2011 zwei Vorschläge für Finanzierungsprogramme („Hercule III“[29] und „Pericles 2020“[30]) angenommen. Beide Vorschläge erfolgten im Zusammenhang mit dem neuen mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020. Die vorgeschlagenen Programme sollen an die derzeitigen, Ende 2013 auslaufenden Programme auf diesem Gebiet anschließen.

„Hercule III“ ist ein Finanzierungsprogramm speziell für die Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten rechtswidrigen Handlungen. Es soll die Anschaffung von Spezialausrüstung und Datenbanken für nationale Strafverfolgungsbehörden sowie Schulungsmaßnahmen für Betrugsbekämpfungsexperten ermöglichen. Als Gesamtmittelausstattung wurden 110 Mio. EUR für den vorgesehenen Zeitraum von sieben Jahren vorgeschlagen.

Neu am Vorschlag für „Hercule III“ ist, dass die Programmziele im Vergleich zu den derzeit noch laufenden Programmen verschlankt und die Umsetzung vereinfacht werden sollen. Außerdem sieht der Vorschlag vor, den Kofinanzierungsanteil bei Maßnahmen zur technischen Unterstützung von derzeit 50 auf dann 80 % zu erhöhen, womit einem von vielen Beteiligten geäußerten Anliegen nachgekommen wurde. Auf diese Weise sollen auch Mitgliedstaaten, die nur über begrenzte eigene Kofinanzierungsmittel verfügen, in die Lage versetzt werden, an diesen Programmen teilzunehmen.

Das Programm „Pericles“ umfasst Schulungs- und Unterstützungsmaßnahmen zum Schutz von Euro-Banknoten und -münzen vor Betrug und Fälschung. Gefördert werden können fach- und grenzübergreifende Workshops, Zusammenkünfte und Seminare sowie gezielte Praktika und Personalaustauschmaßnahmen für Bedienstete zuständiger nationaler Behörden in der EU und der gesamten Welt. Auch kann im Rahmen des Programms technische, wissenschaftliche und operative Unterstützung geleistet werden.

Der Vorschlag zur Auflage von „Pericles 2020“ enthält ebenfalls eine Reihe neuer Aspekte, darunter die Möglichkeit des Erwerbs neuer Ausrüstung und die Anhebung des Kofinanzierungsanteils (auf bis zu 90 % in Ausnahmefällen). Als Gesamtmittelausstattung wurden 7,7 Mio. EUR für den vorgesehenen Zeitraum von sieben Jahren vorgeschlagen.

Beide Vorschläge werden noch im Jahr 2012 vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert werden.

4.1.6.     Neue Struktur und geänderte Untersuchungsverfahren des OLAF

Das OLAF leitete im März 2011 eine interne Prüfung ein, um insbesondere seine Organisationsstruktur und seine Untersuchungsverfahren zu verbessern.

Als Ergebnis dieser Prüfung wurde mit Wirkung vom 1. Februar 2012 ein neuer Organisationsplan des OLAF eingeführt. Durch die neue Struktur wurden die laufenden Kosten und der Verwaltungsaufwand reduziert, die Zahl der mit Untersuchungen befassten Mitarbeiter um 30 % erhöht und die Rolle des OLAF als für die allgemeine Betrugsbekämpfungspolitik zuständige Kommissionsdienststelle gestärkt. Zudem wurden die Untersuchungsverfahren verschlankt und neue Prioritäten der Untersuchungspolitik festgelegt.

4.2.        Sonstige für die Betrugsbekämpfung relevante Maßnahmen der Kommission im Jahr 2011

4.2.1.     Mitteilung der Kommission „Betrugsbekämpfung in der EU“

Die Umsetzung des rechtlichen Rahmens für die Korruptionsbekämpfung ist in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich weit vorangeschritten und insgesamt noch immer unzufriedenstellend. Die Kommission hat daher im Juni 2011 ihre Vorstellungen bezüglich einer allgemeinen Korruptionsbekämpfungspolitik der EU für die nächsten Jahre[31] vorgestellt. Die Kommission möchte, dass der Korruptionsbekämpfung in bestimmten Politikbereichen größere Bedeutung beigemessen wird und hat zu diesem Zweck verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen: engere Zusammenarbeit, Modernisierung der EU-Vorschriften über die Beschlagnahme von Erträgen aus Straftaten, Überarbeitung der Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen, Verbesserung der Kriminalitätsstatistiken sowie verstärkte Vorgabe einschlägiger Auflagen und Bedingungen im Rahmen der Kooperations- und Entwicklungspolitik.

Die Kommission wird ab dem Jahr 2013 alle zwei Jahre einen Korruptionsbekämpfungsbericht der EU vorlegen. Dieser wird darauf abstellen, die Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen zu verschärfen, das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken, Entwicklungstrends in der EU zu ermitteln, den Austausch bewährter Praktiken zu erleichtern und den Boden für künftige politische Maßnahmen der EU zu bereiten.

4.2.2.     Modernisierung der Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen

Die Kommission hat am 20. Dezember 2011 auf der Grundlage der Ergebnisse einer Konsultation der Öffentlichkeit Legislativvorschläge[32] zur Modernisierung der Richtlinien für die öffentliche Auftragsvergabe vorgestellt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten wirksame Verfahren zur Verhütung unlauterer Geschäftspraktiken und zur Schaffung von mehr Transparenz einführen. Nach dem Dafürhalten der Kommission sind derartige Maßnahmen nicht nur für einen fairen Wettbewerb unter den Bietern, sondern auch zur Gewährleistung einer effizienten Verwendung von Steuergeldern durch die zuständigen Behörden erforderlich.

Parallel dazu hat die Kommission grundlegende, die Transparenz fördernde Maßnahmen und verfahrensrechtliche Bestimmungen für die Vergabe von Konzessionen, Bestimmungen[33] über den Ausschluss von Bewerbern, die z.B. wegen Korruption, Geldwäsche oder Betrug verurteilt wurden, sowie Maßnahmen zur Verhütung von Interessenskonflikten vorgeschlagen.

4.2.3.     Kohäsionspolitik

Bezüglich der Kohäsionspolitik für die Zeit nach 2013 hält die Kommission es für erforderlich, die Betrugsbekämpfungsaspekte durch Einführung eines nationalen Akkreditierungsverfahrens und einer Zuverlässigkeitserklärung der Fachebene mit bescheinigtem Jahresabschluss zu verstärken, um die Zuverlässigkeit zu erhöhen. In Bezug auf die finanzielle Verwaltung und die Kontrolle der Programme hat die Kommission insbesondere vorgeschlagen, dass die Bescheinigungsbehörden unter Berücksichtigung der ermittelten Risiken wirksame und angemessene Vorbeugungsmaßnahmen gegen Betrug treffen sollten.[34]

4.2.4.     Direktausgaben

Im Hinblick auf die Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung von Betrug auf dem Gebiet der Direktausgaben und der Außenhilfe hat die Kommission die Aufnahme einer Standardklausel[35] „Schutz der finanziellen Interessen der Union“ in sämtliche neuen Legislativvorschläge des neuen mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 vorgeschlagen, um die Konsistenz der Ausgabenprogramme zu erhöhen.

4.2.5.     Zölle

4.2.5.1.  Versandinformationssystem zur Betrugskämpfung

Für ein schärferes Vorgehen gegen Zollbetrug ist es erforderlich, dass alle zuständigen Behörden über die betreffenden Warendurchfuhren in der EU auf dem Laufenden sind. Zu diesem Zweck hat die Kommission bzw. das OLAF eine zentrale Datenbank konzipiert und eingeführt, in der diese Informationen gespeichert werden: das Versandinformationssystem zur Betrugskämpfung (ATIS). Seit dem 1. September 2011 haben die Kommission, die Mitgliedstaaten und die EFTA-Länder[36] Echtzeitzugriff auf das ATIS.

4.2.5.2.  Bestimmungen über die gegenseitige Amtshilfe und sonstige Betrugsbekämpfungsbestimmungen in Abkommen mit Drittländern

Um die ordnungsgemäße Anwendung der Zollvorschriften zu gewährleisten, enthalten zahlreiche Abkommen wie die Präferenzhandels-, Kooperations-, Nichtpräferenzhandels- und Zollabkommen Bestimmungen über die gegenseitige Amtshilfe sowie über die Verhütung, Untersuchung und Bekämpfung von Verstößen gegen die Zollvorschriften.

Ende 2011 waren 43 Abkommen dieser Art mit insgesamt 58 Ländern in Kraft, und es liefen Verhandlungen mit Indien, Kanada, Singapur, Malaysia, dem MERCOSUR, Georgien, Moldau und sechs WPA-Regionen (Wirtschaftspartnerschaftsabkommen) über den Abschluss von Präferenzhandelsabkommen.

4.2.5.3.  Gemeinsame Zollaktionen

Die Zollbehörden der Mitgliedstaaten und einiger Drittländer führen regelmäßig in Zusammenarbeit mit dem OLAF gemeinsame, zeitlich befristete Aktionen zur Bekämpfung des Schmuggels mit „sensiblen“ Waren und von Betrug in bestimmten Risikogebieten und/oder entlang bestimmter bekannter Handelswege durch. Die Kommission bzw. das OLAF initiiert die gemeinsamen Zollaktionen und/oder leistet jeweils die nötige Unterstützung.

Im April 2011 wurde die gemeinsamen Zollaktion „Fireblade“ von Ungarn in enger Zusammenarbeit mit der Kommission bzw. dem OLAF und Europol organisiert. Alle EU-Mitgliedstaaten sowie Kroatien, die Ukraine und Moldau wurden zur Teilnahme an der Aktion eingeladen. Diese führte zur Beschlagnahme von mehr als 28 000 Stück bzw. Paar nachgeahmte Textilwaren und Zubehör, die auf dem Straßenweg über die östlichen Grenzen der EU gelangen sollten. Mit den bei diesem Einsatz beschlagnahmten Waren hätten sich auf dem Markt Einnahmen in Höhe von 1 Mio. EUR erzielen lassen, und die geschmuggelten Zigaretten hätten weitere 1,5 Mio. EUR an Zoll- und Steuerausfällen verursacht.

Im Oktober 2011 führten die polnischen Zollbehörden in enger Zusammenarbeit mit dem OLAF die gemeinsame Zollaktion „Barrel“ durch, an der 24 EU-Mitgliedstaaten sowie Kroatien, die Türkei, Norwegen und die Schweiz teilnahmen. Diese bislang erste gemeinsame Zollaktion auf dem Gebiet des Schienenverkehrs richtete sich gegen den Schmuggel von Tabakerzeugnissen und Ausgangsstoffen für synthetische Drogen entlang den Ostgrenzen der EU. Sie führte zur Beschlagnahme von ca. 1,2 Millionen Zigaretten, die in mit Holz und Eisen beladenen Güterzügen entdeckt wurden. Das potenzielle Schadensvolumen (umgangene Zölle und Steuern) beläuft sich auf mindestens 205 000 EUR.

4.2.6.     Mehrwertsteuern

Die Kommission hat auf der Grundlage der Ergebnisse einer Konsultation der Öffentlichkeit[37] sowie der Diskussionen mit den Mitgliedstaaten und der Stellungnahmen der anderen EU-Organe im Dezember 2011 eine Mitteilung zur Zukunft der Mehrwertsteuer („Wege zu einem einfacheren, robusteren und effizienteren MwSt-System, das auf den Binnenmarkt zugeschnitten ist“)[38] angenommen.

Darin ist vorgesehen, dass neue Möglichkeiten der Betrugsbekämpfung ausgelotet werden, darunter die Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit mit Drittländern, ein „Schnellreaktionsmechanismus“ zur Bekämpfung neuer Betrugsformen und Studien über neue Steuererhebungssysteme.

Ferner wird die Kommission die Mitgliedstaaten durch technische Unterstützung und durch Kapazitätsaufbauhilfe dabei unterstützen, ihre Steuerverwaltung wirksamer, effizienter und betrugssicherer zu machen. Zudem arbeitet die Kommission zurzeit an der Einrichtung eines ständigen EU-Forums, in dessen Rahmen Steuerbehörden, Wirtschaftsvertreter und die Kommission Betrugsbekämpfungsaspekte im Zusammenhang mit der Verwaltung des MwSt.-Systems erörtern können.

4.2.7.     Internationale Übereinkommen, Instrumente und Abkommen über die Verwaltungszusammenarbeit

In der globalisierten Welt von heute wird Betrug immer öfter über Ländergrenzen hinweg verübt. Daher ist es wichtig, dass die Zusammenarbeit mit Ländern und internationalen Organisationen, die EU-Mittel erhalten und/oder gemeinsam mit der EU als Geldgeber auftreten, weltweit verstärkt wird.

Es bedarf eines robusten Rechtsrahmens, der die Partnerländer klar und deutlich dazu verpflichtet, die ihnen von der EU gewährten Mittel wirtschaftlich zu verwalten und mit der EU bei der Bekämpfung von Betrug und Korruption zusammenzuarbeiten. Um einen solchen Rechtsrahmen zu schaffen, hat die Kommission bereits verschiedene Kontroll- und Betrugsbekämpfungsbestimmungen für neue oder neu ausgehandelte bilaterale Abkommen vorgeschlagen.

Im Jahr 2011 wurden derartige Bestimmungen[39] im Rahmen der Entwürfe der Abkommen mit den Empfängerländern Afghanistan und Kasachstan sowie der Entwürfe der Assoziierungsabkommen mit drei Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan und Georgien) vorgeschlagen. Verschlankte, vorrangig auf den Informationsaustausch ausgerichtete Bestimmungen dieser Art wurden für die Abkommen mit wichtigen Geberländern wie Australien vorgeschlagen. Der Europäische auswärtige Dienst und die Kommission werden bei den betreffenden Verhandlungen im Jahr 2012 darauf hinwirken, dass diese Bestimmungen in die neuen Abkommen mit diesen Ländern aufgenommen werden.

Die Kommission bzw. das OLAF hat im Jahr 2011 zudem eine wichtige Initiative auf den Weg gebracht, durch die die Zusammenarbeit bei der Betrugsbekämpfung und insbesondere der diesbezügliche Informationsaustausch mit internationalen Organisationen wie der Weltbank (Vizepräsident für Integrität der Weltbankgruppe) ausgeweitet werden soll.

4.2.8.     Bekämpfung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen auf internationaler Ebene

Die Kommission hat den Standpunkt der EU koordiniert und gemeinsam mit dem Ratsvorsitz die EU bei den Verhandlungen über ein Protokoll zur Beseitigung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen zum Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs vertreten.

Bisher haben fünf Sitzungen des Verhandlungsgremiums stattgefunden, die bisher letzte vom 28. März bis zum 4. April 2012 in Genf. Nach intensiven Verhandlungen einigte sich das Gremium auf einen Entwurf eines Protokolls zur Beseitigung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen.

Der Entwurf wird den Vertragsparteien des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs auf ihrer nächsten Konferenz, die im November 2012 in Seoul (Südkorea) stattfindet, zur Prüfung und Annahme vorgelegt.

4.3.        Umsetzung von Betrugsbekämpfungsprogrammen

4.3.1.     „Hercule II“

Im Rahmen des Programms „Hercule II“ wurden im Jahr 2011 weitere Maßnahmen ergriffen, um insbesondere die grenz- und bereichsübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission bei der Verhütung und Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten Betrugsdelikten zu verbessern.

Schwerpunkte dabei bildeten die Verhütung und die Aufdeckung von illegalen Einfuhren von illegalen oder gefälschten Erzeugnissen einschließlich Zigaretten und Tabak (5,1 Mio. EUR), Konferenzen, Seminare und Schulungen (4,8 Mio. EUR), die Anschaffung bzw. Nutzung von externen Datenbanken für Untersuchungszwecke (ca. 2,9 Mio. EUR) und wissenschaftliche Forschungen (0,7 Mio. EUR).

4.3.2.     „Pericles“

Im Rahmen des Programms „Pericles“ werden Schulungsmaßnahmen und technische Unterstützung für nationale, mit dem Schutz der Euro-Banknoten und –Münzen vor Betrug und Fälschung befasste Behörden angeboten. Im Jahr 2011 beteiligte sich die Kommission bzw. das OLAF an 15 Maßnahmen im Rahmen von „Pericles“, darunter mehrere von den Mitgliedstaaten und/oder von der Kommission bzw. dem OLAF organisierte Konferenzen, Seminare und Personalaustauschmaßnahmen. „Pericles“ stellt schwerpunktmäßig auf die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der EU in kritischen Bereichen ab. Die Mittelausstattung des Programms belief sich im Jahr 2011 auf 1 Mio. EUR. Diese Mittel wurden zu 100 % gebunden.

4.3.3.     Informationssystem für die Betrugsbekämpfung (AFIS)

Das Informationssystem für die Betrugsbekämpfung (AFIS) besteht aus einer Reihe von Software-Anwendungen, die zur Betrugsbekämpfung dienen und einen raschen und sicheren Austausch von betrugsbezogenen Informationen zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten und der EU sicherstellen sollen. Das AFIS wird von der Kommission bzw. vom OLAF betrieben und deckt zwei Schwerpunktbereiche ab: die gegenseitige Amtshilfe in Zollsachen (gemeinsame Zollaktionen, sichere E-Mail, Versandinformationssystem zur Betrugskämpfung usw.) und die Verwaltung der von den Mitgliedstaaten und den Empfängerländern übermittelten Meldungen über Unregelmäßigkeiten.

Die Zahl der AFIS-Nutzer hat sich kontinuierlich auf inzwischen fast 10 000 in über 1 200 zuständigen Dienststellen in den Mitgliedstaaten, in Partner- bzw. Drittländern, in internationalen Organisationen sowie in den Kommissionsdienststellen und in den anderen EU-Organen erhöht.

Die operative Mittelausstattung des AFIS belief sich im Jahr 2011 auf 6 Mio. EUR. Diese Mittel wurden hauptsächlich für Instandhaltungs-, Entwicklungs- und Produktionsarbeiten (4,8 Mio. EUR) verwendet, aber auch für technische Unterstützung, Schulungen und Hardware (1,2 Mio. EUR). Der AFIS-Haushaltsplan wurde in vollem Umfang vollzogen (Mittelbindung: 99 %).

4.4.        Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. April 2011 zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften – Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2009

Das Europäische Parlament nahm am 6. April 2011 eine Entschließung zum Betrugsbekämpfungsbericht 2009 der Kommission[40] an. Die Entschließung enthält konkrete Forderungen, Bemerkungen und Vorschläge zu allen Haushaltsbereichen. Sie richtet sich an die Kommission und an die Mitgliedstaaten und betrifft eine breite Palette von Themen, darunter die Veröffentlichung der Namen der Empfänger von EU-Finanzhilfen, die nationalen Verwaltungserklärungen und das öffentliche Auftragswesen. Außerdem wird in der Entschließung Kritik am aktuellen Stand der Wiedereinziehung von EU-Finanzhilfen in sämtlichen Bereichen geübt und bemängelt, dass manche Mitgliedstaaten in bestimmten Bereichen nur eine geringe Zahl von Unregelmäßigkeiten melden.

Das Europäische Parlament begrüßte gleichwohl die Einführung des IMS und die Fortschritte, die in bestimmten Beeichen erzielt wurden, darunter die Verbesserung der allgemeinen Berichterstattungsdisziplin der Mitgliedstaaten im landwirtschaftlichen Bereich. Auch lobte es die gelungene gemeinsame Zollaktion „Diabolo II“, die von der Europäischen Kommission über das OLAF koordiniert worden war.

Die Kommission hat dem Europäischen Parlament einen Folgebericht übermittelt, in dem sie darlegt, mit welchen praktischen Maßnahmen sie den Anregungen aus der Entschließung nachzukommen gedenkt. Beispielsweise weist die Kommission in dem Bericht darauf hin, dass sie bereits in allen Bereichen der geteilten Mittelverwaltung Vereinfachungen zur Verringerung der Arbeitsbelastung der Mitgliedstaaten vorgenommen hat, von denen sie sich eine bessere Qualität, eine zeitigere Übermittlung und eine größere Vollständigkeit der mitgliedstaatlichen Berichte über aufgedeckte Unregelmäßigkeiten erwartet.

4.5.        Beratender Ausschuss für die Koordinierung der Betrugsbekämpfung (COCOLAF)

Die Mitgliedstaaten organisieren gemäß Artikel 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zusammen mit der Kommission eine enge und regelmäßige Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden. Diese Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen des Beratenden Ausschusses für die Koordinierung der Betrugsbekämpfung.[41]

Der COCOLAF trat im Jahr 2011 zweimal zusammen.[42] Er wurde über die Fortschritte bei der Umsetzung des Betrugsbekämpfungsprogramms der Kommission auf dem Laufenden gehalten und unterbreitete eigene Vorschläge. Im COCOLAF wurden u.a. folgende Themen erörtert: wirksame Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zur Betrugsverhütung und deren Anwendung auf nationaler Ebene, jährliche Berichterstattung und Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission (insbesondere über vermutete und festgestellte Fälle von Betrug und Unregelmäßigkeiten) sowie Risikoanalyse.

Unter anderem lotete der COCOLAF die Möglichkeiten zur Verschärfung der Betrugsbekämpfungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten aus und setzte beispielsweise zu diesem Zweck eine Untergruppe „Strukturmaßnahmen" ein. Die Mitgliedstaaten haben insbesondere gelobt, dass derartige Zusammenkünfte einen echten Mehrwert im Hinblick auf den Austausch bewährter Praktiken besitzen.

5.           Massnahmen der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten rechtswidrigen Handlungen

5.1.        Ergebnisse des Fragebogens über die Kontrollen zur Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten Unregelmäßigkeiten und Betrugsdelikten im kohäsionspolitischen Bereich

Jedes Jahr wählen die Kommission und die Mitgliedstaaten ein spezielles Thema aus, auf das dann im Betrugsbekämpfungsbericht des darauf folgenden Jahres anhand der Antworten, die die Mitgliedstaaten zu einem einschlägigen Fragebogen gegeben haben, näher eingegangen wird. Auf diese Weise soll der Austausch von Informationen und bewährten Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten vereinfacht und die Überwachung der Betrugsbekämpfungsmaßnahmen erleichtert werden.

Besonderes Thema dieses Jahres waren die Kontrollen zur Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten Betrugsdelikten und Unregelmäßigkeiten im kohäsionspolitischen Bereich.[43] Die Fragen bezogen sich auf Betrugsbekämpfungsuntersuchungen, die bestehenden legislativen und administrativen Maßnahmen und Strategien, die Verwendung von Betrugsindikatoren, die als Folge zu Betrugsbekämpfungsuntersuchungen eingezogenen Beträge und das für Betrugsbekämpfungsuntersuchungen eingeteilte bzw. an derartigen Untersuchungen mitwirkende Personal.

Alle Mitgliedstaaten haben legislative oder administrative Maßnahmen angegeben, die sie im Zeitraum 2007-2011 ergriffen haben. Nach Auffassung der Mitgliedstaaten haben diese Maßnahmen wesentlich zu einer besseren Betrugsverhütung im kohäsionspolitischen Bereich und/oder zu Verbesserungen des Risikomanagementsystems beigetragen.

Die Maßnahmen betrafen u.a. die Förderfähigkeitsbestimmungen, die Überprüfungen und Kontrollen vor Ort, die Meldung und die Bearbeitung von Betrugsfällen und allgemeinen Unregelmäßigkeiten, die Einziehungsverfahren, die Gegenkontrollen zur Aufdeckung und Aufklärung von Projektdoppelfinanzierungen, die Verfahren für die öffentliche Auftragsvergabe, die Einführung von Sanktionen, die Maßnahmen zur Betrugs- und Korruptionsbekämpfung, die Einsetzung von Koordinierungsstellen für die Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der EU gerichtetem Betrug, die Teilnahme von Bediensteten an Schulungen und Seminaren sowie die strafrechtliche Verfolgung von Empfängern und sonstigen in vermutete Betrugs- oder Korruptionsfälle verwickelten Personen.

Zum Thema Wirksamkeit und Effizienz teilten fast alle Mitgliedstaaten[44] mit, dass sie ein starkes und proaktives Konzept mit präventiven Maßnahmen verfolgen, die dazu geführt haben, dass mehr Unregelmäßigkeiten bereits vor der Zahlung aufgedeckt werden konnten und mithin letztendlich insgesamt weniger Unregelmäßigkeiten gemeldet wurden. Einige Mitgliedstaaten[45] vermeldeten drastisch zurückgegangene Zahlen bei den aufgedeckten Fällen von Betrugsverdacht, einen Rückgang der Fehler bei Ausschreibungen und eine größere allgemeine Transparenz von Ausschreibungen. Was die Zuverlässigkeit der finanziellen Berichterstattung anbelangt, vermeldete die Mehrheit der Mitgliedstaaten[46] eine gestiegene Quote der akzeptierten förderfähigen Beträge.

Bezüglich der Einhaltung von Rechtsvorschriften stellten mehrere Mitgliedstaaten[47] die präventive Wirkung der von der Kommission ausgearbeiteten Leitlinien für das öffentliche Auftragswesen[48], des Informationsvermerks der Kommission zu Betrugsindikatoren[49], die nationalen Bestimmungen über das öffentliche Auftragswesen, das Handbuch und die Leitlinien für die Meldung von Unregelmäßigkeiten sowie die sich auf Unregelmäßigkeiten beziehenden Artikel 27-36 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 heraus.

Die meisten Mitgliedstaaten[50] haben angegeben, dass sie nationale oder regionale Strategien oder vorgegebene Verfahrensarten[51] als Maßnahmen oder Pläne zur Betrugsverhütung und zur besseren Aufdeckung von Betrug bei den Ausgaben im kohäsionspolitischen Bereich anwenden. Die restlichen Mitgliedstaaten[52] haben angegeben, dass sie mit der bestehenden Situation zufrieden sind und in diesem Zeitraum keine neuen Strategien zur Verringerung des Betrugsrisikos eingeführt haben oder planen.

Ferner haben die meisten Mitgliedstaaten[53] geantwortet, dass sie allgemeine Indikatoren zur Neuausrichtung ihrer Kontrollen verwenden, die zur Betrugsaufdeckung und zur Verbesserung der Ergebnisse von Betrugsbekämpfungskontrollen beitragen können.

Alle Mitgliedstaaten haben Angaben zu von ihnen durchgeführten Betrugsbekämpfungsuntersuchungen und abgeschlossenen Strafverfahren im Zusammenhang mit kohäsionspolitischen Projekten der Programmplanungszeiträume 2000-2006 und 2007-2013 mitgeteilt. Einige Mitgliedstaaten haben dabei auch Informationen über die obligatorischen Kontrollen vor Ort mitgeteilt, die nach den einschlägigen EU-Vorschriften im Rahmen der Verwaltungsuntersuchungen zur Betrugsbekämpfung durchzuführen sind. Auch führen manche Mitgliedstaaten, um mögliche Betrugsdelikte aufzudecken, Kontrollen vor Ort, Prüfungen von Zahlungsaufforderungen, erste Auftragsvergabekontrollen und stichprobenartige Kontrollen der Systemaudits und ‑leistungen durch. Bei Verdacht werden weitere Kontrollen vorgenommen, und gegebenenfalls wird Anzeige bei der Polizei erstattet.

Alle Mitgliedstaaten haben ihre Überzeugung zum Ausdruck gebracht, dass ihre Finanzkontrollen ausreichend auf die Aufdeckung von Betrug ausgerichtet sind.

Einige große Mitgliedstaaten[54] haben nur eine sehr begrenzte Zahl von laufenden strafrechtlichen Untersuchungen vermeldet. Mehrere Mitgliedstaaten[55] haben sachdienliche Daten über durchgeführte Betrugsbekämpfungsuntersuchungen und abgeschlossene Strafverfahren mitgeteilt, andere[56] hingegen haben keine Angaben über abgeschlossene Strafverfahren und die betreffenden Gerichtsurteile übermittelt. Die Beträge, die die Mitgliedstaaten bezüglich der im Zusammenhang mit Betrugsbekämpfungsuntersuchungen in den Programmplanungszeiträumen 2000-2006 und 2007-2013 erfolgten Einziehungen mitgeteilt haben, legen den Schluss nahe, dass die Berichterstattung über Einziehungen zumindest als irreführend betrachtet werden kann und verbessert werden muss. So ließ sich nämlich keinerlei Verbindung zwischen den über das IMS gemeldeten Beträgen und den als Antwort auf diesen Fragebogen mitgeteilten Beträgen herstellen. Was die Höhe der in der Folge zu einer Betrugsbekämpfungsuntersuchung durchgeführten Einziehungen anbelangt, haben lediglich zwei Mitgliedstaaten[57] größere Beträge gemeldet, und nur ein Drittel aller Mitgliedstaaten[58] hatte Beträge von mehr als 1 Mio. EUR vorzuweisen. Ein weiteres Drittel aller Mitgliedstaaten[59] meldete als Antwort auf den Fragebogen nur Beträge von geringerer Höhe, und einige Mitgliedstaaten[60] vermeldeten überhaupt keine Beträge oder gaben „nicht zutreffend“ an.

Die Antworten der Mitgliedstaaten auf den Fragebogen deuten darauf hin, dass das System für die Finanzkontrolle und das Risikomanagement zur Verhütung von Betrug im kohäsionspolitischen Bereich verbessert worden ist. Die Verbesserungen betreffen die Rechtsvorschriften und Leitlinien, die nationalen oder regionalen Strategien, die Verwendung von Risikoindikatoren, die Verwaltungsverfahren und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden.

Weiterer Fortschritte bedarf es hingegen bei der Überwachung der Ergebnisse von verwaltungs- oder strafrechtlichen Untersuchungen zur Betrugsbekämpfung einschließlich der Einziehung der betreffenden Beträge.[61]

Außerdem benötigen die Kommission und die Mitgliedstaaten bessere Betrugsstatistiken, um ihre Maßnahmen auf die Hochrisikobereiche konzentrieren zu können. Die Kommission möchte diesbezüglich mehr Gewicht auf die Berichterstattung über diesen Bereich legen.

Die Mitgliedstaaten werden ersucht, die Ergebnisse strafrechtlicher Untersuchungen zu überwachen und ihre Betrugsstatistiken zu verbessern.

5.2.        Umsetzung der Empfehlungen von 2010

Die Kommission hat im Betrugsbekämpfungsbericht 2010 an die Mitgliedstaaten gerichtete Empfehlungen abgegeben, die sich unter anderem auf die gemeldeten Unregelmäßigkeiten und Betrugsfälle, die Einziehung von zu Unrecht gewährten Beträgen und die Nutzung der zentralen Ausschlussdatenbank CED gemäß Artikel 95 der Haushaltsordnung bezogen.

Die Kommission hat im Rahmen der Berichterstattung für 2011 verfolgt, wie diese Empfehlungen von den Mitgliedstaaten umgesetzt wurden. Dabei wurden einige kleinere Verbesserungen verzeichnet, insbesondere bei der Umsetzung des IMS. So muss letztere nur noch von einem Mitgliedstaat[62] abgeschlossen werden. In Bezug auf die Meldepflichten[63] im landwirtschaftlichen Bereich haben zwar die betreffenden Mitgliedstaaten gewisse Fortschritte (insbesondere bei den personenbezogenen Daten von Personen, die betrügerische Handlungen oder sonstige Unregelmäßigkeiten begangen haben, und bei der Einhaltungsquote) gemacht, aber angesichts der nach wie vor geringen Zahl der von den großen Mitgliedstaaten gemeldeten Fälle von Betrugsverdacht besteht noch immer Verbesserungsbedarf.

Bezüglich des Einnahmenbereichs haben die meisten Mitgliedstaaten bekräftigt, dass ihre bestehenden nationalen Strategien eine fortwährende Bewertung der Risiken bei sämtlichen Zöllen gewährleisten, und dass die notwendigen proaktiven und präventiven Maßnahmen zur Bekämpfung möglicher Betrugsdelikte ergriffen werden.

Bezüglich der Empfehlung zur Einrichtung der zentralen Ausschlussdatenbank CED[64] ist anzumerken, dass einige wenige Mitgliedstaaten[65] diese Datenbank bereits nutzen und einschlägige Fortschrittsberichte übermittelt haben. Andere Mitgliedstaaten haben erste Maßnahmen wie die Ernennung des zuständigen Verbindungsbeamten ergriffen oder prüfen noch, ob bzw. wie sie die Ausschlussdatenbank im nächsten Programmplanungszeitraum[66] nutzen können. Bisher sind der Kommission diesbezüglich aber keine Fälle gemeldet worden.

6.           Fazit

Dieser Bericht zeigt, dass im Jahr 2011 Fortschritte in Form angenommener politischer Maßnahmen der Kommission und der Mitgliedstaaten für einen besseren Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union erzielt wurden. Damit diese Maßnahmen in vollem Umfang umgesetzt werden können, bedarf es einer engen Zusammenarbeit zwischen den EU-Organen und den Mitgliedstaaten, die von der Kommission auch künftig überwacht werden wird.

Die Analyse der im Jahr 2011 gemeldeten Unregelmäßigkeiten hat ergeben, dass diese zahlenmäßig zurückgegangen sind und dass sich die Ergebnisse der Maßnahmen zur Wiedereinziehung von zu Unrecht gewährten EU-Geldern verbessert haben. Der Rückgang der Unregelmäßigkeiten war nach der starken Zunahme der Vorjahre zu erwarten und ist auch auf die verbesserten Kontrollen und Instrumente zurückzuführen.

Ferner hat die Analyse ergeben, dass in allen Haushaltsbereichen weitere Anstrengungen erforderlich sind, um weitere Fortschritte zu erzielen und um zu verhindern, dass infolge der gegenwärtigen Finanzkrise mehr betrügerische Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU begangen werden. Daher empfiehlt die Kommission allen Mitgliedstaaten, geeignete, sowohl auf die Aufdeckung als auch auf die Verhütung abstellende Betrugsbekämpfungsmaßnahmen und besonders Maßnahmen dieser Art, für die bisher keine oder nur unzureichende Ergebnisse gemeldet wurden, einzuführen.

Aus den eingegangenen Daten geht zudem hervor, dass besonders bei den Einziehungen noch Fortschritte nötig sind, denn die Einziehungsverfahren sind noch immer relativ langwierig.

[1]           Hauptsächlich Zölle und Agrarabgaben einschließlich Antidumpingzölle und Zuckerabgaben.

[2]               1.) Umsetzung von Artikel 325 durch die Mitgliedstaaten im Jahr 2011; 2.) statistische Auswertung der für das Jahr 2011 gemeldeten Unregelmäßigkeiten in den Bereichen Eigenmittel, natürliche Ressourcen, Kohäsionspolitik und Heranführungshilfen; 3.) Empfehlungen für Folgemaßnahmen zum Betrugsbekämpfungsbericht der Kommission für 2010 und 4.) Methodik der statistischen Auswertung der für 2011 gemeldeten Unregelmäßigkeiten.

[3]               Siehe beispielsweise die Verordnung (EG) Nr. 1848/2006 der Kommission vom 14. Dezember 2006 betreffend Unregelmäßigkeiten und die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge im Rahmen der Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik sowie die Einrichtung eines einschlägigen Informationssystems und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 595/91 des Rates (ABl. L 355 vom 15.12.2006, S. 56–62).

[4]               Hierunter fallen beispielsweise Fälle, in denen falsche oder gefälschte Dokumente verwendet wurden, oder in denen bereits eine strafrechtliche Untersuchung oder ein Strafgerichtsverfahren läuft, also auch Unregelmäßigkeiten, die vom OLAF und anderen Kommissionsdienststellen aufgedeckt wurden. Bei der Meldung von Fällen aus dem Bereich der traditionellen Eigenmittel wird der Begriff „Betrugsverdacht“ nicht verwendet.

[5]               In den letzten Jahren der Programmdurchführung wurden die Kontrollen verstärkt.

[6]               Die derzeitige Gesamtumsetzungsquote beträgt unter 40 % der verfügbaren Ressourcen. Dies bedeutet, dass zurzeit weniger Projekte kontrolliert werden müssen als in den letzten Jahren des vorherigen Programmplanungszeitraums, und dass folglich generell weniger Unregelmäßigkeiten festgestellt werden und die abschreckende Wirkung der Kontrollen höher ist.

[7]               Aus Gründen der Vergleichbarkeit gründen sich die für das Jahr 2010 angegebenen Zahlen auf die Zahlen des                Betrugsbekämpfungsberichts 2010.Die Angaben beinhalten ermittelte und geschätzte Beträge die als                Unregelmäßigkeiten und Betrug gemeldet wurden.

[8]               Ein thematischer Bericht über die Zollkontrollstrategie der Mitgliedstaaten, in dem die Ergebnisse der in den Jahren 2009 und 2010 in sämtlichen Mitgliedstaaten durchgeführten Prüfungen zusammengefasst werden, wurde in der Sitzung des Beratenden Ausschusses „Eigenmittel“ vom 7. Juli 2011 vorgestellt.

[9]               Abschluss des Programmplanungszeitraums 2000-2006 und Beschleunigung der sich auf Unregelmäßigkeiten beziehenden Berichterstattung nach Einführung des IMS.

[10]             Grenzübergreifende Zusammenarbeit, Humanressourcen, Entwicklung des ländlichen Raums, regionale Entwicklung und technische Unterstützung.

[11]             Siehe Fußnote 7.

[12]             Schulungsmaßnahmen und Verteilung von Unterlagen (z.B. „Informationsblätter“ und „Fragen und Antworten“) zur Information und Einweisung der Nutzer des IMS-Moduls 1848.

[13]             Eine Einziehungsanordnung ist nach Artikel 72 der Haushaltsordnung „die Handlung, mit der der zuständige bevollmächtigte oder nachgeordnet bevollmächtigte Anweisungsbefugte durch Ausstellung einer Einziehungsanordnung den Rechnungsführer anweist, eine von ihm festgestellte Forderung einzuziehen“.

[14]             Die zentrale direkte Mittelverwaltung schließt sämtliche EU-Ausgaben in Form von durch die EU-Organe verwalteten Mitteln ein (Verwaltungsausgaben der Organe, Programme wie „Leonardo“, „Erasmus“ oder das 7. Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung usw.). Gemäß Artikel 53 der Haushaltsordnung (Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates) kann dieser Teil des Haushaltsplans zentral, direkt durch die Kommissionsdienststellen oder durch Delegierung von Durchführungsaufgaben an Drittländer (dezentrale Mittelverwaltung) oder internationale Organisationen (gemeinsame Mittelverwaltung) durchgeführt werden.

[15]             Insbesondere zu den im Auslegungsvermerk Nr. 6 (Finanzkorrekturen und Einziehungen) genannten Ausgabenbereichen. Die Einziehungsquote ist der Quotient aus dem Gesamtvolumen der in einem gegebenen Haushaltsjahr beschlossenen Finanzkorrekturen und Einziehungsanordnungen und dem Gesamtvolumen der im gleichen Zeitraum konkret vollzogenen Finanzkorrekturen und Einziehungsanordnungen.

[16]             Die in den Vorjahren vorgestellten Daten basierten zumeist auf den Angaben aus den Unregelmäßigkeitsmeldungen der Mitgliedstaaten. Letztere werden im Arbeitsdokument der Kommissionsdienststelle „Statistische Auswertung der im Jahr 2011 gemeldeten Unregelmäßigkeiten“ vorgestellt. Um den Vergleich mit den letztjährigen Ergebnissen für die einzelnen Politikbereiche zu ermöglichen, wurde die Einziehungsquote für 2010 für jeden Sektor in Tabelle 3 neu berechnet.

[17]             In dieser Kategorie werden einige im Rahmen der Heranführungshilfe eingesetzte Instrumente zur Förderung der ländlichen Entwicklung berücksichtigt.

[18]             Beträge, die nicht im gleichen Jahr zurückerstattet werden, werden in jedem Fall im folgenden Jahr zurückerstattet.

[19]             Diese Kategorie schließt den im Rahmen der direkten Mittelverwaltung verwaltet Teil des EU-Haushalts ein. Hierunter fallen auch die Heranführungshilfen (ohne den Bereich der ländlichen Entwicklung), deren gemeldete Unregelmäßigkeiten in Abschnitt 2.1.2.3 behandelt werden, und die von der Kommission ausgestellten Einziehungsanordnungen, auf die in Abschnitt 2.2 näher eingegangen wird.

[20]             Dieser Prozentsatz bezieht sich nur auf die Wiedereinziehungen.

[21]             Ist die Einziehung eines dem Begünstigten zu Unrecht gezahlten Betrags durch den betreffenden Mitgliedstaat nicht innerhalb einer Frist von vier Jahren ab der ersten amtlichen oder gerichtlichen Feststellung erfolgt (bzw. wenn sie Gegenstand eines Verfahrens vor den nationalen Gerichten ist, innerhalb einer Frist von acht Jahren), so werden die finanziellen Folgen der nicht erfolgten Einziehung automatisch zu 50 % vom Haushalt des betreffenden Mitgliedstaats im Rahmen der jährlichen Verrechnung der Finanzierungsmittel (Rechnungsabschluss) für den EGFL und den ELER getragen.

[22]             Falls der Empfänger diesen Abzug selbst in seiner Kostenerklärung vornimmt, können die betreffenden Informationen nicht im Rechnungsführungssystem der Kommission erfasst werden.

[23]             Verordnung (EG) Nr. 1073/1999.

[24]             KOM(2011) 376 endg.

[25]             SEK(2011)791.

[26]        Zweiter Bericht der Kommission über die Umsetzung des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und seiner Protokolle (KOM(2008) 77).

[27]                    Siehe die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union durch strafrechtliche Vorschriften und verwaltungsrechtliche Untersuchungen – Gesamtkonzept zum Schutz von Steuergeldern“ (KOM(2011) 293 vom 26. Mai 2011) sowie das einschlägige Begleitdokument der Kommissionsdienststellen (SEK(2011) 621).

[28]             COM(2012) 363 final.

[29]             KOM(2011) 914 endg.

[30]             KOM(2011) 913 endg.

[31]             Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts‑ und Sozialausschuss vom 6. Juni 2011 - „Korruptionsbekämpfung in der EU“ (COM(2012) 308 final).

[32]             Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die öffentliche Auftragsvergabe (KOM(2011) 896 endg.) und Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser‑, Energie‑ und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (KOM(2011) 895 endg.) http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/modernising_rules/reform_proposals_de.htm.

[33]             Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergabe von Aufträgen KOM(2011) 897 endg. - 2011/0437 (COD).

[34]             Artikel 114 Absatz 4 Buchstabe c des Vorschlags (KOM(2011) 615).

[35]             Siehe beispielsweise den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Verbraucherprogramm 2014-2020 (KOM(2011) 707 endg.) vom 9.11.2011 und den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“(2014-2020) (KOM(2011) 809 endg.) vom 30.11.2011.

[36]             Mit Ausnahme der Schweiz.

[37]             KOM(2010) 695. Die Konsultation der Öffentlichkeit endete am 31. Mai 2011.

[38]             KOM(2011) 851.

[39]             Diese Bestimmungen unterscheiden sich insofern von den in Abschnitt 4.2.5.2 genannten Bestimmungen, als sie sich auf Ausgaben der EU beziehen. Die letztgenannten Bestimmungen beziehen sich hingegen auf Zölle (also Einnahmen).

[40]        http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2011-0142+0+DOC+XML+V0//DE.

[41]             Geschaffen wurde der COCOLAF durch den Beschluss 94/140/EG der Kommission vom 23. Februar 1994 (zuletzt geändert durch den Beschluss 2005/223/EG der Kommission vom 25. Februar 2005, ABl. L 71 vom 17.3.2005, S. 67–68).

[42]             Zusätzlich findet jedes Jahr eine Ad-hoc-Sitzung im Laufe des Jahres sowie eine Sitzung der Unterarbeitsgruppe „Risikoanalyse“ statt.

[43]             Bezüglich einer ausführlicheren Analyse der nationalen Praktiken wird auf das einschlägige Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen verwiesen.

[44]             Außer Griechenland und Frankreich.

[45]             BG, CZ, EL, EE und das VK.

[46]             DE, ES, IE, IT, CY, LV, LT, LU, HU, NL, PL, PT, RO, FI und das VK.

[47]             BG, DE, EE, EL, ES, LT, LUSE, EL, HU, MT, NL, AT, SI, SK, SE und das VK.

[48]             Leitlinien für die Ermittlung von Finanzkorrekturen, die an aus den Strukturfonds oder dem Kohäsionsfonds kofinanzierten Ausgaben vorzunehmen sind, wenn die Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen nicht eingehalten wurden (COCOF 07/0037/03-DE).

[49]             Informationsvermerk zu Betrugsindikatoren für den EFRE, den ESF und den Kohäsionsfonds (COCOF 09/0003/00-DE).

[50]             BG, CZ, EE, ES, FR, IT, CY, LT, LU, HU, MT, NL, AT, SI, PT, RO, SI, SK und FI.

[51]             DE, EL und LV.

[52]             NL und das VK.

[53]             BG, CZ, DE, EE, EL, ES, IE, PL, RO, SI, SK und das VK.

[54]             DE, FR und ES.

[55]             BG, CZ, EE, PL, PT, SK und SE.

[56]             DE, EL, ES, FR, IT, LT, LU, HU, MT, AT und RO.

[57]             IT und PT.

[58]             BG, EE, ES, EE,IT, LV, LT, PT, SK, FI und das VK.

[59]             BE, CZ, IE und RO.

[60]             DE, EL, FR, HU, MT, AT, SE und SI.

[61]             Siehe die Tabellen 1 und 2 des einschlägigen, diesen Bericht ergänzenden Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen (S. 9-11), in denen die von den Mitgliedstaaten gemeldeten Daten zusammengefasst werden.

[62]             FR.

[63]             Die vollständigen Antworten der Mitgliedstaaten auf die Empfehlungen werden im dritten Begleitdokument der Kommissionsdienststellen zu diesem Bericht wiedergegeben.

[64]             In dieser Datenbank nach Artikel 95 der Haushaltsordnung werden Angaben zu den Bewerbern und Bietern erfasst, auf die einer der in der Haushaltsordnung genannten Ausschlussgründe zutrifft.

[65]             BG, CZ, MT, AT und PL.

[66]             Siehe die betreffende Tabelle auf Seite 6 des einschlägigen, diesem Bericht beiliegenden Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen, in der der aktuelle Stand der Nutzung der Ausschlussdatenbank in den einzelnen Mitgliedstaten dargelegt wird.

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