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Mali und die Sahelzone: Für eine Stabilisierung der Region

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss 2014/219/GASP über die Mission im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali)

WAS IST DER ZWECK DES BESCHLUSSES?

Der Beschluss soll dazu beitragen, die Ordnung sowie die Voraussetzungen für einen dauerhaften Frieden in Mali und in der Sahelzone wiederherzustellen und zu wahren.

WICHTIGE ECKPUNKTE

G5 Sahel

  • Im Jahr 2014 gründeten Burkina Faso, Tschad, Mali, Mauretanien und Niger die Gruppe G5 Sahel, um eine enge Zusammenarbeit in der Region zu fördern und die großen Herausforderungen anzugehen, denen diese Länder gegenüberstehen, darunter Terrorismus und transnationale organisierte Kriminalität.

EU-Strategie

  • Im Jahr 2021 verabschiedete die Europäische Union (EU) eine neue integrierte Strategie in der Sahelzone, die auf einer früheren Strategie aus dem Jahr 2011 aufbaut. Obwohl der Schwerpunkt weiterhin auf der Sicherheitskooperation mit den Ländern in der Region liegt, zielt die neue Strategie darauf ab, die Maßnahmen auf politischer Ebene zu verstärken. Dabei wird die Bedeutung verantwortungsvoller Staatsführung, der Menschenrechte und der Arbeit mit der Zivilgesellschaft und lokalen Behörden betont.
  • Die EU hat die Schaffung einer gemeinsamen Einsatztruppe der G5 Sahel finanziell unterstützt, die Truppen aus allen fünf Ländern umfasst und in jedem dieser Länder tätig ist.
  • Die EU ist Mitglied der Sahel-Allianz, die im Juli 2017 von der EU, Deutschland und Frankreich gegründet und unterzeichnet wurde und darauf abzielt, in der gesamten Region schneller und effizienter Hilfe zu leisten.
  • Die Allianz setzt sich derzeit aus folgenden Mitgliedern zusammen: Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz, Spanien, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika, der EU, der Europäischen Investitionsbank, dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, der Afrikanischen Entwicklungsbank und der Weltbank.
  • Zusätzlich umfasst die Allianz die folgenden Mitglieder mit Beobachterstatus: Irland, die Internationale Finanz-Corporation, die Bill & Melinda Gates Foundation, das Tony Blair Institute for Global Change und die Organisation internationale de la Francophonie.

Die EU-Mission zum Kapazitätsaufbau (EUCAP) in Mali

  • Der Beschluss 2014/219/GASP bildet die rechtliche Grundlage für die zivile Mission im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU in Mali (EUCAP Sahel Mali).
  • Ihr Hauptzweck ist die zivile Krisenbewältigung. Sie soll den malischen Behörden ermöglichen:
    • die Verfassungsordnung und die demokratische Ordnung sowie die Voraussetzungen für einen dauerhaften Frieden in Mali wiederherzustellen und zu wahren und
    • die Autorität und die Legitimität des Staates im gesamten Hoheitsgebiet Malis durch eine wirksame Wiedereinsetzung der malischen Verwaltung wiederherzustellen und zu wahren.
  • Die Mission begann 2015 und soll nach der letzten Verlängerung durch Beschlusses (GASP) 2023/96 zur Änderung bis zum 31. Januar 2025 laufen.
  • Der Beschluss wurde mehrfach geändert, um die finanzielle Unterstützung der Mission zu erhöhen, eine regionale Beratungs- und Koordinierungszelle zu schaffen und den Hohen Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik zu ermächtigen, bestimmte vertrauliche Informationen an die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache, weiterzugeben.
  • Mit dem Beschluss (GASP) 2023/96 zur Änderung wird der EUCAP Sahel Mali eine zusätzliche Aufgabe übertragen: die strategischen Kommunikationsanstrengungen zur Förderung der Werte der EU zu unterstützen, EU-Aktivitäten zu fördern und Verletzungen und Missbräuche der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts durch ausländische Streitkräfte in Mali aufzudecken.
  • Die EUCAP Mali wird durch eine militärische Operation, die Ausbildungsmission der EU in Mali (EUTM Mali), ergänzt, die bei der Umstrukturierung der malischen Streitkräfte beratend tätig ist. Ihr Mandat dauert bis Mai 2024.

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Sie ist am 15. Januar 2015 in Kraft getreten. Die Gültigkeit des Beschlusses wurde bis zum 31. Januar 2025 verlängert.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Beschluss 2014/219/GASP des Rates vom 15. April 2014 über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali) (ABl. L 113 vom 16.4.2014, S. 21-26).

Nachfolgende Änderungen des Beschlusses 2014/219/GASP wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Beschluss 2013/87/GASP des Rates vom 18. Februar 2013 über die Einleitung einer Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) (ABl. L 46 vom 19.2.2013, S. 27).

Beschluss 2013/34/GASP des Rates vom 17. Januar 2013 über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) (ABl. L 14 vom 18.1.2013, S. 19-21).

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 25.05.2023

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