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Schadstofffreiheit

Das Ziel der Schadstofffreiheit ist es, die Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden auf ein Niveau zu senken, das als nicht mehr schädlich für die Gesundheit und die natürlichen Ökosysteme gilt und die für unseren Planeten hinnehmbaren Grenzen respektiert, sodass eine schadstofffreie Umwelt geschaffen wird. In Europa ist jedes Jahr einer von acht Todesfällen auf Umweltverschmutzung zurückzuführen, die auch bei vielen Krankheiten eine Rolle spielt. Sie stellt eine der fünf Hauptursachen des Verlusts an biologischer Vielfalt dar und bedroht das Überleben von einer Million der schätzungsweise acht Millionen Pflanzen- und Tierarten auf unserem Planeten.

Die Mitteilung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2021 „ Auf dem Weg zu einem gesunden Planeten für alle – EU-Aktionsplan: ‚Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden‘ “, stellt eine integrierte Vision für 2050 vor, beinhaltet eine Liste von Maßnahmen, um die Verschmutzung an der Quelle zu bekämpfen, und legt mehrere zu erreichende Ziele dar, das erste bis 2030. Zu diesen Zielen gehört:

  • Verbesserung der Luftqualität, um die Anzahl der vorzeitigen Todesfälle durch Luftverschmutzung um mindestens 55 % zu senken;
  • Reduzierung des Anteils der durch Verkehrslärm chronisch beeinträchtigten Menschen um 30 %;
  • Reduzierung der Anzahl der Ökosysteme in der Europäischen Union (EU), in denen die biologische Vielfalt durch Luftverschmutzung bedroht ist, um 25 %;
  • Senkung der Nährstoffverluste, des Einsatzes und der Risiken chemischer Pestizide, des Einsatzes gefährlicherer Pestizide sowie des Verkaufs von für Nutztiere und die Aquakultur bestimmten Antibiotika um 50 %;
  • Reduzierung von Kunststoffabfällen im Meer um 50 % und eine Reduzierung des in die Umwelt freigesetzten Mikroplastiks um 30 %;
  • erhebliche Senkung des gesamten Abfallaufkommens und eine Reduzierung von Siedlungsabfällen um 50 %.

Einige Beispiele der Initiativen und Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans:

  • bessere Anpassung der EU-Luftqualitätsnormen an die neuesten Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation;
  • Überprüfung der Normen für die Wasserqualität, einschließlich der Flüsse und Meere der EU;
  • Senkung der Bodenverunreinigung und Steigerung der Bodensanierung;
  • Überprüfung der EU-Abfallgesetze, um die Verschmutzung zu reduzieren und diese Rechtsvorschriften an die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft anzupassen;
  • Förderung der Schadstofffreiheit in Produktion und Konsum;
  • Abbau gesundheitlicher Ungleichheiten, die dadurch entstehen, dass ein unverhältnismäßig großer Anteil der schädlichen Auswirkungen von den am stärksten benachteiligten Gruppen getragen werden;
  • Verringerung des externen ökologischen Fußabdrucks der EU durch eine Einschränkung der Ausfuhr von Produkten und Abfällen mit schädlichen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit in Nicht-EU-Länder.

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