EU-Strategie für internationale Kulturbeziehungen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Gemeinsame Mitteilung (JOIN(2016) 29 final) – Strategie für internationale kulturelle Zusammenarbeit

Artikel 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG UND VON ARTIKEL 6 AEUV?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Zur Kultur gehören nicht nur Kunst und Literatur. Sie umspannt vielmehr ein breites Spektrum von Tätigkeiten, die vom interkulturellen Dialog* bis zum Tourismus, von Bildung und Forschung bis zur Kreativwirtschaft, vom Schutz des Kulturerbes bis zur Förderung neuer Technologien und vom Handwerk bis zur Entwicklungszusammenarbeit reichen.

Sie spielt außerdem eine wichtige Rolle bei der EU-Außenpolitik, denn kulturelle Zusammenarbeit wirkt Stereotypen und Vorurteilen entgegen, und der interkulturelle Dialog kann Konflikte verhüten und die Aussöhnung fördern. Kultur hilft bei der Bewältigung globaler Herausforderungen, wie etwa der Integration von Flüchtlingen, der Bekämpfung der gewaltbereiten Radikalisierung und dem Schutz des weltweiten kulturellen Erbes.

Kultur kann auch ein Instrument sein, um sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU große soziale und wirtschaftliche Vorteile zu schaffen, z. B. Bürgerbeteiligung und Einnahmen aus dem Tourismus.

Die Strategie baut auf vorangegangenen Mitteilungen über die Kultur und die internationalen Beziehungen der EU und die Rolle der Kultur für die Entwicklungszusammenarbeit der EU auf, aktualisiert diese Mitteilungen und konzentriert sich auf die Stärkung der kulturellen Zusammenarbeit in drei Schwerpunktbereichen:

Das EU-Kooperationsprojekt im Kulturbereich umfasst sowohl EU-Länder als auch Entwicklungsländer und kann durch Folgendes vorangetrieben werden:

Diese Kulturstrategie kann durch die Nutzung vorhandener Ressourcen gefördert werden, z. B.

HINTERGRUND

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Interkultureller Dialog: Austausch von Ideen, Ansichten und Standpunkten zwischen verschiedenen Kulturen.

HAUPTDOKUMENT

Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat: Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen (JOIN(2016) 29 final vom 8.6.2016)

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Erster Teil – Grundsätze – Titel I – Arten und Bereiche der Zuständigkeit der Union – Artikel 6 (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 52-53)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Schlussfolgerungen des Rates zur Rolle der Kultur in den Außenbeziehungen der EU und insbesondere in der Entwicklungszusammenarbeit (ABl. C 417 vom 15.12.2015, S. 41-43)

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Förderung der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs in den Außenbeziehungen der Union und ihrer Mitgliedstaaten (ABl. C 320 vom 16.12.2008, S. 10-12)

Letzte Aktualisierung: 17.07.2017