EU-Strategie für internationale Kulturbeziehungen
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Gemeinsame Mitteilung (JOIN(2016) 29 final) – Strategie für internationale kulturelle Zusammenarbeit
Artikel 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG UND VON ARTIKEL 6 AEUV?
- Die Mitteilung schlägt eine Strategie für wirksamere internationale Kulturbeziehungen (d. h. den Austausch von Ideen, Ansichten und Standpunkten zwischen verschiedenen Kulturen) vor, um die Priorität der Europäischen Kommission, die EU zu einem einflussreicheren Akteur auf der Weltbühne, zu einem handlungsfähigeren internationalen Partner und zu einem effizienteren Förderer von nachhaltigem Wachstum zu machen, zu unterstützen.
- Der Vorschlag beinhaltet ein Modell für die kulturelle Zusammenarbeit zwischen EU-Ländern, nationalen kulturellen Organisationen sowie privaten und öffentlichen Stellen unter Nutzung der „Kulturdiplomatie“, um eine globale Ordnung zu unterstützen, die auf Frieden, Rechtsstaatlichkeit, Meinungsfreiheit, gegenseitigem Verständnis und Achtung vor den Grundwerten beruht.
- Die Kulturpolitik ist zwar in erster Linie Angelegenheit der EU-Länder, aber die EU kann laut Artikel 6 AEUV die Maßnahmen der EU-Länder auf diesem Gebiet unterstützen, koordinieren und ergänzen.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Zur Kultur gehören nicht nur Kunst und Literatur. Sie umspannt vielmehr ein breites Spektrum von Tätigkeiten, die vom interkulturellen Dialog* bis zum Tourismus, von Bildung und Forschung bis zur Kreativwirtschaft, vom Schutz des Kulturerbes bis zur Förderung neuer Technologien und vom Handwerk bis zur Entwicklungszusammenarbeit reichen.
Sie spielt außerdem eine wichtige Rolle bei der EU-Außenpolitik, denn kulturelle Zusammenarbeit wirkt Stereotypen und Vorurteilen entgegen, und der interkulturelle Dialog kann Konflikte verhüten und die Aussöhnung fördern. Kultur hilft bei der Bewältigung globaler Herausforderungen, wie etwa der Integration von Flüchtlingen, der Bekämpfung der gewaltbereiten Radikalisierung und dem Schutz des weltweiten kulturellen Erbes.
Kultur kann auch ein Instrument sein, um sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU große soziale und wirtschaftliche Vorteile zu schaffen, z. B. Bürgerbeteiligung und Einnahmen aus dem Tourismus.
Die Strategie baut auf vorangegangenen Mitteilungen über die Kultur und die internationalen Beziehungen der EU und die Rolle der Kultur für die Entwicklungszusammenarbeit der EU auf, aktualisiert diese Mitteilungen und konzentriert sich auf die Stärkung der kulturellen Zusammenarbeit in drei Schwerpunktbereichen:
-
Förderung einer nachhaltigen sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung durch die Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft und der Rolle der lokalen Behörden. Beispiele für Maßnahmen in diesem Bereich sind
-
Förderung eines friedlichen Miteinanders zwischen Gemeinschaften und Menschen mit verschiedenen Glaubensrichtungen. Der interkulturelle Dialog kann durch Maßnahmen, die auf die jeweiligen kulturellen Rahmenbedingungen und Interessen zugeschnitten sind, den Aufbau gerechter, friedlicher und inklusiver Gesellschaften unterstützen, die die Menschenrechte achten und lokal unterschiedlichen Einstellungen Rechnung tragen. Dazu gehören
-
Stärkung der Zusammenarbeit für den Schutz des kulturellen Erbes durch die Förderung der Forschung, die Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern und den Schutz von Stätten des kulturellen Erbes. Durch die Wiederherstellung und Förderung des kulturellen Erbes werden Anreize für den Tourismus geschaffen und das Wirtschaftswachstum angekurbelt. Dies umfasst u. a. die folgenden Maßnahmen:
- Forschung im Rahmen des Programms Horizont 2020, um neue Lösungen für die Erhaltung und Verwaltung des vom Klimawandel bedrohten kulturellen Erbes zu finden, an denen sich auch Drittländer beteiligen können;
- Bekämpfung des Handels mit Gütern des Kulturerbes, einschließlich der Unterstützung der Ausbildung von Zollbeamten an Grenzkontrollstellen im Hinblick auf die rasche Erkennung gestohlener Artefakte;
- Zusammenarbeit mit der UNESCO zur Schaffung eines Krisenreaktionsmechanismus für den Schutz von Stätten des kulturellen Erbes. Aus dem Regionalen Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise werden ebenfalls Maßnahmen zum Schutz des kulturellen Erbes und zur Förderung der kulturellen Vielfalt finanziert.
Das EU-Kooperationsprojekt im Kulturbereich umfasst sowohl EU-Länder als auch Entwicklungsländer und kann durch Folgendes vorangetrieben werden:
- Bündelung von Ressourcen und Zusammenarbeit mit Drittländern;
- Verbesserung der Zusammenarbeit mit nationalen Kulturinstituten in der EU;
- verstärkter Rückgriff auf EU-Botschaften in Drittländern (Delegationen);
- Schaffung von Europäischen Kulturhäusern für die Bereitstellung von Dienstleistungen für die lokale Bevölkerung, die Durchführung gemeinsamer Projekte und die Vergabe von Stipendien sowie die Organisation von Austauschmaßnahmen im Kultur- und Bildungsbereich;
- gemeinsame EU-Kulturveranstaltungen;
- Schwerpunkt auf strategischen internationalen Partnern;
- Austausch von Studenten, Wissenschaftlern und Hochschulabsolventen zwischen EU-Ländern und Drittländern.
Diese Kulturstrategie kann durch die Nutzung vorhandener Ressourcen gefördert werden, z. B.
HINTERGRUND
SCHLÜSSELBEGRIFFE
Interkultureller Dialog: Austausch von Ideen, Ansichten und Standpunkten zwischen verschiedenen Kulturen.
HAUPTDOKUMENT
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat: Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen (JOIN(2016) 29 final vom 8.6.2016)
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Erster Teil – Grundsätze – Titel I – Arten und Bereiche der Zuständigkeit der Union – Artikel 6 (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 52-53)
VERBUNDENE DOKUMENTE
Schlussfolgerungen des Rates zur Rolle der Kultur in den Außenbeziehungen der EU und insbesondere in der Entwicklungszusammenarbeit (ABl. C 417 vom 15.12.2015, S. 41-43)
Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Förderung der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs in den Außenbeziehungen der Union und ihrer Mitgliedstaaten (ABl. C 320 vom 16.12.2008, S. 10-12)
Letzte Aktualisierung: 17.07.2017