EUR-Lex Access to European Union law
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Gemäß Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union ist Rechtsstaatlichkeit einer der Grundwerte aller EU-Mitgliedstaaten. Im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit handeln alle öffentlichen Gewalten immer innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen, im Einklang mit den Werten der Demokratie und der Grundrechte und unter der Kontrolle unabhängiger und unparteiischer Gerichte. Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit ist für das Funktionieren der EU von wesentlicher Bedeutung: für die wirksame Anwendung des EU-Rechts, für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts, für die Aufrechterhaltung eines investitionsfreundlichen Umfelds und für das gegenseitige Vertrauen.
Die EU hat eine Reihe verschiedener Instrumente zur Förderung und Wahrung der Rechtsstaatlichkeit entwickelt. Der politische Ansatz der EU zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit beruht auf drei Säulen:
Neben einer funktionierenden Demokratie und der Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, ist die Rechtsstaatlichkeit eines der politischen Kriterien, das Länder erfüllen müssen, die der EU beitreten wollen.
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