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Rechtsstaatlichkeit

Gemäß Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union ist Rechtsstaatlichkeit einer der Grundwerte aller EU-Mitgliedstaaten. Im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit handeln alle öffentlichen Gewalten immer innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen, im Einklang mit den Werten der Demokratie und der Grundrechte und unter der Kontrolle unabhängiger und unparteiischer Gerichte. Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit ist für das Funktionieren der EU von wesentlicher Bedeutung: für die wirksame Anwendung des EU-Rechts, für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts, für die Aufrechterhaltung eines investitionsfreundlichen Umfelds und für das gegenseitige Vertrauen.

Die EU hat eine Reihe verschiedener Instrumente zur Förderung und Wahrung der Rechtsstaatlichkeit entwickelt. Der politische Ansatz der EU zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit beruht auf drei Säulen:

  • der Förderung einer Rechtsstaatskultur in der EU, die eine Vertiefung der gemeinsamen Arbeit zur Verbreitung des Verständnisses der Rechtsstaatlichkeit in Europa beinhaltet;
  • der Vermeidung von Problemen in Zusammenhang mit Rechtsstaatlichkeit, wenn sie in einem Mitgliedstaat auftreten, die Fähigkeit zum frühzeitigen Eingreifen und die Vermeidung von Eskalationsrisiken, insbesondere des Europäischen Mechanismus zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, mit dem jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit im Zentrum;
  • der Fähigkeit, wirksam zu reagieren, wenn in einem Mitgliedstaat ein Problem von hinreichender Bedeutung festgestellt wurde, einschließlich des Verfahrens gemäß Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union.

Neben einer funktionierenden Demokratie und der Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, ist die Rechtsstaatlichkeit eines der politischen Kriterien, das Länder erfüllen müssen, die der EU beitreten wollen.

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