Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.
Mit der 2004 eingeleiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) werden privilegierte Beziehungen zu 16 der südlichen und östlichen Nachbarn der Europäischen Union (EU) angestrebt.
Wie in der Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik im Jahr 2015 hervorgehoben, liegt der Schwerpunkt der Politik auf vier Prioritätsbereichen:
Ziel ist, die Widerstandskraft der Staaten und Gesellschaften in der Nachbarschaft der EU zu stärken. Die ENP umfasst den Grundsatz der Differenzierung und maßgeschneiderter Ansätze mit jedem Partner, einschließlich mehr gemeinsamer Verantwortung.
Die EU und die meisten ihrer Nachbarschaftspartner haben vereinbart, neue Prioritäten für die Partnerschaften festzulegen, um die jeweiligen Beziehungen stärker auf einvernehmlich vereinbarte gemeinsame Interessen auszurichten.
Die Europäische Nachbarschaftspolitik wird durch das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) unterstützt. Im gegenwärtigen mehrjährigen Finanzrahmen (2021-2027) ist allein für die Nachbarschaft im Rahmen der geografischen Säule des NDICI ein Betrag in Höhe von 19 Milliarden EUR vorgesehen.