Die im Rahmen des Abkommens durchgeführten Tätigkeiten basieren auf folgenden Grundsätzen:
Die Kooperationsmaßnahmen können folgender Art sein:
Gemäß dem Protokoll muss Ägypten entsprechend der einzelnen Programme, an denen es teilnimmt, einen finanziellen Beitrag zum Gesamthaushalt der EU leisten. In einer Absichtserklärung zwischen der Kommission und den ägyptischen Behörden werden die einzelnen Bedingungen, insbesondere die finanziellen Beiträge und Melde- und Bewertungsverfahren, zur Teilnahme Ägyptens an den einzelnen Programmen festgesetzt.
Ägypten nimmt an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) teil, die über Beschluss (EU) 2017/1324 (siehe Zusammenfassung) eingerichtet wurde. Ziel von PRIMA ist die Bündelung von Wissen und Finanzmitteln der EU und der teilnehmenden Länder, um Forschungs- und Innovationskapazitäten aufzubauen sowie Wissen und gemeinsame innovative Lösungen für Wasser-, Agrar- und Lebensmittelsysteme im Mittelmeerraum zu entwickeln. Die EU trägt bis zu 220 Mio. EUR aus dem Programm Horizont 2020 zur PRIMA bei.
Das Abkommen ist am auf unbestimmte Zeit in Kraft getreten (mit vorläufiger Anwendung des Abkommens ab seiner Unterzeichnung am ). Jede der Vertragsparteien kann dieses Abkommen unter Einhaltung einer Frist von zwölf Monaten jederzeit kündigen.
Ägypten gehört zu den Ländern, die von der Europäischen Nachbarschaftspolitik erfasst werden.
Im Jahr 2004 trat das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Ägypten andererseits in Kraft (siehe Zusammenfassung).
Weiterführende Informationen:
Weiterführende Informationen über die Zusammenarbeit bei Forschung und Entwicklung mit Ägypten:
Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten (ABl. L 182 vom , S. 12-19).
Beschluss 2005/492/EG des Rates vom über die Unterzeichnung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten (ABl. L 182 vom , S. 11).
Beschluss 2008/180/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten (ABl. L 59 vom , S. 12-13)
Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Arabischen Republik Ägypten über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Arabischen Republik Ägypten an den Programmen der Union (ABl. L, 2024/409 vom ).
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