Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der EU und Ägypten

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Abkommen über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Ägypten

Beschluss 2005/492/EG über die Unterzeichnung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Ägypten

Beschluss 2008/180/EG über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Ägypten

Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Ägypten andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und Ägypten über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme von Ägypten an den Programmen der EU

WAS IST DER ZWECK DES ÜBEREINKOMMENS, DER BESCHLÜSSE UND DES PROTOKOLLS?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die im Rahmen des Abkommens durchgeführten Tätigkeiten basieren auf folgenden Grundsätzen:

Zusammenarbeit

Die Kooperationsmaßnahmen können folgender Art sein:

Gemäß dem Protokoll muss Ägypten entsprechend der einzelnen Programme, an denen es teilnimmt, einen finanziellen Beitrag zum Gesamthaushalt der EU leisten. In einer Absichtserklärung zwischen der Kommission und den ägyptischen Behörden werden die einzelnen Bedingungen, insbesondere die finanziellen Beiträge und Melde- und Bewertungsverfahren, zur Teilnahme Ägyptens an den einzelnen Programmen festgesetzt.

Ägypten nimmt an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) teil, die über Beschluss (EU) 2017/1324 (siehe Zusammenfassung) eingerichtet wurde. Ziel von PRIMA ist die Bündelung von Wissen und Finanzmitteln der EU und der teilnehmenden Länder, um Forschungs- und Innovationskapazitäten aufzubauen sowie Wissen und gemeinsame innovative Lösungen für Wasser-, Agrar- und Lebensmittelsysteme im Mittelmeerraum zu entwickeln. Die EU trägt bis zu 220 Mio. EUR aus dem Programm Horizont 2020 zur PRIMA bei.

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Das Abkommen ist am auf unbestimmte Zeit in Kraft getreten (mit vorläufiger Anwendung des Abkommens ab seiner Unterzeichnung am ). Jede der Vertragsparteien kann dieses Abkommen unter Einhaltung einer Frist von zwölf Monaten jederzeit kündigen.

HINTERGRUND

Ägypten gehört zu den Ländern, die von der Europäischen Nachbarschaftspolitik erfasst werden.

Im Jahr 2004 trat das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Ägypten andererseits in Kraft (siehe Zusammenfassung).

Weiterführende Informationen:

Weiterführende Informationen über die Zusammenarbeit bei Forschung und Entwicklung mit Ägypten:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Rechtspersonen. Natürliche oder juristische Personen, die nach dem an ihrem Sitz geltenden innerstaatlichen Recht oder nach Gemeinschaftsrecht oder nach internationalem Recht gegründet worden sind, Rechtspersönlichkeit besitzen und in eigenem Namen Inhaber von Rechten und Pflichten sein können.

HAUPTDOKUMENTE

Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten (ABl. L 182 vom , S. 12-19).

Beschluss 2005/492/EG des Rates vom über die Unterzeichnung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten (ABl. L 182 vom , S. 11).

Beschluss 2008/180/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten (ABl. L 59 vom , S. 12-13)

Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Arabischen Republik Ägypten über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Arabischen Republik Ägypten an den Programmen der Union (ABl. L, 2024/409 vom ).

Letzte Aktualisierung