Verteidigungsgüter: Vorschriften für die Verbringung innerhalb der EU

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2009/43/EG – Vereinfachung der Bedingungen für die Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der EU

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Es gibt drei Arten von Genehmigungen

  1. Allgemeingenehmigungen, die von einem Mitgliedstaat an Lieferanten mit Sitz in ihrem Hoheitsgebiet ausgestellt werden (vorausgesetzt, die Lieferanten erfüllen die Genehmigungsbedingungen) und die die Verbringung von Verteidigungsgütern an Empfänger in einem anderen Mitgliedstaat ermöglichen.
  2. Globalgenehmigungen, die von einem Mitgliedstaat (der den Umfang und die Dauer festlegt) an Lieferanten ausstellt, die Güter an Empfänger in einem oder mehreren Mitgliedstaaten liefern wollen.
  3. Einzelgenehmigungen, die von einem Mitgliedstaat an Lieferanten ausgestellt werden, die einem Empfänger einmalig Güter liefern wollen.

Pflichten der Lieferanten

Die Verteidigungsgüter, auf die sich diese Richtlinie bezieht, werden im Anhang der Richtlinie aufgeführt. Der Anhang wird regelmäßig durch delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission aktualisiert, so dass er der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union entspricht. Der Anhang wurde zuletzt durch die Delegierte Richtlinie 2023/277 im Jahr 2023 aktualisiert. Die Kommission aktualisiert diese Liste regelmäßig, damit sie mit der gemeinsamen Militärliste übereinstimmt, deren aktuellste Fassung am verabschiedet wurde.

WANN TRETEN DIE VORSCHRIFTEN IN KRAFT?

Die Richtlinie musste bis in nationales Recht umgesetzt werden.

Diese Vorschriften werden ab dem gelten.

Die delegierte Richtlinie (EU) 2023/277 muss bis zum 2023 in nationales Recht umgesetzt werden, und die Vorschriften sollten ab dem gelten.

HINTERGRUND

Bevor die Richtlinie 2009/43/EG in Kraft trat, unterlag die Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der EU nationalen Genehmigungsvorschriften. Diese unterschieden sich erheblich in Bezug auf Verfahren, Umfang und Zeitaufwand für die Erteilung von Genehmigungen. Die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Verteidigungssektors wurde dadurch ebenso behindert wie die Schaffung eines echten europäischen Marktes für Verteidigungsgüter.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern (ABl. L 146 vom , S. 1-36).

Im Nachhinein vorgenommene Änderungen und Berichtigungen der Richtlinie 2009/43/EG und ihre Anhänge wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

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