EU-Abfallrichtlinie

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Richtlinie 2008/98/EG

Richtlinie (EU) 2018/851 zur Änderung

Änderungsrichtlinie (EU) 2018/851

Die Richtlinie (EU) 2025/1892 ändert die Richtlinie 2008/98/EG erneut, um die Vorschriften zur Abfallbewirtschaftung, insbesondere in Bezug auf Lebensmittelabfälle und Textilien, zu verschärfen. Mit der Richtlinie

WANN TRITT DIE GESCHÄFTSORDNUNG IN KRAFT?

HINTERGRUND

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Nebenprodukt. Ein Stoff oder Gegenstand, der das Ergebnis eines Herstellungsverfahrens ist, dessen Hauptziel nicht die Herstellung dieses Stoffes oder Gegenstands ist. Die Richtlinie legt Bedingungen fest, unter denen ein solcher Stoff oder Gegenstand nicht als Abfall anzusehen ist.
  2. Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung. Eine Reihe von Maßnahmen der Mitgliedstaaten, um sicherzustellen, dass die Hersteller von Produkten finanzielle oder organisatorische Verantwortung für das Management der Abfallphase des Produktlebenszyklus tragen.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom , S. 3-30).

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie (EU) 2008/98/EC wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: