Bekämpfung antimikrobieller Resistenz im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ – Empfehlung des Rates

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Empfehlung des Rates zur Intensivierung der EU-Maßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenz im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“

WAS IST DER ZWECK DIESER EMPFEHLUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Ein wesentlicher Grundpfeiler der Empfehlung ist, dass antimikrobielle Resistenz ein das Konzept „Eine Gesundheit“ betreffendes Problem ist, das heißt, sie betrifft die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie die Umwelt. Sie stellt eine vielschichtige grenzüberschreitende Gesundheitsgefahr dar, die von einzelnen Bereichen oder Ländern nicht im Alleingang bewältigt werden kann.

Mit der Empfehlung werden die Mitgliedstaaten ersucht:

Sie begrüßt die Rolle der Kommission in:

HINTERGRUND

Die antimikrobielle Resistenz gilt als eine der drei drei größten prioritären Gesundheitsgefahren in der EU. Es geht darum, was passiert, wenn potenziell gefährliche Mikroorganismen, wie Bakterien, sich entwickeln und nicht mehr auf Antibiotika reagieren, die zuvor erfolgreich für ihre Behandlung eingesetzt worden waren. Schätzungen zufolge sterben jedes Jahr in der EU mehr als 35 000 Menschen unmittelbar an einer durch antibiotikaresistente Bakterien ausgelösten Infektion. Die antimikrobielle Resistenz:

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Antimikrobielle Resistenz. Die Fähigkeit eines Mikroorganismus zu überleben oder sich zu vermehren, obwohl ein antimikrobielles Mittel in einer Konzentration verabreicht wird, die normalerweise ausreicht, diese Mikroorganismen zu hemmen oder abzutöten.
Klassifikation AWaRe. Die Klassifikation AWaRe der Weltgesundheitsorganisation ist ein Instrument zum Monitoring des Verbrauchs von Antibiotika, zur Festlegung von Zielen und zum Monitoring der Auswirkungen von Strategien zur Optimierung des Antibiotikaeinsatzes und zur Eindämmung der antimikrobiellen Resistenz.

HAUPTDOKUMENT

Empfehlung des Rates zur Intensivierung der EU-Maßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenz im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ (ABl. L 220 vom 22.6.2023, S. 1-20).

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2022/2371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsrisiken und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU (ABl. L 314 vom 6.12.2022, S. 26-63).

Verordnung (EU) 2021/522 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2021 zur Einrichtung eines Aktionsprogramms der Union im Bereich der Gesundheit („EU4health-Programm“) für den Zeitraum 2021–2027 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 282/2014 (ABl. L 107 vom 26.3.2021, S. 1-29).

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament – Europäischer Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ (COM(2017) 339 final vom 29.6.2017).

Bekanntmachung der Kommission – EU-Leitlinien für die umsichtige Verwendung antimikrobieller Mittel in der Humanmedizin (ABl. L 212 vom 1.7.2017, S. 1-12).

Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) (ABl. L 84 vom 31.3.2016, S. 1-208).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2016/429 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Aktionsplan zur Abwehr der steigenden Gefahr der Antibiotikaresistenz (KOM/2011/0748 endgültig vom 15.11.2011).

Empfehlung des Rates vom 9. Juni 2009 zur Sicherheit der Patienten unter Einschluss der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen (ABl. C 151 vom 3.7.2009, S. 1-6).

Empfehlung 2002/77/EG des Rates vom 15. November 2001 zur umsichtigen Verwendung antimikrobieller Mittel in der Humanmedizin (ABl. L 34 vom 5.2.2002, S. 13-16).

Letzte Aktualisierung: 12.06.2024