Übermittlung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke zwischen den EU-Ländern

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2020/1784 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den EU-Ländern

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Ziel ist es, die Effizienz und Geschwindigkeit der Übermittlung und Zustellung gerichtlicher1 und außergerichtlicher2 Dokumente in grenzüberschreitenden Zivil- und Handelssachen durch die Reduzierung des Papierverbrauchs zu verbessern.

Dies geschieht unter Wahrung der Sicherheit und des Schutzes der Dokumente, unter Wahrung der Rechte der Adressaten und unter Wahrung der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Verordnung gilt in Zivil- und Handelssachen, wenn gerichtliche und außergerichtliche Schriftstücke in ein anderes EU-Land versendet werden müssen.

Schriftstücke — Ersuchen, Bestätigungen, Empfangsbestätigungen, Bescheinigungen und Mitteilungen — werden zwischen den Stellen übermittelt über

Sie werden den Adressaten zugestellt durch

Die EU-Länder

Das Übermittlungs- und Zustellungsverfahren sieht vor,

Im Allgemeinen müssen die Antragsteller die Kosten für die Zustellung gerichtlicher Schriftstücke erstatten. Eine einheitliche Festgebühr, die auf nationaler Ebene festgelegt wird, gilt jedoch

Die Kommission

Außergerichtliche Schriftstücke werden zu denselben Bedingungen übermittelt und zugestellt, wie die gerichtlichen Schriftstücke.

Die Verordnung

Aufhebung

Die Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 und ihre nachträglichen Änderungen (siehe Zusammenfassung) wurden durch die Verordnung (EU) 2020/1784 geändert und ersetzt.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie tritt zum in Kraft, abgesehen von bestimmten praktischen Aspekten der Übermittlung von Dokumenten (Artikel 5, 8 und 10), die zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten werden.

HINTERGRUND

Durch die Verordnung wird ein Rahmen für die justizielle Zusammenarbeit geschaffen, der an der digitalen Binnenmarktstrategie der EU ausgerichtet ist (siehe Zusammenfassung).

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Gerichtliche Dokumente: ausgestellt während eines Zivil- oder Handelsverfahrens, wie z. B. eine Vorladung, eine Verfügung oder ein Urteil.
  2. Außergerichtliche Dokumente: von einer Behörde oder einer Amtsperson erstellt oder beglaubigt, wie z. B. eine Rechnung oder ein Räumungsbescheid.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) (Neufassung) (ABl. L 405 vom , S. 40-78)

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