Ziel ist es, die Effizienz und Geschwindigkeit der Übermittlung und Zustellung gerichtlicher1 und außergerichtlicher2 Dokumente in grenzüberschreitenden Zivil- und Handelssachen durch die Reduzierung des Papierverbrauchs zu verbessern.
Dies geschieht unter Wahrung der Sicherheit und des Schutzes der Dokumente, unter Wahrung der Rechte der Adressaten und unter Wahrung der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten.
Die Verordnung gilt in Zivil- und Handelssachen, wenn gerichtliche und außergerichtliche Schriftstücke in ein anderes EU-Land versendet werden müssen.
Schriftstücke — Ersuchen, Bestätigungen, Empfangsbestätigungen, Bescheinigungen und Mitteilungen — werden zwischen den Stellen übermittelt über
Sie werden den Adressaten zugestellt durch
Die EU-Länder
Das Übermittlungs- und Zustellungsverfahren sieht vor,
Im Allgemeinen müssen die Antragsteller die Kosten für die Zustellung gerichtlicher Schriftstücke erstatten. Eine einheitliche Festgebühr, die auf nationaler Ebene festgelegt wird, gilt jedoch
Die Kommission
Außergerichtliche Schriftstücke werden zu denselben Bedingungen übermittelt und zugestellt, wie die gerichtlichen Schriftstücke.
Die Verordnung
Die Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 und ihre nachträglichen Änderungen (siehe Zusammenfassung) wurden durch die Verordnung (EU) 2020/1784 geändert und ersetzt.
Sie tritt zum in Kraft, abgesehen von bestimmten praktischen Aspekten der Übermittlung von Dokumenten (Artikel 5, 8 und 10), die zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten werden.
Durch die Verordnung wird ein Rahmen für die justizielle Zusammenarbeit geschaffen, der an der digitalen Binnenmarktstrategie der EU ausgerichtet ist (siehe Zusammenfassung).
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) (Neufassung) (ABl. L 405 vom , S. 40-78)
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