Diese Richtlinie soll die Wirksamkeit der Vorschriften für Mautsysteme in der EU u. a. durch folgende Maßnahmen erhöhen:
Die Richtlinie ist eine Neufassung der Richtlinie 2004/52/EG und hebt diese mit Wirkung vom auf.
Die Richtlinie gilt nicht für:
In der Richtlinie werden die Vorschriften für den EETS festgelegt, u. a.:
In der Richtlinie werden Vorschriften für den Informationsaustausch betreffend die Nichtentrichtung der Maut festgelegt, darunter:
Sie ist am in Kraft getreten und muss bis zum von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Richtlinie führt jedoch zusätzlich eine Reihe von besonderen Fristen an:
Die EU hat außerdem Vorschriften für den Austausch von Informationen zwischen den EU-Ländern im Fall von Straßenverkehrsdelikten eingeführt.
Richtlinie (EU) 2019/520 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Nichtzahlung von Straßenbenutzungsgebühren in der Union (ABl. L 91 vom , S. 45-76)
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