Abkommen zwischen der EU und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Abkommen zwischen der EU und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft

Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der EU und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft

Beschluss (EU) 2018/1907 – Abschluss des Abkommens zwischen der EU und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft

Beschluss (EU) 2024/1303 über den Abschluss des Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der EU und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft im Namen der EU

WAS IST DER ZWECK DER ABKOMMEN UND DER BESCHLÜSSE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Vereinbarung umfasst eine Reihe von Elementen, darunter die folgenden.

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Die Vereinbarung ist am 1. Februar 2019 in Kraft getreten.

Das Protokoll trat am 1. Juli 2024 in Kraft.

HINTERGRUND

Das Abkommen wurde parallel zu einem umfassenderen Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen den beiden Parteien ausgehandelt.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft (ABl. L 330 vom 27.12.2018, S. 3–899).

Nachfolgende Änderungen des Übereinkommens wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft (ABl. L, 2024/1304 vom 14.5.2024).

Beschluss (EU) 2018/1907 des Rates vom 20. Dezember 2018 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft (ABl. L 330 vom 27.12.2018, S. 1-2).

Beschluss (EU) 2024/1303 des Rates vom 29. April 2024 über den Abschluss des Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft im Namen der Europäischen Union (ABl. L, 2024/1303 vom 14.5.2024).

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft im Hinblick auf den freien Datenverkehr (ABl. L, 2024/1657 vom 7.6.2024).

Mitteilung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft (ABl. L 9 vom 11.1.2019, S. 1).

Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits (ABl. L 216 vom 24.8.2018, S. 4-22).

Beschluss (EU) 2018/1197 des Rates vom 26. Juni 2018 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Abkommens über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits im Namen der Europäischen Union (ABl. L 216 vom 24.8.2018, S. 1-3).

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Japan über die gegenseitige Anerkennung – Anhänge – Schlussakte – Gemeinsame Erklärungen – Briefwechsel (ABl. L 284 vom 29.10.2001, S. 3-32).

Die multilaterale Verhandlungen der Uruguay-Runde (1986-1994) – Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation (ABl. L 336 vom 23.12.1994, S. 3-10).

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 11.07.2024