Das Ziel der EUBAM Libyen ist, die Kapazitäten der lybischen Behörden und Agenturen zu stärken für:
die Grenzverwaltung des Landes;
die Bekämpfung grenzübergreifender Straftaten, darunter Menschenhandel und Schleuserkriminalität, und
die Terrorismusbekämpfung.
Der Beschluss ist mehrfach geändert worden, um den Umfang und den Zeitrahmen des Mandats auszuweiten. Die jüngste Änderung ist der Beschluss (GASP) 2025/1281, mit dem das Mandat der EUBAM Libyen bis zum verlängert wird und für den Zeitraum vom bis zum ein finanzieller Bezugsrahmen von 51 969 371,38 EUR bereitgestellt wird.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Aufgaben
Um die Ziele zu erreichen, sind die Aufgaben der EUBAM Libyen:
die libyschen Behörden und Agenturen, die für den Grenzschutz zuständig sind, zu unterstützen, auch durch inner- und zwischenbehördliche sowie internationale Zusammenarbeit als Leitprinzipien der integrierten Grenzverwaltung;
die libyschen Behörden und Agenturen zu unterstützen, die für die Bekämpfung grenzüberschreitender Straftaten zuständig sind, auch Menschenhandel und Schleuserkriminalität, sowie für die Terrorismusbekämpfung, im Einklang mit den internationalen Normen in diesen Bereichen;
die Zusammenarbeit und Interoperabilität der libyschen Behörden und Agenturen in diesen Bereichen zu erleichtern und zu fördert, damit diese:
mögliche Lücken oder Überschneidungen im Grenzschutz beheben können,
grenzüberschreitende Straftaten bekämpfen können, auch Menschenhandel und Schleuserkriminalität, und
Terrorismus bekämpfen können;
eine Bewertung der konkreten Bedürfnisse vorzunehmen und diesbezüglich Projekte zur Unterstützung der operativen Tätigkeiten der EUBAM Libyen einzurichten.
Der Missionsleiter ist für die EUBAM Libyen im Einsatzgebiet verantwortlich und übt dort die Anordnungs- und Kontrollbefugnis aus; er untersteht unmittelbar dem Zivilen Operationskommandeur. Mit dem Beschluss (GASP) 2025/1326 wurde das Mandat des Missionsleiters bis zum verlängert.
Strategische Prüfung
Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) musste bis zum eine strategische Bewertung der EUBAM Libyen und ihres Mandats vornehmen. Im April 2025 wurde eine strategische Überprüfung der EUBAM Libyen durchgeführt und vom Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK) gebilligt, die die Grundlage dafür bildete, das Mandat der Mission bis zum zu verlängern.
WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?
Er gilt seit dem . Die Gültigkeit des Beschlusses wurde bis zum verlängert.
HINTERGRUND
Die EUBAM Libyen wurde 2013 ins Leben gerufen und ergänzt die Tätigkeiten der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen (UNSMIL), die Unterstützung für die neuen Übergangsbehörden bei der Arbeit nach dem Konflikt leistet.
Beschluss 2013/233/GASP des Rates vom über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen) (ABl. L 138 vom , S. 15–18).
Nachfolgende Änderungen des Beschlusses 2013/233/GASP wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
ZUGEHÖRIGE DOKUMENTE
Beschluss (GASP) 2025/1326 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom zur Verlängerung des Mandats des Leiters der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen) (EUBAM Libyen/1/2025) (ABl. L, 2025/1326, ).