Beschluss 2014/450/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Sudan
Verordnung (EU) Nr. 747/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Sudan
Personen mit EU-Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit überseeischer Länder und Hoheitsgebiete ist es untersagt, Sudan oder Personen oder Einrichtungen in Sudan oder zur Verwendung in Sudan Folgendes zu erbringen:
Laut dem Beschluss müssen diese Maßnahmen regelmäßig überprüft werden, mindestens alle zwölf Monate.
Durch den Beschluss werden Reiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten gegen die Personen verhängt, von denen angenommen wird, dass sie
Der Anhang des Beschlusses und Anhang I der Verordnung enthalten die Liste der Personen, deren Einreise in oder Durchreise durch das jeweilige Hoheitsgebiet die Länder der Europäischen Union verhindern müssen sowie die Personen, Unternehmen, Einrichtungen oder Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden.
Personen, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen oder dem Sanktionsausschuss aufgeführt werden, müssen in den Anhängen angegeben sein.
Diese Anhänge können vom Rat geändert werden.
Der Beschluss und die Verordnung sind am in Kraft getreten.
Die Rechtsgrundlagen für diese EU-Sanktionen sind in Artikel 29 des Vertrags über die Europäischen Union (für den Beschluss) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (für die Verordnung) dargelegt.
Weiterführende Informationen:
Beschluss 2014/450/GASP des Rates vom über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Sudan und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/423/GASP (ABl. L 203 vom , S. 106-112)
Nachfolgende Änderungen des Beschlusses 2014/450/GASP wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Verordnung (EU) Nr. 747/2014 des Rates vom über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Sudan und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 131/2004 und (EG) Nr. 1184/2005 (ABl. L 203 vom , S. 1-12)
Siehe konsolidierte Fassung
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