Erlass von EU-Sanktionen als Reaktion auf die Lage in Venezuela

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2017/2063 – Restriktive EU-Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela

Beschluss (GASP) 2017/2074 – Restriktive EU-Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG UND DIESES BESCHLUSSES?

Sie setzen die Maßnahmen der Europäischen Union (EU) fest, mit denen die EU das Ziel verfolgt, hinsichtlich der Lage in Venezuela eine friedliche Lösung auf dem Verhandlungsweg zu fördern. Sie wurden durch Schlussfolgerungen des Rates ergänzt, in denen die politische Haltung der EU dargelegt und die Gründe für den Erlass der Sanktionen erläutert werden.

Ein weiterer Beschluss des Rates, der im Januar 2018 angenommen wurde, sah restriktive Maßnahmen gegen sieben Amtsträger vor.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die EU-Verträge bilden die erforderliche Rechtsgrundlage, nach welcher der EU die Befugnis zugesprochen wird, Sanktionen (restriktive Maßnahmen) gegen Regierungen von Nicht-EU-Ländern, nicht staatlichen Organisationen und Einzelpersonen zu verhängen, um eine Änderung in ihrer Politik oder ihrem Handeln zu bewirken.

Restriktive Maßnahmen

Der Beschluss und die Verordnung sehen insbesondere folgende Maßnahmen vor:

Die Verordnung gilt unmittelbar in den EU-Ländern und ist verbindlich für deren zuständige Behörden. Dies soll die einheitliche Anwendung innerhalb der EU, insbesondere für Unternehmen, gewährleisten. Der Beschluss (über das Reiseverbot und das Waffenembargo) ist für die EU-Länder verbindlich, erfordert jedoch nationale Umsetzungsmaßnahmen.

WANN TRETEN DIE VERORDNUNG UND DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Die Verordnung und der Beschluss sind am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Einfrieren von Geldern: die Verhinderung jeglicher Form der Bewegung, des Transfers, der Veränderung oder der Verwendung von Geldern sowie des Zugangs zu Ihnen oder Ihres Einsatzes, wodurch
  2. Einfrieren von wirtschaftlichen Ressourcen: die Verhinderung der Verwendung von wirtschaftlichen Ressourcen, um Gelder, Waren oder Dienstleistungen zu erwerben, die auch den Verkauf, das Vermieten oder das Verpfänden dieser Ressourcen einschließt, sich aber nicht darauf beschränkt.

HAUPTDOKUMENTE

Verordnung (EU) 2017/2063 des Rates vom über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 295 vom , S. 21-37)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2017/2063 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Beschluss (GASP) 2017/2074 des Rates vom über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 295 vom , S. 60-68)

Siehe konsolidierte Fassung.

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