Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und Albanien
Mit dem Beschluss wird der Abschluss eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) zwischen der Europäischen Union (EU) und Albanien eingerichtet.
Ziel dieses Abkommens ist es,
Das SAA umfasst 10 Positionen.
Das SAA basiert auf einer Reihe wesentlicher Grundsätze. Albanien erklärt sich bereit,
Der politische Dialog zwischen den Vertragsparteien ist weiterzuentwickeln. Mit dem politischen Dialog wird insbesondere gefördert:
Von Albanien wird gefordert,
Die EU unterstützt im Rahmen ihrer Programme für technische Hilfe Projekte mit einer regionalen oder grenzübergreifenden Dimension.
Das SAA betont die Wichtigkeit des Rechtsstaats und den Ausbau der Institutionen auf allen Ebenen. Die Zusammenarbeit konzentriert sich auf eine Reihe spezifischer Bereiche, unter anderem:
Die EU und Albanien nehmen eine enge Zusammenarbeit im Rahmen eines breiten politischen Bereichs auf, mit der ein Beitrag zum Entwicklungs- und Wachstumspotenzial Albaniens geleistet werden soll.
Mit dem Abkommen wird ein Stabilitäts- und Assoziationsrat eingerichtet, der die Anwendung und die Durchführung des Abkommens beaufsichtigen soll. Unterstützt wird der Stabilitäts- und Assoziationsrat von einem Stabilitäts- und Assoziationsausschuss, der sich aus Vertretern des Rates der EU und Vertretern der Europäischen Kommission einerseits und Vertretern der Regierung Albaniens andererseits zusammensetzt.
Der Beschluss ist am und das Abkommen am in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits – Protokolle – Erklärungen (ABl. L 107 vom , S. 166-502)
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen des Abkommens wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Beschluss des Rates und der Kommission 2009/332/EG, Euratom vom über den Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits (ABl. L 107 vom , S. 165)
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