Programm für die Funkfrequenzpolitik

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss Nr. 243/2012/EU über ein Mehrjahresprogramm für die Funkfrequenzpolitik

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

Mit dem Beschluss wird eine EU-weite Politik für Funkfrequenzen1 festgelegt, mit der die strategische Planung der Frequenznutzung für alle Bereiche der EU-Politik im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt, wie elektronische Kommunikation, drahtlose Breitbandnetze, Mobilfunk, Internet der Dinge (IoT), Verkehr, Energie und audiovisuelle Medien, unterstützt werden soll.

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Er ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Die Richtlinie (EU) 2018/1972, die den Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation festlegt, führt Regeln für die Koordinierung des Funkfrequenzspektrums zwischen den EU-Ländern ein und harmonisiert die Regeln für dessen Verwaltung. Sie enthält spezifische Regeln, die neuen Akteuren den Marktzugang und die gemeinsame Nutzung von Funkfrequenzen erleichtern sollen. Die Richtlinie hebt die Richtlinien 2002/20/EG und 2002/21/EG ab dem auf.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Funkfrequenzen: der Frequenzbereich elektromagnetischer Strahlung zwischen 3 Hz und 3 000 GHz, der dem Funk entspricht. Auf diesen Frequenzen werden WLAN- und Mobiltelefonsignale übertragen. Sie sind wichtig für Verkehr, Rundfunk, öffentliche Sicherheit und Sicherheitskommunikation.
  2. Funkfrequenzkennzeichnung (RFID): eine Technologie, die hochfrequente elektromagnetische Felder zur Identifizierung von Objekten, die RFID-Tags tragen, verwendet, wenn diese sich einem Lesegerät nähern. Die Tags haben normalerweise einen Elektrochip mit Antenne, um Informationen an das Abfragesystem weiterzuleiten (eine Basisstation oder, allgemeiner gesprochen, ein Lesegerät).

HAUPTDOKUMENT

Beschluss Nr. 243/2012/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über ein Mehrjahresprogramm für die Funkfrequenzpolitik (ABl. L 81 vom , S. 7-17)

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