Gemeinsame Bestimmungen europäische Struktur- und Investitionsfonds (2014-2020)

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 – gemeinsame Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Bericht des Rechnungshofes

COVID-19-PandemieÄnderungen der Verordnung

Verlängerung des Zeitraums der Anwendung der Verordnung auf ELER-Programme

Mit der Verordnung (EU) 2020/2220 wird sowohl die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 auf die aus dem ELER geförderten Programme als auch die Laufzeit dieser Programme bis zum verlängert. Voraussetzung dafür ist die Einreichung eines Antrags auf Änderung der entsprechenden Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums für den zweijährigen Übergangszeitraum, der bis zur Umsetzung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik ab dem läuft.

Einsatz von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa (CARE)

In Anbetracht der russischen Invasion der Ukraine ändert die Verordnung (EU) 2022/562 die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 auf folgende Weise.

Erhöhung der Vorfinanzierung aus REACT-EU-Mitteln und Festlegung von Einheitskosten (CARE+)

Zur Ergänzung dieser Maßnahmen wurde eine zweite Änderung eingeführt, um die Vorfinanzierung aus REACT-EU-Mitteln zu erhöhen und die Einheitskosten pro Person festzulegen, bekannt als CARE+ (Verordnung (EU) 2022/613). Der Hauptzweck dieser Verordnung bestand darin, zusätzliche Liquidität bereitzustellen und die Verwaltungsverfahren für Ausgaben zu vereinfachen.

Die erhöhte Vorfinanzierung stammte aus REACT-EU-Mitteln, wobei alle Mitgliedstaaten zusätzliche 4 % erhielten, wodurch die Vorfinanzierungsrate von 11 % auf 15 % angehoben wurde. Darüber hinaus erhielten die Mitgliedstaaten, die an die Ukraine angrenzen oder deren Zustrom an Flüchtlingen im ersten Monat nach der russischen Invasion 1 % ihrer Bevölkerung überstieg, zusätzliche 34 %, wodurch ihre Vorfinanzierungsrate von 11 % auf 45 % erhöht wurde. Diese neun Mitgliedstaaten sind Bulgarien, Tschechien, Estland, Litauen, Ungarn, Österreich, Polen, Rumänien und die Slowakei.

Die vereinfachte Kostenoption auf EU-Ebene zielt darauf ab, den Verwaltungsaufwand erheblich zu verringern, damit sich die Anstrengungen auf die Erreichung weitreichender politischer Ziele konzentrieren können, und langwierige Verwaltungs- und Kontrollüberprüfungen die Umsetzung nicht verzögern. Anstelle von Unterlagen für jeden Kauf (zum Beispiel Decken, Hygieneartikel, Grundnahrungsmittel und persönliche Gegenstände) kann die Verwaltungsbehörde für höchstens 13 Wochen eine Einheitsgebühr in Höhe von 40 EUR pro Woche pro Person mit vorübergehendem Schutz (oder einem anderen entsprechenden Schutz nach nationalem Recht) verlangen. Mit dieser Möglichkeit können die Kosten der Nichtregierungsorganisationen und der lokalen Behörden, die ab dem ersten Tag der Invasion an der Grenze unmittelbar Unterstützung leisten, wirksam gedeckt werden. Die vereinfachte Kostenoption wurde durch die FAST-CARE-Änderung weiter verbessert, wodurch der Betrag auf 100 EUR pro Woche pro Person erhöht und die Unterstützung auf 26 Wochen verlängert wurde (siehe weiter unten).

Flexible Unterstützung für Gebiete – FAST-CARE

Verordnung (EU) 2022/2039 ändert Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und die Verordnung zur Festlegung der Vorschriften für den Zeitraum 2021-2027, Verordnung (EU) 2021/1060 (siehe Zusammenfassung). Da sie die Änderungen der Verordnung über gemeinsame Bestimmungen für 2014-2020 betrifft, zielen die Vorschriften darauf ab, eine größere Flexibilität einzuführen, um die Nutzung der Ressourcen aus dem Programmplanungszeitraum 2014-2020 zu optimieren und eine reibungslosere Einführung verzögerter Projekte zwischen den Programmen 2014-2020 und 2021-2027 zu ermöglichen.

Förderung bezahlbarer Energie (SAFE)

Im Rahmen der in der Verordnung (EU) 2023/435 enthaltenen Änderungen zielen die gezielten und außergewöhnlichen Änderungen der Verordnung über gemeinsame Bestimmungen 2014-2020, die unter dem Namen SAFE bekannt ist, darauf ab, die Mitgliedstaaten und Regionen bei der Bewältigung der Herausforderungen zu unterstützen, die sich aus der derzeitigen Energiekrise ergeben.

Im Einzelnen sieht SAFE Folgendes vor:

Diese gezielten Änderungen basieren auf den gleichen Vorschriften wie die bisherigen Flexibilitäten von CARE und FAST-CARE:

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom , S. 320-469).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

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