Verbraucherinformation, Widerrufsrecht und andere Verbraucherrechte

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher

Richtlinie (EU) 2019/2161 zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der EU

Richtlinie (EU) 2023/2673 zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU in Bezug auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/65/EG

Richtlinie (EU) 2024/825 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIEN?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Geltungsbereich

Informationsanforderungen

Finanzdienstleistungen für Verbraucher

Mit der Änderungsrichtlinie (EU) 2023/2673 werden Vorschriften für Finanzdienstleistungen für Verbraucher eingeführt, wie z. B.:

Widerrufsrecht

Keine ungerechtfertigten Kosten oder Zusatzgebühren

Sanktionen

WANN TRETEN DIESE VORSCHRIFTEN IN KRAFT?

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Online-Marktplatz. Ein Dienst, der es Verbrauchern durch die Verwendung von Software, einschließlich einer Website, eines Teils einer Website oder einer Anwendung, die vom oder im Namen des Gewerbetreibenden betrieben wird, ermöglicht, Fernabsatzverträge mit anderen Gewerbetreibenden oder Verbrauchern, abzuschließen.
  2. Preispersonalisierung. Hierbei setzen Händler unterschiedliche Preise für einzelne Verbrauchergruppen fest, basierend auf einer automatisierten Analyse der Vorlieben und Zahlungsbereitschaft dieser Kunden.
  3. Kaufvertrag. Jeder Vertrag, durch den der Unternehmer das Eigentum an Waren an den Verbraucher überträgt oder die Übertragung des Eigentums an dieser Ware zusagt, einschließlich von Verträgen, die sowohl Waren als auch Dienstleistungen zum Gegenstand haben.
  4. Dienstleistungsvertrag. Jeder Vertrag, der kein Kaufvertrag ist und durch den der Händler dem Kunden eine Dienstleistung anbietet oder anbieten wird, einschließlich digitaler Dienste.
  5. Digitale Dienstleistung. Dies ist:
    • eine Dienstleistung, die dem Verbraucher die Erstellung, Verarbeitung und Speicherung von Daten in digitaler Form oder den Zugang zu Daten in digitaler Form ermöglicht, oder
    • eine Dienstleistung, die die gemeinsame Nutzung der von dem Verbraucher oder von anderen Nutzern der entsprechenden Dienstleistung in digitaler Form hochgeladenen oder erstellten Daten oder jedwede sonstige Interaktion mit diesen Daten, ermöglicht.
  6. Digitale Inhalte. Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden.
  7. Personenbezogene Daten. Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen.
  8. Waren. Dies sind:
    • bewegliche körperliche Gegenstände – Wasser, Gas und Strom gelten als Waren, wenn sie in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden;
    • bewegliche körperliche Gegenstände, die in einer Weise digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen enthalten oder mit ihnen verbunden sind, dass die Waren ihre Funktionen ohne diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen nicht erfüllen könnten (Waren mit digitalen Elementen).

HAUPTDOKUMENTE

Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 304 vom , S. 64–88).

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie (EU) 2011/83/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Richtlinie (EU) 2019/2161 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinien 98/6/EG, 2005/29/EG und 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union (ABl. L 328 vom , S. 7–28)

Richtlinie (EU) 2023/2673 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU in Bezug auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/65/EG (ABl. L, 2023/2673, ).

Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen (ABl. L, 2024/825, ).

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