Die Richtlinie legt Regeln für die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke in der Europäischen Union (EU) fest. Vom Geltungsbereich ausgenommen sind:
In der Richtlinie werden die Pflichten von Herstellern, Einführern und Händlern in Bezug auf den Handel mit kommerziellen Explosivstoffen festgelegt:
Die Richtlinie
Diese Richtlinie hebt die Richtlinien 93/15/EWG und 2004/57/EG mit Wirkung vom auf und ersetzt sie. Zwei Durchführungsrechtsakte, die während der Geltungsdauer der Richtlinie 93/15/EWG erlassen wurden, finden weiterhin Anwendung:
Die Richtlinie musste bis in nationales Recht umgesetzt werden. Die Vorschriften finden seit dem Anwendung.
Weiterführende Informationen:
Richtlinie 2014/28/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke (Neufassung) (ABl. L 96 vom , S. 1-44).
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