Bereitstellung von sicheren Explosivstoffen für zivile Zwecke

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2014/28/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

Die Richtlinie legt Regeln für die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke in der Europäischen Union (EU) fest. Vom Geltungsbereich ausgenommen sind:

WICHTIGE ECKPUNKTE

In der Richtlinie werden die Pflichten von Herstellern, Einführern und Händlern in Bezug auf den Handel mit kommerziellen Explosivstoffen festgelegt:

Die Richtlinie

Diese Richtlinie hebt die Richtlinien 93/15/EWG und 2004/57/EG mit Wirkung vom auf und ersetzt sie. Zwei Durchführungsrechtsakte, die während der Geltungsdauer der Richtlinie 93/15/EWG erlassen wurden, finden weiterhin Anwendung:

WANN TRETEN DIE VORSCHRIFTEN IN KRAFT?

Die Richtlinie musste bis in nationales Recht umgesetzt werden. Die Vorschriften finden seit dem Anwendung.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2014/28/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke (Neufassung) (ABl. L 96 vom , S. 1-44).

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