Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 – Förderung der ländlichen Entwicklung

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Die Verordnung:

Sie wurde durch die Verordnung (EU) 2017/2393 geändert, mit welcher eine Reihe technischer Änderungen der fünf Verordnungen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) eingeführt wurden:

Sie wurde weiter ergänzt durch Verordnung (EU) 2020/2220, die unter anderem Übergangsbestimmungen für Förderungen aus dem ELER festlegt, inklusive bestimmter Mittel für den Aufbau des EU-Agrarsektors und der ländlichen Gebiete nach der COVID-19-Pandemie.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Ziele

Die Ziele des ELER sind:

Prioritäten

Die EU unterstützt Maßnahmen zur Erreichung der folgenden sechs vorrangigen Ziele:

Die Mitgliedstaaten und Regionen der EU können sich zudem mit thematischen Teilprogrammen beschäftigen, die besonderen Bedürfnissen gerecht werden, beispielsweise:

Mittelausstattung

Änderung der Verordnung im Jahr 2017

Mit der Verordnung (EU) 2017/2393, die am in Kraft getreten ist, soll der Zugang von Landwirten zu Mitteln im Rahmen der GAP erleichtert und verbessert werden. Unter anderem soll

Durchführung

Die Verordnung sieht vor, dass die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums mit anderen Politiken in diesem Bereich konsistent ist. Durch Vorschriften und Abkommen auf Unionsebene sollen eine effektive Finanzierung sichergestellt sowie Überschneidungen und Unstimmigkeiten weitestgehend vermieden werden.

COVID-19-Pandemie

Befristete Sonderunterstützung

Übergangsregelungen für die Jahre 2021 und 2022

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Der ELER (neben dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft) ist einer von zwei Fonds, über den finanzielle Mittel zur Durchführung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU zur Verfügung gestellt werden. Zusammen mit weiteren Initiativen fördert der Fonds die ländliche Entwicklung in der gesamten EU sowie die Sicherstellung des wirksamen Einsatzes von EU-Mitteln.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (ABl. L 347 vom , S. 487-548).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

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