Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.
Bestimmte EU-Mitgliedstaaten verfügen über eine sogenannte Nichtbeteiligungsklausel. Diese besagt, dass sich der jeweilige Mitgliedstaat an bestimmten Bereichen der EU-Politik nicht beteiligen muss, wodurch ein allgemeiner Stillstand vermieden wird.
Beispiele hierfür sind:
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