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Geldwäsche

Unter Geldwäsche versteht man das Verschleiern der Herkunft von Vermögensgegenständen und Erträgen, die aus kriminellen Handlungen stammen.

Die Europäische Union (EU) bemüht sich um die Verhinderung des Missbrauchs des Finanzsystems und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der EU im Kampf gegen Geldwäsche. Die entsprechenden Maßnahmen werden durch den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelt:

  • Titel VII (Angleichung der Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt): Mit der Schaffung des Binnenmarkts wurden EU-weite Vorschriften umgesetzt, mit denen der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung wirksam vorgebeugt werden soll. Finanzbewegungen werden reguliert, damit sichergestellt ist, dass Transaktionen vollständig zurückverfolgt und überwacht werden können. Finanzunternehmer sowie bestimmte nicht im Finanzbereich tätige Unternehmer müssen zudem die Identität ihrer Kunden (einschließlich der wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen und Trusts) feststellen, Transaktionen überwachen und den zentralen Meldestellen jeglichen Verdacht auf Geldwäsche melden.
  • Titel V (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen): Hier liegt der Schwerpunkt auf der Definition von Straftaten und der Stärkung der Rechtshilfe.

Die EU-Vorschriften gegen Finanzkriminalität beruhen weitgehend auf den internationalen Standards, die von der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ verabschiedet wurden:

  • Richtlinie (EU) 2018/843 – die fünfte EU-Richtlinie gegen Geldwäsche, mit der die vierte Richtlinie gegen Geldwäsche (Richtlinie (EU) 2015/849) geändert wird – zielt darauf ab, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen, indem verhindert wird, dass die Finanzmärkte für solche Zwecke missbraucht werden können.
  • Mit der Richtlinie (EU) 2018/1673 soll vorsätzliche Geldwäsche in Kenntnis der Tatsache, dass diese Vermögensgegenstände aus einer kriminellen Tätigkeit stammen, unter Strafe gestellt werden. In der Richtlinie werden Straftaten und Sanktionen im Bereich der Geldwäsche definiert. Außerdem erlaubt sie den Mitgliedstaaten, Geldwäsche unter Strafe zu stellen, wenn der Täter oder die Täterin den Verdacht hatte oder ihm bzw. ihr bekannt hätte sein müssen, dass die Vermögensgegenstände aus einer kriminellen Tätigkeit stammen.

Im Jahr 2020 verabschiedete die Europäische Kommission einen EU-Aktionsplan zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, der zu ergreifende Maßnahmen umfasst, um die entsprechenden EU-Vorschriften besser durchzusetzen, zu überwachen und zu koordinieren. Zugleich wurde eine Methode veröffentlicht, wie Nicht-EU-Länder mit hohem Risiko ermittelt werden können, die über mangelhafte Regelungen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verfügen, wodurch das EU-Finanzsystem erheblichen Bedrohungen ausgesetzt wird.

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