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EU-Justizpolitik

Das wichtigste Ziel der EU-Justizpolitik ist die Schaffung eines EU-weiten Justizraums, der auf gegenseitiger Zusammenarbeit in Straf- und Zivilsachen beruht. Dies beinhaltet den Aufbau wechselseitigen Vertrauens zwischen den Gerichten und nationalen Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten sowie die gegenseitige Anerkennung von Gerichtsentscheidungen.

In Zivilsachen hat die EU eine breite Palette an Maßnahmen eingeführt. Diese sollen den Bürgern eine größere rechtliche Sicherheit und einen einfachen und wirkungsvollen Zugang zur Justiz ermöglichen, wenn sie an grenzüberschreitenden Angelegenheiten wie Rechtsstreiten oder Scheidungen beteiligt sind.

Da in der EU freier Personen- und Warenverkehr herrscht, genießt es hohe Priorität, einen EU-weiten Rechtsraum zu schaffen. Um kriminellen Herausforderungen zu begegnen, hat die EU Gesetze erlassen, die sicherstellen sollen, dass die Rechte von Opfern, Verdächtigen und Häftlingen in grenzüberschreitenden Fällen gewahrt sind (z. B. durch Rechtshilfe, die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen in Strafsachen und den Europäischen Haftbefehl).

Sowohl in Straf- als auch in Zivilsachen wurden Maßnahmen beschlossen, um

  • die Verfahren zu vereinfachen, die den nationalen Gerichten die Zusammenarbeit mit ihren Pendants in anderen EU-Ländern ermöglicht;
  • Fachkräfte zu schulen, die an grenzüberschreitenden Fällen beteiligt sind;
  • Informations- und Kommunikationstechnologien (wie Videokonferenzen) im EU-Justizsystem zu entwickeln (E-Justiz).

Die Europäische Kommission führt im Zeitraum 2021-2027 zwei Finanzierungsprogramme durch:

  • das Programm für Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte zur Förderung europäischer Werte auf lokaler, nationaler und länderübergreifender Ebene mit einer Zuweisung in Höhe von 1,6 Mrd. Euro aus dem mehrjährigen Finanzrahmen der EU für den Zeitraum 2021-2027. Es verfolgt vier Ziele:
    • die Förderung von Gleichstellung und Rechten,
    • die Förderung des Engagements und der Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am demokratischen Leben in der EU,
    • die Bekämpfung von Gewalt,
    • die Vermittlung und Verbreitung der Werte der EU über zivilgesellschaftliche Organisationen;
  • das Programm Justiz mit einer Zuweisung von 305 Mio. Euro. Es verfolgt vier Ziele:
    • die Erleichterung und Unterstützung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, die Förderung der Rechtsstaatlichkeit sowie der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz,
    • die Unterstützung und Förderung der justiziellen Aus- und Fortbildung im Hinblick auf die Förderung einer gemeinsamen Rechts-, Justiz- und Rechtsstaatlichkeitskultur,
    • die Erleichterung eines effektiven, diskriminierungsfreien Zugangs zur Justiz für alle, auch auf elektronischem Wege,
    • die Unterstützung der Rechte der Opfer von Straftaten sowie der Verfahrensrechte von verdächtigen und angeklagten Personen.

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