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Das wichtigste Ziel der EU-Justizpolitik ist die Schaffung eines EU-weiten Justizraums, der auf gegenseitiger Zusammenarbeit in Straf- und Zivilsachen beruht. Dies beinhaltet den Aufbau wechselseitigen Vertrauens zwischen den Gerichten und nationalen Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten sowie die gegenseitige Anerkennung von Gerichtsentscheidungen.
In Zivilsachen hat die EU eine breite Palette an Maßnahmen eingeführt. Diese sollen den Bürgern eine größere rechtliche Sicherheit und einen einfachen und wirkungsvollen Zugang zur Justiz ermöglichen, wenn sie an grenzüberschreitenden Angelegenheiten wie Rechtsstreiten oder Scheidungen beteiligt sind.
Da in der EU freier Personen- und Warenverkehr herrscht, genießt es hohe Priorität, einen EU-weiten Rechtsraum zu schaffen. Um kriminellen Herausforderungen zu begegnen, hat die EU Gesetze erlassen, die sicherstellen sollen, dass die Rechte von Opfern, Verdächtigen und Häftlingen in grenzüberschreitenden Fällen gewahrt sind (z. B. durch Rechtshilfe, die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen in Strafsachen und den Europäischen Haftbefehl).
Sowohl in Straf- als auch in Zivilsachen wurden Maßnahmen beschlossen, um
Die Europäische Kommission führt im Zeitraum 2021-2027 zwei Finanzierungsprogramme durch: