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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht (VMU)

Das Ziel des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht (VMU) ist, Entwicklungen zu erkennen und anzugehen, die das Funktionieren der Wirtschaft eines EU-Landes, des EU-Währungsgebiets oder der EU in ihrer Gesamtheit beeinträchtigen. Das Verfahren spielt eine entscheidende Rolle im reformierten wirtschaftspolitischen Steuerungsrahmen in der EU, der nach der Finanzkrise 2008 eingeführt wurde.

Das Verfahren wurde entwickelt, um

  • potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen (Warnmechanismus),
  • das Entstehen schädlicher makroökonomischer Ungleichgewichte zu verhindern und
  • bereits bestehende Ungleichgewichte zu korrigieren.

Der Warnmechanismus verwendet 14 Indikatoren (z. B. Entwicklungen der Exportanteile, Nettoauslandsinvestitionen, Arbeitskosten sowie private und öffentliche Verschuldung), um potenzielle Risiken zu erkennen.

Die Europäische Kommission kann vorschlagen, dass der Rat Empfehlungen an Länder ausgibt, bei denen Ungleichgewichte erkannt wurden. Länder mit übermäßigen Ungleichgewichten müssen sich gegebenenfalls einem erweiterten Verfahren der spezifischen Überprüfung oder dem Verfahren bei übermäßigem Ungleichgewicht unterziehen. Letzteres kann für Länder des Euro-Währungsgebiets bei wiederholten Verstößen gegen die Verpflichtungen zu Sanktionen führen.

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