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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Kodifizierung

Als Kodifizierung bezeichnet man den Vorgang, bei dem ein Rechtsakt (bzw. mehrere verbundene Rechtsakte) und alle seine (bzw. ihre) Änderungen in einem einzigen neuen Rechtsakt zusammengefasst werden.

Es gibt zwei Arten der Kodifizierung:

  • vertikal – wobei ein ursprünglicher Rechtsakt und seine Änderungen in einem einzigen neuen Rechtsakt zusammengefasst werden, und
  • horizontal – wobei zwei oder mehr ursprüngliche Rechtsakte, die verwandte Sachgebiete betreffen, und deren etwaige Änderungen in einem einzigen neuen Rechtsakt zusammengefasst werden.

Anders als bei der Konsolidierung (d. h. die inoffizielle Vereinfachung eines Rechtsakts, die all seine Änderungen umfasst), durchläuft der neue Rechtsakt dasselbe Rechtssetzungsverfahren und ersetzt die Rechtsakte, die kodifiziert werden. Wenn beispielsweise Rechtsakte offiziell kodifiziert werden, muss der vollständige Gesetzgebungsprozess (ordentliches oder besonderes Gesetzgebungsverfahren) eingehalten werden.

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